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Apple-Chef Tim Cook weilt in China und – man stelle es sich vor – er hat die Presse nicht darüber unterrichtet, was er dort zu schaffen hat. Wo doch sein Amtsvorgänger (der mit der Nähe zur buddhistischen Lehre und dem Verhandlungsgeschick mit asiatischen Partnern) nie nach China zu reisen pflegte. Cook dagegen war als COO schon mehrfach in China und verhandelte zuletzt mit China Mobile.
Denn in dem Netz des Mobilfunkanbieters werden zwar über 1 Million iPhones betrieben, aber die Geräte werden von China Mobile nicht verkauft und es gibt auch keine offizielle Genehmigung für den iPhone-Betrieb. Die dumme Frage sei gestattet: Wenn das iPhone sich auch ohne Genehmigung so gut verkaufen lässt, warum sollte der Apple-Cheffe dann eigens nach China fahren?
Vielleicht – so munkeln andere -, weil er insgeheim einen Deal mit Baidu ausarbeitet, der wichtigsten Suchmaschine Chinas – und damit dem größten Konkurrenten Googles. Ob es stimmt, oder nicht. Die Gerüchte (mehr sind es wirklich nicht) ziehen Baidus Aktienkurs um fast 5% nach oben.
Treue Leser werden es sich schon denken können, die Zeiten der Internet-News unter intern.de sind vorüber. Nach über anderthalb Jahrzehnten und nach einigen früheren Anläufen, den Ausstieg zu finden, ist die Entscheidung jetzt endgültig.
Über die Gründe wurde hier und andernorts schon genug gesprochen, daher verzichte ich auf weitere Ausführungen. Es ist wahrscheinlich, dass unter intern.de in absehbarer Zeit etwas Neues entsteht. Aber es wird sicherlich nichts mit dem Thema Internet-News zu tun haben.
Von Herzen bedanken möchte ich mich aber bei allen, die das Projekt in den letzten Jahren aktiv und substantiell unterstützt haben. Ohne Menschen wie Christoph Berndt (preispiraten.de) oder Martin Drahorad (Zeppelin Group) wäre der Betrieb von intern.de schon lange nicht mehr möglich gewesen.
Ebenfalls herzlich bedanken muss ich mich bei allen, die beim Betrieb von intern.de sowie anderen Projekten geholfen haben und dies hoffentlich auch in Zukunft noch tun werden. Mischa Spörer und André Hotzler haben immer im Hintergrund gewirkt und die Sache reibungsfrei am Laufen gehalten. Natürlich darf Vera Milz als Coach und freundschaftlich-ehrlicher Kritiker in dieser Aufzählung nicht fehlen.
Bedanken muss ich mich selbstverständlich auch bei jenen, die intern.de so lange die Treue gehalten haben. Auch wenn es an Quellen, an denen man seinen Durst nach Internet-Nachrichten stillen kann, nicht gerade mangelt. Machen Sie es auch weiterhin gut, wenn nicht sogar noch besser! Wir setzen alle auf Sie! :-)
Wolfgang Bleh
Apple will australische Verbraucherschützer mit iPad-Rücknahmeangebot besänftigenWed, 28 Mar 2012 06:24:40 +0000
Nachdem die australische Verbraucherschutzbehörde ACCC (Australian Competition and Consumer Commission) bereits rechtliche Schritte gegen Apple eingeleitet hat, trifft das Unternehmen eilig Gegenmaßnahmen. Allen Käufern des neuen iPad (2½) wird die Rücknahme der Geräte zum vollem Kaufpreis angeboten, weil das Gerät das in der Werbung gemachte Versprechen nicht hält.
Hintergrund ist, dass das iPad in der Werbung als 4G-Gerät angekündigt wird ("iPad with WiFi + 4G"). Mit dem 4G-Netzwerk des australischen Unternehmens Telstra ist das iPad aber nicht kompatibel – was Apple wiederum Telstra anlastet. Man verweist darauf, dass es sich um einen globalen Standard handelt, gibt aber unter Apple.com (Fußnote 2 ganz klein, ziemlich weit unten) gleichzeitig an: "4G LTE wird nur in den Netzen von AT&T und Verizon in den USA und in den Netzen von Bell, Rogers und Telus in Kanada unterstützt. Datentarife separat erhältlich. Nähere Informationen sind beim jeweiligen Mobilfunkanbieter erhältlich".
Jetzt soll ein Gericht entscheiden, ob Apples Angebot einer Rücknahme schon reicht, um die Beschwerde der Verbraucherschützer aus der Welt zu schaffen.
Wer sich in puncto LTE auf die Informationen der Deutschen Telekom verlässt, sollte übrigens auch auf der Hut sein. Zwar wird das neue iPad im Zusammenhang mit "web'n'walk Connect XXL" als vergünstigtes Tablet angeboten und das enthaltene LTE hat laut Telekom bereits einen beachtlichen Ausbaugrad erreicht. Doch die klare Ansage "das neue iPad ist nicht in Verbindung mit unserem LTE nutzbar" fehlt.
Der Business Insider schafft es wieder einmal das Unmögliche: Das Boulevard-Blog für Wirtschaftsthemen übernimmt aus dem Wall Street Journal Daten zur Siri-Nutzung, bringt diese Informationen in eine übersichtlichere Form (Bullet-Liste) und zieht dann aus diesen Daten eine Einschätzung, die viel treffsicherer erscheint als die des Wirtschaftsblatts.
WSJ: Apples Siri gewinnt an Zugkraft – für manche Dinge ("Apple’s Siri Gains Traction–For Some Things")
Business Insider: Apples iPhone 4-Assistent Siri wird kaum genutzt ("People Are Barely Using The iPhone 4S's Assistant, Siri")
Beide Seiten liegen vermutlich nicht ganz richtig, denn die Ergebnisse weisen keineswegs in eine eindeutige Richtung. Doch Eines kann als bestätigt gelten: Siri ist nicht die Revolution, als die diese Form der Sprachsteuerung schon dargestellt wurde. Die regelmäßige Nutzung hält sich in Grenzen, doch zugleich verzichtet nur ein eher kleiner Teil vollständig auf die Nutzung des Dienstes.
Etwa die Hälfte (55%) der Apple-Nutzer ist mit Siri glücklich, nur ein knappes Zehntel (9%) ist von Siri enttäuscht. Das lässt Raum für Verbesserungen.
- 33% benutzen Siri täglich für Anrufe, um Texte zu senden oder um nach Informationen zu suchen;
- 26% verschicken täglich Mails mit Siri;
- 32% haben Siri noch nie benutzt, um Musik zu hören;
- 35% haben Siri noch nie benutzt, um ein Meeting zu planen;
- 55% sind zufrieden mit Siri;
- 9% sind enttäuscht von Siri
- 37% der iPhone 4s-Nutzer wünschen sich eine Sprachsteuerung für ihr TV-Gerät
- 20% wollen keine Sprachsteuerung für ihr TV-Gerät
Neues von der Marktforscherfront: techCrunch berichtet über die Auftragsstudie des Werbeunternehmens DataXu, bei der 350 Entscheider aus den Bereichen "management, marketing, communications, digital, IT and social media" befragt wurden.
Das Ergebnis der Studie: 75% sind der Meinung, dass Daten ihrem Unternehmen dabei helfen werden, besser zu werden. Aber 58% geben an, nicht über die notwendigen Fähigkeiten und Technologien zu verfügen, um Marketing-Daten zu analysieren. Mehr als 70% geben an, dass sie schon bei Kundendaten aus dem gleichen Grund scheitern.
Wer die Auftragsforschung kennt, wird kaum überrascht sein, dass DataXu just über genau die Fähigkeiten und Technologien verfügt, die diesen Unternehmen fehlen.
Trotz dieses unglaublichen Zufalls würde man gerne die gleiche Studie bei Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten wiederholen, die nach immer neuen Daten verlangen, aber auf Grundlage der bereits reichlich vorhanden Informationen nicht in der Lage sind, Kindermörder (Toulouse) oder Nazi-Killer (NSU) zu enttarnen.
Nett: Das Intercom Blog hat eine Tabelle erstellt, aus der man entnehmen kann, dass viele Bezeichnungen für Android-Geräte auch von der Latex-Industrie für Feingenopptes benutzt werden. Da es sich bei den Namen häufig um generische Begriffe (z.B. Desire, Sensation, Touch) handelt, ist die Doppelnutzung nicht so erstaunlich. Beachtlicher ist fast schon, dass Apple Markennamen wie "Quicktime" (Quiektime?), "FireWire" oder "iWork" keine Verwendung als Gummi finden. Aber schön ist die Idee des Bloggers trotzdem.
US-Handelsaufsicht fordert Datenschutzgesetze – und das wars auch schonTue, 27 Mar 2012 07:45:10 +0000
Im Zusammenhang mit einem Statusbericht zum Thema "Datenschutz in einer Ära des schnellen Wandels" hat die US-Handelsaufsicht die Forderung nach stärkerer (gesetzlicher) Regulation in diesem Bereich unterstützt. Was heißt das? Zusammenfassend gesagt, sehr wenig.
Greifbar ist die Empfehlung der US-Behörde, allgemeine Datenschutzgesetze einzuführen, die es bisher nicht gibt. Weiterhin werden Gesetze für die Datensicherheit verlangt, bei denen es beispielsweise auch um die Verpflichtung geht, die Verletzung der eigenen Sicherheit (Stichwort: Hacker-Angriff) mitzuteilen (Behörden, Kunden, Öffentlichkeit). Eine weitere Notwendigkeit besteht laut FTC darin, Gesetze für Daten Broker einzuführen.
Im Klartext: Man hat (wieder einmal) erkannt, dass dieser gesamte Bereich so gut wie nicht geregelt ist, und dass die immer beschworene Selbstregulation nicht funktioniert. Mehr als eine allgemeine Empfehlung kann die Behörde aber nicht aussprechen. Sie liefert nur jenen Munition, die ebenfalls Gesetzen fordern, und das sind neben ein paar Bürgerrechtsorganisationen nicht viele.
Ansonsten wird unter anderem ein Workshop für die zweite Hälfte des Jahres 2012 angekündigt, in der Probleme herausgearbeitet werden sollen, die sich aus dem umfassenden Tracking des Anwenders durch Plattform-Betreiber, Service Provider, soziale Netzwerke, Betriebssysteme und Browser ergeben könnten.
Nach der dem Anschein nach akuten Forderung nach Gesetzen kündigt man also einen langen Marsch an, der mit der Problemdefinition beginnt. Alles klar?
Das GadgetLab (Wired) ordnet das neue iPad (Version 3) hinsichtlich der Abwärme des Geräts ein und vergleicht die Werte mit anderen Tablets. Hintergrund: Hunderte von Presseberichten melden, das neue iPad werde zu heiß. Das Ergebnis von GadgetLab ist unspektakulär.
Alle Geräte bewegen sich in einem sehr engen Bereich, der sich zwischen der Körpertemperatur eines Zombies (21°) und einer Tasse Kaffee (50°) befindet. Das Acer Iconia gibt 32,2° ab, das alte iPad 34,2°, das noch neue iPad 34,4° und das Asus Transformer Prime Tablet 36,9°.
Das alles natürlich nur, solange der Benutzer nicht gleichzeitig Musik hört, nach Hamburg-Brumfeudel navigiert und dabei Tolstois Krieg und Frieden liest. Google News liefert dennoch auf die Suche nach "ipad temperature" derzeit 542 Ergebnisse.
Ein Video für alle, die behaupten, dass man es mit Gelassenheit, Geduld und einer Spur Hartnäckigkeit auch schafft. Das ist falsch. Man kommt nur etwas langsamer nicht ins Ziel.
... einfach mal angucken!
Ein Wissenschaftler der Universität von Texas startet einen neuen Angriff auf Facebooks schöne, heile Welt, in der man alles "mögen" ("like"), aber nichts verabscheuen kann. Dean Terry (oder besser gesagt, einer seiner Studenten) hat mit EnemyGraph eine Facebook-Anwendung entwickelt, mit der man endlich auch Feinde markieren kann, oder alles Mögliche andere, was dem Anwender missfällt.
Wozu im Fall des Wissenschaftlers Terry auch die "soziale Philosophie" Facebooks gehört, die mit EnemyGraph kritisiert werden soll. Allerdings rechnet er auch damit, dass es nur wenige Wochen dauern kann, bis Facebook seine Anwendung sperrt. Denn sie muss laut Terry von dem Unternehmen als eine Art Gotteslästerung der sozialen Medien wahrgenommen werden, weil sie die Gemeinschaft nutzt, Konversation aufbaut und die Identität pflegt.
Das klingt sehr verwissenschaftlicht, doch es ist durchaus erkennbar, dass Facebook es nur mag zu mögen. Ein Dislike-Button, wie er von Millionen Anwendern ausdrücklich gewünscht wird, wurde bisher ohne nachvollziehbare Begründung verwehrt. Wahrscheinlich ist das wirklich nur durch eine Philosophie zu begründen. Und zwar die, dass Werbebotschaften nur in einem zustimmenden, unterstützenden Kontext präsentiert werden sollten. Womit sich aversive Äußerungen von vornherein verbieten.
Facebook kann zwar nicht verhindern, dass die Nutzer Dinge und Menschen auch negativ bewerten. Doch man gibt ihnen kein Werkzeug an die Hand, mit denen sie es auf Knopfdruck tun können. Womit nach Ansicht Terrys eine soziale Welt geschaffen wird, der wesentliche Aspekte der realen Welt fehlen. Denn die individuelle Identität und soziale Beziehungen definieren sich nicht nur durch Dinge, die man mag, sondern auch durch das Gegenteil.
Was der Professor dabei aber augenscheinlich verkennt: Die soziale Welt Facebooks soll gar kein Abbild der Realität sein. Genau so, wie unterhaltende Fernsehserien meist so gut wie nichts mit dem realen Leben zu tun haben. Facebook wird vielmehr durch die Beschränkung auf das "Like" genau zu dem, was die Anwender sich wünschen. Wer wollte schon ein Facebook, auf dem auch die Feinde miteinander vernetzt sind?
Jeweils 9 Millionen Euro investieren Microsoft und Nokia in ein Programm, mit dem die Entwicklung mobiler Anwendungen gefördert werden soll. Das geben beiden Unternehmen in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt. Die Dauer des Projekts ist auf drei Jahre angelegt und die Mittel werden von der finnischen Aalto University verwaltet, weshalb das Programm auch unter dem Namen AppCampus angekündigt wird.
Die Anwendungen, deren Entwicklung in diesem Rahmen unterstützt werden sollen, sind sowohl für Umgebungen unter Microsoft Windows als auch für die Nokia-Systeme Symbian und Series 40 gedacht.
Dass es sich hierbei um eine einmalige Investition handelt, erscheint wenig wahrscheinlich. Beide Unternehmen sind im Bereich der Smartphones ins Hintertreffen geraten und werden in den kommenden Jahren einigen Aufwand betreiben müssen, um sich wieder mehr Geltung zu verschaffen.
Die gemeinsame Entwicklung neuer Geräte ist dabei nur ein Aspekt. Die Entwicklung von Anwendungen ist ein weiterer Bereich, auf den sich die beiden Partner konzentrieren müssen. Die Marktplätze von Apple und Google mit ihren jeweils in die Hundertausende gehenden Anwendungen, die werbefinanziert oder kostenpflichtig angeboten werden, sind ein bedeutender Faktor im Wettbewerb, dem Nokia und Microsoft zur Zeit nur wenig entgegensetzen können.
Es ist daher wahrscheinlich, dass die Anschubfinanzierung für das AppCampus-Programm nur eine von mehreren Maßnahmen sein wird, die der Förderung der Software-Entwicklung dienen. Von wesentlicher Bedeutung wird es auch sein, den Entwicklern den Weg zu den künftigen Märkten weiter zu ebnen.
Android beziehungsweise Google haben es den Entwicklern in dieser Hinsicht zunächst besonders leicht gemacht (Vergleich vor 1 Jahr) . Doch es scheint fraglich, ob Microsoft zu ähnlichen Konzessionen bereits ein wird.
Laut verschiedenen Medienberichten wurde Google von einem Gericht in Tokio dazu aufgefordert, die automatische Vervollständigung bei der Eingabe von Suchbegriffen zu unterbinden. Ein Kläger habe die Entscheidung verlangt, weil diese Funktion der Suchmaschine ihn möglicherweise den Arbeitsplatz gekostet hat. Weitere Bewerbungen seien deswegen auch gescheitert.
Genaueres lässt sich zu dem Fall allerdings nicht sagen. Wie es heißt, sollen bei der Eingabe des Namens weitere Begriffe von Google eingeblendet worden sein, die auf kriminelle Handlungen des Klägers schließen ließen. Das muss allerdings schon seit einiger Zeit der Fall sein, denn die Kündigung durch seinen Arbeitgebers liegt schon Jahre zurück.
Nachdem er von dieser "Vervollständigung" seines namens durch Google erfahren hatte, nahm er erst Kontakt zu der Suchmaschine auf, wo man seine Beschwerde aber abwies. Die Vervollständigung durch weitere Begriffe erfolge mechanisch und sei nicht mit Absicht geschehen. Daher wollte Google auch keine Änderungen vornehmen. Doch das Bezirksgericht in Tokio kam zu einer anderen Einschätzung.
Dennoch scheint bei dieser Meldung etwas Vorsicht angebracht und zwar insbesondere, wenn es um die vollständige Abschaltung der Auto Complete-Funktion geht. Medien, die über diese Anordnung berichten, berufen sich teilweise auf einen Artikel der Mainichi Daily News . Dort wurde der entsprechende Bericht jedoch mittlerweile gelöscht.
Nach den Anschlägen in Toulouse und kurz vor den Wahlen steht Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy unter beträchtlichem Druck. Er reagiert darauf, wie es sich für einen Politiker gehört: Er kündigt harte, aber tendenziell undemokratische und letztlich kaum durchsetzbare Maßnahmen an.
Eine dieser Maßnahmen sieht vor, dass wiederholte Besuche auf terroristischen Websites unter Strafe gestellt werden. Möglicherweise soll den "Wiederholungstätern" sogar Haft drohen. Das jedenfalls lässt eine Aussage Sarkozys vermuten, der anlässlich einer Wahlveranstaltung in Straßburg meinte, dass jeder regelmäßige Besucher von Terror-, Hass, oder Gewalt-Websites ins Gefängnis muss. Ähnlich wie es jetzt schon für Websites mit pädophilen Inhalten gilt.
Von einem Gesetzesentwurf kann allerdings noch keine Rede sein. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass diese Ankündigung jemals zu einem konkreten Entwurf führt. Schließlich würde ein solches Verbot dem Bürger die Freiheit nehmen, sich mit diesen Inhalten auseinanderzusetzen. Doch vor Wahlen ist das gesprochene Wort von Politikern nicht sehr viel wert. Noch weniger als zu normalen Zeiten.
Die im letzten Jahr von Oracle mit der US-Regierung vereinbarte Schlichtungszahlung von 200 Millionen Dollar – immerhin die höchste Nicht-Strafe seit 150 Jahren US-Geschichte – war wohl doch noch nicht der letzte Akt in diesem Drama. Einer der Investoren des Unternehmens klagt jetzt gegen Firmenchef Lawrence Ellison und die Direktoren des Unternehmens.
Sie sollen ihre Pflichten gegenüber den Anlegern missachtet haben, als sie sich auf langwierige Verhandlungen einließen, anstatt die ihnen gemachten Vorwürfe anzuerkennen. Gemeint sind damit die Vorwürfe des früheren Oracle-Mitarbeiters Paul Frascella, der die Firmenleitung erfolglos darauf aufmerksam machen wollte, dass man den staatlichen Einkauf in Gestalt der GSA ("General Services Administration") vermutlich regelmäßig behumst.
Doch diese Warnungen wurden ignoriert, obwohl Oracle schon einmal eine riesige Summe (100 Millionen Dollar) wegen solcher Probleme zahlen musste. Also betätigte sich Frascella als Whistleblower und verpfiff seinen Arbeitgeber an die staatlichen Ermittler – wofür er eine Belohnung von 40 Millionen Dollar kassierte, 20% der Schlichtungssumme.
Die aber ist nach Ansicht des Klägers Jordan Weinrib nur deshalb so hoch ausgefallen, weil die Führungsriege des Unternehmens das Fehlverhalten bis zuletzt verneinte. Die teure Schlichtung (ohne Anerkennung einer Schuld) hätte durch ein Geständnis und durch die Zahlung einer Wiedergutmachung nebst einer moderaten Strafe vermieden werden können. So aber wurden die Aktionäre für das Fehlverhalten des Unternehmens unverschuldet geschädigt, wofür Weinrib nun einen Schadensersatz fordert.
Unicef visualisiert sehr anschaulich die zunehmende Urbanisierung bei gleichzeitig starkem Wachstum der Weltbevölkerung. Für Deutschland ändert sich im (teilweise prognostizierten) Zeitraum zwischen 1950 und 2050 gar nicht so viel. Die Zahl der in Städten lebenden Menschen steigt von 47 Millionen (1950) auf voraussichtlich 59 Millionen (2050) beziehungsweise von 68% auf 84%. Doch in China wächst in der gleichen Zeit die Zahl der Stadtbewohner von 64 Millionen bei einem Anteil von 12% an der Gesamtbevölkerung auf 1038 Millionen bei einem Anteil von 73%.
Wie man von in wenigen Sätzen vom Schmunzeln ins Grübeln kommt? Ganz einfach:
The Piratebay.se hat die Idee in den Raum gestellt, die "Front Machines" des Piratenauftritts künftig ins All zu schicken. Damit wäre man vor den Angriffen der Gesetzeshüter so sicher, wie es die hinter dieser Front liegenden Server bereits jetzt (Dank Tunneling) sind.
Diesen Gedanken spinnt der Autor Charles Stross weiter und entwickelt die Idee, die Ratten in den städtischen Kanälen als Trägermedium für diese Server zu benutzen, weil sie mindestens so sicher sind wie Satelliten, aber aus technologischer Sicht eine geringere Herausforderung darstellen.
Tja, und dann liest man, dass die Marketing-Agentur der South by Southwest-Festivals (SXSW) eine weitere "mobile" Idee hatte: Sie hat in Zusammenarbeit mit einer Selbsthilfeorganisation das Projekt Homelesshotspots gestartet, bei dem Obdachlose als mobile "4G Hotspots" dienen. Wer den Zugang nutzt, zahlt wie bei einer Straßenzeitung eine individuelle Spende.
Womit zunächst kein Zugang zu illegalen Inhalten verbunden ist. Doch die Möglichkeit, beide Projektansätze miteinander zu verbinden, liegt auf der Hand. Intelligente, mobile Piraten-Frontends, hmh.
