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Pressemitteilung

Außenminister Westerwelle: Botschafter Koch wird neuer Afghanistan-Beauftragter

10.02.2012

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts teilt mit:

"Außenminister Westerwelle hat entschieden, dass Botschafter Michael Koch neuer Beauftragter für Afghanistan und Pakistan wird.
Botschafter Koch ist derzeit deutscher Botschafter in Islamabad und war zuvor Leiter des Afghanistan-Stabes im Auswärtigen Amt.
Außenminister Westerwelle dankt Botschafter Steiner für die hervorragende Zusammenarbeit. Insbesondere mit seinem wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Bonner Afghanistan-Konferenz hat er sich große Verdienste erworben."


text El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise
Fri, 10 Feb 2012 11:05:00 +0100
El Salvador

El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 10.02.2012
(Unverändert gültig seit: 10.02.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise gelöscht

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

El Salvador weist in Lateinamerika und weltweit eine der höchsten Kriminalitätsraten auf. Im Jahresschnitt kommen mehr als zehn Menschen pro Tag durch Tötungsdelikte ums Leben. Die Gefahr von Gewaltverbrechen - insbesondere in der Nähe der touristisch interessanten Vulkane und am Strand - ist überaus hoch, die Hemmschwelle beim Gebrauch von Schuss- oder Stichwaffen niedrig. Im Falle eines Überfalles ist es dringend geboten, auf Widerstand zu verzichten.

Bewaffnete Raubüberfälle, Diebstahl von Autos oder Gegenständen, die sich darin befinden, aber auch Morde und Vergewaltigungen sind sehr häufig zu verzeichnen. Die Zahl der Entführungen ist zwar zurückgegangen, es gibt sie aber nach wie vor. Stark angestiegen sind Erpressungsdelikte gegenüber dem Kleingewerbe, Privatpersonen und insbesondere dem öffentlichen Nahverkehr. Von der Benutzung öffentlicher Busse wird dringend abgeraten. Die Fahrzeuge sind zumeist in keinem verkehrssicheren Zustand. Darüber hinaus werden viele Busunternehmer von kriminellen Gruppen erpresst. Den Geldforderungen wird mit extremer Gewalt Nachdruck verliehen, zuletzt im Juni 2010, als an einem Tag ein vollbesetzter Kleinbus in Brand gesetzt und in einem anderen auf Fahrer und Passagiere das Feuer eröffnet wurde und insgesamt 15 Menschen ihr Leben verloren. Die Fahrt in zugelassenen Taxis ist daher der Benutzung von Bussen in jedem Fall vorzuziehen. Mehrere Busunternehmen bieten Direktverbindungen in die Hauptstädte der umliegenden Länder an. Die dafür eingesetzten Busse sind meist in einem guten technischen Zustand. Allerdings ist man auch in diesen Bussen nicht vor Überfällen gefeit. Insbesondere auf der Strecke nach Guatemala kam es - auf guatemaltekischer Seite - in den letzten Wochen öfter zu Überfällen.

Reisen über Land

Als besonders gefährlich müssen insbesondere die großen Städte San Salvador, Santa Ana und San Miguel, sowie die Departamentos La Paz, La Libertad und Sonsonate angesehen werden. Auch in der Nähe der großen Hotels der Hauptstadt („Zona Rosa") kommt es regelmäßig zu Überfällen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto (zugelassene Taxis haben ein „A" als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild) zu benutzen. Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA betrieben. Reisende sollten unter keinen Umständen auf Taxis oder sonstige Fahrzeuge zurückgreifen, deren Fahrer dort ihre Dienste außerhalb des eingezäunten ACACYA-Parkplatzes anbieten.

Einzelreisende sollten besonders vorsichtig sein. Nach Möglichkeit sollte nur auf Hauptstraßen gereist und Nebenstraßen vermieden werden. Auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung abseits der Hauptverkehrsstraßen sollte verzichtet werden.

Halten Sie die Türen und Fenster Ihres Autos geschlossen. Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle (schon mancher Unfall wurde fingiert, um den zu Hilfe Eilenden auszurauben).

Naturkatastrophen

Im Dezember 2006 erschütterten eine ganze Reihe von Beben die Region Ahuachapan / Atiquizaya und zerstörten viele Häuser. Anfang Januar 2010 bebte selbst in San Salvador mit einer Stärke von 6,4 auf der Richterskala die Erde. Mit mehr oder minder starken Beben ist grundsätzlich immer zu rechnen.

El Salvador liegt in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November).

Ende November 2009 kamen bei Überschwemmungen im Zuge des tropischen Wirbelsturms „Ida" fast 200 Menschen ums Leben.


Allgemeine Reiseinformationen

Am 1. Juni 2004 wurde erstmalig ein Tourismus-Ministerium geschaffen. Gute Hotels preiswerter und teurer Klasse sind ausreichend in der Hauptstadt San Salvador vorhanden. Von hier aus können Tagesausflüge ins Umland unternommen werden. Das salvadorianische Tourismusbüro Corsatur organisiert Gruppenausflüge zu Sehenswürdigkeiten. Insgesamt ist die touristische Infrastruktur jedoch erst schwach entwickelt.

Geld / Kreditkarten

In El Salvador kann man in vielen Geschäften und Restaurants mit internationalen Kreditkarten bezahlen (Visa und Mastercard sind am weitesten verbreitet, weniger Amex und Diners Club). Seit 1.1.2001 ist der US-Dollar neben dem salvadorianischen Colón offizielle Landeswährung. Allerdings werden oft nur kleinere Scheine akzeptiert (in der Regel nur bis zum Wert von 20,- USD). Reiseschecks in USD (Amex) können in Banken gewechselt werden. Der Colón zirkuliert nicht mehr, manchmal werden jedoch noch Preise in Colón angegeben. Der feste Wechselkurs beträgt 1,-- USD = 8,75 Colón.

Das Abheben von kleineren Beträgen (bis 400 USD, je nach Vereinbarung mit der Heimatbank) mit der EC-Karte und PIN  gegen eine Gebühr von etwa 3,50 Euro ist an den meisten Geldautomaten möglich. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money-Transfer" über die Reise-Bank AG möglich. Nähere Informationen sind in der deutschen Botschaft erhältlich.

Flugverkehr

Passagiere sollten bei Ausreise mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein.

Mietwagen

Bei den Büros internationaler Autofirmen in San Salvador können Autos angemietet werden. Bei der Anmietung eines Fahrzeuges ist auf ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) zu achten. Der internationale Führerschein sollte mitgeführt werden. Im Straßenverkehr ist erhöhte Vorsicht wegen des oft schlechten Zustandes der Fahrbahnen (gestohlene Kanaldeckel) und der allgemein gefährlichen Fahrweise geboten. Reisende sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken und Reisen ins Landesinnere auf Nebenstraßen unbedingt vermeiden. Grundsätzlich sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit unterlassen werden.

Sonstige Hinweise

Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer wegen der gefährlichen Meeresströmungen angebracht. Da diese Unterwasserströmungen bis dicht an den Strand heranreichen, sollte man nicht hinausschwimmen. Lebensrettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Wie vor allen Küstengewässern Amerikas besteht ferner die Möglichkeit, dass sich Haifische in die Nähe der Küste verirren.


Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich: 

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger ReisepassJa: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Weitere Anmerkungen: 
Reisedokumente Kinder/Jugendliche 
KinderreisepassJa (mit Foto): Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus
ReisepassJa: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja (mit Foto): Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus
Weitere AnmerkungenAuch für Kinder empfiehlt sich die Ausstellung eines Reisepasses, da es keine Direktflüge nach Deutschland gibt und die USA die Kinderreisepässe nicht ohne Visum anerkennen

Visum

Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende in der Regel keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala).

Bei der Einreise sind Pflichtimpfungen nicht erforderlich, außer man reist aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach El Salvador ein. Bitte beachten Sie hierzu die „Medizinischen Hinweise".

