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InsolvenzVerlag.de - Anne Koark - Insolvent und trotzdem erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 157 vom 08.05.2012

WIESBADEN – Im Februar 2012 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 353 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4,5 % weniger als im Februar 2011. Im Januar 2012 wurde ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen von 0,7 % gegenüber dem Januar 2011 registriert. Davor waren die Unternehmensinsolvenzen von September 2010 bis Dezember 2011 jeweils gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat zurückgegangen.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Februar 2012 mit 8 172 Fällen um 0,4 % höher als im Februar 2011. Damit gab es erstmals seit Mai 2011 (+ 9,7 %) wieder mehr Verbraucherinsolvenzen als im entsprechenden Vorjahresmonat. Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen summierte sich die Gesamtzahl der Insolvenzen im Februar 2012 auf insgesamt 12 650 Fälle, das waren 0,5 % weniger als im Februar des Vorjahres.


text Weniger Insolvenzen, aber …
Mon, 07 May 2012 17:30:55 +0000
Erkenntnisse aus der Insolvenzstatistik 2011 über den Gesundheitszustand der Wirtschaft und die Steuerungsmöglichkeiten der Wirtschaftspolitik
von Anne Koark und Dr. Axel Heise*, München

Die Wirtschaft brummt, die Arbeitslosigkeit sinkt auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung und auch zum ersten Mal seit der Krise geht die Zahl der Insolvenzen zurück. Deutschland, einer der ehemals „kranken Männer" Europas, scheint „pumperlgesund". Doch ein Blick in die aktuelle Insolvenzstatistik bringt nicht nur erfreuliche Erkenntnisse. Anstatt jedes Jahr nur die Diagnose zu betrachten, sollten die Ursachen von Unternehmensinsolvenzen in Zukunft deutlich besser erforscht werden. Dies könnte Milliarden sparen und zahlreiche Arbeitsplätze erhalten.

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Pressemitteilung Nr. 133 vom 13.04.2012

WIESBADEN – Im Januar 2012 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 321 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 0,7 % mehr als im Januar 2011. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat hatte es zuletzt im August 2010 gegeben (+ 1,6 %).


Der Bund der Selbständigen (BDS) – Gewerbeverband Bayern e.V. bringt sich seit Jahren mit Stellungnahmen und Positionspapieren zur Reform der Insolvenzrechtsordnung ein. Mit Beschluss des Präsidiums aus dem April 2008 hat der BDS einen Arbeitskreis Insolvenzrechtsreform (AK Insolvenzen) eingerichtet, der Vorschläge zur Reform des Insolvenzrechts erarbeitet hat (siehe Anlage). Unter Schuldnern, die von Insolvenz betroffen sind, sind auch sehr viele Selbständige, die infolge einer Geschäftsinsolvenz auch Privatinsolvenz anmelden mussten. Zudem sind unter den Privatinsolvenzen zunehmend Soloselbständige, insbesondere Freiberufler.

Link zum Artikel:

http://www.bds-bayern.de/cms/uploads//politik/positionen/2012-03-16_Verbraucherinsolvenz.pdf


von Anne Koark, München, Michael du Carrois, MBA, Hamburg und Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Bonn

Schon mit dem Inkrafttreten der InsO im Jahr 1999 ist die Halbherzigkeit des Gesetzgebers zur Restschuldbefreiung für Verbraucher deutlich geworden und hat sich seither wie ein roter Faden durch alle Folgereformen immer wieder bestätigt. Die wirklichen, vielfach schicksalhaften Ursachen von Insolvenz wurden schlicht negiert und das Verfahren zu einem finanzpolitisch determinierten, aber weitgehend sinnlosen Formalverfahren entleert. Ohne jede helfende oder verhaltensändernde Funktion oder Hilfestellung werden die Verbraucher zu Objekten eines Verfahrens, das von den meisten Schuldnern schlicht „abgesessen" wird. Trotzdem treten fast 50% der Schuldner nach Durchlaufen des Insolvenzverfahrens nicht mehr negativ in Erscheinung, während die andere Hälfte im Drehtüreffekt verharrt und über kurz oder lang wieder zum Problemfall wird.