Die aus dem Blauen kommende Klage von Yahoo gegen Facebook wegen der angeblichen Verletzung etlicher Patente zeigt ihre Wirkung: Facebook hat nach Informationen Reuters 750 Patente von IBM gekauft.
Die damit verbundene Absicht liegt auf der Hand: Nach bekanntem Handlungsmuster (Stichwort "tit for tat") wird Facebook dem Kläger nun auch zeigen, was eine Patent-Harke ist. Dass Mark Zuckerberg dazu auf Shopping-Tour bei IBM geht, ist nun wirklich kein Wunder. Der einstige Büromaschinenhersteller gilt seit etlichen Jahren als "erfindungsreichstes" Unternehmen. Was im Klartext bedeutet, dass kein anderes US-Unternehmen so viele Patente angehäuft hat wie IBM.
Auch Google hat sich im vergangenen Jahr bei IBM mit Patenten eingedeckt, um sich für den Patentkrieg mit Apple, Microsoft und Oracle zu wappnen. Die wirklich interessante Frage an dem aktuellen Deal aber kann Reuters nicht beantworten: Wie viel Geld musste Facebook für dieses Patent-Paket auf den Tisch legen?
Diese Frage dürfte insbesondere die Börse interessieren, denn der Börsengang Facebooks rückt immer näher. Und in diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Überschuss des Unternehmens ist beziehungsweise sein kann. Im SEC-Filing für den Börsengang wird für das Jahr 2011 ein "Net Income" von 1 Milliarde Dollar angegeben.
Und wie Reuters fast schon süffisant anmerkt, hat die hohe Nachfrage der Technologie-Unternehmen die Preise für geistiges Eigentum nach oben getrieben. Immerhin war es Google wert, 12,5 Milliarden Dollar für den Gerätehersteller Motorola zu zahlen, um an die Patente des Unternehmens zu kommen. Für die 6.000 Nortel-Patente hatte Google im vergangenen Jahr erst 900 Millionen Dollar geboten, um dann von einem Gebot in Höhe von 4,5 Milliarden Dollar aus dem Rennen geworfen zu werden.
Der Einstieg Facebooks in diesen Club der Patent-Besitzer dürfte also nicht billig gewesen sein, Und es ist ebenfalls absehbar, dass es bei diesem ersten Ankauf nicht bleiben wird. Denn nach Yahoo werden auch andere Unternehmen Facebook auf mögliche Angriffsoberflächen hin abklopfen.
Facebook-Nutzer werden daher nicht damit rechnen dürfen, dass ihre Privatsphäre in absehbarer Zeit besser geschützt wird. Denn die Missachtung der Privatsphäre erhöht die Chancen auf Werbeeinnahmen und Geld wird Facebook in Zukunft noch sehr viel brauchen. Der Verlauf des Börsengangs wird damit eine besonders kritische Größe.
Nach dem jüngsten Treffen der ICANN in Costa Rica zieht die ComputerWorld eine nüchterne Bilanz: Die von der US-Regierung seit dem vergangenen Jahr praktizierten Domain-Beschlagnahmungen werden bald auch auf globaler Ebene zur Anwendung kommen. Eine Prognose, die zu Ende gedacht bedeutet, dass dann auch die chinesische, die russische oder die iranische Regierung Domains auf globaler Ebene ausknipsen können – sofern sie in der Lage sind, ein entsprechendes Gesetz aus dem Hut zu zaubern, gegen das der Betreiber der Domain verstoßen haben könnte.
Das mag überspitzt und zynisch klingen, aber man darf daran erinnern, dass sich die letzte Beschlagnahmung der US-Justiz gegen eine Domain richtete, unter der ein kanadischer Geschäftsmann Sportwetten angeboten hat. Ein Richterlein aus Maryland hatte die Beschlagnahmung der Domain beantragt und weil der Registrar der Domain nicht den US-Gesetzen untersteht, hat man VeriSign als übergeordnete Registry mit dem Vollzug beauftragt.
"An der Quelle saß der Knabe", konnte man bisher sagen, weil viele der gTLD-Registries ihren Sitz in den USA haben und damit der US-Rechtsprechung unterstehen. Doch die ComputerWorld erkennt, dass hier Änderungen in der Luft liegen. Einen deutlichen Hinweis liefert ICANN selbst, wenn sie den Vertretern der Regierungen im GAC (Government Advisory Committee) gelobt, die Registrars künftig stärker an ihre vertraglichen Verpflichtungen zu gemahnen, um damit die Erwartungen der Regierungen und der Strafverfolgungsbehörden besser erfüllen zu können.
Sowie der Musik- und Filmindustrie möchte man zur Abrundung ergänzen. Denn diese beiden Wirtschaftszweige sind eine wesentliche Triebfeder hinter der Entwicklung. In Washington (und andernorts) wird von der Unterhaltungsindustrie ungehemmt Druck auf die Politik gemacht, um das Urheberrecht noch weiter zu fassen, um Verstöße noch härter bestrafen zu können, denn man fühlt die Entmachtung durch das Internet.
Doch wie eingangs angedeutet, haben andere Regierungen auf diesem Planeten eigene Probleme, gegen die eine ständig mit Liebesentzug drohende Urheberrechtsindustrie allenfalls eine milde Plage ist. Gerade die besonders demokratiefeindlichen Länder werden in Zukunft auch darauf drängen, dass das Internet nicht grenzenlos sein kann.
Also werden sie auch das Recht in Anspruch nehmen wollen, Gesetzesverstöße durch den Schnitt an der Domain-Wurzel zu verhindern.
Wie dieses Machtspiel endet und auf welchem Weg die USA versuchen werden, den ganzen Schurkenstaaten dieser Welt (nach letzten Schätzungen dürften es 193 sein) dieses Recht nicht voll zu gewähren, bleibt abzuwarten.
Aber es dürfte auch klar sein, dass mit dem Grad der wahrgenommenen Ungerechtigkeit unter den Anwendern und Online-Unternehmen auch der Wille steigt, sich dieser Willkür zu entziehen. Das Entstehen der Piratenparteien ist ein Hinweis, dass es ein Widerstands-Potential gibt. Es könnte durchaus sein, dass sich aus diesem Umfeld schon bald der Wunsch entwickelt, wie man vor etwa 10 Jahren schon einmal beobachten konnte: Den Wunsch, das Internet und gerade sein Kernstück, das Domain Name System in eigene Hände zu nehmen.
Würde beispielsweise ein ThePirateBay.net sich nicht nur mit kindlichen Träumen von Sealand oder wie zuletzt einem Piraten-Server im Orbit beschäftigen, dann würde gerade diese Plattform hinsichtlich ihres Momentums eine gute Grundlage für alternative DNS-Pläne abgeben.
Doch dazu müsste ein entsprechendes Interesse bei den Betreibern bestehen. Und genau an diesem Punkt sind Zweifel angebracht. Denn worin genau unterscheiden sich ThePirateBay, MegaUpLoad, Rapidshare oder YouTube, wenn man allen juristischen Firlefanz beiseite lässt und nur nach der Motivation der Betreiber fragt?
Großbritannien, schon jetzt eines der am dichtesten mit Überwachungskameras (CCTV) ausgestatteten Länder, geht noch einen Schritt weiter. Nach Informationen des Telegraph haben mehrere Bezirksregierungen neue Erkennungsmarken für ihre "Traffic Wardens" (Verkehrspolizisten, Politessen) bestellt. Die Besonderheit dieser "Badges": Sie beinhalten eine Überwachungskamera, um Dispute der Beamten mit Verkehrsteilnehmern später besser klären zu können.
Selbstverständlich ist auf den Marken auch ein Warnhinweis "CCTV in Operation" zu finden, um die Verkehrsteilnehmer auf den Umstand der Aufnahme hinzuweisen. Doch die Bürgerrechtsorganisation "Big Brother Watch" kann darin nur schwerlich den konkreten Hinweis für den Bürger erkennen, dass er gerade gefilmt wird.
Auch die Angabe, dass die Kamera nur im Bedarfsfall zum Einsatz kommt, kann die Kritiker nicht umstimmen. Denn wer will schon überwachen, dass die Beamten keinen Missbrauch mit den Geräten oder Aufnahmen treiben? Was der Standardfrage aller Überwachungsgegner entspricht: Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Auch in dieser Situation scheint diese Frage nicht unangebracht. Erst recht, da im Fall eines Streits zwischen Bürger und Gesetzeshüter immer die Gefahr besteht, dass ausgerechnet dann, wenn der Beamte ein Fehlverhalten zeigt, die Kamera keine Aufnahme gemacht hat. So ein Pech aber auch.
Auch MPAA will jetzt die MegaUpload-Daten speichern - als Grundstock für KlagenThu, 22 Mar 2012 08:09:49 +0000
Es war eigentlich absehbar: MPAA, der mächtige Verband von Hollywoods Filmstudios, verlangt von dem früheren Hosting Provider des Cyberlocker-Dienstes MegaUpload die Sicherung aller Server-Daten. Carpathia, so der Name des im US-Bundesstaat Virginia ansässigen Providers, soll etwa die 25 Petabyte an Daten aufbewahren, um Beweismittel für Klagen zu sichern.
Womit nicht nur die MegaUpload-Betreiber um Kim Schmitz germeint sind, sondern womöglich auch andere Parteien, die gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Im Interview mit Wired meint MPAA Vizepräsident Howard Gantman zwar, man beabsichtige keine Klagen gegen individuelle Benutzer des Dienstes.
Doch das ist erstens nur die juristisch absolut unverbindliche Aussage eines nicht zur Klage legitimierten Interessenvertreters. Und zweitens würden sich die Filmstudios schwer damit tun, den "einfachen" Benutzern eine Urheberrechtsverletzung nachzuweisen, wenn diese beispielsweise nur File herunter- aber nicht hochgeladen haben.
Bei den Anwendern dagegen, die – laut Klageschrift teilweise gegen Bezahlung – Kinofilme bei MegaUpload eingestellt haben, sieht die Situation dagegen anders aus. Hier werden sich die Kläger voraussichtlich auch nicht für die Wortwahl "User" entscheiden. Schon jetzt ist von "Intermediaries" die Rede, also von Mittelsmännern, die als Zuträger bei den Urheberrechtsverletzungen dienten.
Nun soll ein Richter über den Antrag der MPAA entscheiden, wofür im kommenden Monat eine Verhandlung anberaumt wurde. Die Ermittler der US-Bundesbehörden, die gegen MegaUpload ermitteln, haben die Freigabe zur Löschung bereits erteilt. Und Carpathia beantragt eine Aufhebung der Löschsperre, weil die Aufbewahrung der ´Daten täglich 9.000 Dollar kostet. Dem Gericht wird also die Entscheidung nicht ganz einfach gemacht, zumal die Kläger behaupten, der MegaUpload-Betrieb habe 500 Millionen Dollar an "geschätztem Schaden" verursacht.
Die einstigen Uploader werden derweil auf jene Stimmen aus dem Lager der "Piraten" fluchen, die sich in den letzten Wochen für eine Verschiebung der Löschung ausgesprochen haben. Angeblich, weil so viele legitime, private Daten bei MegaUpload eingestellt wurden, die es zu retten gilt. Ohne diese Aufforderungen, mit denen vermutlich die weiße Weste von MegaUpload demonstriert werden sollte, wären die Daten und damit die Beweise vielleicht schon im Orkus.
Ein japanischer Kurzfilm (Zeichentrick), vor dem gewarnt werden muss. In mindestens einem YouTube-Kommentar ist davon die Rede, dass der Film auf unerklärliche Weise den Computer zur Freisetzung von Tränengas gebracht hat.
Bei einer routinemäßigen Röntgen-Untersuchung vor der Inhaftierung wurde im Unterleib einer 20jährigen Straftäterin in Florida eine leere Wodka-Flasche entdeckt. Die Flasche hatte die Frau selbst intravaginal platziert, um darin Fremdurin für einen Urintest zu transportieren.
Der Urintest erfolgte im Rahmen ihrer Bewährungsauflagen und sie schien durch ihre Vorsichtsmaßnahme hinreichend vor möglichen Konsequenzen geschützt. Doch man kann es jungen Straftätern nicht oft genug raten, in solchen Situationen den Urinspender genauestens auszuwählen. Denn wie auch in diesem Fall war die vermeintlich "saubere" Probe so sehr mit Drogen angereichert, dass die junge Frau gleich wieder eingebuchtet wurde.
Das Piraten-Blog TorrentFreak jubelt: Einem Copyright-Troll wurde das Handwerk gelegt. Der Versuch, unter Anwendung eines Gesetzes, das nur für den Bundesstaat Florida gilt, auf "Fischzug" gegen Hunderte von Anwendern zu gehen, sei gescheitert.
Der Richter habe den Plan des Klägers zu Fall gebracht. Der hatte es auf dem Gerichtsweg versucht, bei Providern in Florida Namen und Adressen von Kunden in Erfahrung zu bringen, deren IP-Adressen mutmaßlich für illegale Bit Torrent-Downloads benutzt worden waren. Doch der Richter habe den Versuch erkannt, auf diesem Weg einer massenhaft beantragten Verfügung an die Daten unbekannter Beklagter zu kommen.
Daher habe der Richter entschieden, dass es sich bei den Bit Torrent-Downloads um geschützte, anonyme Kommunikation handele. Der Antrag des Klägers sei aus diesem Grund abzuweisen. Womit vermutlich alle Klagen dieser Art in Florida vom Tisch seien, meinte TorrentFreak.
Doch leider handelt es sich bei der Darstellung des Blogs um einen Fehler. Wie Ars technica vom Anwalt eines der Beklagten erfahren hat, stammt das fragliche Urteil nicht aus der Hand des Richters. Es handelte sich vielmehr um den Antrag eines Verteidigers auf Klageeinstellung, das der Richter irrtümlich unterschrieb, weil er meinte, beide Seiten hätten sich auf diese Regelung geeinigt. Als man ihn über den Fehler aufklärte, hob er das Urteil wieder auf.
Eine vom Wall Street Journal abgedruckte AP-Reportage beschäftigt sich mit einem Phänomen, das im Schlepptau der sozialen Netzwerke entstanden ist. Bei Job-Interviews in den USA kommt es demnach immer häufiger zu der Aufforderung an den Bewerber, dem künftigen Arbeitgeber (vollen) Einblick in das Facebook-Konto zu geben. Was in der Praxis zu der Bitte führen kann, dem Personalmitarbeiter das Passwort zum eigenen Konto zu geben.
Der AP-Bericht beschränkt sich wie gesagt auf die Situation in den USA und er bleibt kursorisch an der Oberfläche, ohne das Ausmaß des Problems zu definieren. Doch Bitten dieser Art scheinen kein Einzelfall zu sein. Und aus Sicht der Arbeitgeber gibt es wohl auch Situationen, die diese Forderungen rechtfertigen. Etwa dann, wenn Personal für sicherheitsrelevante Bereiche gesucht werden.
Doch war dieser im vergangenen Jahr beschriebene Fall eines wieder in den Job zurückkehrenden Gefängnisaufsehers schon solch ein Grenzfall? Und wie verhält es sich mit der Rechtfertigung der Arbeitgeber, dass es sich ja um eine Bitte handelt, der die Bewerber freiwillig nachkommen? Entsteht in der Situation eines Bewerbungsgesprächs kein Zwang, wenn der potentielle Arbeitgeber diese Frage stellt?
Dazu kommt dann noch eine gewisse Grenzwertigkeit, wenn der Arbeitgeber nicht nach dem Passwort fragt, sondern dem Bewerber nur über die Schulter sehen will. Oder, wenn der HR-Mitarbeiter dem Aspiranten während des Interviews einen "Friend Request" schickt, um sich als "Freund" in dem ansonsten zum Teil verborgenen Konto umsehen zu können.
Ganz wertungsfrei lässt sich da sagen, dass die soziale Selbstdarstellung bei Facebook auch hinsichtlich der Job-Suche zu Verquickungen zwischen privatem und öffentlichem Leben führen kann. Und es wird absehbar schwieriger, Teile seines Lebens unter dem Mantel der Privatsphäre zu verbergen.
Um es in Anlehnung an Googles Ex-Chef Eric Schmidt zu sagen: "Wenn es etwas in deinem Leben gibt, das einige andere nicht wissen dürfen, dann solltest du es gar nicht erst bei Facebook erwähnen".
Eine Überlegung ist es dagegen wert, sich frühzeitig ein sauberes Facebook-Double einzurichten, in dem Dr. Jeckyll seine herzeigbare Seite präsentiert. Während Mr. Hyde seine Party-Fotos sowie die derben Witze und Zoten über Vorgesetzte unter einem Pseudonym auf einem anderen Konto publik macht. Eine Hebel gegen Facebook, den man bei Google+ übersehen hat, aber das ist eine andere Geschichte.
Ebenfalls denkbar ist es, dass schon bald Karriereberater für diesen Zweck Facebook-Konten zum Verleih anbieten. So, wie man beim Kostümverleih einen Anzug für die Bewerbung erhält. Oder, dass intelligente, eifrige und lebensbejahende Facebook-Konten anonym von Agenturen aufgezogen werden, um sie dann zur bezahlten Adoption freizugeben. So, wie es jetzt schon im Handel mit gezüchteten Markenunternehmen teilweise geschieht.
Eine gesetzliche Bestimmung, den Einblick in das ausgelagerte Selbstbewusstsein zu verbieten, ist dagegen absehbar der falsche Weg. Wie auch in anderen kniffligen Bereichen des Personalwesens (z.B. Frage nach der Schwangerschaft) scheint es schon sinnvoller, Täuschung und Lüge bewusst straffrei zu stellen. Sachorientierte Arbeitgeber werden dann schon von alleine darauf verzichten, sich mit Fakebook-Informationen herumzuschlagen.
Aus der Reihe "schräge Patente": Auch der mit Microsoft in wilder Ehe verbandelte Telefonhersteller Nokia lässt skurrile Hirngespinste nicht unpatentiert entweichen. Und das US-Patentamt hielt die Idee ebenfalls für schützenswert, magnetisch aktive Materialien unter die menschliche Haut zu injizieren, um als sichtbares oder unsichtbares Tattoo nach den Vorgaben eines mobilen Telefons subkutan zu vibrieren.
Diese Darstellung betrifft zwar nur eine mögliche Ausgestaltung des Patents mit der USPTO-Nr. 20120062371, das beispielsweise auch aufgeklebte magnetische Materialien umfasst. Doch es sieht ebenfalls vor, dass beispielsweise verschiedene Anrufer ein erkennbar unterschiedliches Vibrieren erzeugen.
Wobei es außer acht lässt, dass magnetische Felder nicht wie elektromagnetische Wellen als Träger moduliert werden können, um auf bestimmte Empfänger und ihre "Kanäle" eingestellt zu werden. Entweder, ein Magnetfeld ist aufgebaut und fluktuiert, oder nicht. Was in der Praxis bedeutet, dass ein magnetischer Sender so nahe an der Haut sein muss, dass er gleich selbst dort rütteln könnte, wenn andere magnetische Rezeptoren nicht davon betroffen sein sollen. Oder, das Magnetfeld ist so stark, dass alle in einem Raum anwesenden Magnätowierten von dem Signal durchgeschüttelt werden.
Kurz: Der Idee aus Finnland wird voraussichtlich keine große Zukunft beschert. Doch es scheint so einfach zu sein, ein US-Patent zu erhalten, dass sich auch diese Idee zu schützen lohnt.
Was Wired in einem längeren Feature blumig zusammenfasst, ist sicher nicht der ganz normale Werdegang eines Buchautors. Doch das Beispiel des Redditors James Erwin beziehungsweise von "Prufrock451" zeigt, wie schnell ein Talent entdeckt werden kann und wie steil die damit beginnende Karriere dann verläuft.
Bei Prufrock451 dauerte es nach einem Posting bei Reddit gerade drei Stunden, bis ein Filmproduzent zu ihm Kontakt aufnahm. Nach zwei Wochen lag ihm bereits ein Angebot aus Hollywood für ein Drehbuch vor und nach noch einmal zwei Monaten konnte er seinen Job als Autor von Software-Manuals bei einem Finanzdienstleister in Iowa stecken. Seither schreibt er in Vollzeit an seinem ersten Drehbuch.
Die vielen kleinen Details dieser Entwicklung lassen sich sowohl in dem Wired-Beitrag als auch in den Original-Beiträgen des Autors bei Reddit en Detail nachlesen. Doch kurz zusammengefasst hatte Erwin das Glück, eine für Reddit typische Frage phantasievoll und – aufgrund eines früheren Studiums der Geschichte – auch authentisch beantworten zu können: "Wäre es denkbar, dass eine moderne Armeeeinheit in voller Bewaffnung nach einer Zeitreise in die Vergangenheit das römische Reich zu Zeiten Augustus' in die Knie zwingt?"
Diese Frage war für Erwin eine hervorragende Vorlage, um seine Phantasie spielen zu lassen und um sein Wissen unter Beweis zu stellen, wie man schon an seinem ersten Post erkennen kann. Das innerhalb weniger Stunden entstandene Gerüst für "Rome sweet Rome" kann man bestenfalls als "Flash Fiction" (Wikipedia) bezeichnen und es bedarf sicher noch vieler Arbeitsstunden, bis aus diesem Rahmen ein Drehbuch für einen neuen Hollywood-Schinken wird.
Doch der wichtigste Teil der Aufgabe, die Suche nach einem Auftrag- und Geldgeber ist für Erwin Dank Reddit abgeschlossen. Und er selbst wird dabei das Gefühl entwickelt haben, sich auf einer Zeitreise zu befinden.
Microsoft-Patent verteuert den Fernsehkonsum bei Nutzung der PVR-FunktionenWed, 21 Mar 2012 09:47:29 +0000
Ein Patent-Fundstück macht derzeit in US-Blogs die Runde: Ein im vergangenen Jahr vom US-Patentamt anerkanntes Patent Microsofts (USPTO 8065696) schützt ein Verfahren, bei dem die Nutzung der Fernbedienung durch den Anwender über den Preis eines Films entscheidet. Überspringt der Zuschauer einen Werbeblock oder sieht sich seine Lieblings-Szene nochmals an, wird der Preis für die abgerufenen Inhalte von einem Server neu berechnet, der Film wird teurer.
Inwieweit das Patent ein technisches Verfahren schützt, indem es die Kommunikation zwischen (verkürzt) Fernbedienung und Content Server beschreibt, sei dahingestellt. Klar scheint jedenfalls, dass damit ein Geschäftsmodell unter patentrechtlichen Schutz gestellt wird. Ein Geschäftsmodell, für das sich aber seit der Patentanmeldung im März 2004 noch kein Kabelunternehmen begeistern konnte. Weder in dieser Form noch in einer abgewandelten, wie etwa der Verbilligung des Kabelzugangs bei Nichtbenutzung von Timeshift-Funktionen etc.
Auch Microsoft selbst scheint derzeit kein Interesse an einer Anwendung des Patents zu haben. Gegenüber Geekwire teilt das Unternehmen jedenfalls mit, dass "nicht alle Patentanmeldungen" in ein Microsoft-Produkt überführt werden. Was allerdings auch nicht bedeutet, dass man einem anderen Unternehmen ohne Lizenzierung die Nutzung dieses geschützten Verfahrens gestatten würde.
Wie gestern berichtet, fordert Anonymous nicht mehr länger zum gewaltsamen Protest gegen Paypal auf. Stattdessen wird vorgeschlagen, das eigene Paypal-Konto zu löschen, wenn man mit den politisch beziehungsweise patriotisch motivierten Eskapaden der eBay-Tochter nicht einverstanden ist (Paypal hatte im vergangenen Jahr Spenden an Wikileaks behindert, obwohl es keine rechtliche Begründung dafür gab). Doch wie löscht man eigentlich ein Paypal-Konto?
Eine berechtigte Frage, mit deren Beantwortung keinesfalls ein Boykott-Aufruf unterstützt werden soll. Das wäre nach deutschem Recht möglicherweise sogar strafbar. Doch es lohnt sich, die Frage nach der Löschung an sich zu beantworten, denn viele Online-Auftritte sind nur darauf ausgerichtet, neue Mitglieder anzulocken und zu registrieren. Beim Löschen scheint man dagegen auf das Konzept des Vergessens zu setzen.
Paypal hat jedoch eine Möglichkeit für die Kontenlöschung vorgesehen, man muss sie nur finden und ein Blick in die Hilfefunktion hilft dabei ungemein. Dort erhält man die Anleitung, nach dem LogIn zunächst den Menü-Punkt "Mein Profil" anzuklicken. Auf der folgenden Seite findet man dann unter anderem den Menüpunkt Einstellungen, dem zu folgen ist.
In der darauf erscheinenden Liste erscheint ganz oben der Punkt "Kontotyp", unter dem angegeben wird, ob es sich um ein privates oder ein geschäftliches Paypal-Konto handelt. Hinter dieser Angabe folgt der gesuchte Link "Konto schließen". Ab diesem Punkt wird es dann ernst.
Auf der folgenden Seite muss der Kündigungswillige erst einmal die Sicherheitsfragen beantworten, die bei der Anmeldung erfasst wurden (z.B. Geburtsort, Geburtsname der Mutter...). Nach der Bestätigung folgt der Hinweis, dass die Löschung endgültig ist ("sowohl der Kontoauszug als auch der Aktivitätszähler des Kontos gehen verloren"). Nachdem auch diese Warnung bestätigt wurde, wird in geschlossener (strukturierte Fragen) und offener (Freitext) Form nach den Gründen für die Kündigung gefragt. Der zusätzliche Kommentar ist auf 1.000 Zeichen beschränkt, man muss sich also kurz fassen.
Danach folgt – dann doch etwas überraschend – die Frage, ob man das Konto schließen möchte. Nach der Bestätigung wird nochmals auf Kontaktmöglichkeiten in Form einer kostenpflichtigen Telefonnummer hingewiesen. Ganz so wichtig scheint es Paypal also doch nicht zu sein, den Kunden zu behalten.Sonst würde ja wohl eine kostenfreie Nummer angeboten.
Mit der letzten Bestätigung hat man dann endlich das gewünschte Ziel erreicht. Zum Abschied weist Paypal noch einmal darauf hin, dass der letzte Klick auf "Konto schließen" gefährlich ist, denn "alle ausstehenden Transaktionen von Ihnen (werden) automatisch storniert, und Ihr Konto wird geschlossen". Aber genau das will man ja. Ein Login mit den bisherigen Zugangsdaten ist danach nicht mehr möglich, das Ziel ist erreicht.
- Einloggen
- Mein Profil
- Einstellungen
- Kontotyp Konto schließen
- Sicherheitsfragen
- Warnhinweis (Schließung ist endgültig, … Gründe für die Kontoschließung / Kommentar
- Möchten Sie Ihr Konto schließen?
- Kontakt (Wir legen Wert auf Ihre Zufriedenheit und darauf, dass Sie unseren Service weiterhin nutzen, Verweis auf kostenpflichtige Rufnummer...)
- Konto schließen (Wenn Sie auf "Konto schließen" klicken, werden alle ausstehenden Transaktionen von Ihnen automatisch storniert, und Ihr Konto wird geschlossen).
- Geschafft!
Ein abschließendes Informations- und Löschbegehren an Paypal Deutschland zu richten, wie es etwa das Bundesdatenschutzgesetz vorsieht, kann man sich im Grunde sparen. Da jeder Paypal-Nutzer einwilligt, die Daten in die USA zu übertragen und da US-Unternehmen das Safe Harbor-Abkommen regelmäßig missachten, ist es müßig, nach den in Deutschland gespeicherten Daten weiter zu fragen.
Der Düsseldorfer Kreis der deutschen Datenschützer hat jedenfalls vor zwei Jahren festgestellt (Wikipedia), dass sich Datenexporteure nicht auf die Safe-Harbor-Zertifizierung verlassen dürfen. Da muss man es als Verbraucher auch nicht tun.

Bei dem hohen Baum, der im Hintergrund dieses Fotos im Toronto Star zu sehen ist, handelt es sich weder um eine Fichte noch um eine Tanne noch um ein anderes Gehölz. Vielmehr steht hier ein gut getarnter Sendemast im Wald, der aus Stahl und Fiberglas gebaut wurde.
Insgesamt sieben dieser Fernmeldebäume sind derzeit geplant. Weitere werden womöglich folgen, wenn die gewünschten Ziele erreicht werden.
Und die bestehen wohl in erster Linie daran, keine Kritik mit dem Aufbau der Maste zu verursachen. Denn sie sollen in Gebieten Ontarios (Muskoka Lakes) aufgebaut werden, die in den Sommermonaten von Urlaubern und Ferienhausbesitzern genutzt werden.
Die wiederum wünschen sich einerseits eine naturbelassene Umgebung ohne störende Technik und ohne die Befürchtung, dass "Elektrostrahlen" ihre Gesundheit schädigen könnten. Andererseits aber wünschen sich die Anwohner und ihre Gäste einen Mobilfunkempfang, wie sie ihn aus den Großstädten kennen.
Ganz nebenbei soll die Mobilfunk-Versorgung auch dafür sorgen, Spitzen im Straßenverkehr abzubauen. Denn in der bisherigen Situation wollen viele Städter nur am Wochenende den Ausflug in die Wildnis wagen, um unter der Woche erreichbar zu sein. Mit einer gut getarnten Mobilfunk-Versorgung wird die Wildnis aber auch wochentags attraktiv.
Update: Wired zeigt in einem Video des niederländischen Fernsehens das in gutturalen Kehllauten abgelegte Geständnis des angeblichen Ingenieurs. In Wirklichkeit handelt es sich um einen angehenden Filmemacher, der nach einer Käseorgie im Rausch die Wahnidee entwickelt hat, alle Welt hereinzulegen und dafür acht Monate seines Lebens opferte. /Update
Der niederländische Ingenieur Jarno Smeets hat geschafft, woran Generationen von Wissenschaftlern vor ihm scheiterten: Er hat ein Fluggerät entwickelt, mit dem ein Mensch sich aus eigener Kraft von der Schwerkraft befreien und wie ein Vogel zum Flug abheben kann (Video).
Naja, nicht ganz aus eigener Kraft. Ein paar Turnigy Elektromotoren, eine nicht bezeichnete Stromquelle sowie eine elektronische Steuerung (Pressemitteilung) haben dabei auch eine bedeutende Rolle gespielt. Arme und Beine dienten eher dazu, den von einem Albatross abgeguckten Start zu koordinieren.
Woraus Smeets allerdings auch kein Hehl macht, denn er gibt an, dass seine Arme nur etwa 5% der etwa 2000 Watt an Leistung liefern können, die für den Start notwendig sind. Doch seine Konstruktion macht es möglich, mit Hilfe beweglicher Flügel vom Boden abzuheben. Das ist mehr als alle seine Vorgänger geschafft haben.
Mitglieder (sofern es das gibt) von Anonymous haben Paypal erneut den Kampf angesagt. Doch weil die DDoS-Angriffe des vergangenen Jahres nur wenig Wirkung erzielten, dafür aber nachträglich zu etlichen Festnahmen führten, setzt man jetzt auf eine weniger martialische Waffe: Mit der Operation OpFuckPaypal ruft man die Anwender dazu auf, das Zahlungssystem eBays zu boykottieren.
Wer ein Konto bei PayPal besitzt, wird zur Löschung desselben aufgefordert. Wer ein Online-Zahlungsmittel benötigt, soll auf andere Möglichkeiten umsteigen. Wer meint, auf Paypal als Zahlungsmittel angewiesen zu sein, soll bei anderen Händlern einkaufen.
Womit nun jeder Sympathisant ganz ohne Risiko und völlig legal seinem Ärger darüber Ausdruck verleihen kann, dass PayPal im vergangenen Jahr Spendenzahlungen an WikiLeaks behinderte. Zeitweise wurden auch Spenden zur gezielten Unterstützung von Bradley Manning verschleppt. Eine Sperre, mit der Paypal unverkennbar Flagge zeigte und den Groll von Anonymous auf sich zog.
Und womit Anonymous heute Gelegenheit hat, die Selbstdarstellung in puncto "we are anonymous...we do not forget" unter Beweis zu stellen. Wobei man allerdings erwähnen müsste, dass in der Aufforderung kein Bezug zu der Wikileaks-Blockade erkennbar wird. Dort ist ganz allgemein von Paypal-Konten die Rede, die aus keinem oder geringem Grund eingefroren wurden. Beispiele dafür gibt es ja genug.
Und aus welchem Grund man der Anonymous-Aufforderung folgt, kann ja im Geiste des Aufrufs Privatsache bleiben.
Jeder Mensch kennt inzwischen: "Keyboard Cat", die Klavier spielende Katze. Aber wer kennt schon diese beiden Hunde , die ohne mechanische Hilfskonstruktionen so richtig Musik machen können? Und es ist keineswegs so, dass der dunkelblondere von beiden Musikern nur die einfachen Parts übernehmen kann. Auf diesem, schon etwas älteren Video haut auch er voll in die Tasten.
Kostenlose Smartphone-Anwendungen sind nach Erkenntnissen von Wissenschaftlern der Purdue University ein wesentlicher Faktor beim Stromverbrauch der Geräte. Zur Begründung dieser Behauptung geben die Forscher an, dass die Einblendung sowie das gesamte Management der Werbeanzeigen bei diesen Apps so aufwändig ist, dass beispielsweise bei Angry Birds, Free Chess oder der New York Times nur etwa 10% bis 30 % des Energieverbrauchs für die Kernfunktionen der Anwendung benötigt werden.
Der Umstand, dass diese Studie unter Mitwirkung der Microsoft-Forschung entstand und auch dort publiziert wird, macht zwar zunächst skeptisch. Doch das Papier berücksichtigt neben Android auch Windows Mobile, ohne diesem Microsoft-System von vornherein einen Persilschein auszustellen.
Ziel der Forschung ist es vielmehr, den Entwicklern Wege zu zeigen, wie Probleme vermieden werden können. Und diese Probleme sind schon augenfällig, wenn beispielsweise bei Angry Birds 20% der Energie benötigt werden, um das Spiel zu berechnen und auf dem Display darzustellen, aber 45% der Energie für die GPS-Lokalisierung des Anwenders und die Auswahl der "richtigen" Werbung draufgehen.
Wenn dann noch eine 3G-Verbindung unnötig lange offengehalten werden muss und damit weitere 28% des Energieverbrauchs vergeudet werden, wird das Problem deutlich greifbar. Hier ist sicher Sparpotential vorhanden. Und sei es, indem die GPS-Erfassung vom Benutzer restriktiv gehandhabt wird.
Die Online-Verbindung zum Download der Anzeigen dürfte dagegen weniger leicht kontrollierbar sein. Wobei man hier auch an das finanzielle Problem der Mikro-Downloads denken sollte. Denn nicht jeder Benutzer entscheidet sich für eine Daten-Flatrate. Ohne eine Flatrate können allerdings die winzigen Downloads – je nach Berechnungssystem des Anbieters – für beträchtliche Download-Kosten sorgen.
Eine bessere Kontrolle und Abstimmung mit der weiteren Online-Nutzung der Geräte (z.B. der Synchronisation) sowie ein Poolen der Anzeigen auf dem gerät könnte die Probleme weiter entschärfen. Sowohl hinsichtlich des Energieverbrauchs als auch hinsichtlich der sonstigen Kosten.
Amazon hat sich zum Preis von 775 Millionen Dollar die Firma Kivy Systems einverleibt, einen Hersteller von "Warehouse Robots". Kiva-Roboter sind bereits bei Quidsi im Einsatz, einem weiteren Betreiber von Online-Shops) (Soap.com, Diapers.com), den Amazon schon im letzten Jahr geschluckt hat.
Dass Amazon Kiva übernimmt und sich nicht für kurzfristig kostengünstigere Lösungen wie den Kauf oder das Leasing der Roboter entschieden hat, muss man wohl als Teil der eher langfristigen Ausrichtung des Unternehmens sehen. Warenhaus-Technologien werden auch in den kommenden Jahren noch ein wesentliches Element von Amazons Geschäften sein. Was sich auch daran zeigt, dass Amazon Drittanbietern die Möglichkeit gibt, Waren über Amazon zu verkaufen, zu lagern und zu verschicken.
Damit hat Amazon zwar das Problem, etwa doppelt so viele Menschen wie eBay beschäftigen zu müssen (ca. 56000 Amazon-Angestellte vs. 27.700 eBay-Mitarbeiter). Doch dafür stehen eBay in den kommenden Jahren größere strukturelle Änderungen ins Haus, denn der Online-Flohmarkt muss die (lästigen und arbeitsintensiven) Privatverkäufer verdrängen, um beim Handel mit Neuwaren mit Amazon auch in Zukunft konkurrieren zu können.
Wobei Amazon darauf setzt, auch bei Drittanbietern hohe Qualitäts-Maßstäbe etwa an den Support zu stellen. Die Kiva-Roboter helfen nun dabei, den Versand zu optimieren. Und wie dieses etwa ein Jahr alte Video von Wired zeigt, sind die kleinen Kiva Robots dabei eine sehr wichtige Hilfe.
Sie holen nicht die Waren aus den Regalen, sondern bewegen sich unter den Regalen und tragen die Regale zum Packer. Wobei nicht nur die Computer-Technik ins Auge fällt, die zu einer Art "Crowd Intelligence" der Roboter führt. Es besticht auch, dass die Mechanik der Geräte für Langlebigkeit und geringe Wartung optimiert sind. Um die Regale anzuheben, wird beispielsweise keine Hydraulik eingesetzt, sondern ein Schraubenmechanismus, der den Antrieb der Roboter als Motor nutzt und damit auf eine weitere potentielle Fehlerursache elegant verzichtet.
In diesem Amateur-Video demonstriert die Beifahrerin, dass sie wie jede Frau zum Multitasking in der Lage ist. Während der Fahrer schon Probleme damit hat, eine einfache, mathematische Frage zu formulieren, kann sie zur gleichen Zeit Berechnungen anstellen, Anekdoten aus ihrer Vergangenheit zum Besten geben und die Argumentation ihres Begleiters in Frage stellen. Womit sie – man muss es als Mann zugeben – ihren Partner letztendlich in die Knie zwingt.
Wem das alles zu hoch hängt: Es gibt bei YouTube auch eine Kompilation (48 min) aller Itchy & Scratchy-Szenen aus den Simpsons.
Die Universität von Jerusalem hat ihr Online-Archiv zum Thema "Albert Einstein" ausgebaut und macht 80.000 Dokumente aus dem Leben des Wissenschaftlers im Web unter alberteinstein.info zugänglich.
Neben wissenschaftlichen Arbeiten werden auch Teile der privaten Kommunikation Einsteins veröffentlicht. Was die Projektleitung teilweise vor schwierige Entscheidungen stellte..Denn unter den privaten Briefen befinden sich beispielsweise auch 24 Liebesbriefe an seine spätere, zweite Frau Elsa, die er schrieb, als er noch mit seiner ersten Frau verheiratet war.
Um diese und ähnliche Dokumente lesen zu können, muss man sich allerdings Zeit nehmen. Der Server scheint dem Ansturm an Besuchern nach der Eröffnung allerdings nicht immer gewachsen.
Was für ein Foto: Krusty, der Clown, aus der Comic-Serie "Simpsons", als echtes Kind unter echten orthodoxen Juden.
Verbraucherschützer fordern klare und rechtmäßige Informationen zur Apple-GarantieTue, 20 Mar 2012 07:12:28 +0000
In Europa machen eine ganze Reihe von Verbraucherschutzorganisationen mobil gegen Apple. Dem Geräteentwickler wird etwa vom belgischen Verbraucherverband Test-Achats vorgeworfen, europäisches Verbraucherrecht zu missachten, irreführende und widersprüchliche Verbraucherinformationen zu benutzen und speziell die in Europa geltende Gewährleistungspflicht zu missachten.
Die Garantie wird nicht für die Dauer von zwei Jahren, sondern nur für ein Jahr gewährt. Gleichzeitig bietet Apple im Zusammenhang mit dem kostenpflichtigen Produkt Apple Care eine zusätzliche Garantie von zwei beziehungsweise drei Jahren an. Die gesetzlich vorgeschriebene Garantieverpflichtung wird also als zusätzliche, geldwerte Leistung verkauft.
Darum hat Test-Achats Apple formell angeschrieben und dazu aufgefordert, klare Informationen zur Gewährleistung zu veröffentlichen, die sich im Einklang mit europäischem Recht befinden. Eine Maßnahme, die man mit insgesamt 10 europäischen Organisationen koordiniert hat, denn auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU gibt es Unzufriedenheiten. In Italien hat der staatliche Verbraucherschutz im letzten Jahr sogar schon eine Strafe von 900.000 Euro über Apple verhängt. Allerdings hat das Unternehmen Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Zu der Meldung passend erscheint ein Bericht des amerikanischen Schrauber-Clubs iFixit, der dem neuen iPad sowie dem iPod Shuffle (4. Generation) die bisher schlechtesten Noten (jeweils 2/10) für die Reparatur-Unwilligkeit der Geräte gegeben hat. Den iPod muss man förmlich zerbrechen, um an seine Innereien zu kommen. Beim iPad bedeutet der Austausch der Batterie dagegen einen schwierigen Eingriff, bei dem beispielsweise das geklebte Frontglas unter Hitze und dauerhaftem, gleichmäßigem Druck abgezogen werden muss.
Die Reparatur ist so schwierig, dass selbst Apple die für den Tausch eingelieferten Geräte komplett tauscht. Was nach Ansicht von iFixit nur bedeuten kann, dass Apple mit jedem Versand von 1 Million iPads etwa 650 Tonnen an nicht reparierbarem, giftigem Müll ausstößt, der gleichzeitig wertvolle Rohstoffe beinhaltet.
Die von Reuters befragten Experten haben sich getäuscht: Apple wird seinen Aktionären ab Juli nur eine kleine, quartalsweise Dividende in Höhe von 2,65 Dollar pro Anteil zahlen und will gleichzeitig einen Aktienrückkauf starten, in den bis zu 10 Milliarden Dollar fließen sollen.
Womit das Unternehmen geschickt einen Mittelweg einschlägt, um einerseits die Barreserven zu schonen und gleichzeitig den Investoren ein Geschenk zu machen. Bei den angekündigten Ausgaben wird das Unternehmen in den kommenden drei Jahren voraussichtlich 45 Milliarden Dollar ausgeben.
Doch das ist schon mehr als der Anteil an den 98 Milliarden Dollar an Barreserven, über die Apple frei verfügen kann. Denn 64 Milliarden Dollar liegen im Ausland und müssten von Apple versteuert werden, wollte das Unternehmen auf das Geld zugreifen.
Das Magazin Slate versucht Missverständnisse zu klären, die sich aus einer Art Marketing-Trick ergeben. Gemeint ist der allzu häufige Gebrauch des Ausdrucks 4G für schnelle Datenverbindungen in der Werbung. Obwohl es einigen Fällen gar nicht um schnelle 4G-Verbindungen geht, sondern schlicht um ein "werbetechnisches Upgrade" von 3G zu 4G.
Für Endverbraucher ist die Unterscheidung sicher verwirrend. Erst recht, nachdem auf den iPhones des Mobilfunkunternehmens AT&T nicht mehr wie bisher die Angabe 3G bei der Netzanzeige auf dem Display erfolgt, sondern stattdessen die Angabe 4G verwendet wird. Zu dieser Änderung kam es, als die iPhone-Geräte Anfang März auf die neueste Version des Betriebssystems (iOS 5.1) umgestellt wurden.
Bemerkenswert daran war, dass diese plötzliche "Verbesserung" der Empfangsmöglichkeiten nur die AT&T-Geräte betraf. Beim Konkurrenten Verizon blieb es dagegen bei der Angabe 3G. Technisch blieb bei beiden Carriern im Grunde alles gleich. Es war AT&T also nicht gelungen, das eigene Netz über Nacht mit dem schnelleren LTE aufzurüsten, den dem man gemeinhin als 4G-Standard bezeichnet. Wobei die Apple-Geräte nur im Fall eines Zugangs via HSPA+ im Display die 4G-Anzeige bringen. Bei einem LTE-Zugang wird auch LTE im Display angezeigt.
Das 4G-Netzwerk AT&Ts besteht demnach teilweise nur dem Namen nach. Dennoch hat die Namensänderung durchaus ihre Berechtigung. Das Unternehmen kann sich auf die Entscheidung der ITU (International Telecommunications Union) berufen, denn die UN-Organisation hat im Jahr 2010 entschieden, dass nicht nur LTE-Advanced, und WiMAX 2 als 4G-Technologien gelten können, sondern auch LTE, WIMAX und HSPA+ sowie jede andere entwickelte 3G Technologie.
Außerdem spielt AT&T in die Hände, dass theoretische Möglichkeiten ersonnen wurden, mit HSPA+ Durchsatzraten von bis zu 168 Megabits pro Sekunde zu erreichen. Womit sogar das LTE-Maximum von 150 Megabits pro Sekunde in den Schatten gestellt wird. Auch wenn in der Praxis mit HSPA+ nur ein Bruchteil dieser Geschwindigkeit erreicht wird und mit LTE deutlich höhere Geschwindigkeiten zu erzielen sind.
Doch für AT&T sind das unnütze Gedankenspiele, die mit der Praxis nichts zu tun haben. Und in der Praxis des Verkaufens zählt, was der Kunde akzeptiert. Daher macht das Unternehmen jetzt sein 3G-Netzwerk zu einem 4G-Netz und kann sich damit etwas Zeit für den teuren Ausbau des LTE-Netzes erkaufen. Wie man das dann nennt, wird sich später zeigen.
Marktforscher iSuppli hat das "neue iPad" (iPad 3) zerlegt und kommt zu dem überraschenden Ergebnis, dass Apple bei dem neuen Gerät höhere Hardware-Kosten in Kauf nehmen muss, den Verkaufspreis aber dennoch konstant hält. Was im Klartext bedeutet, dass Apple einen geringeren Gewinn pro Gerät erzielt.
Eine für das Unternehmen eher ungewöhnliche Entscheidung, doch sie ist wohl dem Wettbewerb geschuldet. Die höheren Kosten für das neue iPad erklären sich hauptsächlich durch das hoch auflösende Retina-Display, das viermal mehr Pixel abbildet als das Display des iPad 2. Aus der höheren Auflösung folgt allerdings auch ein höherer Stromverbrauch, weshalb ein stärkerer Akku mit 70% mehr Kapazität notwendig wurde, um die gleichen Laufzeiten wie beim Vorgänger zu erreichen. Dieser Akku sorgt ebenfalls für höhere Ausgaben.
Die von iSuppli geschätzten Hardware-Kosten pro Gerät (32 Gigabyte-Modell) steigen damit von 335 Dollar (iPad 2) auf knapp 365 Dollar (iPad 3), was einem Plus von 9% entspricht. Der Verkaufspreis des Geräts liegt im Apple Store bei 729 Dollar.
Dabei hat Apple die Preise bei dem Tablet schon knapper kalkuliert als beim iPhone, wo größere Gewinne erzielt werden. Die Business Week vermutet, dass sich dahinter die Strategie verbirgt, mit dem iPad aggressiver gegen die Konkurrenz anzutreten.
A propos Konkurrenz: Der Hersteller Samsung, mit dem sich Apple in einer Vielzahl von Verfahren streitet, liefert nicht nur das Display des neuen iPad, sondern auch die Prozessoren, den neuen Akku des Geräts sowie bei einigen iPad-Versionen auch das Flash-Memory (Massenspeicher). Isuppli schätzt, dass rund die Hälfte des iPad von Samsung hergestellt wird – zumindest, was die Kosten der Geräte-Hardware angeht.
Für Apple-Aktionäre geht es heute um die Wurst, denn das Unternehmen will heute darüber entscheiden (bzw. bekanntgeben), was mit dem inzwischen angehäuften Geldbestand geschehen soll.
Angesichts von 96 Milliiarden US-Dollar Rücklagen scheint es die wahrscheinlichste Option, dass Apple den Aktionären eine Dividende auszahlt. Würde der gesamte Geldberg abgeschmolzen, würde das 104 Dollar pro Aktie im Wert von derzeit jeweils knapp 600 Dollar bedeuten.
Dass die gesamten Barreserven als Dividende ausgezahlt werden, erscheint allerdings sehr unwahrscheinlich. Üblicherweise bleibt ein Teil der Rücklagen erhalten. Auch, um daraus beispielsweise Übernahmen finanzieren zu können.
Die Entscheidung, ob überhaupt eine Dividende gezahlt wird, liegt allerdings bei Apple. Es wäre auch denkbar, dass aus den Geldern ein Aktienrückkauf finanziert wird, oder dass man einen Aktiensplit in Erwägung zieht. Experten, die Reuters zu diesem Thema befragt hat, halten dies allerdings für unwahrscheinlich.
Sie geben einer Dividende den Vorzug, wobei man allerdings eher an Ausschüttung auf jährlicher Basis etwa in der Höhe von knapp 15 Dollar pro Anteil für wahrscheinlich hält. Durch eine feste Dividende würde die Aktie für die großen institutionelle Anleger noch interessanter machen, was die Nachfrage erhöhen und den Preis des Papiers nochmals steigern würde.
Das Piraten-Blog TorrentFreak titelte am Wochenende aufgeregt, dass die Anordnung zur Beschlagnahmung der Vermögenswerte von Kim Schmitz, beziehungsweise von MegaUpload nach Angaben des neuseeländischen High Court "null und nichtig" seien. Doch diese Behauptung scheint nach genauerer Betrachtung der Quelle irreführend.
Es ist wohl richtig, dass der "Police Commissioner" Peter Marshall eingeräumt hat, bei der Beschlagnahmung der Vermögenswerte einen Verfahrensfehler gemacht zu haben. Die von der Polizei bei der Beantragung angegebene rechtliche Grundlage war falsch und man hat nach der für Schmitz sehr überraschend kommenden Verhaftung einen weiteren Antrag nachgereicht, um den vorangegangenen Fehler zu heilen.In dem neuen Antrag wird die Beschlanahmung aller Werte beantragt, die bereits konfisziert wurden.
Die Entscheidung darüber, ob man den ersatzweise ausgestellten Antrag nun akzeptieren wird, liegt bei der Richterin. Dass sie aber den ersten Antrag nach dem Eingeständnis des Fehlers durch die Polizei für null und nichtig erklärt hat, ist demnach nur verständlich. Warum sollte der ursprüngliche, falsche Antrag auch rechtlich gültig bleiben, wenn bereits ein neuer, verbesserter Antrag nachgereicht und vorläufig akzeptiert wurde?
Es gibt nun zwar tatsächlich die theoretische Möglichkeit, dass Schmitz, beziehungsweise die MegaUpload-Mitglieder ihre Vermögenswerte zurückerhalten. Doch diese Option besteht wohl nur in dem Fall, wenn den Ermittlern ein absichtliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Danach sieht es im Moment aber nicht aus und am rechtswidrigen Verhalten Schmitz' scheinen keine Zweifel zu bestehen.
Die Richterin zeigte ansonsten auch Zurückhaltung, als es um die Freigabe von Geldern für den Lebensunterhalt der Familie Schmitz ging. Die Rechtsvertretung von "Kim Dotcom" hatte argumentiert, dass sein Mandant einen Finanzbedarf von 220.000 (neuseeländischen) Dollar pro Monat hat. Gewährt wurden von der Richterin in einer vorläufigen Entscheidung jedoch nur 30.000 Dollar für die kommenden drei Wochen.
Womit sie deutlich unter den Forderungen Schmitz' bleibt, obwohl dieser alleine 1 Million Dollar pro Jahr an Miete für das Anwesen zahlen muss, auf dem er und seine Familie nun nur noch ein Nebengebäude bewohnen dürfen.
Der Auslieferungsantrag des FBI gegen Schmitz soll inzwischen übrigens auch erweitert worden sein. Auch für seine Frau wurde Auslieferung beantragt, weil sie an den Geschäften von MegaUpload beteiligt gewesen sein soll.
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Dem Wired-Magazin ist es einen längeren Beitrag wert, dass Googles Data Center im US-Bundesstaat Georgia jetzt mit Abwässern gekühlt wird. Die Abwärme der Rechner wird demnach durch das vorgereinigte Abwasser der Kanalisation im Douglas County aufgenommen. Nach der Kühlung wird das Wasser weiter gereinigt und entsalzt. Vermutlich, weil die Salzkonzentration durch die Verdunstung erhöht wird.
Bisher wurde für den genannten Zweck Trinkwasser benutzt. Eine teure und in Trockenzeiten auch knappe Ressource im "Pfirsischstaat". Das Grundproblem, dass Server immer noch zu viel Abwärme produzieren, wird dadurch allerdings nicht beseitigt. Wobei man es Google anrechnen muss, durch Eigenentwicklungen bereits bedeutende Energieeinsparungen erreicht zu haben.
Wobei sich Ars technica in einem weiteren Beitrag fast schon darüber amüsiert, dass Google in einer Kollokation in Kalifonien sogar auf die Beleuchtung verzichtet und dort die Techniker mit Kopflkeuchten ausgestattet sind, was sie wie Bergarbeiter aussehen lässt.
Ars technica begründet das mit der Paranoia Googles, was allerdings wenig glaubwürdig erscheint. Nicht zuletzt, weil die Dunkelheit es den Eindringlingen gerade an einer angemieteten Kollokation noch leichter machen würde. Es erscheint daher wahrscheinlicher, dass an diesem Standort die Beleuchtung selbst das Problem der Abwärme noch erhöht hat.
Ein neuer Airbag im Volvo V40 wird bei Verkehrsunfällen sicher noch manches Leben retten – und zwar von Fußgängern. Der Airbag kommt außen zur Anwendung und wird beim Zusammenstoß mit einem Fußgänger aktiviert. Das Video zeigt, wie dieser Schutzmechanismus wirkt. Die Beine des Fußgängers werden zwar auch weiterhin in Mitleidenschaft gezogen. Doch der Kopf des Fußgängers kann vor einem Aufprall auf die Windschutzscheibe geschützt werden. Vorausgesetzt, das Unfallopfer ist groß genug.
Die Traditionsbrauerei Guiness zeigt wieder einmal, wie man TV-Werbung vom Feinsten macht: Der Spot zeigt das Training eines Schäferhunds, der allerdings keine Schafe, sondern Menschen lenken soll. Und zwar in den ein Pub, um dort den St Patrick's Day (17. März) zu feiern. Und keiner der Besucher darf sich auf dem Weg zur Kneipe von Fernsehgeräten, indischen Restaurants oder SMS-Botschaften der Freundin ablenken lassen.
Am Mittwoch hieß es in den HackerNews, dass Anonymous Hacker ein eigenes Betriebssystem bereitgestellt haben. Es soll sich um ein System handeln, das auf Version 11.10 der Linux-Distribution Ubuntu basiert und auf dem bereits einige hilfreiche Tools vorinstalliert sind. Etwa für die Anonymisierung der Internet-Nutzung, für die Analyse fremder Systeme oder auch für diverse Angriffe.
Auf einem für das Anonymous-OS eingerichteten Tumblr-Blog heißt es dazu augenzwinkernd, dass dieses System nur für Lehrzwecke gedacht ist, wobei die Aufforderung "Please don’t use any tool to destroy any web page" mit einem Smiley beendet und damit ins Gegenteil verkehrt wird.
Nun aber warnen die #anonops in Tweets, dass Anonymous-OS eine Fälschung ist und "in Trojaner gewickelt" sei. Eine Behauptung, der das Blog des Anonymous-OS in schwachem Englisch entgegentritt. Belege für die Malware-Behauptung gibt es tatsächlich nicht. Allenfalls Berichte enttäuschter Benutzer. Immerhin 25.000 sollen das Ubuntu-Derivat geladen haben, doch von Trojaner-Funden ist bisher nichts zu hören.
Auch Überprüfungen durch Sicherheitsunternehmen fanden keine Hinweise auf Viren, Trojaner, Backdoors oder Ähnliches. Dennoch wurde der Download bei SourceForge entfernt und zwar in erster Linie, weil der Name des Projektes als irreführend angesehen wird.
Wie aber werden Anonymous-Mitglieder dieses ganze Theater wohl beurteilen? Nachdem gerade erst bekannt wurde, dass die wohl bekannteste, Anonymous nahestehende Hacker-Gruppe "LulzSec" seit vielen Monaten vom FBI kontrolliert wurde, und dass AntiSec aufgrund des zeitlichen Ablaufs der Entstehung sogar höchstwahrscheinlich eine Schöpfung der Bundespolizei war?
Misstrauen scheint angebracht, womit die Ermittler wohl ihr wichtigstes Ziel erreicht haben.
Der Europäische Gerichtshof musste über die Frage entscheiden, ob es sich bei der in einer Zahnarztpraxis abgespielten Musik um eine öffentliche Wiedergabe handelt. Was wiederum eine Voraussetzung für die Zahlung von Abgaben an eine der nationalen Verwertungsgesellschaften wäre, wie etwa die italienische Società Consortile Fonografic.
Die nämlich hatte gegen den Zahnarzt Marco Del Corso geklagt, weil dieser in seiner Praxis Tonträgeraufzeichnungen in Gestalt von Radiosendungen für seine Patienten hörbar abspielte. Weniger geschwurbelt ausgedrückt: Der Arzt lässt in seiner Praxis das Radio dudeln. Vielleicht, um den Bohrer zu übertönen.Vielleicht, um trotzdem guter Laune zu bleiben.
Der wegen dieser schwierigen Frage angerufene Gerichtshof benötigt in der deutschen Übersetzung des Urteils rund 7.500 Worte, um zu begründen, dass eine Zahnarztpraxis nicht als Öffentlichkeit zu betrachten ist. Doch die Richter beweisen im Rahmen der Begründung auch, dass ihnen die näheren Umstände eines Zahnarztbesuchs nicht ganz unbekannt sind. So heißt es beispielsweise unter den Punkten 97ff der Begründung:
"Schließlich lässt sich nicht bestreiten, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens ein Zahnarzt, der Tonträger in Anwesenheit seiner Patienten als Hintergrundmusik wiedergibt, vernünftigerweise allein wegen dieser Wiedergabe weder eine Erweiterung seines Patientenbestands erwarten noch die Preise der von ihm verabfolgten Behandlungen erhöhen kann (…) Die Patienten eines Zahnarztes begeben sich nämlich zu dem einzigen Zweck in eine Zahnarztpraxis, behandelt zu werden, und eine Wiedergabe von Tonträgern gehört nicht zur Zahnbehandlung (…) Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die normalen Patienten eines Zahnarztes für die in Rede stehende Wiedergabe aufnahmebereit wären".
Aus diesen Zeilen spricht eine tiefere Einsicht, die man nur durch eigene Anschauung gewonnen haben kann. Ob Anwälte von Verwertungsgesellschaften so gute Zähne haben, dass ihnen diese Erfahrung abgeht? Oder fallen sie in die Kategorie der "nicht normalen Patienten", die es laut dem Urteilsspruch auch geben muss?
Das Oberlandesgericht Hamburg hat über die Frage der Störerhaftung von Rapidshare entschieden und die rechtliche Situation nicht gerade einfacher gemacht. Die Hanseaten sind der Auffassung, dass Rapidshare eine Störerhaftung zukommt und Prüfungspflichten zu beachten hat. Zu dieser Entscheidung ist man in Hamburg auch schon in früheren Urteilen gekommen.
Doch in Düsseldorf wird der Buchstabe des Gesetzes in mehreren Entscheidungen gänzlich anders ausgelegt. Dort sieht man in Rapidshare einen Anbieter von Speicherplatz, der nicht für die Handlungen der Anwender verantwortlich gemacht werden kann, solange er keine konkrete Kenntnis von illegalen Handlungen hat.
Der Hamburger Kniff besteht darin, eine Argumentation der Rechteinhaber zu übernehmen, die man etwa so formulieren könnte "Es kann doch nicht angehen, dass sich ein Internet-Unternehmen auf die gesetzliche Haftungsfreistellung beruft, wenn sein gesamtes Geschäftsmodell darauf beruht, Urheberrechtsverletzungen zu fördern".
Oder, wie es in der Pressemitteilung des OLG Hamburg heißt, "...wenn sein Geschäftsmodell strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich birgt, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar macht".
Das heißt, eigentlich verlangt das Gesetz zwar keine Prüfung der bei Rapidshare vom Anwender eingestellten Inhalte. Doch weil es wahrscheinlich ist, dass dort Piraten-Sore eingelagert wird, muss Rapidshare dann doch etwas mehr zur Verhinderung von Urheberrechtsverstößen tun. Eine nachvollziehbare Logik, wenn man es nur von Seiten der Rechteinhaber betrachtet.
In Düsseldorf berücksichtigt man dagegen etwas mehr die Überlegung des Gesetzgebers, Internet-Unternehmen von übertriebenen Prüfungspflichten zu verschonen, weil sonst Personalaufwand und Kosten eine sich entwickelnde Industrie gefährden könnten. Eine Überlegung, die erst recht verständlich wird, wenn man die internationale Konkurrenz betrachtet, die sich nicht wie Rapidshare (Firmensitz: Schweiz) der deutschen Gerichtsbarkeit stellt.
Die Hamburger Position ist aus diesem eher globalen Blickwinkel vielleicht nachvollziehbar, aber sie kann Probleme nur verlagern. Es sei denn, man macht das "deutsche Internet" dicht für Störer aus dem Ausland. Wünschen würde sich das sicher mancher, aber funktionieren wird es nicht.
Ars technica berichtet über ein noch neues Phänomen, das sich bei amerikanischen Patent-Trollen beobachten lässt. Als Beispiel für dieses neue "Geschäftsmodell" wird die Firma ArrivalStar und ihr Gründer Martin Jones genannt.
Jones hatte Anfang der 90er Jahre ein Unternehmen gegründet, das sich mit dem Tracking von Fahrzeugen beschäftigte. Damals war das ein ganz neues Geschäftsfeld , denn GPS-Geräte waren noch nicht weit verbreitet und viele Betreiber von Fahrzeugflotten verfügten noch nicht über die notwendige Technologie, um die einzelnen Fahrzeuge permanent zu lokalisieren und zu überwachen.
Goldene Zeiten also beispielsweise für Busfahrer, die auf Fernreisen zusätzliche "Städtetouren" auf eigene Kasse anbieten konnten. Jones' Unternehmen soll damals etliche tausend Fahrzeuge überwacht haben, doch der Zusammenbruch der Dotcom-Wunderwelt ließ auch sein Unternehmen in die Brüche gehen.
Es blieben ihm aber ein Pool von 34 Patenten, die er heute sehr kreativ einsetzt. Er und sein Unternehmen verlangen von Städten und Gemeinden jetzt Lizenzgebühren, wenn sie beispielsweise ihre Busse durch ein Tracking System kontrollieren.
Über 100 Verfahren soll ArrivalStar in den letzten Jahren gegen Gebietskörperschaften und auch gegen Unternehmen wegen Patentverletzung bereits angestrengt haben. Typischerweise werden dabei Beträge zwischen 50.000 Dollar und 75.000 Dollar verlangt, wobei die Klagen in aller Regel vorzeitig im Rahmen von Schlichtungen eingestellt werden.
Denn insbesondere die Gemeinden haben keine Erfahrungen auf diesem Gebiet und scheuen vor Gerichtsverfahren zurück. Erst recht, wenn es um Patente geht. Eine Anfechtung der Schutzschriften wäre zwar möglich. Doch das US-Patentamt macht die Löschung von Patenten nicht einfach und wie der besonders bekannte Fall "Eolas" zeigte, können bereits anerkannte Löschungsanträge wieder angefochten und aufgehoben werden.
Es bleibt im Grunde also nur der Gang vors Gericht oder die weniger riskante Schlichtung.
Dass der Individualverkehr schon in der nahen Zukunft nicht mehr vom Menschen selbst gesteuert werden, ist ziemlich wahrscheinlich. Google hat in dieser Hinsicht schon einige überzeugende Darbietungen geliefert und Google ist sicher nur eines von vielen Unternehmen, die in diesem Bereich experimentieren.
Von der Technik her scheinen viele Fragen schon geklärt. Doch wie sieht es mit der Psyche der Fahrer aus? The Atlantic liefert mit einem Video die Grundlage für ein kleines Gedankenexperiment: "Wie würden Sie sich als Insasse und Nicht-Fahrer eines Fahrzeugs fühlen, das in diese Kreuzung einfährt?"
Untitled from Amanda Erickson on Vimeo.
Samsungs Doppelrolle: Erfolgreichster Konkurrent und unverzichtbarer Zulieferer ApplesThu, 15 Mar 2012 10:27:26 +0000
Apple kämpft zur Zeit in mehreren Ländern gegen verschiedene Hersteller von Android-Geräten und Samsung als erfolgreichster Google-Partner steht in diesem Stellvertreterkrieg an vorderster Front. Doch zugleich muss Apple als Kläger auf die Unterstützung durch Samsung setzen, denn nur die Koreaner liefern die von Apple verlangte Qualität bei den hochauflösenden Displays für das neue iPad.
Das hat iSuppli in Erfahrung gebracht, ein Marktforschungsunternehmen für den Hardware-Sektor, das in den letzten Jahren immer wieder Kostenanalysen etwa für die iPhone- oder Kindle-Herstellung veröffentlicht hat. Laut iSuppli haben andere Zulieferer wie LG Display und Sharp die verlangten Qualitätsstandards nicht erfüllt und Samsung ist das einzige Unternehmen, das Apple mit den Displays versorgen kann.
Ars technica berichtet über aktuelle Ermittlungen des FBI gegen einen Zuhälter, der an den technischen Möglichkeiten der US-Bundespolizei Zweifel aufkommen lässt. Die Beamten hatten im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen den Mann auch sein Android-Telefon beschlagnahmt, das er bei sich trug. Weil er seinem Bewährungshelfer mitgeteilt hatte, kein Handy zu benutzen, aber zugleich das Telefon "seiner Schwester" ständig bei sich trug und möglicherweise auch bei der Begehung von Straftaten benutzte, wurde das Telefon beschlagnahmt.
Dazu hatte die Polizei auch ohne richterliche Verfügung das Recht, denn der Zuhälter hatte im Rahmen der Bewährungsauflagen auch eine Unterschrift abgegeben, in der er zu solchen Maßnahmen seine Zustimmung gab und auch ausdrücklich alle digitale Informationen für den Zugriff freigab. Auf eine Verschlüsselung oder Sperre verzichtete er ebenfalls durch seine Unterschrift.
Dennoch verweigerte er den FBI-Experten den Zugang zu seinem Samsung-Telefon, dessen Bildschirmsperre über ein Muster gesichert war. Nun gelten diese Muster als nicht sehr sicher, weil die (regelmäßige) Bewegung des Fingers auf dem Display Spuren hinterlässt, mit deren Hilfe man die mindestens vier Punkte des Musters leicht erraten kann.
Forensiker benutzen dafür fotografische Verfahren, bei denen einfach durch die Erhöhung des Kontrasts schon Erfolgsraten von über 90% erzielt werden. Doch das war dem FBI offenbar unmöglich und man beantragte statt dem bereits möglichen direkten Zugang zum Gerät eine Anordnung gegen Google, in der unter anderem die Herausgabe der Zugangsdaten zum Google-Konto verlangt wird. Mutmaßlich, weil das Muster so oft falsch eingegeben worden war, so dass nur noch ein Login im Google-Konto die Sperre aufheben konnte.
Ob man daraus aber ableiten kann, dass die Bildschirmsperre tatsächlich das FBI überfordert hat, scheint zweifelhaft. Fast schon wahrscheinlicher ist es, dass man mangels zeitlichem Druck bei den Ermittlungen gegen den Zuhälter auf größere Anstrengungen verzichtet hat und lieber die problemlos mögliche Herausgabe der Daten von Google direkt verlangte.
Denn die Liste der verlangten Informationen ist lang und da Google sich rechtmäßig zustande gekommenen Anordnungen der Ermittlungsbehörden nicht widersetzt, wird das FBI die gewünschten Daten von Google direkt erhalten. Wobei es nicht uninteressant ist, welche Daten das FBI von Google erwartet:
- Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und Konten-Zugangsdaten (Google) des Telefonbesitzers
- Alle gespeicherten Mail- und Kontaktlisten-Informationen für das Mobilfunktelefon
- Zeiten und Aufenthaltsdauern bei besuchten Websites
- Alle verschickten und empfangenen Textbotschaften inclusive aller Foto- und Videobotschaften
- Alle Mail- und Instant Messaging-Konten, die auf dem Telefon benutzt wurden
- Alle mündlichen oder geschriebenen Anleitungen, die Mustersperre betreffend
- Alle benutzten Suchbegriffe, die Internet History sowie alle GPS-Daten, die Google für das Telefon gespeichert hat.
Wenn Google alle diese Anforderungen bedienen kann, dann weiß Google wirklich viel
In Limbach-Oberfrohna weht ein Hauch von Monty Python durch den Tierpark. Ein ohne Ohren geborenes Karnikel sollte zum sächsischen Knut-Äquivalent aufgebaut werden. Ein "Keinohrhase" mit Namen "Til" war als tierischer PR-Sprecher des Zoos angedacht.
Doch mit dem Ruhm kamen die Massenmedien und damit das dramatische Ende: Ein unvorsichtiger Kameramann, ein falscher Schritt nach hinten und schon war es vorbei mit der Karriere des falschen Hasen. Zermalmt vom Balmungschuh des unglückseligen Filmers wurde Til zum Breitwandwunder.
Was soll man da noch sagen? Estragon passt in dieser Situation wohl ganz gut...
Die "Akademie för uns kölsche Sproch" stellt das Kölsche Online-Wörterbuch als App vor. Vorerst nur für iOS-Geräte im iTunes-Store, eine Android-Anwendung soll noch folgen. Womit aber schon geklärt wäre, welche Geräte der Entwickler bevorzugt, der die ganze Geschichte "för ömesöns" gebastelt hat. So oder so erfährt man jetzt endlich, dass die Reagenzgläser, in denen man den ortstypischen Weizensaft serviert, "op Kölsch" einfach nur "Stang" heißt.
Die britische Innenministerin Theresa May hat der Auslieferung des Studenten Richard O'Dwyer zugestimmt. O'Dwyer soll jetzt in den USA der Prozess gemacht werden, weil er Links auf urheberrechtlich geschützte Fernsehsendungen verbreitet hat.
Seine Website TVShack war bereits vor zwei Jahren vom amerikanischen Amt für Immigration and Customs Enforcement (ICE) bei einer der ersten Aktionen dieser Art konfisziert worden. Der Brite erhielt dann Besuch von britischen Ermittlern in Begleitung amerikanischer Kollegen. Eine Verhaftung oder Klageerhebung seitens der britischen Behörden erfolgte jedoch nicht.
Was folgte, war vielmehr ein Auslieferungsantrag der US-Behörde, die wiederum behauptete, O'Dwyer habe mit seiner Website und den dort stattfindenden Urheberrechtsvergehen 147.000 Pfund an Werbeeinnahmen erwirtschaftet. Womit der Eindruck erweckt wird, dass Links illegal werden, wenn man im Umfeld dieser Aktivitäten Geld verdient. Doch dem ist nicht so. Zumindest nicht in Großbritannien.
Doch das und die Frage, ob die Links von TVShack mit den legalen Links einer Suchmaschine zu vergleichen sind, soll jetzt von einem US-Gericht geprüft werden. Zwar ist nach der Zustimmung durch die Ministerin noch immer nicht das letzte Wort in Sachen Auslieferung gesprochen. O'Dwyer kann immer noch Berufung gegen die Entscheidung beantragen und das Verfahren kann sich vielleicht noch Jahre hinziehen.
Aber man gewinnt den Eindruck, dass dieser Auslieferungsantrag ebenso wie die zunehmende Ausweitung der Domain-Beschlagnahmungen einem Masterplan folgen. Ganz so, als wolle die US-Exekutive – hier in Absprache mit der britischen Regierung – ihre Macht auch außerhalb der Staatsgrenzen unter Beweis stellen.
Es wird Druck aufgebaut, um "dem Piraten im Ausland" zu zeigen, dass es keinen sicheren Hafen gibt. Weder für einen Kim Dotcom auf Neuseeland, noch für einen Calvin Ayre in Kanada oder eben für einen Richard O'Dwyer in Großbritannien.
In allen diesen Fällen geht es um Taten, die sicher oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen US-Recht verstoßen, die aber nach der Rechtsprechung im Heimatland der Täter nicht strafbar sind. Beziehungsweise die mangels Kläger noch nicht einmal zu einem Versuch der Verfolgung führten.
Wenn es diesen Masterplan gibt, dann kann man nur darauf hoffen, dass bald eine Regierung das US-Vorgehen auf den Prüfstand des Internationalen Rechts stellt. Die Auswahl der Länder, die dafür in Frage kommt, ist nicht groß und keinesfalls attraktiv.
Eine Kneipe im britischen Southampton liefert das aktuellste Beispiel für eine übertriebene Beanspruchung von Schutzrechten auf geistiges Eigentum durch die Unterhaltungsindustrie. Der Pub ist seit über 20 Jahren unter dem Namen "The Hobbit" bekannt und ist in jeder Hinsicht durch das Meisterwerk JRR Tolkiens geprägt. Das Interieur entspricht den Hobbit-Legenden und die Cocktails wurden beispielsweise nach Frodo und Gandalf benannt.
Doch jetzt hat die Inhaberin des Lokals die Aufforderung erhalten, alle Bezüge zu Hobbits und den anderen Schöpfungen Tolkiens sowie zu den entsprechenden Kinofilmen zu entfernen. Sollte die Inhaberin dieser Forderung nicht nachkommen, werde man gerichtliche Schritte einleiten.
Doch die Frau wird vermutlich nachgeben, denn sie sieht sich nicht in der Lage, gegen ein Millionen-Unternehmen wie die Saul Zaentz Company anzutreten. Der Produzent Zaentz ("Einer flog über das Kuckucksnest, Amadeus etc.) ist zwar nicht an den fraglichen Filmen beteiligt gewesen. Doch er hat indirekt profitiert, weil er aufgrund der Abtretung der Verfilmungsrechte einen Teil der Einnahmen erhält und weil er das weltweite Merchandising kontrolliert.
Mit dem Schutz eines urheberrechtlich geschützten Werkes beziehungsweise des Urhebers haben die Forderungen seines Unternehmens also nichts mehr zu tun. Es geht rein um das Recht, die Hobbits als Merchandising-Produkte alleine vermarkten zu dürfen. Vollkommen uninteressant ist dabei auch das Recht der Kneipenbesucher, eine Umgebung weiterhin aufsuchen zu können, die ihren eigenen Phantasien entgegen kommt.
Um diesem Argument entgegnen zu können, .hat man einem anderen Opfer, dem Café "Hungry Hobbit" in Birmingham ein "Phase out" zum Vorschlag gemacht. Das Kaffeehaus soll Schritt für Schritt die Bezüge zu Tolkien entfernen. Man sieht, der Produzent ist kein Unmensch – und erst recht kein Copyright-Ork.
Ah, eine Story so richtig aus dem Online-Leben gegriffen: Ein Freier Journalist und Jurastudent schreibt für Spiegel online eine Enthüllungs-Story. Bei Wikipedia wurde ein Absatz gelöscht. Und zwar aus einem Artikel über Daimler-Benz von einem Editor, dessen IP sich zu Daimler-Benz zurückverfolgen lässt.
Noch dazu ging es um einen Absatz, in dem es um das Thema "Lobbying" ging und in dem der Autohersteller in keinem guten Licht dargestellt wird. Grund genug, bei Daimler nach dem Urheber der Änderung zu recherchieren. Doch man stelle es sich vor: Der Pressesprecher behauptet nicht nur, die Löschung sei nicht von seinem Unternehmen beauftragt worden. Er versteckt sich noch dazu feige hinter datenschutzrechtlichen Vorschriften, die es ihm angeblich verbieten, die Web-Nutzung der Mitarbeiter und so auch die Nutzung sozialer Medien zu kontrollieren.
Und das, obwohl der fragliche Absatz mindestens eine Minute weltweit nicht erreichbar war. Denn so lange dauerte es, bis ein anderer Wikipedia-Editor die Löschung wieder rückgängig machte.
Ein Fall, bei dem man wieder einmal sieht, dass der Vierten Gewalt im Staat zu wenig Macht und Sanktionsmöglichkeiten zugestanden werden. Weshalb der Autor des Beitrags dann auch flugs dem Autor eines Blogs mit rechtlichen Schritten drohte, weil dieser es gewagt hat, diese Form des investigativen Journalismus zu kritisieren. Ein Blogger, der einen Freien Journalisten und Jurastudenten kritisiert. So weit kommt's noch. In dieser Welt jagt wirklich ein Skandal den anderen.
Encyclopaedia Britannica: Ende der gedruckten Ausgabe, wann folgen die anderen Papierfresser?Wed, 14 Mar 2012 08:12:54 +0000
Die New York Times widmet der Encyclopaedia Britannica einen längeren Beitrag, denn das renommierte Nachschlagewerk beendet nach 244 Jahren sein Erscheinen als gedruckter Regalmeterfresser. Die Ausgabe des Jahres 2010 wird die letzte in der bisher bekannten Form sein. Sie wurde 12.000 Mal gedruckt und davon wurden 8.000 Ausgaben verkauft.
Der Preis für die 32 Bände mit ihren 65.000 Artikeln beträgt fast 1.200 Pfund (ca. 1.440 Euro), die in Leder gebundene Version mit Goldschnitt kostet mehr als doppelt so viel. Diese edlen Bände sehen im Regal auch noch mal so gut aus. Doch der Bedarf an Deko-Objekten hält sich in Grenzen, wie die Verkaufszahlen zeigen.
Was sind schon 8.000 verkaufte Lexika, wenn es im Jahr 1990 noch 120.000 alleine in den USA waren? Wie wollte man bei diesen Stückzahlen die Kosten der 4.000 Autoren tragen? Selbst wenn sie kostenlos arbeiten, sind die Kosten für Lektorat, Satz, Druck, Organisation und Vertrieb auf dieser Grundlage nicht mehr zu stemmen.
Doch das Ende der gedruckten Ausgabe bedeutet nicht das Ende der Enzyklopädie. Die kann sich trotz kostenloser Konkurrenz durch Wikipedia auf dem Markt behaupten. Mehr als eine halbe Million Haushalte zahlen laut NYT derzeit die verlangte Jahresgebühr von 50 Pfund. Wobei das Abonnement ein wunderbares Verkaufsmodell ist, wie jeder Zeitungsverlag und jeder Drücker gerne bestätigt.
Die gedruckte Ausgabe ließe sich unter diesen mittelfristig positiven Bedingungen sicher auch noch weiter "nebenbei" produzieren und es gab sicher lange und schwierige Debatten, bis man sich für die Einstellung der gedruckten Version entschied. Doch man maß dem Wissen und seiner Verbreitung wohl größere Bedeutung bei als Tradition und Dekoration.
Eine Entscheidung, die anderen Verlagen früher oder später noch bevorsteht, denn es wird niemand ernsthaft glauben, dass in 100 Jahren noch Bäume geschreddert werden, um Nachrichten darauf zu drucken, die tags darauf als historisches Werk auf dem Frühstückstisch liegen.
In dieser Hinsicht fällt es bei einer Enzyklopädie möglicherweise leichter, einen Schlussstrich zu ziehen. Gerade bei Zeitungen und Zeitschriften stellen sich Bedarf und Absatz dagegen noch etwas anders dar, was diese Entscheidung noch objektiv behindert. Solange sich Papier verkaufen lässt, wird das vermutlich auch geschehen. Allerdings könnte man manchmal meinen, dass ein subjektives Klammern der Verantwortlichen in den Verlagen ebenfalls eine Rolle spielt. Aber auch das wird der Markt schon richten.
Das Schreiben ("Why I left Google") eines ehemaligen Google Mitarbeiters, der nun (wieder) bei Microsoft arbeitet und seine Begründung, warum er Google verlassen hat, kann man nicht unhinterfragt als Quelle benutzen. Erst recht nicht, wenn dieser Text im Microsoft Developer Network erscheint.
Doch der Text von James Whittaker wirkt streckenweise schon sehr authentisch. Vor allem, wenn er seine Abkehr von Google damit begründet, dass Google auch unternehmensintern fast schon obsessiv das Soziale in den Vordergrund stellt, aber trotz aller Verkrampfungen keinen Erfolg mit dieser Strategie hat. Was auch die Wertigkeit der Anzeigen betrifft, die unter dem früheren Chef Eric Schmidt zwar auch immer wichtig waren, aber im Hintergrund blieben, die nun aber unter Larry Page die Hauptrolle spielen. Ein Auszug aus dem Text, in dem es um den Versuch Whittakers geht, seiner Tochter Google+ vorzustellen, ist bezeichnend:
"As it turned out, sharing (on the web; d. Red.) was not broken. Sharing was working fine and dandy, Google just wasn’t part of it. People were sharing all around us and seemed quite happy. A user exodus from Facebook never materialized. I couldn’t even get my own teenage daughter to look at Google+ twice, "social isn’t a product," she told me after I gave her a demo, "social is people and the people are on Facebook." Google was the rich kid who, after having discovered he wasn’t invited to the party, built his own party in retaliation. The fact that no one came to Google’s party became the elephant in the room."
Die Berichte und Analysen mehren sich, wonach Apple auf dem chinesischen Markt möglicherweise doch nicht ganz so erfolgreich ist, wie von dem Unternehmen erhofft. Immerhin soll der chinesische Markt für Smartphones in diesem Jahr um über 50% anwachsen und es sollen 137 Millionen Geräte verkauft werden. Doch Bloomberg sieht beispielsweise voraus, dass Apple im Vergleich zu Samsung ins Hintertreffen gerät und das Finanzblatt macht Apples Politik der Bindung an einen Mobilfunk-Carrier als eine der Ursachen dafür aus.
Dabei liefert gerade die Aufgabe dieses Modells in China den Anlass für den Bloomberg-Bericht. Seit vergangener Woche sind die Apple-Geräte auch bei China Telecom erhältlich und die Verkäufe über diesen Carrier sollen helfen, den bisherigen Anteil von 7,5% am chinesischen Smartphone-Markt auszuweiten. Über China Mobile, einen weiteren chinesischen Anbieter, werden bereits 15 Millionen iPhones bedient – obwohl das Unternehmen seinen Kunden gar keine iPhones anbietet und China Mobiles 3G-Netz nicht mit dem iPhone benutzt werden kann.
Der in dem Bloomberg-Bericht gelieferte Hinweis, dass Samsung in China einen dreimal so hohen Marktanteil hat, ist eher wenig hilfreich. Zumindest, wenn man aus westlicher Sicht nur den Konkurrenzkampf zwischen Apple und Google beziehungsweise zwischen iOS und Android vor Augen hat.
Es mag zwar richtig sein, dass Samsungs Politik des Verkaufs über alle Carrier hinweg im Sinne der eigenen Geräteverkäufe erfolgreicher ist. Doch über den Android-Markt sagt das wenig aus, denn das von Google geschaffene System wird in China in verschiedenen "Geschmacksrichtungen" angeboten. Ähnliches gilt für den Android Market, von dem es Dutzende verschiedene Spielarten geben soll – die alle nicht unter der Kontrolle Googles stehen.
Ein Problem dabei ist, dass Google in China keine staatlich gelenkte Kontrolle über den Android Market beziehungsweise Google Play ausüben möchte. In Sachen zensur ist Google in China sehr vorsichtig geworden. Apple dagegen hat ein besseres Verhältnis zu den Machthabern und nimmt die im Lande gewünschten inhaltlichen Änderungen am Angebot wohl eher vor.
Wobei weder im Fall von Samsung noch im Fall von Apple klar ist, wie viele Shanzhai-Geräte (Produktfälschungen) zusätzlich auf dem Markt vertreten sind und wie sie in welchen Statistiken auftauchen.
Nicht vergessen darf man weiterhin, dass Apple auch in den USA und Europa nicht die meisten Geräte verkauft, aber trotzdem extrem hohe Gewinne einfährt. Das heißt, Apples Erfolg orientiert sich nicht in erster Linie an der Zahl der verkauften Geräte, sondern in erster Linie an den hohen Margen.
Von daher müssen Apple-Aktionäre nicht den Weltuntergang fürchten, wenn die Verkaufszahlen in China hinter jenen von Samsung zurückbleiben. Dennoch muss Apple darauf achten, auch die Verkaufszahlen in China zu erhöhen. Erst recht, nachdem man jetzt wohl beschlossen hat, die eigenen Geräte (iPad2) billiger anzubieten.
Man wird es bei Apple daher mit großem Missbehagen sehen, dass Proview Shentzhen den chinesischen Apple-Händlern nun in offenen Briefen droht. Der ominöse Besitzer der chinesischen Marke "iPad" warnt vor juristischen Konsequenzen, sollten chinesische Unternehmen gegen das Markenrecht verstoßen. So etwas kann die Statistiken auch negativ beeinflussen.
Sammelklage gegen Apple: Siri wird in der Werbung zu positiv dargestelltTue, 13 Mar 2012 05:45:25 +0000
Ein Mann aus New York hat Sammelklage gegen Apple beantragt. Er hat im November ein iPhone 4S erworben und tat dies nach eigenen Angaben im Vertrauen auf die Werbe-Spots des Unternehmens. Die dort gezeigten Anwendungsmöglichkeiten und die Leistungsfähigkeit der Sprachsteuerung Siri wurden demnach übertrieben dargestellt. Mit dem Ergebnis, dass sich für den Käufer ein zu hoher (subventionierter) Kaufpreis im Vergleich zu einem ansonsten gleichwertigen iPhone 4 ergab.
Liest man die Klageschrift in der frivolen Hoffnung, Beispiele für das individuelle Scheitern der Kommunikation des Klägers mit der Computer-Stimme zu finden, wird man leider enttäuscht. Die Klageschrift beschränkt sich darauf, Szenen aus der Fernsehwerbung zu beschreiben, in der Siri tatsächlich als sehr effizienter, verständiger und intelligenter Helfer präsentiert wird.
Es wird vom Kläger auch belegt, dass Siri von Apple als eines der wichtigsten Argumente für den Kauf eines iPhone 4S herausgearbeitet wurde. Und es wird gleichzeitig darauf verwiesen, dass Apple "versteckt" auf der eigenen Website auf den Beta-Status und anstehende Verbesserungen der Software hinweist. Die Behauptung, dass Apple in der Werbung in täuschender Absicht mehr verspricht, als gehalten werden kann, gilt es nun vor Gericht zu beweisen.
Doch dafür hat der Kläger die noch junge und als sehr bissig geltende Agentur Robbins Geller aus Kalifornien engagiert, die bereits mit einer ganzen Reihe bemerkenswerter Fälle beauftragt wurde. Etwa mit einer Klage von Aktionären gegen Coca Cola, weil das Unternehmen seine Abfüller zum Kauf von Sirupkonzentrat in überhöhten Mengen gezwungen haben soll. Oder mit einer Klage der Aktionäre gegen BP, das ebenfalls mit einer Schlichtung endete. Das Ölunternehmen, dem vorgeworfen war, mit einer Reihe von Unfällen den eigenen Marktwert gemindert zu haben, erklärte sich zu innerbetrieblichen Reformen bereit und übernahm die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von knapp 10 Millionen Dollar.
Wie bei Sammelklagen in den USA leider üblich, dürfte es auch im Verfahren gegen Apple in erster Linie um diese Kosten gehen. Denn sonst wäre der Kläger aus New York wohl kaum willens und fähig, eine derart teure "Rechtsfirma" mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen.
Sein Schaden ist wie gesagt im überhöhten Kaufpreis für das Gerät zu sehen. Er selbst hat 299 Dollar für sein Gerät auf den Tisch geblättert. Apple wiederum gibt an, dass der subventionierte Preis des 4S typischerweise bei 199 Dollar startet, während es beim iPhone 4 nur 99 Dollar sind. Einen gerechtfertigten Grund für diesen Aufpreis sieht der Kläger nicht - jedenfalls nicht in Siri.
Daher wird Apple nun den Behauptungen entgegentreten müssen, dass die TV-Werbung sowie die anderen Werbebotschaften zum Thema Siri falsche, übertriebene Erwartungen beim Verbraucher erwecken sollten. Oder, man einigt sich mit dem Kläger auf eine Schlichtung, was üblicherweise mir der Übernahme der Kanzleikosten einhergeht. Die dürften sich schon jetzt in nicht unbeträchtlicher Höhe bewegen.
Pressemitteilungen erfüllen oft zwei Funktionen: Meist dienen sie dazu, die Öffentlichkeit zu informieren. In manchen Fällen haben sie aber den zusätzlichen Zweck, eine gewissermaßen verschlüsselte Botschaft zu transportieren. Um einen solchen Fall könnte es sich bei der Pressemitteilung handeln, die von der NTIA zeitgleich mit dem Beginn des ICANN-Treffens in Costa Rica veröffentlicht wurde.
Der Inhalt der Pressemitteilung ist selbst für die Leser der Branchen-Plauderecke Slashdot mirakulös: Die "National Telecommunications and Information Administration" (NTIA) als Auftraggeber der Internet-Verwaltung ICANN zieht eine Ausschreibung ("Request for Proposal") zurück, in der es um den Betrieb und den Umbau der IANA-Funktionen geht.
Zur Zeit ist ICANN für den Betrieb dieses Herzstücks des gesamten Internet verantwortlich. Ein vom Zeitaufwand her überschaubarer Job, der unter anderem die Administration der Root Server umfasst. Die rein technischen Aufgaben wären nach früheren Schätzungen von einem Mitarbeiter auf halber Stelle gut zu bedienen.
Doch die IANA-Aufgaben sind mit der Kontrolle über das Internet verbunden. Weshalb man den früheren Leiter der Einrichtung, den verstorbenen Jon Postel, auch nicht als "Vater", sondern als "Gott" des Internet bezeichnete. Er entschied "in der guten alten Zeit" an der Uni Kalifornien (LA) noch aus eigener Macht, wer beispielsweise die Verwaltung einer nationalen Top Level Domain übernehmen kann und wer nicht. Die notwendigen Änderungen an der Root Zone und am Whois der TLDs nahm er selbst vor, wenn sich kein HiWi dafür fand.
Nun ist der Vertrag der US-Behörde NTIA mit der Nonprofit-Organisation ICANN überfällig. Offiziell endete er im vergangenen Jahr, kann aber jährlich verlängert werden. Doch in der Ausschreibung des vergangenen Jahres wurden von der NTIA im Rahmen eines RFP notwendige Änderungen verlangt – etwa die klare Trennung zwischen Richtliniengestaltung und Implementierung betreffend ("...need for structural separation of policymaking from implementation"). Außerdem ging es um die stärkere Berücksichtigung nationaler Justizbefindlichkeiten.
Und wie es in der Pressemitteilung heißt, wurde dieser Request von der NTIA nun zurückgezogen, weil man keinen Vorschlag erhalten hat, der den Anforderungen genügt hätte ("we received no proposals that met the requirements requested by the global community"). Woran sich die Frage anschließt, ob denn auch ICANN keine entsprechenden Vorschläge machen konnte.
Für den Außenstehenden stellt es sich jedenfalls so dar und der Termin, zu dem diese Mitteilung erfolgt, verstärkt diesen Eindruck. Gerade erst hat die ICANN-Wandertruppe ihre Zelte in Costa Rica aufgeschlagen. Daher die Vermutung, dass die Pressemitteilung eine versteckte Botschaft transportiert: Man sollte sich bei der ICANN gelegentlich auch Gedanken um die wirklich wesentlichen Dinge machen. Und der Vertrag zur Verwaltung der IANA-Funktionen gehört auf jeden Fall dazu.
Dieser Vertrag ist wichtiger als alle (für ICANN profitablen) TLD-Erweiterungspläne, um die es dem größten Reiseclub der Welt derzeit in erster Linie geht. Denn dieses Thema steht auch in Costa Rica wieder ganz oben auf dem Programm der ICANN. Obwohl es außer der ICANN kaum jemanden gibt, der diese Pläne befürwortet .
Sogar die NTIA als Auftraggeber hat deutliche Kritik an diesen Plänen geübt, was von der ICANN aber ignoriert wurde. Obwohl die Existenz der ICANN in enger Verbindung zu den IANA-Funktionen zu sehen ist. Schließlich ist IANA für das Internet wesentlich. ICANN aber könnte von heute auf morgen verpuffen, ohne eine nennenswerte Lücke zu hinterlassen. Abgesehen natürlich beim ICANN-Management, den beratenden Anwaltskanzleien sowie bei Reiseunternehmen und Kongressveranstaltern.
In der vergangenen Woche dürften in erster Linie Android-Nutzer erstaunt gewesen sein, dass sich ihr Android Market von heute auf morgen verabschiedete, und dass sich stattdessen unter dem Namen "Google Play" ein Ersatz für den Software-Marktplatz vorstellte.
Wie es in Googles Pressemitteilung dazu heißt, wurden mit diesem Schritt nicht nur der Android Market sondern auch Google Music und der eBookstore des Unternehmens unter einem Dach zusammengefasst. Ein grandioser Plan, denn durch diese Zusammenführung realisiert Google seine eigene Vorstellung einer Google Cloud. Nur etwas haben die Superhirne im Googleplex wieder einmal vergessen: Wenn man etwas Tolles, Neues einführt, sollte man sich vorher um Dinge wie Namen, Marken und Domains kümmern und nicht erst danach.
Dass man sich für den Namen Google Play entschieden hat und damit jede ernsthafte Nutzung etwa der Apps oder von Büchern ausschließt, kann man schon als bedenklich schwache Leistung bezeichnen. Selbst der wenig inspirierte aber naheliegende Name "Google Cloud" wäre um Einiges besser, nachvollziehbarer und zugleich universeller gewesen. Ganz zu schweigen von "Google Pay", da wüsste man was einem erwartet. Doch dem Marketing darf man wohl auch im Hause Google keine Widerworte geben.
Es ist ansonsten verständlich, dass die Markenanmeldung für dieses derart wichtige Angebot erst einen Tag vor dem Start von Google Play erfolgte. Damit bleibt die Überraschung eine Überraschung.
Hinsichtlich der Domain googleplay.com hat man offenbar von vornherein auf Konfrontation gesetzt. Zwar wurden einige Domains wie googleplayapps.com, googleplaybooks.com, googleplaydownloads.com und googleplaymusic.com bereits Ende Februar über die Markenagentur Markmonitor anonym registriert. Die Domain googleplay.com aber gehört einem japanischen Unternehmen, das darunter Werbung veröffentlicht.
Und weil Google diese Domain nun für sich beansprucht, hat das US-Unternehmen bei einer der zuständigen Schlichtungsstellen (dem National Arbitration Forum, Fallnr. 1432449) einen Domain-Streitfall angemeldet.
Es ist nicht gerade unwahrscheinlich, dass Google es tatsächlich schafft, die Domain für eigene Zwecke freizuboxen. Ob der jetzige Domain-Inhaber einen berechtigten Grund hat, den Markennamen Google in der Domain zu benutzen, sei dahingestellt. Doch letztlich ist es ein reines Glücksspiel, welchen Ausgang dieser Domain-Streit nimmt.
Im schlimmsten Fall werden die Anwender damit leben müssen, dass unter GooglePlay.com nicht Googles Cloud zu finden ist, obwohl das Unternehmen sich für diesen Namen entschieden hat. Glaubt man Alexa, dann ist das Interesse schon jetzt spürbar gestiegen.

Fahrlässige Fehler dieser Art sind bei Google ja nicht ganz neu. Schon bei der Einführung von Google Mail unter dem Namen "Gmail" hat man es schlicht verschlafen, die entsprechenden Domains (in Deutschland, Großbritannien, Polen etc.) zu registrieren, beziehungsweise sie zu im Vorfeld zu kaufen.
Was in Deutschland dazu führt, dass der Begriff "Gmail" bis heute nicht benutzt werden kann. Das mag nicht dramatisch sein. Aber professionell ist es auch nicht.
Die russische Suchmaschine Yandex (Alexa Rank: 22) eröffnet nun auch im westlichen Europa ein erstes, eigenes Sales Office. Das neue Büro in Luzern (Schweiz) übernimmt die Vermarktung der Suchmaschine sowie der anderen Dienste des Unternehmens an die Werbekunden etwa aus der EU.
Dazu gehört auch das Yandex Partner-Netzwerk, bei dem Content-Partner ähnlich wie bei Googles Adsense als Affiliates an den Werbeeinnahmen beteiligt werden. Ebenfalls ähnlich wie bei Google kann die Buchung der Anzeigen auch über eine Online-Schnittstelle (Yandex Direct) erfolgen, wo die Anzeigenplätze nach einem Auktionsverfahren zu buchen sind.
Mit dem neuen Büro im Herzen Europas wird es Yandex nun auch leichter fallen, westeuropäische Agenturen zu Kunden zu machen. Zugleich aber wird das Büro ähnlich wie im Fall einiger US-Unternehmen den Zwang erhöhen, (west-) europäische Standards und staatliche Regulationen zu beachten. Wobei ein Standort in der Schweiz das Unternehmen sicher noch vor den größten "Unbilden" des EU-Rechtswesens schützen wird.
Herumhängende Jugendliche und die ihnen abgehende Moral wurden schon von den alten Griechen als Problem wahrgenommen . Heute verfluchen Geschäftsinhaber und Betreiber von Nahverkehrsmitteln die Jugendlichen nicht mehr, sondern setzen auf technische Hilfsmittel.
Klassische Musik in der U-Bahn dient diesem Zweck, oder auch das Pfeifen der Mosquito-Geräte (Wikipedia), bei denen die hohen Frequenzen schon von den bereits schlabbrig gewordenen Ohren der 20jährigen nicht mehr richtig erfasst werden können. Doch diese Methoden sind nicht unumstritten.
Daher testet man nun in Großbritannien eine neue Wunderwaffe gegen Teenager-Ansammlungen: Man installiert rosa-farbene Lampen und setzt damit auf die Eitelkeit der jugendlichen Rabauken. Im Licht der Lampen sieht man die Pickel der Jugendlichen leuchtend hervorstechen und es ist für die "Yobs" ebenso verletzend, in diesem Licht gesehen zu werden, wie sie es als geschmacklos empfinden, die entzündeten Talgdrüsen der Freunde zu sehen. Soweit zumindest die Theorie.
In diesem Video kann man die erstaunliche Beobachtung machen, dass das Peter-Prinzip (Wikipedia) nicht nur für Menschen gilt, sondern auch für deren Ideen. Eine Rüttelschwelle kann in Wohngebieten für eine spürbare Absenkung der Geschwindigkeit sorgen. Doch fünf dieser Beton-Schwellkörper in direkter Folge sind einfach idiotisch.
Der Business Insider überrascht mit einem erstaunlichen "Chart of the Day". In einem Balkendiagramm behauptet das Wirtschafts-Blog, dass Google jährlich "1 Milliarde Dollar an Apple zahlt, um per Voreinstellung die Suchmaschine" des Unternehmens auf dem iPhone, dem iPad beziehungsweise dem Safari-Browser zu sein.
Womit der Business Insider wieder einmal zeigt, wie wichtig die Wortwahl ist, wenn man gute Schlagzeilen schreiben will. Die Aussage, "Apples Anteil als Google-Affiliate an den Werbeeinnahmen der Suchmaschine beträgt 1 Milliarde Dollar" klingt weit weniger aufregend.
Womit nicht bestritten werden soll, dass diese Zahlungen Googles an Apple ein interessantes Thema sind, wenn man bedenkt, wie sehr sich beide Unternehmen zur Zeit auf dem Mobilfunkmarkt bekriegen. Und erst in der vergangenen Woche wurde die Beobachtung bekannt, dass Apple bei iPhoto auf die Unterstützung von Google verzichtet und lieber veraltete Daten von OpenStreetMap benutzt - freilich ohne die Lizenzen des Open Source-Projektes zu beachten.
Doch der Bericht des Business Insider, gestützt auf die (sehr groben) Schätzungen eines Analysten, zeigen immerhin, wie komplex das Verhältnis zwischen Apple und Google auch in diesem Zusammenhang ist.
Trotz aller Rivalitäten hat Google ein Interesse daran, Suchfunktionen auf Apples Geräten zu übernehmen, auch wenn damit die Produkte des Konkurrenten verbessert werden. Denn Google muss seine dominierende Position auf dem Suchmaschinenmarkt bewahren. Daher ist Google bereit, Apple einen hohen Anteil (laut BI geschätzte 75%) der Werbeeinnahmen zu überlassen. Was im übrigen kein außergewöhnlich hoher Anteil ist. Zu Beginn des Affiliate-Programms Adsense erhielten die Partner sogar noch höhere Anteile.
Die hohe Partnerbeteiligung war vielleicht eines der wichtigsten Elemente von Googles Strategie, Marktanteile zu erobern. Weshalb die Suchmaschine auch weiterhin ein Interesse daran hat, die Google-Suche und andere Funktionen auf den Apple-Geräten zu belassen.
Apple wiederum hätte vermutlich das allergrößte Interesse daran, die Google-Produkte von den eigenen Geräten verschwinden zu lassen. Doch es ist schwierig, gerade die Suchfunktionen durch die Angebote anderer Suchmaschinen zu ersetzen, ohne die "User Experience" darunter leiden zu lassen. Außerdem sind eine Milliarde Dollar an Mehreinnahmen selbst für Apple nicht zu verachten.
Der Name Paul Ceglia dürfte bei der Führungstruppe Facebooks inzwischen körperliche Schmerzen auslösen – lokalisiert irgendwo in der Nähe des verlängerten Rückens. Der in der Vergangenheit bei Betrügereien ertappte Pellet-Verkäufer aus New York, der 50% von Facebook für sich beansprucht, ist einfach nicht zum Schweigen zu bringen.
Im Januar schien es noch, als könnte das Verfahren bald ein Ende finden. Vor allem, weil Ceglia nur noch sein Anwalt aus seinen Zeiten als Pellet-Händler blieb. Doch er konnte einen neuen Rechtsbeistand gewinnen und punktet zusätzlich mit neuen Sachverständigen.
Die Gutachten der Sachverständigen, wie sie der Business Insider zusammenfasst, beweisen in keinster Weise, dass Ceglias Behauptungen den Tatsachen entsprechen. Doch sie entkräften die Gutachten der Gegenseite, die seine Beweise als Fälschungen enttarnen sollten.
Das betrifft insbesondere das seltsame Vertragswerk, in dem der Student Mark Zuckerberg seinem Auftraggeber Ceglia die Hälfte am Facebook-Projekt überlässt. Der aus zwei Blatt Papier bestehende Vertrag legt zwar sowohl inhaltlich als auch aufgrund äußerlicher Unstimmigkeiten die Vermutung nahe, gefälscht zu sein.
Doch die neuen Gutachten Ceglias lassen Zweifel an den Zweifeln aufkommen. Ein Beispiel gefällig? Auf dem zweiten Blatt des Vertrags wurde eine handschriftliche Ergänzung vorgenommen. Diese hat sich nach Angaben des Gutachters auf dem ersten Blatt durchgedrückt, was zu der Erkenntnis führt, dass das eine Blatt auf dem anderen lag als es beschrieben wurde.
Was das besagt? Im Grunde nichts. Doch es widerspricht der Darstellung, beide Seiten seien zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden.
Diese Zweifel sind dann vermutlich auch der Grund, warum jetzt Milberg LLP - eine der größten "Law Firms" der USA – die Vertretung Ceglias übernommen hat. Denn die Großkanzlei weiß, dass die Zweifel Milliarden wert sein können.
Schließlich ist es ja nicht so, dass Ceglia gegen eine Mutter Theresa unter den Internet-Firmen in den Ring steigt. Zuckerberg hat in mehr als einem dokumentierten Falle eine zwielichtige Rolle gespielt. Und "Vertrauen" ist auch nicht das erste Wort, das man mit dem Firmennamen Facebook assoziiert.
Sollte in dieser Situation eine Jury von Geschworenen über Ceglias Vorwürfe entscheiden, dann wäre es schwer, das Ergebnis vorherzusagen. Und darauf werden die Verteidiger Ceglias setzen. Denn der Zeitpunkt ist günstig für ein solches Poker-Spiel. Facebook hat bei der Börsenaufsicht SEC den Börsengang angekündigt und ein Interesse daran, alle nur möglichen Bedenken der Investoren vor dem Börsengang zu räumen.
Die Begeisterung für Facebook-Aktien hält sich schon jetzt in Grenzen und die Aussicht einer nachteiligen Entscheidung einer Jury ist reinstes Gift in dieser Situation. Man darf sich also nicht wundern, wenn es doch noch zu einer Schlichtung zwischen beiden Seiten kommen könnte.
Es sei denn, Facebook kann doch noch Beweise auf den Tisch legen, die Ceglias Betrugsabsichten belegen. Denkbar wäre es beispielsweise, dass diese Beweise sich in einem Google Mail-Konto befinden, das Ceglia eingerichtet hat, und das laut Gerichtsbeschluss von vergangener Woche von den Facebook-Anwälten eingesehen werden darf. Der Benutzername des Kontos: GetZuck (getzuck@gmail.com), Zuckerberg drankriegen?
Bedarf es bei diesem (sicher gefälschten, beziehungsweise fiktiven) CDU-Plakat (das Original?) noch weiterer Worte?
Piratenpartei-Gründer: USA beginnen Handelskrieg – und niemanden interessiert'sFri, 09 Mar 2012 10:52:37 +0000
Piraten-Ikone Rick Falkvinge greift mal wieder rhetorisch in die Vollen und erklärt, dass die USA mit den letzten Domain-Beschlagnahmungen dem Rest der Welt den Handelskrieg erklärt haben. Das klingt übertrieben, ist es aber nicht.
Was sich vor wenigen Tagen in den USA ereignet hat, ist einen Riesenaufreger wert. Doch es scheint kaum jemanden zu interessieren. Vielleicht hilft es, wenn man Falkvinges Position bezieht und die "Anordnung der Beschlagnahmung der Dotcom-Domain eines nicht-amerikanischen Unternehmens bei einem kanadischen Registrar durch ein Gericht in Maryland" als Ausweitung von US-Recht auf einen souveränen Staat ansieht.
Auch wenn der Vorgang formaljuristisch anders zu sehen ist (weshalb im letzten Satz Anführungszeichen benutzt wurden).
Doch was ist tatsächlich geschehen?
Wie berichtet, hatte eine Bezirksgericht im US-Bundesstaat Maryland entschieden, dass die Betreiber der Domain bodog.com gegen das in Maryland geltende Recht verstoßen. Dieses Gesetz verbietet Sportwetten, die unter bodog.com unter anderem angeboten wurden.
Nun war beziehungsweise ist die Domain bodog.com bei dem Registrar DomainClip (von der ICANN akkrediert) registriert. Was man auch jetzt noch mit einem Whois überprüfen kann. Ein Gericht in Maryland kann aber einem kanadischen Unternehmen nicht die Anordnung geben, den Besitz einer Domain zu übertragen. Also ordnete der Richter in Maryland an, dass VeriSign als Registry der Top Level Domain .com mit Firmensitz in Kalifornien dazu aufgefordert wird, die DNS-Eintragungen für diese Domain zu ändern. Die Domain soll laut Anhang der Verfügung mit einem Web-Server des ICE, einer Unterabteilung des Heimatschutzministeriums verbunden sein.

Was ist daran nun bemerkenswert, wenn doch das Heimatschutzministerium seit vergangenem Jahr schon Dutzende von Dotcom-Domains beschlagnahmt hat?
Außergewöhnlich an dieser Beschlagnahmung ist zunächst einmal, dass die Domain dem Milliardär Calvin Ayre gehört, der seit Jahren von den US-Behörden wegen seiner Online-Glücksspiele verfolgt wird. Außergewöhnlich ist weiter, dass nun plötzlich ein Bezirksgericht in Maryland eine Vollstreckung anordnet, die Ayres Treiben ein Ende macht. Und damit eines der populärsten Glücksspielangebote weltweit zerschlägt.
Ein Unternehmen, das nach Angaben des kanadischen Rechtsprofessors Michael Geist Hunderte von Menschen in Kanada und Costa Rica beschäftigt. Eine weitere Auffälligkeit dieses Falls besteht darin, dass die Anordnung der gerichtlichen Maßnahme den kanadischen Registrar gar nicht berücksichtigt, sondern sich von vornherein an der Registry orientiert. Man geht gewissermaßen eine Stufe in der Hierarchie nach oben.
Angedrohte Beschlagnahmung - Déjà vu nach 6 Jahren
Wer sich mit diesem Thema in der Vergangenheit schon beschäftigt hat, wird eine Parallele zu einem anderen Fall erkennen: Im Jahr 2006 klagte das Spam-Unternehmen e360 in den USA gegen Steve Linford, den Gründer der britischen Anti-Spam-Organisation spamhaus.org.
Das Verfahren war im Grunde lächerlich, weshalb Linford das Verfahren ignorierte. Weil der US-Richter sich dadurch aber auch ignoriert sah, gab er der Klage des Spammers statt und verurteilte den Briten in einem Versäumnisurteil zur Zahlung von 11,7 Millionen Dollar. Und weil Linford diesen Auflagen sowie der verlangten Unterlassungsaufforderung (zur Filterung des Spams) nicht nachkam, drohte der Richter auch gleich mit Domain-Enteignung. Im Zweifelsfall wolle er die ICANN dazu zwingen, die Domain herauszugeben.
Doch die Internet-Verwaltung zog sich aus der Affäre. Die ICANN erklärte, sie könne gar keine Domain beschlagnahmen, sie sei auch nicht an dem Rechtsstreit beteiligt und kenne keinen der Beteiligten.
Wichtig war an der Einlassung ICANNs allerdings die Feststellung, dass Beschlagnahmungen nur über den Registrar erfolgen können, "oder in bestimmten Fällen" die Registry. Nachdem dann auch noch ein Spur politischen Drucks hinzukam, zog der Richter seine Forderungen zurück, erklärte die Anträge des Spammers für überzogen und die Sache mit der Domain-Beschlagnahmung war vom Tisch.
Doch jetzt liegt sie mit dem Fall bodog.com plötzlich wieder da, nachdem VeriSign brav die Hacken zusammengeschlagen und den DNS-Record der kanadischen Domain manipuliert hat.
US beanspruchen Alleinherrschaft - nach wie vor
Von ICANN in dieser Situation etwas zu erwarten, ist müßig. Der größte Reise-Cluib der Welt konferiert ab nächster Woche in Costa Rica und will dort den willfährigen Journalisten ihrer Entourage berichten, wie es denn mit den neuen Top Level Domains nun weitergeht. Für die Domain eines Poker-Königs wird man da keine Zeit haben und dem eigentlichen Auftraggeber, dem US-Handelsministerium, will man auch nicht in die Parade fahren.
Auch wenn die Anwendung von US-Recht auf Internet-Inhalte im Ausland die Kernaufgabe der ICANN berührt: Die Sicherstellung der Funktion des Internet.
Von ICANN ist also wie gesagt nichts zu erwarten. Doch von wem sonst? Im Moment steht Falkvinge jedenfalls allein auf weitem Feld, wenn er darauf hinweist, dass die USA mit dieser Domain-Enteignung etwas beweisen, was sie in den ganzen Jahren bestritten haben: Das Internet ist US-Territorium.
Das gilt aber nur solange, wie man als Anwender oder als Provider die DNS-Hoheit der USA anerkennt. Wie lange kann es noch dauern, bis die Piraten ein eigenes DNS anbieten?
Die US-Regierung hat nach Informationen des Wall Street Journal Apple sowie fünf der größten US-Verlage eine Klage angedroht. Zu den "US-Verlagen" zählt auch die Holtzbrinck Verlagsgruppe. Allen Noch-Nicht-Beklagten wird vorgeworfen, gemeinsame Absprachen über die Anhebung der Preise für eBooks getroffen zu haben, ein Kartell zu bilden.
Neu dürfte die Klageandrohung kaum sein, denn auch das Problem, um das es geht, ist nicht ganz neu. Nach Darstellung der Finanzzeitung geht es um einen Vorgang, der im Fall der elektronischen Bücher im Jahr 2010 seinen Anfang genommen hat. Damals stand Apple kurz davor, das erste iPad auf den Markt zu bringen.
Steve Jobs, der in den Jahren zuvor Amazons Kindle für eine Schnapsidee hielt, weil die Amerikaner seiner Meinung nach keine Bücher lesen, war nach Amazons ersten Erfolgen auf den Bücher-Geschmack gekommen. Das iPad sollte auch als Reader dienen und iTunes als Buchhandel.
Doch das Geschäftsmodell der Branche, die in den USA mit Großhandelspreisen arbeitete, gefiel dem geschäftstüchtigen Jobs nicht. Bei diesem Wholesale-Modell erhalten Händler wie Amazon die Bücher etwa zum halben Verkaufspreis und können den Endpreis selbst bestimmen. Was Amazon ausnutzte und mit niedrigsten Preisen die Kindle-Nutzung anheizte.
Jobs schlug den Verlagen in dieser Situation ein anderes Modell vor, das so genannte Agency-Modell. Hierbei bestimmt der Verlag den Verkaufspreis und Apple als Händler behält 30% vom Verkaufspreis ein. Die Verlage, durch diesen Vorschlag und den neuen Partner gestärkt, konnten dann auch Amazon unter Druck setzen. Entweder, der Händler übernimmt ebenfalls das Modell, oder es gibt einfach keine Bücher mehr für den Verkauf.
Ein Ablauf, den Jobs sogar seinem Biographen Walter Isaacson in die Feder diktierte und dabei nicht mit Zynismus sparte: "We told the publishers, 'We'll go to the agency model, where you set the price, and we get our 30%, and yes, the customer pays a little more, but that's what you want anyway,'".
Für die Wettbewerbshüter stellt sich der Sachverhalt wohl ähnlich dar, denn sie unterstellen, dass in Folge der Absprachen die Preise in der gesamten Branche zum Nachteil der Verbraucher gestiegen sind. Die Verlage wiederum behaupten, der Umstieg auf das Agency-Modell habe dem Wettbewerb gedient, denn so sei es nun möglich, dass mehr Konkurrenz im Buchhandel aufkommen konnte.
Was aber die Tatsache unter den Tisch kehrt, dass kleinere Verlage bereits aufgeben mussten, weil das Agency-Modell sie überfordert.
Von Amazon hat die Finanzzeitung übrigens keinen Kommentar erhalten. Doch es unverkennbar, dass der Buchhändler mittlerweile seine Anstrengungen verstärkt hat, selbst als Verleger aufzutreten und mit den Autoren direkt zu verhandeln. Wovon die Autoren mindestens genauso profitieren wie der Händler. Nur die Verleger als Mittelsmänner mit fragwürdigem Daseinszweck bleiben auf der Strecke - was aber auch in dieser Branche nicht von jedem bedauert wird.
Auch Peter Gabriel nimm am Rush Limbaugh-Boykott teil. Nachdem der ultrakonservative Radiomoderator eine Jurastudentin in seiner Show mehrfach als Prostituierte bezeichnet hat, haben sich nicht nur einige (d.h. 30 bzw. 40) große Werbeunternehmen von seiner Sendung abgewandt, sondern sogar konservative Politiker. Und nun auch Gabriel (Facebook), denn dessen Stück "Sledgehammer" lief im Hintergrund, als Limbaugh geiferte.
Inzwischen hat sich Limbaugh für seine "unbedachten" Worte, die doch nur "scherzhaft" gemeint waren, bei der Studentin entschuldigt. Doch es ist offenbar jedem klar, dass es hier um tiefere Probleme geht, die man am Frauentag erwähnen darf: Weite (christliche) Teile der US-Bevölkerung haben ein Problem damit, wenn Frauen in einer Form Geburtenkontrolle betreiben, die über ein striktes "Nein" zum Geschlechtsverkehr hinausgeht. Wer abtreibt, ist eine Mörderin, wer die Pille nimmt, ist eine Schlampe, wer vergewaltigt wird, hat es nicht besser verdient.
Das Vergehen der Jurastudentin war es gewesen, vor einem Kongressausschuss ausgesagt zu haben, der sich mit dem Thema "Pille und Kassenzahlung" beschäftigte. Die junge Frau beschrieb die Probleme einer Freundin, der zur Behandlung von Zysten eine Hormonbehandlung in Form der Pille verschrieben wurde, deren Kasse aber die Zahlung verweigerte. Als Reaktion benutzt Limbaugh die genannten Beleidigungen und forderte die junge Frau auf, ihre Porno-Videos kostenlos ins Internet zu stellen, wenn sie schon auf Kosten der Steuerzahler die Pille haben möchte.
Apple iPhoto verzichtet auf Google Maps, benutzt OpenStreetMap-Daten – ohne es zu sagenThu, 08 Mar 2012 15:42:32 +0000
Apple hat gestern nicht nur das neue iPad vorgestellt, sondern auch eine erste iOS-Version der Foto-Management-Software iPhoto. Die fünf Dollar teure Anwendung kann Bilder oder Bildersammlungen ("Journals") auch um Kartenmaterial ergänzen. Und zwar überraschenderweise mit Hilfe von Daten des OpenStreetMap-Projektes.
Überraschend kam das wohl auch für die OpenStreetMap-Foundation, die Apple aber nichtsdestotrotz artig als neuen User begrüßt. Was verständlich ist, denn die Nutzung der OSM-Daten durch Apple ist eine Art Ritterschlag für das Projekt.
Allerdings übt man auch vorsichtige Kritik. Zum Einen daran, dass Apple nicht die aktuellsten Daten benutzt. Zum Anderen, dass Apple den Urheber der Daten nicht erwähnt. Oder, wie es der Blogger Alastair Aitchison etwas weniger diplomatisch ausdrückt, dass die OSM Daten von den "diebischen Bastarden" Apples gestohlen wurde.
Nun ist das Wort "Diebstahl" schnell ausgesprochen, aber die Tat damit noch lange nicht bewiesen. Es wäre nicht das erste Mal, dass man "vergessen" hat, ein Open Source-Projekt im Fall der Übernahme der Ergebnisse angemessen zu würdigen. Auch wenn im Fall der OSM-Daten die vorgegebene Lizenz (Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0) im Grunde nur eine Namensnennung verlangt sowie die Übernahme der Lizenz.
Man darf auch nicht unbedingt davon ausgehen, dass es sich bei der Übernahme der OSM-Daten um eine Entscheidung auf oberster Ebene handelt. Möglicherweise hat ein Entwickler-Team die Entscheidung getroffen, die OSM-Daten statt Googles Kartenmaterial zu verwenden.
Doch es verwirrt in diesem Zusammenhang schon, dass John Gruber - gewissermaßen der oberste aller Apple-Fans und der akademischste aller Android-Wadenbeißer - gleich zweimal von Apple mit Fehlinformationen versorgt wird.
Zunächst hat man ihm fälschlich bestätigt, dass bei iPhoto die Daten von Google Maps benutzt werden. Danach teilte man ihm mit, dass es sich doch nicht um Daten von Google Maps handelt, sondern um "eigene Arbeiten" Apples. Eine unwahre Behauptung, die nach dem Einspruch des OSM-Blogs geklärt werden muss und auch sicher geklärt werden kann.
Im Zweifelsfall könnte Apple ja statt der Google-Karten auch das Kartenmaterial anderer Firmen übernehmen. Nokia wäre beispielsweise ganz bestimmt nicht abgeneigt, die eigenen NavTeq-Karten zu lizenzieren. Dann hätten die Finnen endlich einen Ersatz für Google. Denn die Suchmaschine benutzte Navteq-Daten, bis Nokia das Unternehmen übernahm. Dann kündigte man alle Verträge. So, wie Apple es vermutlich beabsichtigt, auf die (kostenlose?) Hilfe von Google Maps zu verzichten.
Samsung gibt gegenüber dem Korea Herald an, die Berichte über ein angebliches Verhandlungsangebot Apples nicht bestätigen zu können. Das Angebot Apples wird damit zwar nicht bestritten. Doch es wird der Behauptung entgegengetreten, man habe in Folge dieses Angebots ein Treffen der Führungsmannschaft abgehalten. Die Position Samsungs im Patentkrieg gegen Apple habe sich nicht geändert.
Wobei man hinzufügen muss, dass im zugrundeliegenden Bericht von Dow Jones von einem "emergency meeting of executives" gar nicht die Rede war. In dem Bericht hieß es nur, dass Apple bereit sei, einige der vielen anhängigen Verfahren einzustellen, wenn namentlich Motorola und Samsung bereit wären, Lizenzabkommen über einige der strittigen Patente mit Apple zu schließen.
Vater erstattet nach ungewolltem Porno-DL Anzeige, erhält Auflagen für Kontakt mit TochterThu, 08 Mar 2012 08:06:38 +0000
Polizei und Wohlfahrt tun auch in Großbritannien ihr Bestes, rechtschaffene Bürger zum passiven Schutz von Kinderschändern zu erziehen.
Dort hat ein 43 Jahre alter Vater aus East Riding of Yorkshire die unangenehme Feststellung gemacht, dass er am Abend nach dem Download von Musik aus dem Internet Graphiken mit den Namen von Mädchen auf seinem Notebook hatte. Als er einige davon öffnete, wurde ihm klar, dass es sich um Kinderpornos handelt.
Er sprach sofort mit seiner Frau über den unerwünschten Fund und beide kamen zu dem Ergebnis, dass man die Polizei informieren sollte. Auch wenn der Download von einer File Sharing Website erfolgte und damit vermutlich strafbar war. Die Polizei nahm seine Anzeige auf, zog aber auch die "social Services" des Bezirks dazu.
Die Mitarbeiter dieser Behörde wiederum entschieden, dass die Situation ihnen keine andere Wahl lässt, als für den Schutz der acht Jahre alten Tochter des Mannes zu sorgen. Und zwar mit einer Verfügung, die es dem Mann verbietet, für die Dauer der Ermittlungen unbeaufsichtigten Kontakt mit der Tochter zu haben. Was in der Praxis bedeutet, dass die in der Pflege arbeitende Ehefrau während ihrer Nachtschicht das Kind entweder zu Verwandten geben muss, oder dass andere Personen während dieser Zeit die Nacht im Haus verbringen müssen.
Und die Dauer der Ermittlungen kann sich hinziehen. Die Beamten, die den Fall aufgenommen haben, sehen zwar keine Verdachtsmomente gegen den Familienvater. Doch sie haben sein Notebook für die Beweisaufnahme konfisziert und es liegt nicht mehr in ihrer Hand, die Untersuchungen zu beschleunigen. Es kann ein volles Jahr dauern, bis die Forensik ihre Arbeit getan hat.
Dass der Vater es nun bereut, die Behörden eingeschaltet zu haben, dürfte nachvollziehbar sein. Immerhin war er bereit, ein eigenes Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung hinzunehmen ("eine aufs Kinn zu bekommen"), um den für den Upload Verantwortlichen aus dem Verkehr zu ziehen.
Jetzt beurteilt er die Situation neu. Und das Gleiche gilt für alle, die über seinen Fall von der BBC oder aber vom Telegraph, der Daily Mail beziehungsweise einer der anderen großen britischen Zeitungen von diesem haarsträubenden Fall erfahren.
Clearchannel, ein US-Unternehmen für Außenwerbung, hat sich eine intelligente Methode der Wahlmanipulation ausgedacht, die für alle nur Vorteile bietet. Auf einem Billboard heißt es: "Der Mensch kann (bzw. soll) nicht Gottes Pläne für Amerika verderben.Geht nicht wählen, betet!" Christen, die sich an diese Empfehlung halten, erfüllen den Willen des Herrn und tun damit ihr Bestes. Ähnlich lässt sich die Aufforderung aus Sicht der Atheisten beurteilen.
Es muss ihn irgendwo geben, den Steve Jobs des Sanitär-Designs. Das hier im Bild gezeigte Kloensemble stammt jedenfalls nicht von einer Person, die bei der Gestaltung nur das gebrannte Porzellan vor Augen hatte, sondern den Männchen in sein Schaffen mit einbezog.
Laut einem Bericht der Agentur Dow Jones Newswires (Wall Street Journal) hat "Apple die Bereitschaft erkennen lassen", mit einigen Firmen Vereinbarungen zu treffen, die ihnen die Nutzung bestimmter Patente gegen die Zahlung von Lizenzgebühren zu gewähren. Sollten die Firmen - genannt werden Motorola und Samsung - zu diesem Deal bereit sein, dann könnten einige der anhängigen Rechtsstreitigkeiten eingestellt werden.
Eine sehr vage Meldung, die zwar Details der angedachten finanziellen Forderungen nennt (zwischen 5 und 15 Dollar pro Gerät), aber keines der betroffenen Patente erwähnt. Die Vermutungen, die man aufgrund dieses Textes anstellen kann, sind so vielfältig, dass Patentrechtsexperte Florian Müller es wieder einmal schafft, fast doppelt so viele Worte in der Besprechung des Dow Jones-Textes zu verwenden, als dieser Text an sich enthält.
Doch das ist in gewissem Sinne auch verständlich, denn Experten wie er haben etwas zu verlieren, sollten Apple und die anderen Beteiligten von diesem unsinnigen Patentkrieg genug haben.
Vor allem die Käufer der Geräte dürften dagegen von einem Ende der Auseinandersetzung profitieren. Das unter anderem, weil sie es sind, die für die Kosten der vielen Gerichtsverfahren letztlich aufkommen müssen. Sollte Apple tatsächlich einlenken und einen Friedensschluss mit Samsung und Motorola, vielleicht aber auch mit HTC sowie etlichen anderen Android-Herstellern und letztendlich auch mit Google suchen, dann hätte die Unternehmensleitung sich damit zum ersten Mal vom Erbe Steve Jobs' auch nach Außen emanzipiert.
Denn es war Jobs, der sich mit Eric Schmidt überworfen und den heutigen Patentkrieg vom Zaun gebrochen hat. Seine Rhetorik vom "thermonuklearen Krieg" hat nicht zur Entspannung beigetragen, obwohl es auch (beziehungsweise gerade) ihm klar gewesen sein sollte, dass Patente ein höchst unsicheres Waffenarsenal darstellen. Vor allem, wenn in den Schutzschriften durchaus auch frühere Ideen Dritter verwertet sein können und wenn die Entscheidung über die Gültigkeit oder die Verletzung von technischen Patenten von Gerichten getroffen werden.
Was Experten wie Müller dann in Sätze wie diesen verpacken: "Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich Apple immer noch in der Phase der Identifizierung seiner siegreichen Patente". ("At this stage, Apple is still in the process of identifying its winning patents"). Das klingt nicht nach exakter Wissenschaft, sondern nach gerichtlicher Kaffeesatzleserei.
Von daher ist es schon begrüßenswert, wenn Apple nun einen Schritt auf zumindest zwei der Wettbewerber zugeht und das Gespräch außerhalb des Gerichtssaales sucht. Die dem Anschein nach hohen Lizenzforderungen sollten dabei den Beobachter nicht zu sehr erschrecken. Erstens sind diese Summen verhandelbar und auch die Kontrahenten können mit ihren Patenten Forderungen stellen. Zweitens muss klar sein, dass die Firmen diese Lizenzen letztendlich auch so schon einpreisen. Nur sind die Kosten von Lizenzen kalkulierbarer als die von offenen Rechtsstreitigkeiten.
Ein Jahr später: Wie wäre es mit einem Import der Facebook-Freunde bei Google+?Wed, 07 Mar 2012 13:44:21 +0000
Es ist zwar nicht der aktuellste und sicher auch nicht der eleganteste Tipp, doch ein Export der eigenen Kontakte von Facebook zu Google+ ist inzwischen vielleicht nicht die schlechteste Entscheidung.
Zumindest erscheint es mittelfristig sinnvoll, wenn man in den sozialen Netzwerken mittanzen will, es auf zwei Hochzeiten gleichzeitig zu tun. Das hilft den Unternehmen, um es in Google-Sprech auszudrücken, die Dienste noch mehr zu verbessern und den Wünschen der Benutzer anzupassen.
Also: Ein direkter Export der Daten von Facebook zu Google ist nicht möglich, weil Facebook einen Export der Freundesliste nicht vorsieht. Doch Facebook und Yahoo benutzen ein gemeinsames Login über Facebook Connect und die Facebook-Kontakte können auf diesem Weg bei Yahoo Mail importiert werden. Hat man diesen Vorgang in Yahoo Mail abgeschlossen, ist ein Export der Daten im (Yahoo) CSV-Format problemlos möglich.
Der Import der CSV-Daten bei Google+ ist wiederum auch kein Hexenwerk. Schwieriger wird es dann schon, die Google+ Verweigerer unter den Kontakten dazu zu bewegen, dort ebenfalls ein Konto einzurichten. Argumente dafür gibt es aber einige. Nicht zuletzt, weil das LG Berlin gestern die Geschäftsbedingungen Facebooks bezüglich des Freundefinders für rechtswidrig erklärt hat.
Aber auch, weil Facebook gelegentlich den Eindruck aufkommen lässt, die Kontakte des Anwenders seien das Eigentum des Netzwerks. Mit dem Export der Daten in das noch unterbevölkerte Google+ wird etwas an dieser Vorstellung gekratzt. Dass man dafür ein Kauf nehmen muss, die eigene Freundesliste auch noch Yahoo in die Hand zu drücken, mag das Risiko des Missbrauchs zwar noch erhöhen. Doch als Facebook-Nutzer kommt es darauf wohl auch nicht mehr an.
In diesem Video fehlt noch der nette Satz, den man von der Sendung mit der Maus kennt: блядь дебил "Das war russisch".
Gestern muss ein Festtag für die Redaktion der FoxNews gewesen sein, konnte man doch endlich "exklusiv" über einen Schlag gegen Anonymous und LulzSec berichten. Mindestens sechs Personen wurden verhaftet, die als Top-Mitglieder von LulzSec bezeichnet werden. Noch kein Jahr ist es her, dass die Hacker-Gruppe im Mai 2011 ihren ersten Angriff ausführte und zwar gegen Fox.com. Jetzt können die FoxNews berichten, dass einer der führenden Köpfe dieser Organisation, der in New York lebende Hector Xavier Monsegur, bereits im Juni 2011 enttarnt worden war und seither als Spitzel für das FBI arbeitete.
Segur alias "Sabu" alias "Leon" wurde vom FBI unter Druck gesetzt und weil er offenbar seinen beiden Kindern als in Freiheit lebender Vater erhalten bleiben wollte, entschied er sich für den Verrat. Es ist müßig, nun anhand früherer Tweets und anderer Äußerungen erkennen zu wollen, ob Segur seine Mitstreiter und "Freunde" warnen wollte. Doch bemerkenswert ist es schon, wenn er in einem Tweet für eine AMA-Runde ("Ask me Anything) bei Reddit.com den Ratschlag gibt, niemandem zu vertrauen "Freunde werden dich zu Fall bringen, wenn sie es müssen".

Es ist aber ebenso bemerkenswert, dass Sabu noch bis vorgestern in seinem Twitter-Konto (@AnonymousSabu; gelöscht) gegen das FBI agitierte, während er zur gleichen Zeit mit den Ermittlern der Bundespolizei kooperierte.
Wobei es auch auffällt, dass bei FoxNews sowie auch bei anderen Medienberichten nur die Hacker-Angriffe von Anonymous und LulzSec erwähnt werden, die gegen US-Organisationen oder US-Behörden gerichtet waren. Obwohl die Klageschrift gegen Monsegur unter anderem auch Angriffe gegen algerische, tunesische und jemenitische Regierungseinrichtungen erwähnt. Angriffe also, die der US-Politik gar nicht so ungelegen kamen.
Doch es ist jetzt wohl nicht die Zeit, Positives über Anonymous und die von dieser Gruppe ausgehenden Hacker-Angriffe zu berichten. Was die Klageschrift angeht, so enthält sie ansonsten Stoff genug, um Monsegur eine langjährige Freiheitsstrafe zu verschaffen. Allerdings wird sein Entgegenkommen sich sicher positiv auf das Strafmaß auswirken.
Die Frage ist nun nur, welche Auswirkungen der gänzlich unerwartete Vertrauensbruch an der LulzSec-Spitze auf Anonymous als Ganzes haben wird. Denn wie viel Vertrauen kann man in Mitglieder von Anonymous haben, wenn schon LulzSec als gut organisierter "militanter Flügel" der Elite-Hacker von einem "U-Boot" gelenkt wurde? Eine Überlegung, die sicher auch vom FBI bei der Bekanntgabe der Informationen bedacht wurde.
Offenbar schon seit Stunden ist Facebook in Europa nicht mehr erreichen. Stichprobenartige Tests bei Looking Glasses (Link-Liste bei traceroute.org) rund um den Globus scheinen die Vermutung zu bestätigen, dass es sich um DNS-Probleme handelt, die in erster Linie Europa betreffen: "unknown host www.facebook.com". Steht Europa jetzt ein besonders produktiver Tag bevor?
Ein Blog-Eintragvon Rick Falkvinge schägt Wellen. Der Gründer der schwedischen "Piratpartiet" war als Vertreter seiner Partei in Brüssel und wollte dort ein Seminar besuchen – offenbar auch, weil er von der Aussicht auf ein kostenloses Mittagessen dorthin getrieben wurde. Doch die Veranstaltung erwies sich als PR-Veranstaltung einer von Microsoft finanzierten Organisation mit Namen ICOMP.
Ziel der Veranstaltung war es ebenfalls unverkennbar, gegen den Konkurrenten Google Stimmung zu machen. Nachdem Falkvinge dies erkannt hatte, stellte er seine Bedürfnisse hintan ("No free lunch was worth..."), verließ das Sitzungshotel und freute sich, dass auch der EU-Abgeordnete seiner Partei nebst zwei Assistenten von dem Google-Bashing genug hatten ("The four of us went on to have a nice Vietnamese lunch instead...").
Soweit die Erlebnisse des schwedischen Piraten. Wirklich überraschend an dieser Geschichte ist einerseits die schonungslose Offenheit, mit der Falkvinge auf seine vegetativen Bedürfnisse eingeht. Andererseits staunt man ein wenig über seine (späte) Entdeckung, dass große Firmen wie Microsoft als Sponsoren von kleineren Organisationen auftreten, die wiederum dann den gewünschten Zweck erfüllen, interessengeleitete Propaganda als neutrale Informationen zu verpacken.
Auch einige Medienvertreter scheinen von dieser Erkenntnis überrascht. Der österreichische Standard wettert beispielsweise gegen "Microsofts verdeckte Schmutzkübelkampagne gegen Google" und der schweizerische Tagesanzeiger macht einen Satz Falkvinges zum Titel eines kritischen Beitrags: "Ein von Microsoft finanziertes Geschmiere" (im Original: "This was not a seminar on privacy at all. This was Microsoft-funded Google-smearing, plain and simple...").
Doch ist der Versuch der "zielgerichteten Beeinflussung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung" (Def. von Lobbyismus) wirklich so ungewöhnlich? Wer das glaubt, hat vermutlich noch nie einem kostenlosen Seminar zum Thema "Kernenergie" gelauscht.
Die großen und kleinen Entscheidungsträger in Brüssel werden vermutlich oftmals zu nahrhaften Seminaren eingeladen, die als nicht ganz uneigennützig zu sehen sind. Man könnte im Fall der von den Piraten verlassenen Veranstaltung sogar lobend erwähnen, dass die Gastgeber keinen Hehl aus ihren finanziellen Beziehungen zu Microsoft machen.
Die Website der "Initiative for a Competitive Online Marketplace" (ICOMP) könnte es zugegeben noch mit einem blinkenden Flash-Objekt verdeutlichen, dass es Google zu vernichten gilt. Aber auch so wird schon sehr schnell klar, dass alles was die Suchmaschine anfasst verdammenswert ist.