Ein- /Ausreise über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA

Die deutsche Botschaft in San Salvador ist bei Passverlust zwar in der Lage, vorläufige maschinenlesbare Pässe auszustellen, jedoch muss dann für Reisen nach/durch die USA ein Visum bei der amerikanischen Botschaft erlangt werden. Es ist daher ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den salvadorianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem salvadorianischen Einreisestempel beinhaltet.

Einreise mit Pkw

Erfolgt die Einreise mit einem Fahrzeug, muss dieses beim Zoll deklariert werden.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Bitte bedenken Sie, dass Flüge von und nach El Salvador meistens über die USA führen. Dort herrschen besondere Zollvorschriften, insbesondere was die Einfuhr von Lebensmitteln betrifft. Diese Vorschriften können erfahrungsgemäß auch bei reinem Transit angewendet werden. Informieren Sie sich ggf. vorher z.B. bei der zuständigen US-amerikanischen Vertretung. Mittlerweile herrschen für gewisse Lebensmittelprodukte auch Einfuhrbeschränkungen für Europa. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zolldienststelle.

Immer noch tragen Millionen von Touristen jedes Jahr zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken u.ä. ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte von Händlern! Verzichten Sie auf Produkte wie: Schildkröteneier und andere Produkte aus dem toten Körper von Schildkröten, andere lebende oder ausgestopfte Tiere, Kroko- und Schlangenhaut, Korallen und Muscheln, Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen. In einigen wenigen Iguana-Farmen werden diese Reptilien zum Verzehr gezüchtet. I.d.R. tragen diese Farmen zum Schutz der Tiere bei, da sie den Bestand kontrollieren können und so auch vor dem Aussterben bewahren können.

Übrigens: Der Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen empfindliche Geldbußen und Haftstrafen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Besondere Vorsicht sollten Sie beim Führen eines Kraftfahrzeugs walten lassen. Bei einem Unfall mit Personenschaden droht eine sofortige Inhaftierung (bis zu 72 Stunden) sowie Beschlagnahmung von Papieren und Fahrzeug.

Vor Drogenkonsum wird nachdrücklich gewarnt. Selbst bei Mitführung weniger Gramm für den Eigenbedarf drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen - unter schwer erträglichen Bedingungen - in El Salvador verbüßt werden.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in El Salvador unnachsichtig verfolgt und mit hohen Strafen belegt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen im Hinblick auf Antiquitäten, geschützte Tiere und Pflanzen können strafrechtlich verfolgt werden.

Auch Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, z.B. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer sind mit Geldbußen belegt, haben aber auch schon zu Haftstrafen geführt.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe auch www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. 

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Malaria

Ganzjährig besteht ein sehr geringes Risiko an der Grenz zu Guatemala in der Provinz Santa Ana, Ahuachapán und La Unión. Hierbei handelt es sich in weniger als 1% der Fälle um eine Malaria tropica durch P. falciparum.
Eine Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation mit Chloroquin kann im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein.
Alle übrigen Gebiete gelten als malariafrei.
Persönliche Mückenschutzmaßnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s.u.). 

Denguefieber

Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen. 

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen

  • ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV/AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. 

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, zum Teil auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist mit Ausnahme der Hauptstadt San Salvador insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org ).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



Pressemitteilung

Außenminister Westerwelle fordert von neuer Führung auf Malediven Rechtsstaatlichkeit und Demokratie

10.02.2012

Zur Lage auf den Malediven erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes:

"Außenminister Westerwelle ist anhaltend besorgt über die jüngsten Entwicklungen auf den Malediven, insbesondere über gewalttätige Übergriffe gegen Mandatsträger und Unterstützer der Maldivian Democratic Party (MDP). Es liegt im ureigenen Interesse der neuen Regierung, durch eine unabhängige Untersuchung der Ereignisse dieser Woche ihre nationale und internationale Legitimität zu konsolidieren.

Die Bundesregierung hat die Absicht von Präsident Waheed, eine Regierung der "Nationalen Einheit" zu bilden, zur Kenntnis genommen. Die Teilnahme aller großen im Parlament vertretenen Parteien wird eine entscheidende Voraussetzung für deren politische Autorität sein.

Der Bundesaußenminister hat die Erwartung, dass die neue Führung des Landes die Prinzipien und Normen von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie respektiert und das Recht auf friedliche Demonstrationen garantiert."


Termine in der Zeit vom 9. bis 19. Februar 2012

Außenminister Westerwelle

09.02.
  • Eröffnung des Außenwirtschaftstages Bau, Auswärtiges Amt
10.02.
  • Eröffnung der Ausstellung „Egypt reloaded", Bürgerforum vor Paul-Löbe-Haus

Staatsminister Link

14.02.
  • Reise nach Warschau

Staatsministerin Pieper

15.02.
  • Festakt "150 Jahre thailandisch-deutsche diplomatische Beziehungen"", Bangkok



text Innenpolitik
Thu, 9 Feb 2012 19:30:00 +0100
Malediven

Innenpolitik

Stand: Februar 2012

Die Republik der Malediven, am 26.07.1965 von Großbritannien in die Unabhängigkeit entlassen, hat mit den Präsidentschaftswahlen im Oktober 2008 einen wichtigen Schritt zur Etablierung demokratischer Verhältnisse getan. Erstmals konnten sich die Wähler für einen von mehreren Kandidaten entscheiden: Neben dem damaligen Präsidenten Maumoon Abdul Gayoom bewarben sich weitere fünf Kandidaten. Gayoom war seit November 1978 im Amt, sechsmal per Referendum bestätigt, bei dem die Wähler keinen Gegenkandidaten zur Auswahl hatten.

Politische Parteien wurden auf den Malediven erst 2005 zugelassen. Die Gründung der Maledivischen Demokratischen Partei (MDP) durch Oppositionelle war 2001 zunächst vom früheren Präsidenten Gayoom unterbunden worden, worauf sie vor allem von Colombo aus agierte. Gayoom selbst gründete danach die Maledivische Bürgerpartei (DRP). Andere Parteien entstanden teilweise erst im Vorfeld der Präsidentenwahl 2008.

2006 verkündete Gayoom unter dem Druck der öffentlichen Meinung, das Land solle sich von "Autokratie zu Demokratie" entwickeln, und stellte eine "roadmap" für den Reformprozess vor, die danach in Gesprächen zwischen Regierung bzw. DRP und MDP ausgefüllt wurde. Sie führte zu einem Referendum am 18.08.2007, bei dem für die zukünftige staatliche Ordnung ein Präsidialsystem in Anlehnung an die US-Verfassung beschlossen wurde.

Im August 2008 ratifizierte Gayoom die auf dieser Basis ausgearbeitete neue Verfassung, auf deren Grundlage wiederum die Präsidentenwahl im Oktober 2008 stattfand. 

Der Präsident ist gleichzeitig Staats- und Regierungschef, er wird für jeweils fünf Jahre direkt gewählt.

In der Stichwahl am 28.10.2008 unterlag Gayoom deutlich (46% zu 54% der Stimmen) seinem Herausforderer Mohamed Nasheed von der MDP, der am 11.11.2008 in sein Amt eingeführt wurde. Wahlbeobachterdelegationen der EU und dem Commonwealth haben die Wahlen als frei und fair bezeichnet.

Dies galt auch für die am 09.05.2009 folgenden Wahlen zum maledivischen Ein-Kammer-Parlament, der Majlis. Ihr gehören gemäß der neuen Verfassung 77 Abgeordnete an. 27 Sitze errang Präsident Nasheeds MDP, ebenfalls 27 die DRP. Da keine der großen Parteien eine tragfähige Koalition bilden konnte, kommt es bei Abstimmungen zu wechselnden Mehrheiten. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Am 29.01.2011 fanden schließlich die ersten Kommunalwahlen auf den Malediven statt. Die Hauptoppositionspartei DRP hat dabei eine klare Mehrheit der zur Wahl stehenden Mandate gewonnen, besonders auf weiter abgelegenen Inseln, aber auch die regierende MDP war erfolgreich, besonders in den Bevölkerungszentren, die ca. 40% der Wahlbevölkerung ausmachen.

Im Frühjahr 2011 kam es in Male erstmals zu größeren Demonstrationen von Anhängern der Opposition, begleitet von teilweise gewalttätigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften. Auslöser für die von der DRP mobilisierten Proteste waren seinerzeit gestiegene Preise bei den Lebenshaltungskosten, insbesondere bei Grundnahrungsmitteln und Dienstleistungen. Verantwortlich gemacht für den Preisanstieg wird die Entscheidung der Regierung, den Wechselkurs der eigene Währung Rufiyya in einer Bandbreite von 20% ausgehend vom zuvor festen Wechselkurs frei floaten zu lassen. Importe haben sich seither verteuert. Die Regierung wiederum verteidigt die Maßnahme als Teil der makro-ökonomischen Umstrukturierung, um das erdrückende Budgetdefizit zurückzuführen.

Seit Mitte Januar, nach der Inhaftierung eines Richters am Strafgerichtshof, der zuvor die Freilassung eines festgenommenen Oppositionsabgeordneten angeordnet hatte, kam es auf der Hauptstadtinsel Malé regelmäßig zu Demonstrationen oppositioneller Kräfte, einhergehend mit zum Teil gewalttätigen Zusammenstößen mit Anhängern der Regierungspartei und auch den Sicherheitskräften.

Am 7. Februar hat Präsident Nasheed seinen Rücktritt erklärt, nachdem sich Teile der Sicherheitskräfte gegen ihn gestellt hatten. Die genaueren Umstände sind ungeklärt. Als Nachfolger ist noch am selben Tag der bisherige Vize-Präsident Dr. Mohammed Waheed Hassan vereidigt worden.

Grundlage des maledivischen Rechtssystems ist die Scharia im Rahmen der scha’afitischen Rechtsschule (islamisches Recht). Daneben finden sich Elemente des britischen Common Law, insbesondere im Handelsrecht. Die neue Verfassung begründet die vorher nicht gegebene Unabhängigkeit der Justiz.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 



Pressemitteilung

Außenminister Westerwelle begrüßt Bundestagsbeschluss zur Arbeit der deutschen politischen Stiftungen in Ägypten

09.02.2012

Zum heutigen Bundestagsbeschluss zur Arbeit der politischen Stiftungen in Ägypten äußerte sich Außenminister Guido Westerwelle wie folgt:

"Ich begrüße, dass der Deutsche Bundestag ein so klares Signal der Solidarität und der Unterstützung für die Arbeit unserer politischen Stiftungen gegeben hat. Die Stiftungen sind ein wesentlicher Baustein unserer Transformationspartnerschaft mit den Ländern Nordafrikas. Wie bei meinen Gesprächen in Kairo werden wir uns weiter nach Kräften dafür einsetzen, dass alle Behinderungen der wertvollen Arbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten so schnell wie möglich aufgehoben werden."


Pressemitteilung

Staatsministerin Pieper eröffnet Ausstellung "Egypt reloaded"

09.02.2012

Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, wird am morgigen Freitag um 10:30 Uhr gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Deutsch-Ägyptischen Parlamentariergruppe, MdB Brandner, die Ausstellung "Egypt reloaded" eröffnen. An der Eröffnung nehmen auch zwei Aktivisten der ägyptischen Revolution teil.

"Egypt reloaded" dokumentiert mit Fotografien die Geschichte und Zukunft der ägyptischen Revolution. Die Ausstellung wird vom Auswärtigen Amt mit 10.000 Euro unterstützt.


text Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise
Thu, 9 Feb 2012 16:00:00 +0100
Ecuador

Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 10.02.2012
(Unverändert gültig seit: 09.02.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise

Aktuelle Hinweise

 Der Vulkan Tungurahua ist in unregelmäßigen Abständen aktiv. Die Intensität schwankt, erneute Explosionen werden von staatlichen Experten jedoch für wahrscheinlich gehalten. Bei Reisen in das Touristengebiet Baños wird geraten, sich zuvor bei den örtlichen Behörden über aktuelle Einschränkungen und zur Sicherheitslage zu informieren. Ähnliches gilt für den Vulkan Reventador. Die Aktivität des Vulkans hat in den letzten Monaten zugenommen, erste Warnungen vor einem möglichen Ausbruch wurden veröffentlicht. Ähnlich wie z.B. beim Tungurahua wurde deshalb das Besteigen des Reventador strengstens untersagt.

Generell wird auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen von Flughäfen) hingewiesen. Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage informieren. Informationen in spanischer Sprache können auf der Internetseite www.igepn.edu.ec abgerufen werden.

Aus aktuellem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine medizinische Notfallbehandlung in Privatkliniken teilweise nur gegen Vorkasse oder Nachweis ausreichender Bonität erfolgt. Der Nachweis einer internationalen Krankenversicherung ist in diesen Fällen nicht ausreichend. Trotz sonstiger Sicherheitsbedenken empfiehlt die Botschaft, eine Kreditkarte mitzuführen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Allgemeiner Hinweis

Im gesamten Land müssen Touristen zunehmend mit (bewaffneten) Überfällen und Vergewaltigungen rechnen – dies gilt auch für traditionell als sicher geltende Orte (z.B. Ferienanlagen). Die Täter schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück, so dass von Gegenwehr in jedem Fall abzuraten ist. Ausreichende medizinische Behandlung und Strafverfolgung der Täter sind nicht garantiert.

Reisen über Land

Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Insbesondere Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt. Fahrten in Überlandbussen sollten weitestgehend vermieden werden; dies gilt in besonderem Maße bei Nacht.

Allgemein wird die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien, vor allem in der Provinz Sucumbíos, durch Entführungen und Aktivitäten bewaffneter Gruppen beeinträchtigt. Auch wenn in letzter Zeit keine Entführungen oder sonstige gravierende Übergriffe gegen Touristen bekannt geworden sind, ist vor Reisebeginn, (z.B. Amazonasgebiet) mit den Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage abzuklären. Auch bei Überlandfahrten in den Provinzen Esmeraldas, Orellana, Napo und der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht geboten.

Kriminalität

Nicht nur in größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen und Raubüberfällen. Die Täter wenden dabei u.a. folgende Tricks an:

  • diverse Ablenkungsmanöver, z.B. mit vorgetäuschten Pannen und Missgeschicken oder dem Überschütten mit verschiedensten Arten von Flüssigkeiten, einschließlich Fäkalien
  • Kreditkartenbetrug,
  • „Bußgeld"-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen,
  • Raub nach Verabreichung von bewusstseinsmindernden Drogen in Form von Speisen, Getränken oder auf Prospekten bzw. Faltblättern, die wie Werbematerial verteilt werden,
  • Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kunden ansprechen.

Grundsätzlich sollte auf das Gepäck gut geachtet werden. Schmuck sollte möglichst nicht getragen werden; Uhren, Kameras und Mobiltelefone sollten nicht auffällig zu sehen sein. Bei Dunkelheit sollte auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi benutzt werden.

Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (z.B. Lagune San Pablo und Wasserfall El Peguche bei Otavalo, Vulkan Pichincha via Bergstation Cruz Loma und in der Umgebung von Vilcabamba) kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Überfällen bzw. Gewaltverbrechen. Auf lokale Hinweise sollte besonders geachtet werden.

Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollte auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen geachtet bzw. sollten solche abgefragt werden.

Aufgrund der Gewaltbereitschaft der Täter sollte bei Raubüberfällen keine Gegenwehr geleistet werden.

Bei Vergewaltigungen ist in jedem Fall eine Anzeige zu erstatten und es wird empfohlen sich umgehend ein sog. Postexposure-Kit zu besorgen. Dies ist in Notfällen auch über die UN in Quito, Oficina DSS, 3er piso, Tel.: 094761807; 02-2465995 oder 094761369, (02) 380 9600 (dom) erhältlich. Bei Bedarf stehen manchmal auch von der Polizei vermittelte Psychologen zur Verfügung.

Polizei und Strafverfolgungsbehörden

Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen.

In Quito können Strafanzeigen u.a. im Büro der städtischen Tourismuspolizei, welches an der Ecke der Straßen Reina Victoria und Vicente Roca im dritten Stockwerk liegt und rund um die Uhr geöffnet ist, sowie bei der „Policía Judicial" an der Ecke der Straßen Juan León Mera und Vicente Roca aufgegeben werden. Mitzubringen ist entweder der Reisepass oder eine Kopie desselben. Die Beamten halten mehrsprachige Formulare bereit.

Die Verfolgung von Straftaten durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft – v.a. in Fällen allgemeiner Kriminalität – ist nicht immer sichergestellt.

Naturkatastrophen

Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere aktive Vulkane. In den letzten Jahren kam es zu Eruptionen (vorwiegend Ascheregen) verschiedener Vulkane. Insbesondere die Vulkane Tungurahua (Touristengebiet Baños), Sangay und Reventador sind derzeit vermehrt aktiv; der Vulkan Cotopaxi steht unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito) wird hingewiesen.

Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen informieren. Informationen in spanischer Sprache zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten können auf der Internetseite des Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador abgerufen werden: http://www.igepn.edu.ec

In den Wintermonaten (Januar – April) kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage und Verkehrssituation durch örtliche Medien bzw. den Reiseveranstalter informieren und mit Behinderungen im Reiseverkehr rechnen.


Allgemeine Reiseinformationen

Geldversorgung

Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen.

Reiseschecks, Maestro-Karten und Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung, v.a. in kleineren Orten, sind allerdings gegeben. Beispielsweise werden Reiseschecks nur bis zu einer Obergrenze von 200 US-Dollar pro Tag angenommen. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.

In finanziellen Notsituationen kann über „Western Union" von Bekannten oder Verwandten innerhalb kurzer Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden. „Western Union" verfügt in Ecuador über ein dichtes Netz von Vertriebsstellen; allein in Quito gibt es ca. 100 Partner (www.westernunion.com, für Deutschland: www.reisebank.de). Banktransfers an ecuadorianische Banken hingegen funktionieren nicht zuverlässig.

Sportliche Aktivitäten

Bei sportlichen Aktivitäten (Bergsteigen, Rafting, …) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.

Zu bestimmten Jahreszeiten  ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, so dass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können. Den Anweisungen der Behörden, auch bezüglich des Wassersports, muss in jedem Fall Folge geleistet werden.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aufgrund häufiger rechtlicher Änderungen erfolgen die nachstehenden Hinweise ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte können nur die ecuadorianischen Behörden erteilen.

Visum

Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es ist darauf zu achten, nicht mit beschädigten Reisepässen einzureisen, da dies zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen kann.
Wenn Sie sich bereits in Ecuador befinden und Ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen Sie ein neues Visum beantragen (Visa 12-IX). Bitte kontaktieren Sie hierzu das ecuadorianische Außenministerium, bevor Ihr Visum abläuft. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung entnehmen Sie der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums.

Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.

Reisedokumente

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise
vorläufiger ReisepassJa, Gütigkeit mind. 6 Monate bei Einreise
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere Anmerkungen-
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise
ReisepassJa, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den
Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja, aber nur mit Lichtbild des oder der Kinder
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, aber nur zur Einreise! Bei der Ausreise hat es bereits Probleme gegeben, daher wird vom Kinderausweis abgeraten
Weitere Anmerkungen-

Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien.

Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.

Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Website der Deutschen Botschaft abrufbar, siehe www.quito.diplo.de

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen sind direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ecuadors zu klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter www.migracion.gob.ec unter den Rubriken: „ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas" y „ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador".

Zuständige Behörden

Dirección Nacional de Migración
José Félix Barreiro N50-45 y de los Alamos / Quito
Tel. 00593 2 2412 633/00593 2 2413 282
E-mail: info@migracion.gov.ec

Ministerio de Relaciones Exteriores
Carrión 10-40 y 10 de Agosto
Tel. 00593 2 2227 025
www.mmrree.gob.ec

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt vorab unterrichtet wird.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.

In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften.

Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.

Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.


Medizinische Hinweise

Impfschutz gegen Gelbfieber

Ecuador verlangt bei der direkten Einreise aus Deutschland keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Dennoch wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Ecuador in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören das Amazonasgebiet (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos and Zamora) sowie weitere Gebiete östlich der Anden.

Es besteht kein Gelbfieberrisiko in den Städten Guayaquil und Quito oder auf den Galapagos Inseln.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) gefordert, siehe auch www.who.int.

Genereller Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Denguefieber

Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Ganzjährig besteht ein geringes Risiko im ganzen Land unterhalb 1500m Höhe auch an den Küsten (v.a. Esmeraldas).

Als malariafrei gelten das Hochland, Quito, Guayaquil und die Galapagos-Inseln.

Je nach Reiseprofil kann eine Chemoprophylaxe oder Standby-Medikation sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.

 Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:´
·          körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
·          tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
·          ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

HIV/AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. 

Höhenkrankheit

Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.

Vor einer Reise nach Ecuador wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

·       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

·       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;

·       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;

·       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



Pressemitteilung

Menschenrechtsbeauftragter Löning: Russisches Gesetzesvorhaben diskriminiert Homosexuelle

09.02.2012

Die Stadtduma von St. Petersburg hat in zweiter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die "Propaganda männlicher und weiblicher Homosexualität, Bisexualität und Transgenderismus unter Minderjährigen" unter Strafe stellt.

Hierzu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning:

"Das Vorhaben der Stadt St. Petersburg steht in Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Russland hat sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet und muss sich nun auch daran halten.
Die Begründung des geplanten Gesetzes -- Schutz von Minderjährigen -- ist scheinheilig. Tatsächlich werden dadurch Menschen generell diskriminiert und ausgegrenzt.
Ich rufe die Stadtduma von St. Petersburg auf, das Vorhaben fallen zu lassen und sich gegen homophobe Stimmungen in der russischen Gesellschaft zu stellen. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, in seiner Würde geschützt zu werden.
Außerdem appelliere ich an die russische Regierung, ihrer völkerrechtlichen Verantwortung nachzukommen. Sie muss der Stadtduma klar machen, dass das Vorhaben völkerrechtswidrig ist und in einer modernen Gesellschaft keinen Platz hat."

 

Der deutsche Generalkonsul in St. Petersburg hat gemeinsam mit EU-Kollegen der russischen Seite mehrfach seine Sorge über die Gesetzesinitiative übermittelt.

Das Gesetz wurde am 8.2.2012 in zweiter Lesung verabschiedet. Die dritte und letzte Lesung steht voraussichtlich in der kommenden Woche an.

Recht auf freie sexuelle Orientierung


text Spirale der Gewalt in Syrien
Thu, 9 Feb 2012 16:15:00 +0100

Spirale der Gewalt in Syrien

Außenminister Guido Westerwelle hat am 9. Februar einen neuen Anlauf zur Beilegung der Krise in Syrien gefordert. Dafür schlug er eine gemeinsame Beobachtermission der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga sowie die Ernennung eines VN-Sonderbeauftragten für den Syrien-Konflikt vor. Bereits am 6. Februar hatte Westerwelle gemeinsam mit seinem fränzösischem Amstkollegen Juppé die Einrichtung einer Kontaktgruppe der Freunde eines demokratischen Syriens gefordert, in der das weitere Vorgehen koordiniert werden könne.

Mit einem Veto Russlands und Chinas ist am 4. Februar eine Resolution des VN-Sicherheitsrats zu Syrien erneut gescheitert. Das Veto sei "eine falsche Entscheidung und eine Entscheidung gegen die Menschen in Syrien", sagte Außenminister Westerwelle. "Russland und China nehmen damit große Verantwortung auf sich."

Nach Ansicht des Bundesaußenministers ist es jetzt sehr wichtig, dass die Arbeit gemeinsam mit den Partnern im Sicherheitsrat und mit der Arabischen Liga fortgesetzt werde. "Das schulden wir den Menschen in Syrien und dem Ansehen der internationalen Gemeinschaft", sagte Westerwelle. Aufgeben hieße, das syrische Volk in seinem Einsatz um Freiheit und Selbstbestimmung im Stich zu lassen.

Die Allianz gegen Gewalt und Repression des Assad-Regimes sei groß, so Westerwelle. 13 Mitglieder des Sicherheitsrats aus allen Kontinenten hatten für die Resolution und die deutliche Verurteilung der syrischen Regierung gestimmt. Auch die Arabische Liga und die Türkei wollen der Gewalt in Syrien entgegentreten.

Außenminister Westerwelle hat den Sicherheitsrat wiederholt zu schnellem und entschlossenem Handeln gegen die Gewalt in Syrien aufgerufen. So sagte er bei einem Besuch in Israel am 2. Februar, der syrische Präsident müsse den Weg für eine friedliche Transformation in seinem Land frei machen. Assad habe "keine Zukunft".

Engagement der Arabischen Liga

Mit Unterstützung Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs, Portugals, der USA und arabischer Staaten hat Marokko am 27. Januar einen Entwurf für eine Resolution in den Sicherheitsrat eingebracht, der die jüngsten Forderungen der Arabischen Liga vom 22. Januar aufgreift. Diese sehen einen politischen Fahrplan zur Einleitung einer Übergangsphase in Syrien vor. 

Dessen Kernpunkte sind die Aufforderung an Präsident Assad, die Macht an einen Stellvertreter abzugeben und die Aufforderung an die syrische Regierung und Opposition, miteinander in einem Dialog zu treten, um innerhalb von zwei Monaten eine nationale Einheitsregierung zu bilden. Diese soll schließlich Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vorbereiten und ein freies, pluralistisches politisches System aufbauen.

Der Generalsekretär der Arabischen Liga, Nabil el-Araby, warb im Sicherheitsrat um Unterstützung für den arabischen Friedensplan. Der Regierungschef Katars, Jassim al-Thani, forderte den Rat auf, die "Tötungsmaschine" in Syrien zu stoppen. Die syrische Regierung sei bislang nicht zur Zusammenarbeit bereit.

Der Generalsekretär der Arabischen Liga, Nabil el-Araby, brieft den VN-Sicherheitsrat am 31. 1.2012 © UN Photo

Der Generalsekretär der Arabischen Liga, Nabil el-Araby, brieft den VN-Sicherheitsrat am 31. 1.2012
© UN Photo

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Der Generalsekretär der Arabischen Liga, Nabil el-Araby, brieft den VN-Sicherheitsrat am 31. 1.2012

Der Generalsekretär der Arabischen Liga, Nabil el-Araby, brieft den VN-Sicherheitsrat am 31. 1.2012 zu Syrien

Der Generalsekretär der Arabischen Liga, Nabil el-Araby, brieft den VN-Sicherheitsrat am 31. 1.2012

Deutschland unterstütze das Engagement der Arabischen Liga zu Syrien, so Staatsminister Link bei einer Sitzung des Sicherheitsrats am 31. Januar. Link sieht das Land "ram Rande eines Bürgerkriegs mit Auswirkungen für Frieden und Stabilität in der Region". Die Gewalt müsse "ein sofortiges Ende haben". Das syrische Volk verlange lediglich nach Meinungs- und Versammlungsfreiheit und dem Recht, seine Regierung selbst zu wählen. Angesichts der Entwicklungen hat die Arabische Liga eine Beobachtermission, die seit dem 26. Dezember 2011 die Lage im Land erkundete, am 28. Januar ausgesetzt.

Systematische Menschenrechtsverletzungen

Die systematischen Menschenrechtsverletzungen seitens des syrischen Regimes seien von einer Kommission des VN-Menschenrechtsrats dokumentiert worden, erklärte Link. Mitglieder des Militärs und der Sicherheitskräfte könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt haben. Deutschland trete daher für eine vom Sicherheitsrat mandatierte Untersuchungskommission ein.

Ein Bericht der Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrats vom 28. November 2011 legt dem syrischen Regime schwere Menschenrechtsverletzungen zur Last. Der Bericht dokumentiert unter anderem gezielte Morde, Folter und sexuelle Gewalt. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die syrischen Militär- und Sicherheitskräfte seit März 2011 systematisch grausame Menschenrechtsverletzungen verübt haben. Zwar durften die Kommissionsmitglieder nicht nach Syrien einreisen, sie konnten jedoch insgesamt 223 Opfer und Zeugen interviewen und so Informationen aus erster Hand sammeln.


Europäische Position

Die Europäische Union hat seit Anfang Mai 2011 mit inzwischen elf Sanktionsrunden auf die anhaltende Gewalt in Syrien reagiert. Dazu gehören neben einem Einfuhrverbot für Ölprodukte aus Syrien ein umfassendes Waffenembargo, Sanktionen gegen syrische Unternehmen und Institutionen sowie Reise- und Vermögensbeschränkungen für Präsident Assad und Mitglieder der Familie, führende Militärs und sonstige eng mit dem Regime verbundene Personen. 

Am 23. Januar 2012 beschlossen die EU-Außenminister, die Sanktionen gegen Syrien auf weitere 22 Personen und 8 Entitäten auszuweiten. Die Hohe Repräsentantin der EU, Catherine Ashton, zeigte sich überzeugt, dass diese Entscheidung den Druck auf die erhöhen werde, die verantwortlich für die inakzeptable Gewalt in Syrien sind. Eine weitere Verschärfung der Sanktion ist für den Rat der Außenminister Ende Februar vorgesehen.

Ratsschlussfolgerungen zu Syrien (PDF, 30 KB)

Am 1. Dezember 2011 hatten die EU-Außenminister ihre Sanktionen gegen das syrische Regime bereits verschärft. Handel mit syrischen Staatsanleihen und die Versicherung der syrischen Regierung sind nun in der EU verboten, Kredite an Syrien nur noch aus humanitären Gründen zulässig. Gleichzeitig wurde ein Exportstopp für Technologie für den Gas- und Ölsektor nach Syrien beschlossen.

Information für Reisende und Deutsche in Syrien

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Das Auswärtige Amt fordert nochmals mit Nachdruck alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, zur Ausreise aus Syrien auf.

Zur vollständigen Reisewarnung


Stand 09.02.2012


Mali

Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Stand 10.02.2012
(Unverändert gültig seit: 09.02.2012)

Letzte Änderung: Aktueller Hinweis


Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.


Aktueller Hinweis

Am 02.02.2012 kam es im Stadtgebiet Bamako und in Kati zu gewaltsamen Ausschreitungen. Auch wenn sich die Lage in der Hauptstadt und im gesamten Südwesten des Landes seither wieder beruhigt hat, ist weiterhin Vorsicht geboten. Es wird daher empfohlen, die aktuelle Presseberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.



Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

Vor Reisen in die nördlichen und nordöstlichen Gebiete Malis wird ausdrücklich gewarnt. Die o.g. Gebiete umfassen die gesamten Verwaltungsregionen Timbuktu (einschließlich der Stadt Timbuktu und der Gebiete südlich des Niger-Flusses), Gao und Kidal sowie in den angrenzenden Provinzen alle Gebiete nördlich des 15. Breitengrads (Linie auf der Höhe der Städte Kayes und Mopti), sowie bis auf weiteres die gesamte Verwaltungsregion Mopti einschließlich Djenné und Dogonplateau.

Seit dem 17.01.2012 haben schwer bewaffnete Milizen mehrere Orte im Norden und Nordosten des Landes angegriffen. Mehr denn je sind weite Teile der Verwaltungsregionen Kidal, Gao und Timbuktu staatlicher Kontrolle entzogen. Mehrere Tausend Menschen sind deswegen in Nachbarstaaten geflohen

In der Region Algerien-Niger-Mali-Mauretanien hat AQM bereits mehrere Entführungen von u.a. Touristen, Geschäftsleuten, Diplomaten und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen ausgeführt. Die Geiseln wurden in die nordmalische Wüste verschleppt und dort zum Teil über Monate festgehalten. Einige Geiseln wurden freigelassen, andere von ihren Entführern getötet.

Am 25.11.2011 wurden in Timbuktu bei einem Überfall auf eine Gruppe westlicher Ausländer ein Deutscher getötet und drei weitere Ausländer entführt.

Am 24.11.2011 wurden zwei französische Techniker in Hombori in der Region Mopti, weit südlich des Nigerbogens entführt.

Vier der im September 2010 in der nordnigrischen Stadt Arlit entführten sieben Personen befinden sich sehr wahrscheinlich weiterhin im Norden Malis in Geiselhaft.

Aktuelle Hinweise bestätigen, dass Anschläge und Entführungen westlicher Staatsangehöriger nicht auszuschließen sind.

Nach der Revolution in Libyen sind zahlreiche Waffen in Nachbarländer geschmuggelt worden. Die Grenzen Libyens zu den Nachbarländern sind nur schwer zu überwachen. Es ist daher zu befürchten, dass  Waffen und Sprengstoffe auch nach Mali gelangt sind und, verbunden mit einer großen Zahl von arbeitslosen Rückkehrern, ein Gefahrenpotential darstellt.

Die Gefahr krimineller und terroristischer Übergriffe ist besonders groß nördlich und nordöstlich der Stadt Timbuktu und den angrenzenden Gebieten in Richtung der Grenzen zu Niger, Algerien sowie Mauretanien.

Am 24.Juni 2011 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Militäraktion mauretanischer und malischer Sicherheitskräfte im "Wald von Ouagadou" auf malischen Territorium getötet worden; am 16.Juli 2011 wurde ein Zusammenstoss von AQiM und malischem Militär bei Goundam in der Region Timbuktu knapp vermieden.. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.

Der Anschlagsversuch auf die französische Botschaft in der Hauptstadt Bamako am 5. Januar 2011, bei dem glücklicherweise nur Sachschaden entstanden ist, hat gezeigt, dass Anschläge auf westliche Einrichtungen auch in anderen Landesteilen Malis nicht ausgeschlossen werden können.

Reisen über Land

Aufgrund der Instabilität in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten.

Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht generell eine höhere Unfallgefahr als in Europa, wobei diese nach Einbruch der Dunkelheit extrem ansteigt. Von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wird wegen des sehr hohen Unfallrisikos plus der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten.

Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Straßen sollten gemieden werden.

Die Weiterreise von Mali auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein gültiges Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Hierzu wird unter anderem ein bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig
Vorläufiger ReisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig
ReisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Ja, bis zum 16. Lebensjahr, wird auch ohne Lichtbild anerkannt
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, mit Lichtbild, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Reisende mit eigenem Kfz benötigen ein sog. „Carnet de passage". Nähere Einzelheiten können bei den Automobilclubs erfragt werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden.

Die Zustände bei der malischen polizeilichen Verwahrung sowie in den Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Es besteht die Verpflichtung, ständig Ausweispapiere mit sich zu führen. Insbesondere bei nächtlichen Straßenkontrollen ist mit einer Verhaftung zu rechnen, sofern kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.


Medizinische Hinweise

Impfschutz:

Mali ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html)

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) und JE (je nach Region!) empfohlen.

Gelbfieber:

In den vergangenen Jahren wurden nur in den Regionen Kayes und Kita Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt.

Malaria:

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Mali. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko. Nördlich des 16. Breitengrades tritt Malaria nur episodisch auf, südlich der Linie Gao - Timbuktu saisonal gehäuft mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) wird empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

2005 waren in Mali knapp 2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 31 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten:

Meningokokken-Krankheit:

Mali wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April  regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (bakterielle Meningitis) heimgesucht mit bis zu 1500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison deshalb auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung des Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden. Derzeit wird in den Sahelländern Mali und Burkina Faso eine von der WHO länderweit angelegte Impfkampagne mit einem neuen wirksameren Impfstoff durchgeführt.

Dengue-Fieber:

kommt selten vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auf. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmassnahmen (s.o.).

Schistosomiasis (Bilharziose):

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Fluss Niger, Nebenflüsse, Staudamm Selengué). Baden im offenen Süßwasser ist daher grundsätzlich nicht empfohlen.

Medizinische Versorgung:

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Bamako in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Bamako haben ein ausreichendes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Mali kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Mali durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de)

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

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Tel.: (03018) 172000
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Pressemitteilung

Außenminister Westerwelle zur Entwicklung in Syrien

09.02.2012

Zur aktuellen Entwicklung in Syrien äußerte sich Außenminister Guido Westerwelle heute wie folgt vor Journalisten:

"Die Lage in Syrien ist unverändert dramatisch. Die Berichte über das Vorgehen der syrischen Sicherheitskräfte und das Leiden der Menschen in Homs sind erschütternd und bestürzend. Wir müssen deshalb die internationalen Bemühungen zur Beendigung der Gewalt und für einem demokratischen Wandel mit aller Dringlichkeit und auf allen Ebenen fortsetzen. Dazu habe ich gestern Nachmittag mit meinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow telefoniert und heute morgen mit dem Generalsekretär der Arabischen Liga Nabil El Araby.
Wir sind der Überzeugung, dass wir hier als internationale Gemeinschaft zusammen stehen müssen. Das schulden wir den Menschen, die derzeit so viel Leid ertragen. Wir sind es auch dem Ansehen der internationalen Gemeinschaft selbst schuldig, dass wir in unserem Bemühen für die Menschen, die jetzt in Syrien leiden, nicht nachlassen, sondern dass wir im Gegenteil unsere Bemühungen noch verstärken.
Es geht deshalb darum, neben der Einrichtung einer Kontaktgruppe "der Freunde eines demokratischen Syriens" auch in den Vereinten Nationen einen neuen Anlauf zur Beilegung der Krise zu unternehmen. Konkret halte ich den Vorschlag einer gemeinsamen Beobachtermission der Arabischen Liga und der Vereinten Nationen für sinnvoll. Und ebenso sollte aus unserer Sicht überlegt werden, einen Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für den Syrien-Konflikt einzusetzen. Beides dient dem Frieden und dem Ausgleich. Und beides wäre auch ein eindeutiges Signal der internationalen Gemeinschaft gegenüber dem Assad-Regime.
Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass ich die Ausweisung von vier Angehörigen der syrischen Botschaft veranlasst habe. Die Ausweisung erfolgt nachdem zwei Personen festgenommen wurden, die der Spionage für Syrien verdächtigt werden. Der syrische Botschafter wurde heute über die Ausweisung informiert. Bereits am Dienstag hatte ich den syrischen Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellen lassen, um ihm erneut klar zu sagen, dass jedwedes vom syrischen Staat gelenkte Vorgehen gegen syrische Oppositionelle in Deutschland nicht hingenommen wird."


text Weltweite Ächtung von Streumunition
Thu, 9 Feb 2012 14:01:00 +0100

Weltweite Ächtung von Streumunition

Am 1. August 2010 ist das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition in Kraft getreten. Bundesaußenminister Guido Westerwelle nannte es einen "Meilenstein hin zu einer weltweiten Ächtung dieser unmenschlichen Waffen und ein unübersehbares Zeichen, dass Fortschritte bei der Abrüstung möglich sind". Westerwelle rief alle Staaten auf, sich dem Streumunitionsverbot schnellstmöglich anzuschließen.

Vertreter aus 94 Staaten unterzeichneten im Dezember 2008 in Oslo das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition. Von den mittlerweile 106 Unterzeichnerstaaten haben 37 Staaten die Konvention ratifiziert, so dass es sechs Monate nach der 30. Ratifikation im Februar 2010 in Kraft treten konnte. 