Die vorliegenden Reformvorschläge erschöpfen sich in alten Denkstrukturen und bieten für 90% aller Schuldner keine wirkliche Hilfe. Man verharrt in einem Gegeneinander von Gläubiger und Schuldner, anstatt z.B. Schuldner mit Wiedergutmachungswillen auch dann zu stärken, wenn sie nicht in der Lage sind, die hohen Hürden einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu überspringen. Im Rahmen einer seit Mitte 2010 tagenden Arbeitsgruppe ist ein Konzept entwickelt worden, das es ermöglichen soll, gerade der Gruppe der Schuldner mit Wiedergutmachungswillen nachhaltige Hilfen an die Hand zu geben und zugleich das Verfahren selbst zu stärken und zu einem Instrument für eine langfristige Verhaltensänderung zu machen.

Im Ergebnis soll die Möglichkeit eröffnet werden, den Schuldner auch dann an einer Verkürzung der Wohlverhaltensperiode partizipieren zu lassen, wenn er nicht in der Lage ist, signifikante Zahlungen an seine Gläubiger zu leisten.

Gesamter Artikel

Erschienen in der Zeitschrift ZinsO


text Streit um Insolvenzgerichte
Sun, 01 Apr 2012 23:00:00 +0000

In Deutschland gibt es derzeit 191 Insolvenzgerichte. Das wird sich auch nach der Insolvenzrechtsreform ESUG nicht ändern. Zwar sah der ursprüngliche Gesetzesentwurf vor, die Zahl der Gerichte deutlich zu reduzieren. In jedem Landgerichtsbezirk sollten Insolvenzverfahren bei nur noch einem Amtsgericht konzentriert werden. Diese Pläne allerdings sind am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Sie sahen die Justizstrukturen in der Fläche in Gefahr.

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Many EU citizens are struggling to service their mortgages or consumer credit, and to pay their rent and utility bills. In 2010, more than one in four persons reported that they felt at risk of becoming over-indebted, while 11.6% were in arrears with payments related to such debts or bills (up from 9.9% in 2007). This Eurofound study focuses on debt advisory services, especially on how access to and quality of services can be improved. The study identifies successful debt counselling measures and outlines the conditions that contribute to good practice.

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Pressemitteilung Nr.081 vom 08.03.2012

WIESBADEN – Im Jahr 2011 meldeten die deutschen Amtsgerichte 30 099 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 5,9 % weniger als im Jahr 2010. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr hatte es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+ 11,6 %). Ihren bisherigen Höchststand hatten die Unternehmensinsolvenzen mit 39 320 Fällen im Jahr 2003.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2011 mit 103 289 Fällen um 5,1 % niedriger als im Vorjahr. Damit wurden zum zweiten Mal seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahr. Im Jahr 2008 waren die Verbraucherinsolvenzen zum ersten Mal zurückgegangen (– 7,1 % gegenüber 2007).
Pressemitteilung Nr.046 vom 09.02.2012

WIESBADEN – Im November 2011 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 389 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4,4 % weniger als im November 2010. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat hatte es zuletzt im August 2010 gegeben (+ 1,6 %).
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im November 2011 mit 8 673 Fällen um 10,4 % niedriger als im November 2010. Damit wurden zum sechsten Mal in Folge weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahresmonat. Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen summierte sich die Gesamtzahl der Insolvenzen im November 2011 auf insgesamt 13 185 Fälle, das waren 9,5 % weniger als im November des Vorjahres.
text Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt
Mon, 23 Jan 2012 12:52:39 +0000
Erscheinungsdatum: 23.01.2012

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Versendung eines Gesetzentwurfs für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform an Länder und Verbände:

Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt. Insolvente Existenzgründer und Verbraucher erhalten schneller als bisher eine zweite Chance, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen. Die Beschleunigung ist auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Künftig können Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn immerhin die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden.