Grundrechte-Report 2012 - wie der Staat selbst seine Verfassung verletztTue, 22 May 2012 22:30:00 +0200
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Anfang der 1980er Jahre formuliert gegen die Volkszählung, wird es den heutigen Bedrohungen durch Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner und Internet noch gerecht oder ist es "blass" geworden, wie Ex-Verfassungsrichter Hassemer behauptet? Beispiel Facebook: Kann oder will der Staat der datenschutzwidrigen Sammelwut des milliardenschweren Konzerns nicht Herr werden?
Acht Bürgerrechtsorganisationen präsentieren jährlich einen "alternativen Verfassungsschutzbericht". Kleine und große Grundrechtsverstöße durch staatliche Stellen werden dokumentiert, um den Anfängen zu wehren. Ist die elektronische Gesundheitskarte mit Foto notwendig gegen Missbrauch oder verkauft jeder Patient beim Arztbesuch auch seine persönlichen Daten? Ob bei Rüstungsexporten, der Ausspähung und Behinderung von Versammlungen und Demonstrationen oder für bessere Kontrolle und Transparenz von Polizei und Verfassungsschutzämtern - die Bürger- und Menschenrechtsgruppen erinnern den Staat hartnäckig auch an dessen Pflicht zur Verfassungstreue.
Manfred Krug warb um Vertrauen für die "Volksaktie" von Telekom, doch das T-Saster kam kurze Zeit später, Tausende sahen sich bald als Opfer eines Kapitalanlagebetrugs, und stürmten das Landgericht Frankfurt mit ihren Klagen. Mit dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz sorgte der Gesetzgeber gerade noch rechtzeitig für ein Instrument zur Bewältigung von solchen Massenklagen.
Am kommenden Mittwoch, 16. Mai 2012, fällt das erste Urteil im Telekom-Musterprozess, das wegweisend auch für die vielen anderen Anleger werden wird. Wie tauglich ist diese Art einer Sammelklage? Müssten Verbraucher nicht auch andere kollektive Schadensereignisse in dieser Massengesellschaft - etwa Umweltkatastrophen, Unfälle von Massenverkehrsmitteln oder bei Serienproduktionen - mit Sammelklagen geltend machen können, um schneller und effektvoller ihr Recht durchzusetzen?
Die deutsche Weinwirtschaft fühlt sich benachteiligt in Europa. Dass man nicht so viel Sonne hat wie die Spanier, Italiener und Franzosen, das gleicht ja der Klimawandel zunehmend aus - ernsthaft. Aber dass zum Beispiel das deutsche Weinbezeichnungsrecht so streng ist, dass es den Wettbewerb behindert und jede Kreativität im Keim erstickt, will man nicht akzeptieren; auch gibt es unterschiedliche Interessen: hier die selbstvermarktenden Winzer mit großem Ehrgeiz in puncto Qualität, dort die Großkellereien, die die Supermärkte mit preiswertem Alltagswein beliefern. Aber was auf dem Etikett draufzustehen hat, soll für beide gelten; ganz abgesehen davon, dass dank EU die romanischen Weinmacher mit ihren Bezeichnungen auch schon ihre Spuren auf dem deutschen Etikett hinterlassen.
Dies und mehr in einem Report von der 4. Speyerer Weintagung.
Manch einer sieht den Rechtsstaat auf den Kopf gestellt. Schwerkriminelle kommen frei, obwohl sie immer noch als gefährlich gelten und bekommen auch noch Schadensersatz für einen Teil ihrer Haftzeit. Der Grund dafür: Die Betroffenen waren nach Verbüßung ihrer Strafe und einer zehnjährigen Sicherungsverwahrung unbefristet weiter festgehalten worden. Eine nachträglich beschlossene Gesetzesanordnung hatte diese Sicherungsverwahrung ohne zeitliches Ende erlaubt. Doch das war rechtsstaatlich nicht sauber, hat bekanntlich der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg festgestellt, und das Bundesverfassungsgericht hat sich ihm vor einiger Zeit angeschlossen. Trotzdem tobten jetzt die Boulevardzeitungen. Da seien wohl Irre am Werk.
Unter dem Stichwort "Verbot der Altersdiskriminierung" vermutet man vor allem Fälle von Benachteiligung älterer Arbeitnehmer. Dass es auch anders kommen kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Junge Arbeitnehmer haben in Zukunft Recht auf mehr Urlaub. Bei der Bemessung von Abfindungen in Sozialplänen wird aber weiterhin nach Altersstufen vorgegangen. Was sagt das BAG dazu?
Radioreport Recht berichtet über die Konsequenzen des "Urlaubsurteils" und schildert weitere aktuelle Fälle zur "Altersdiskriminierung".
Das Bundesverfassungsgericht ächzt unter der Last von 6.000 Verfassungsbeschwerden jährlich. Jede dritte ist von vornherein ohne jede Aussicht auf Erfolg, wie es heißt. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts und damit der Rohstoff Recht für alle erhalten bleibt, will man diese aussichtlosen künftig besser ausfiltern: Mit einer Mutwillensgebühr, sozial gestaffelt von 50 bis 5.000 Euro für jeden Querulanten. So will sich das höchste deutsche Gericht Spam vom Hals halten.
Bei den Strafgerichten sorgen vor allem große Verfahren der Wirtschaftskriminalität für Verdruss, schwierige Ermittlungen in komplizierten Sachverhalten, ewig lange Prozesse. Abhilfe verspricht der Deal zwischen Gericht, Verteidiger und Staatsanwalt. Er ist umstritten; kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht erstmals entschieden und dabei die Rechte von Angeklagten gestärkt und zugleich einen allzu laxen, weil Zeit sparenden Umgang mit dem Deal im Strafprozess eingedämmt.
Vater werden ist schwer, vor allem im rechtlichen Sinne. Da bremsen gelegentlich Paragraphen die Biologie aus.
Das erfuhren jetzt zwei Männer ausgerechnet vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Nicht nur die biologischen Tatsachen zählen, wenn es um Vaterschaft geht.
Deshalb haben die Straßburger Richter die deutsche Rechtslage gebilligt, dass der Erzeuger eines Kindes keine Möglichkeit bekommt seine Vaterschaft feststellen zu lassen, wenn ein anderer Mann die Vaterschaft bereits vorher rechtlich anerkannt hat und mit dem Kind und der Kindesmutter familiär zusammenlebt: Der Erzeuger würde da nur zum Störfaktor.
Hält man hier überängstlich an veralteten Ordnungsbildern fest? Nimmt man den abgedrängten Vätern möglicherweise einen zentralen Lebensinhalt und zwingt Kindern eine unerkannte Lebenslüge auf?
Wenn der Chef Überstunden anordnet, sind die Reaktionen der Mitarbeiter oft geteilt: Die einen stöhnen, weil sie lieber rechtzeitig zu Hause wären. Die anderen freuen sich über mehr Lohn. Es gibt aber auch Firmen, die erwarten von ihren Angestellten, dass die mehr arbeiten, und das ohne finanziellen Ausgleich.
Das Bundesarbeitsgericht hat für solche Fälle in einem aktuellen Urteil Leitlinien aufgestellt. Wann gibt es Geld? Wann gehört Mehrarbeit zu den Pflichte aus dem Arbeitsvertrag?
Radioreport Recht schildert die Lage in deutschen Betrieben und erklärt die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Haben Neonazis einen Anspruch auf Wellness-Urlaub? Dürfen Hotelwirte bereits gebuchte Betten wegen der politischen Überzeugung ihrer Gäste ablehnen? Der Bundesgerichtshof entschied jetzt über das Hausverbot eines Wellness-Hotels gegen den Ex-NPD-Vorsitzenden Voigt.
Und was geht es die Staatsanwälte an, wenn ein Gast seinen Kneipenwirt unbedingt davon überzeugen will, dass der Zweite Weltkrieg nicht Schuld der Deutschen gewesen sei und ihm deswegen einen Packen brauner Broschüren auf den Tresen legt. Eine Kammer des Verfassungsgerichts entschied kürzlich zu den Grenzen von Meinungsfreiheit und Strafrecht.
Findige Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben eine neue Einnahmequelle entdeckt: Sie wandeln Mietwohnungen in Ferienappartements um. Das führt oft zu Belästigungen der Altmieter. Der Bundesgerichtshof zeigt, was man dagegen unternehmen kann.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Künftig müssen Pendler, die ihre Anfahrt zur Arbeit steuerlich geltend machen, nicht mehr unbedingt den kürzesten Weg eintragen, sondern sie dürfen den verkehrsgünstigsten angeben. Was bedeutet das für die Steuerbürger, die Finanzbeamten und für den Fiskus? Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft erklärt es.





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