Deutschland hat das Ratifizierungsverfahren als elftes Land vollständig abgeschlossen und am 8. Juli 2009 die Ratifikationsurkunde hinterlegt. Deutschland unterstützt das Ziel eines vollständigen Verbots von Streumunition seit Jahren mit Nachdruck. Bereits 2001 begann Deutschland, seine Streumunition zu vernichten.

Tückische Streumunition

Streumunition ist besonders gefährlich wegen ihrer breiten Flächenwirkung und der hohen Blindgängerrate. Dadurch bringt Streumunition besonders die Zivilbevölkerung in Gefahr - nicht nur während des Einsatzes, sondern noch lange nach dem Ende eines militärischen Konflikts.

Die Konvention verbietet Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export sämtlicher Streumunitionstypen. Die Vernichtung aller unter das Verbot fallenden Bestände muss innerhalb von acht Jahren erfolgen. Diese Frist kann bis zu maximal acht Jahren verlängert werden. Das Abkommen stärkt außerdem die Hilfe für die Opfer früherer Einsätze und unterstützt die Räumung von explosiven Streumunitionsrückstände in den betroffenen Staaten.

Eine Reihe von Ländern - wie die USA, Russland, China, Pakistan, Indien, Israel und Brasilien - sind noch nicht bereit, dem Abkommen beizutreten. Die Bundesregierung wird auch gegenüber diesen Ländern dafür eintreten, dass sie ihre ablehnende Haltung aufgeben.

Unterstützung der Implementierung des Abkommens

Das Auswärtige Amt unterstützt Projekte, einzelne Länder oder Regionen "minenfrei" zu machen - zum Beispiel im Libanon. Außerdem hat die Bundesregierung zur Förderung der Implementierung des Übereinkommens im Juni 2009 eine Fachkonferenz zum Thema der Zerstörung von Streumunitionslagerbeständen durchgeführt, zu der alle Signatarstaaten, relevante Internationale Organisationen und engagierte Nichtregierungsorganisationen eingeladen waren.

Das zweite Vertragsstaatentreffen fand im September 2011 im Libanon statt, einem von Streumunition besonders betroffenen Land.


Stand 09.02.2012


Pressemitteilung

Ausweisung von vier Mitarbeitern der syrischen Botschaft

09.02.2012

Auf Veranlassung von Außenminister Westerwelle wurde der syrischen Botschaft in Berlin die Ausweisung von vier Mitarbeitern der syrischen Botschaft notifiziert. Außenminister Westerwelle erklärte dazu heute in Berlin (09.02.):

„Nach der Festnahme von zwei der Spionage für Syrien verdächtigen Personen habe ich veranlasst, dass vier Angehörige der syrischen Botschaft in Berlin ausgewiesen werden.
Der syrische Botschafter wurde über diese Entscheidung informiert."

Bereits am 07.02. war der syrische Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellt worden. Dabei wurde zum wiederholten Mal unmissverständlich die Haltung der Bundesregierung klar gestellt, dass ein etwaiges Vorgehen gegen syrische Oppositionelle in Deutschland nicht hingenommen wird.

Grundlage für die Ausweisung ist Artikel 9 des WÜD (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen).

Die Ausweisung wurde heute notifiziert.


Pressemitteilung

Außenminister Westerwelle zum 80. Geburtstag von Gerhard Richter

09.02.2012

„Gerhard Richter ist für mich einer der wichtigsten deutschen Künstler der Gegenwart. Er wird weltweit anerkannt und geschätzt. Sein Können und die Vielfalt seiner Arbeiten von der Malerei bis zu den  Kölner Domfenstern sind zutiefst beeindruckend.
Ich gratuliere Gerhard Richter sehr herzlich zum 80. Geburtstag – als Außenminister ganz offiziell und auch sehr persönlich als Bewunderer seines Werks."


text Panama: Reise- und Sicherheitshinweise
Thu, 9 Feb 2012 11:20:00 +0100

Panama: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 10.02.2012
(Unverändert gültig seit: 09.02.2012)

Letzte Änderung:
Löschung Aktuelle Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

In Panama-Stadt muss in einigen Stadtteilen mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Reisende sollten auf offener Straße keinen auffälligen Schmuck tragen, wenig Bargeld bei sich haben und insbesondere nachts folgende Gebiete mit großem Risiko von Raubüberfällen meiden:

  • in Panama-Stadt: Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre, El Chorrillo, Curundu, Calidonia, Pacora
  • außerhalb: Colon (auch tagsüber).

Auch in eigentlich als sicher geltenden Stadtteilen, kann es wie in jeder großen Stadt weltweit oder an bei Touristen beliebten Orten zu Diebstahlversuchen oder Überfällen kommen. Es ist daher stets Vorsicht zu wahren und auch bei harmlos erscheinenden Kontaktaufnahmen ein gesundes Maß an Misstrauen beizubehalten. Es besteht das - außerhalb der genannten Stadtteile seltene - Risiko, zufälliges Opfer von Bandenauseinandersetzungen im Zusammenhang mit Rauschgifthandel zu werden.

Seit August 2008 gilt Ausweispflicht für Ausländer. Daher ist es ratsam, den Originalreisepass – zumindest aber eine Kopie, aus der auch der Einreisestempel hervorgeht - mit sich zu führen.

Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sollten am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierte Taxis angefordert werden.

Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darien, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Es wird dringend davon abgeraten, sich dort aufzuhalten. Abgesehen von der prekären Gesundheitslage (Denguefieber, Cholera, Gelbfieber) gibt es weiterhin Einfälle von illegalen bewaffneten Gruppen aus Kolumbien. Polizeiliche Zugangssperren sollten respektiert werden.

Naturkatastrophen

Panama kann in der Wirbelsturm-Saison (Juni bis November) von Ausläufern der Stürme heimgesucht werden. Zu starken Überschwemmungen kam es in den Provinzen Chiriqui und Bocas del Toro (November 2008 ) sowie in den Provinzen Panama, Colon und Darien (Dezember 2010 ). In Panama kann es auf Grund der regionalen Plattentektonik zu Erdbeben kommen, die in den vergangenen Jahren harmlos verliefen.


Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur

Panamas touristische Infrastruktur erfährt in letzter Zeit eine Verbesserung. Hotels, die europäischen Ansprüchen genügen, sind aber hauptsächlich in Panama-Stadt und an einzelnen Stränden anzutreffen. Der organisierte Tourismus befindet sich noch in der Entwicklung.

Sprachen

Die Landessprache ist Spanisch. Mit Englisch kommt man in der Hauptstadt nur mäßig, im Landesinneren eher schlecht über die Runden. Ein Grundwortschatz im Spanischen ist empfehlenswert.

Geld / Kreditkarten

Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa, der im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Der Balboa existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit Dollar-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. Bare Euro können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, US-Dollar in Bargeld mit sich zu führen. Reiseschecks werden nur vereinzelt akzeptiert. Der Einsatz von EC (Maestro)-Karten funktioniert nicht immer problemlos.

Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über "Western Union" veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.

Reisen über Land / Verkehrsverbindungen

Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costaricanische Grenze reichende Panamericana befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Die Nord-Süd-Achse von Panama-Stadt nach Colon wird derzeit ausgebessert. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in Schotter- oder Sandpisten und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon, die allerdings nur wochentags für den Passagierverkehr nutzbar ist.

Eine Reise von Panama nach Kolumbien auf dem Landweg ist nicht möglich, es gibt keinen Grenzübergang, über den die Ausreise aus Panama gestattet wäre. Entgegen den Angaben auf verschiedenen Landkarten gibt es auch keine Straßenverbindung nach Kolumbien, die Reise auf der Panamericana von Alaska nach Feuerland muss in Panama unterbrochen werden.