Womit dem Lobbyismus nicht das Wort geredet werden soll, oder die verzerrenden ICOMP-Darstellungen entschuldigt werden sollen. Die Folgen dieser grenzwertigen Realitätsverfälschung sind aus demokratischer Sicht sicher nicht wünschenswert. Und oft genug muss man es bedauern, dass viele positiv zu bewertende Erscheinungen oder unterstützenswerte Gruppen über keine Lobby verfügen.
Die alleinige Verdammung der ICOMP-Veranstaltung macht allerdings vergessen, dass auch Google längst kein passives Opfer der Lobby.-Maschinerie mehr ist. Auch die Suchmaschine steckt längst viele Millionen in die Unterhaltung von professionellen Einflüsterern, und ob alle in diesem Zusammenhang fallenden Äußerungen den Tatsachen entsprechen, sei dahingestellt.
Peinlich berührt sollte man allenfalls sein, dass diese Form der Stimmungsmache heute noch zum Erfolg führt. Denn wäre es nicht so, so fänden Seminare wie das von ICOMP nicht statt. Doch der Hunger scheint so manchen Entscheidungsträger zu treiben. Sei es zu einem Mittagessen oder zu einem längeren Seminar an einem gefälligeren Ort als Brüssel es ist.
Es ist damit gut und richtig von Falkvinge, auf diese fragwürdige Praxis hinzuweisen. Aber es ist naiv zu glauben, dass nur Microsoft diese Methoden nutzt.
Sieg der Verbraucherschützer über Facebook – Abmahnung an Google schon verschicktTue, 06 Mar 2012 16:45:20 +0000
Der verbraucherzentrale Bundesverband kann einen weiteren Erfolg verbuchen. Das Landgericht Berlin gab der Klage (Az. 16 O 551/10) der Verbraucherschützer statt und nun muss Facebook wohl seine Geschäftsbedingungen bezüglich des "Freundefinders" noch einmal deutlich nachbessern.
Bemängelt hatte der Bundesverband und mit der aktuellen Entscheidung auch das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder "dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind". Will Facebook auch weiterhin die Daten der Freunde importieren und diese Informationen für Werbezwecke verwenden, so muss das Unternehmen den Verbraucher über dieses Vorhaben klar und deutlich informieren.
Außerdem bemängelte das Gericht, dass sich Facebook im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen ein "umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an den Inhalten der Benutzer sichert. In der Pressemitteilung heißt es weiter: "Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert."
Rechtskräftig ist die heute getroffene Entscheidung allerdings noch nicht und in manchen Punkten wird man noch abwarten müssen, ob die euphorische Schilderung ("Das Urteil ist ein Meilenstein") der Pressemitteilung sich mit dem nüchternen Wortlaut des Urteils deckt.
Sollten die Angaben der Verbraucherschützer aber den Tatsachen entsprechen und das Urteil rechtskräftig werden, dann ist es höchstwahrscheinlich nicht mit ein paar Ergänzungen und Satzumbauten in den Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung getan. Dann wird Facebook gehalten sein, einen im deutschen beziehungsweise europäischen Recht bewanderten Juristen mit einer Neufassung dieser Geschäftsgrundlage zu beauftragen.
Die Verbraucherschützer jedenfalls können sich nach dieser Entscheidung erst einmal im Aufwind sehen. Vielleicht aus einer Art Vorahnung heraus haben sie bereits vergangene Woche eine Abmahnung an Google geschickt. Der Grund: "Große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen (sind) zu unbestimmt formuliert oder benachteiligen unangemessen die Verbraucher." Und weil personenbezogene Daten des Verbrauchers von Google erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne ihn um seine aktive Einwilligung zu bitten, kann die Datenschutzerklärung keinesfalls als rechtskonform bezeichnet werden.
Diese Erklärung aber ist Grundlage von Googles Werbegeschäft. Es ist daher unwahrscheinlich, dass die Suchmaschine die geforderte Unterlassungserklärung kampflos unterzeichnen wird.
Scott Thompson, der neue CEO von Yahoo, plant angeblich Massenentlassungen, deren Zahl "in die Tausende" gehen könnte. Ein Gerücht, das vor allem die Börse sehr erfreuen wird und vermutlich auch dazu führt, einige der besonders kritischen Großaktionäre zum Schweigen zu bringen. Doch damit ist noch wenig über die weitere Zukunft des Unternehmens gesagt, so es denn überhaupt eine hat.
Auch nach der Amtsübernahme durch den früheren Paypal-Cheffe Thompson vor zwei Monaten muss man sich fragen, wohin Yahoo steuert. Das Internet-Verzeichnis, das Yahoo einmal war, wird schon lange nicht mehr gebraucht. Die Suchmaschinenkompetenz hat Thompsons Vorgängerin Bartz großzügig an Microsoft abgetreten. Die Beteiligung von 40% an Alibaba, die als profitable Investition galt, hat ein deutlich an Bedeutung verloren, nachdem die chinesische Firmenleitung einen Teil des Unternehmens ausgliederte und Yahoo dabei überging.
So spektakulär diese Quasi-Enteignung war, heute redet niemand mehr davon. Auch die Gespräche zwischen Yahoo und Alibaba, an denen Thompson schon teilgenommen hat, ruhen zur Zeit.Sie können aber jederzeit wieder aufgenommen oder auch ganz schnell mit einem Paukenschlag abschließend beendet werden.
Der neue Chef wiederum hat den Investoren erklärt, dass er nicht nur die bestehenden Einnahmequellen bewahren, sondern auch neue Quellen mit neuen Geschäftsmodellen auftun will.
Doch erst einmal steht eine Verschlankung an, in deren Zuge auch die Forschungsabteilung stark abspecken soll. Die erste Reaktion darauf war es gestern, dass der bisherige Forschungsleiter Prabhavar Raghavan seinen Hut nimmt und zu Google geht.
In solchen Meldungen muss man mehr als nur die Personalie sehen. Die anstehenden Entlassungen sollen unter anderem die Public Relations-Abteilung und das Marketing betreffen. Kündigungen in diesen Bereichen sind in der aktuellen Situation nachvollziehbar und verständlich. Doch es sind wie gesagt auch Entlassungen in der Forschungsabteilung geplant und das ist schon schwerer vermittelbar.
Denn die Fachkräfte gerade dieser Abteilung sind auf dem Markt gesucht. Und wenn Thompson tatsächlich neue Geschäftsmodelle entwickeln will, dann wird er dies ohne eigene Entwicklungen kaum schaffen können. Bedenken bezüglich der Zukunft des Unternehmens bleiben damit bestehen, beziehungsweise erhalten neue Nahrung.
Noch vor wenigen Jahren wäre es in dieser Situation zu Übernahmegerüchten gekommen. Doch woran sollte ein Käufer heute noch Interesse haben? Das einst bedeutende Suchmaschinengeschäft hat Microsoft schon ohne eine teure Übernahme unter seine Kontrolle gebracht. Der Alibaba-Anteil wird vermutlich von den Chinesen zurückgekauft. Ansonsten bleibt nicht mehr viel – sieht man vielleicht von Flickr ab – was es sich lohnen würde, zu verkaufen.
Es sei denn, Yahoo könnte mit einem Patente-Portfolio den ein oder anderen Teilnehmer an den aktuell tobenden Patentkriegen begeistern. Immerhin hat Yahoo vor wenigen Tagen – eigentlich ganz untypisch – Facebook mit einer Klage wegen der Verletzung von Patenten gedroht. Vielleicht hat es sich dabei ja um eine Art krude Verkaufsanzeige für Eingeweihte gehandelt ...
Ein - äh – interessantes Ergebnis der Los Angeles Times: Wenn man zwei identische, todsterbenslangweilige Videos bei YouTube einstellt, und für eines der beiden Videos Werbung macht, dann wird dieser Film auch deutlich häufiger aufgerufen. Eine sehr dünne Erkenntnis zugegeben. Aber man muss auch einräumen, dass es nicht sehr viel bessere Informationen zum Thema "Promotion für YouTube-Videos" gibt.
Was die kalifornische Zeitung veranstaltet hat, kann man als klassisches Feldexperiment bezeichnen. Die Videos, die in beiden Versuchsbedingungen genutzt wurden, waren absolut identisch. Sie wurden lediglich von verschiedenen Personen (Journalisten) eingestellt und mit unterschiedlichen Titeln versehen. Die Videos zeigen einen dicken, blauen Pinselstrich, der im Laufe von 2 Minuten Laufzeit des Videos langsam eintrocknet und dabei ein klein wenig den Farbton ändert.
Die Version, für die keine Werbung gemacht wurde, erhielt ganze 13 Aufrufe. Für die andere Version wurden dagegen gleich zwei "Werbepakete" erworben. Beim ersten Paket von WorkingYouTubeViews.com wurden 46 Dollar für 20.000 Views gezahlt. Weitere 20.000 Views bei IncreaseYouTubeViews.com kosteten 57 Dollar. Teuer war diese Werbung also nicht und unterm Strich erhielt das Video sogar mehr als 60.000 Views. Was in etwa einem Tausenderpreis ,von 1,70 Dollar entspricht.
Damit aber verlässt man das Land der harten Fakten, denn es ist der Zeitung nicht gelungen, weitere Informationen über den Erfolg der Kampagne zu erhalten. Fragen an die beiden Werbeunternehmen, wo und wie für das Video geworben wurde, blieben unbeantwortet. Die Zeitung vermutet, dass Tausende der Views durch (billige) Werbung bei Facebook erzielt wurden. Doch keine weiteren Informationen weisen darauf hin, in welcher Form oder in welchem Umfeld die Werbung geschaltet wurde.
Auch die Information, dass das Video mit der trocknenden Farbe auf einer britischen Yoga-Website und einer mongolischen Video-Website eingebettet wurde, hilft nicht wirklich weiter. Womit für den Werbekunden in spe nur die Erkenntnis bleibt, dass man Zuschauer für Werbevideos zwar durch Werbung erreichen kann. Aber dieses Publikum zeigt Anzeichen einer gewissen Beliebigkeit. Wenn schon eine trocknender Farbklecks 60.000 Zuschauer in seinen Bann schlägt...
Wenn Google eines seiner Projekte einstellt, ist das meist mit einem gewissen Presseecho verbunden. Bei der aktuellen Einstellung des Werbeprojekts "gehostete Domains" ist das nicht der Fall. Vermutlich, weil nur die teilnehmenden Domain-Besitzer das Ende des Programms als Nachteil empfinden werden.
Ganz allgemein hat Google in den letzten Jahren immer wieder Kritik einstecken müssen, weil das Werbeunternehmen mit Hilfe von Adsense-Werbung auch die "Monetarisierung geparkter Domains unterstützte. Der Harvard-Jurist Ben Edelman beklagte beispielsweise, dass Google und Yahoo durch ihre Werbeprogramme das Geschäft mit den Vertipper-Domains fördern.
An dieser Kritik wird sich allerdings auch nach der aktuellen Mitteilung (incl. Zeitplan und Migrations-Hilfe) über die Einstellung des Programms kaum etwas ändern. Denn Google beendet nicht die Werbung auf geparkten Domains allgemein, sondern ganz speziell das eigene Hosting dieser Domains.
Zur Begründung heißt es lapidar: "Nach einer Auswertung der Vorteile unseres Partner-Werbenetzwerks haben wir beschlossen, gehostete Domains in AdSense nicht mehr zu unterstützen. Inaktive Domains werden in Zukunft nur noch über das AdSense für Domains-Distributionsnetzwerk unterstützt".
Man kann also annehmen, dass sich das Werbegeschäft mit inaktiven Domains für Google auch weiterhin lohnt. Doch vermutlich will das Unternehmen eine weniger aktive Rolle bei dieser Form der Domain-Monetarisierung spielen. Das möglicherweise auch, weil Google im Fall von Vertippern prominenter Marken oder auch bei allgemein "unerwünschten" Domains eine Mitverantwortung zugesprochen werden könnte. So reizvoll, dass sich dieses Risiko lohnt, dürfte das Geschäft mit den sonst ungenutzten Domains jedoch nicht sein.
Ein Mann aus dem französischen Département Maine-et-Loire klagt zur Zeit gegen Google, weil ein Street View-Fahrzeug ihm beim Pinkeln auf dem eigenen Hof ablichtete.
Der Kläger verlangt die Entfernung des Fotos aus dem Datenbestand von Google Street View und er will 10.000 Euro Schadensersatz einfordern.
Angeblich fühlte er sich durch das geschlossene Tor seines Anwesens geschützt, als das Google-Fahrzeug ihn fotografierte. Eine Darstellung, die sich mit den Argumenten der Street View-Gegner deckt, die im hohen Aufbau der Kamera (2,90m) ein Problem erkennen. Denn mit dieser Höhe sind Schutzmaßnahmen wie Zäune, Mauern oder Tore leicht zu "überschauen".
Allerdings muss man sich angesichts des dabei erstellten Fotos fragen, ob den Kläger der Ärger im Moment des Fotografiertwerdens zur Klage bewegte, oder ob es tatsächlich das bei Street View zu sehende Foto war, das ihn erzürnte. Letzteres ist eigentlich kaum nachvollziehbar, denn es ist ohne weitere Erläuterung nicht zu erkennen, was der Mann auf diesem Foto tut.
Dennoch behauptet der Kläger, das Foto habe ihn in seinem Heimatdorf lächerlich gemacht. Das Gericht wird nun entscheiden müssen, ob Google die Privatsphäre des Hofpinklers verletzt hat, der seine Popularität im Ort durch die Klage sicher auch nicht gemindert hat. Mit einem Urteil wird voraussichtlich am 15. März zu rechnen sein.
Mercedes Benz erhöht werbetechnisch die Sichtbarkeit seiner mit Wasserstoff betriebenen F-Cell Reihe, indem man die Fahrzeuge unsichtbar macht. Eine Beplankung der Karosse mit LED-Matten macht das möglich, weil die LEDs die von einer Kamera aufgezeichnete Rückansicht auf die jeweils gegenüberliegende Seite projizieren.
Ein cooler Auftritt, muss man schon sagen. Aber der Chamäleon-Trick lenkt nicht davon ab, dass die Forschung bezüglich alternativer Treibstoffe zu lange vernachlässigt wurde, und dass aus diesem Grund heute gerade 200 Tankmöglichkeiten weltweit für Wasserstoff-Brennzellen existieren (Video).
Kunst kommt nicht immer angepasst, daher. Manchmal soll und will Kunst auch provozieren, wie diese Beethoven-Interpretation für das Gesäß unter Beweis stellt. Bei YouTube mit einem Altersschutz versehen, könnte das Video problemlos zur besten Kinderzeit im Kinderkanal ausgestrahlt werden.
Koalition beugt sich Verlegern: Leistungsschutzrecht für offizielle (?), genehmigte (?) Presseorgane soll kommenMon, 05 Mar 2012 10:06:05 +0000
Die Berliner Regierungskoalition hat am Wochenende ihre Absicht bestätigt, ein Leistungsschutzrecht für Verleger einzuführen – wie es die Verleger sich schon lange wünschen. Schon im Vorfeld der Koalitionsrunde hieß es, dass Schwarz-Gelb "Handlungsfähigkeit" demonstrieren wollen. Nachdem die deutsche Presse aber gerade einen Wunsch-Bundespräsidenten der Koalition demontiert hat könnte man dieses Geschenk an die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage auch anders interpretieren.
Als Geschenk muss man es jedenfalls schon bezeichnen, denn die vom Koalitionsausschuss skizzierten Pläne (PDF) sehen Mehreinnahmen für die Verlage vor, für die sie keine zusätzliche Leistung erbringen müssen. Das unternehmerische Risiko, Zeitungs-Inhalte online kostenlos zugänglich zu machen, soll durch Zwangsabgaben – etwa von Google News – teilweise aufgefangen werden.
Genauer gesagt, sollen "Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren" dafür zahlen, wenn sie journalistische Beiträge "oder kleine Teile hiervon" verwenden. "Einzug und Verteilung der Entgelte" wird über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen, womit diese Zwangsabgabe absehbar in anonymisierter Form erhoben und verteilt wird.
Das immer vorausgesetzt, dass es tatsächlich zu diesem Leistungsschutzrecht kommt. Bisher jedenfalls liegt noch kein formaler Gesetzesentwurf vor und auf den kann man durchaus gespannt sein. Denn was in dem Koalitionspapier salopp mit "Presseerzeugnissen" bezeichnet wird, bedürfte alleine schon einer etwas genaueren Definition: Was genau sind Presserzeugnisse? Wird der ominöse Leistungsschutz dann auch jene Blog-ähnlichen Medien umfassen, die Google News ebenfalls spidert und bei seinen Ergebnissen ausgibt?
Oder wird der Leistungsschutz auf "staatlich anerkannte" beziehungsweise "genehmigte" Presserzeugnisse beschränkt. Obwohl die Väter der deutschen Verfassung bewusst auf eine Zulassungspflicht für Presseorgane verzichtet haben, weil damit immer auch die der Politik "genehme" Presse bevorzugt wird.
Der Vergleich mit den Urhebern anderer Werke wie etwa Film oder Musik, wie ihn auch der Koalitionsausschuss benutzt, greift ansonsten ins Leere. Im Unterschied zu den Musikverlagen und Hollywood-Studios stellen die Print-Verlage ihre Inhalte nämlich selbst und meist in vollem Umfang online.
Die von Google News und anderen Aggregatoren vorgenommene Zitation und Verlinkung dient damit in erster Linie dazu, dem Leser die Orientierung unter diesen News-Angeboten zu erleichtern. Letztlich tragen die Aggretaoren damit zur Meinungsvielfalt bei, weil sie eben diese Vielfalt erkennbar machen.
Diese durch das Internet möglich gewordene Funktion durch eine zwangsweise Bezahlung zu behindern, ist mehr als fragwürdig. Erst recht, wenn es den Verlagen freisteht, ihr eigenes Urheberrecht höher zu bewerten als das Informationsrecht der Öffentlichkeit. Dazu müssten sie lediglich ein Spidern ihrer Texte (via robots.txt) verbieten, wie es den global geltenden Internet-Standards entspricht. Doch sie willigen lieber in den "Missbrauch" ihrer Werke ein, solange sie anschließend ein geldwerten Vorteil daraus ziehen können.
Der Franzose Rémi Gaillard und seine schrägen Scherze sind inzwischen weit über die Landesgrenzen bekannt. Viele seiner Gags wie etwa die Fahrstuhlnummer spult er inzwischen extrem routiniert herunter - was die Gags aber nicht weniger komisch macht.
Laut einer Bekanntmachung von Symantec wurden vermutlich etliche Anonymous-Unterstützer insgeheim ausgetrickst. Die anonymen Anwender wollten sich durch den Download einer DoS-Software aktiv an den Protest-Aktionen Gruppe beteiligen. Doch sie erhielten mehr als sie sich wünschten, denn mit dem Download holten sie sich einen Trojaner ("Zeus") auf den eigenen Rechner.
Das Vorgehen der Trojaner-Distributoren war recht einfach. Sie übernahmen einfach den Text einer Anleitung für die Software Slowloris, mit der DoS-Angriffe ausgeführt werden können. Den in dieser Anleitung angegebenen Download-Link ersetzten sie allerdings mit einem Link auf eine andere, "angereicherte" Version der Software. Die "originale" Version der Anleitung ist ebenso noch bei Pastebin.com zu finden, wie (in mehreren Varianten) die Ausgabe mit dem falschen Download-Link
Die erste dieser gefälschten Anleitungen soll übrigens am 20. Januar erschienen sein. Also an dem Tag, an dem MegaUpload im Rahmen einer groß angelegten polizeilichen Aktion stillgelegt wurde. Am gleichen Tag wurde auch von Anonymous eine weitere Anleitung zum Thema "DoS-Tools" veröffentlicht. Wie auch immer es dazu kam, die Autoren dieser Anleitung haben ebenfalls die Trojaner-Variante bei ihren Links angegeben.
Die Benutzer dieses DoS-Tools müssen nun also befüchten, dass ein Zeus-Trojaner Informationen zum Online-Banking, Mail-Zugangsdaten und Cookies sammelt und an die Botnet-Betreiber weiterleitet.
Und da ist sie, die nächste herausragende Idee für ein Produktdesign zu einem Gerät, auf das die Menschheit heute noch wartet: AIRE nennt sich die Arbeit eines ambitionierten Nachwuchs-Designers aus Brasilien, der das Problem der Energieversorgung von Smartphones elegant lösen will. Mit seinem AIRE geht das ganz einfach, denn es nutzt den Atem des Benutzers zur Energieerzeugung.
Wenn ein Smartphone-Nutzer beispielsweise am Morgen seine Runden läuft, wird der Atem nicht mehr unnötig verpufft, sondern der Akku des iPhone damit geladen. Wer jemals eine Gasmaske tragen musste, wird bestätigen können, dass dies so gut wie keine Beeinträchtigung der Atemleistung mit sich bringt.
Zu Problemen kann es allenfalls kommen, wenn während der Ladung zusätzlich ein hoher Energiebedarf auftritt. Dann kann das Atmen geringfügig erschwert werden. Doch man kann Vorsorge treffen und beispielsweise vor dem Mittagsschläfchen nicht benötigte Apps auf dem Gerät abschalten. Dann klappt es auch mit dem Wiederaufwachen nach dem Ladevorgang.
"Quadrocopter spielen eine James Bond Titelmelodie nach", das klingt fast schon albern. Wenn man sich aber vergegenwärtigt, dass es sich hier um autonom agierende, fliegende Roboter handelt, die von einem zentralen Computer für die Erfüllung einer komplexen Aufgabe gesteuert werden, und dass dieses Video in nur drei Tagen entstanden ist, um den TED-Vortrag von Professor Vijay Kumar (PM der UPenn) abzurunden, dann bekommt das Ganze schon eine andere Wertigkeit.
Aus seinem Labor stammt übrigens auch das Video der im Schwarm fliegenden "Nano Quadrotors", auf das hier neulich erst verlinkt wurde.
Der Infodienst markt intern liefert einen kleinen Einblick in die Feinheiten des Online-Geschäfts. Am Beispiel von brille24.de rechnet der Dienst vor, wie das Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer auf legalem Weg umgeht:
"Bestellt ein Verbraucher beispielsweise auf Brille24.de die Einstärken-Brille für 39,90 Euro, beliefert ihn direkt aus Hongkong die Brille24 Production Ltd. Von dieser erhält er eine sogenannte „Handelsrechnung" über den Betrag von 21,90 Euro plus 5 Euro Versandkosten. Eine zweite Rechnung sendet ihm die in Oldenburg ansässige Brille24 GmbH über 18 Euro. Dieser Betrag errechnet sich aus 9 Euro für den deutschen Kundenservice und 9 Euro für die gewährte Geld-zurück-Garantie. Damit ergibt sich ein Endbetrag von 44,90 Euro".
Was im Klartext bedeutet, dass der gewiefte Händler dadurch keine Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent) zahlt, denn die wird erst ab einem Warenwert von 22 Euro fällig.





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