Die in vielen Reiseführern erwähnte Schiffs-/Fährverbindung („Crucero Express") zwischen Colon (Panama) und Cartagena (Kolumbien) wurde im Herbst 1996 ersatzlos eingestellt. Einzige Möglichkeit, ein Kfz weiterzutransportieren, ist die aufwendige (und kostspielige) Verschiffung bzw. Luftverfrachtung, wozu in jedem Falle eine Spedition eingeschaltet werden muss.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Ein Reisepass, der wenigstens sechs Monate über das angegebene Reisedatum gültig ist.
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein.  

Ferner muss entweder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg und gültiges Visum) in ein Nachbarland oder ein Rückflugticket nach Deutschland vorgelegt werden.

Sollte es trotz der Erfüllung dieser Voraussetzungen Probleme bei der Einreise auf dem Land- oder Luftweg geben, wird geraten, sich telefonisch an die panamaische Einreisebehörde und/oder an die Deutsche Botschaft zu wenden.

Ansprechpartner "Migración" (Einreisebehörde): Tel.: (+507) 507-1827; (+507) 507-1970. "Migración" Internationaler Flughafen Tocumen (Panama-Stadt): Tel.: (+507) 238-4133.

Deutsche Botschaft Panama-Stadt: Tel.: (+507) 263-7733. Bereitschaftsdienst (außerhalb der Bürozeiten): (+507) 6517-3200. 

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneVisumfreie Einreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, bis zu 180 Tagen
vorläufiger ReisepassJa, bis zu 180 Tagen
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere Anmerkungen

Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Bitte beachten Sie die Visainformationen unterhalb dieser Tabelle.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, mit Foto, bis zu 180 Tagen
ReisepassJa, bis zu 180 Tagen
vorläufiger ReisepassJa, bis zu 180 Tagen
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt mit der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen wird kein Visum benötigt. Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen finden Sie auch auf der Website der Migrationsbehörde von Panama: http://www.migracion.gob.pa/

Reisen über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.

Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauf folgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.

In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtssprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Panamaisches Recht ist in dieser Region faktisch außer Kraft gesetzt. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen. Bootseigentümer sollten hier besondere Vorsicht walten lassen. Dies gilt auch für Ordnungswidrigkeiten und privatrechtliche Streitigkeiten.

Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße bzw. in öffentlichen Plätzen ist verboten und kann zur Inhaftierung führen..


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int

Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Ganzjähriges Risiko, hauptsächlich Malaria tertiana, im Osten auch Malaria tropica (auch mit Chloroquinresistenzen). Ein mittleres Risiko besteht in den ländlichen Gebieten der Provinzen auf der Karibikseite und im Grenzgebiet zu Kolumbien, eine geringes Risiko in den tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der übrigen Provinzen. Sehr geringes oder kein Risiko in der Kanalzone und in den Stadtgebieten.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder die Mitnahme einer Selbstbehandlungsdosis notwendig. Für die Malariaprophylaxe – und Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Resochin, Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Dosierung und die persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel tagsüber ( Dengue!), abends und nachts (Malaria) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Das Leitungswasser in Panama-Stadt ist als Trinkwasser geeignet.

Einige Grundregeln bei unklaren Verhältnissen: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, kein Leitungswasser außerhalb der Stadt. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Leishmaniasis, Chagas-Krankheit, Leptospirose

Die durch Insekten übertragene Dengue-Virusinfektionen sind häufig. Aus diesen Gründen empfiehlt sich ein Schutz gegen Moskitostiche auch tagsüber s.o.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

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text Deutsche Baukunst im Ausland unterstützen
Thu, 9 Feb 2012 11:23:00 +0100

Deutsche Baukunst im Ausland unterstützen

Um die internationalen Chancen deutscher Architektur- und Bauunternehmen geht es beim Außenwirtschaftstag "Architektur, Planen, Bau", zu dem am 9. Februar Vertreter aus Politik und Wirtschaft im Auswärtigen Amt zusammengekommen sind.  Außenminister Guido Westerwelle betonte die Bedeutung von Außenwirtschaftsförderung als zentralen Bestandteil von Außenpolitik.

Der Einfluss Deutschlands in der Welt gründe entscheidend auf seiner wirtschaftlichen Kraft. "Mit Qualität, Zuverlässigkeit und Termintreue sind deutsche Handwerker nicht nur in unseren Nachbarländern, sondern auch in weiter entfernten Märkten gesucht und erfolgreich", so Westerwelle. 

Unterstützung für deutsche Unternehmen

Rund 400 Teilnehmer kamen zum Außenwirtschaftstag © AA

Rund 400 Teilnehmer kamen zum Außenwirtschaftstag
© AA

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Außenwirtschaftstag

Außenwirtschaftstag "Architektur, Planen, Bau"

Rund 400 Teilnehmer kamen zum Außenwirtschaftstag

Den anwesenden Wirtschaftsvertretern sicherte er die Unterstützung der rund 230 Auslandsvertretungen bei Geschäftsaktivitäten im Ausland zu. "Mit ihrem Netzwerk im Gastland können sie helfen, bei Bauträgern oder Genehmigungsbehörden Vertrauen herzustellen und so manche Schwierigkeit aus dem Weg zu räumen oder vorab zu vermeiden." Dabei seien deutsche Interessen und Werte kein Widerspruch, sondern vielmehr "zwei Seiten einer Medaille". 

Außenwirtschaftsförderung ist eine zentrale Aufgabe des Auswärtigen Dienstes. Das Auswärtige Amt und seine rund 230 Auslandsvertretungen unterstützen deutsche Unternehmen weltweit. Die Wirtschaftsdienste der Auslandsvertretungen stehen vor allem auch den kleinen und mittleren Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften unterstützend zur Seite.

Bund als Auftraggeber

Doch Auswärtiges Amt und die Bundesregierung insgesamt unterstützten nicht nur deutsche Unternehmen aus der Baubranche bei ihren Auslandsgeschäften - Westerwelle erinnerte daran, dass sie auch selbst ein wichtiger Auftraggeber seien. So verwalte das Auswärtige Amt etwa 1500 Immobilien des Bundes in aller Welt. Deutsche Botschaften und Kosulate, deutsche Schulen und Goethe-Institute seien in der Regel "Schaustücke deutscher Architektur und Baukunst".

Jan Mücke, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sagte, die Bauvorhaben des Bundes böten auch die Gelegenheit, deutsche Standards ins Ausland zu transferieren. 

Das Auswärtige Amt hat den Außenwirtschaftstag gemeinsam mit den führenden Branchenverbänden aus den Bereichen, Architektur, Planen und Bau organisiert. Es kooperiert dabei unter anderem mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Deutschen Außenhandelkammern und der Kreditanstalt für Wiederaufbau. 

Der Außenwirtschaftstag soll dem Erfahrungsaustausch zwischen Unternehmern und Politik dienen. Auf dem Programm der eintägigen Veranstaltung stehen Diskussionen zu bestimmten Regionen - wie Südostasien und Subsahara-Afrika - sowie speziellen Themen - etwa Gesundheitswesen, Nachhaltiges Bauen oder Megacities.


Stand 09.02.2012


Außenminister Westerwelle
Termine in der Zeit vom 09. bis 19. Februar 2012

09.02.
  • Eröffnung des Außenwirtschaftstages Bau, Auswärtiges Amt
10.02.
  • Eröffnung der Ausstellung „Egypt reloaded", Bürgerforum vor Paul-Löbe-Haus


text Informations-veranstaltungen
Thu, 9 Feb 2012 03:08:00 +0100

Informations­veranstaltungen

Bei den nachfolgenden Veranstaltungen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Akademie Auswärtiger Dienst jeweils vor Ort anwesend sein und über die Ausbildung im mittleren, gehobenen und höheren Auswärtigen Dienst informieren. Diese drei beamtenrechtlichen Laufbahnen weisen, sowohl was die Bewerbungsvoraussetzungen als auch das spätere berufliche Tätigkeitsfeld betrifft, wesentliche Unterschiede auf (siehe die jeweiligen Info-Seiten). Voraussetzung für eine Bewerbung für den

mittleren Dienstist u.a. ein mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss) oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung (z.B. im kaufmännischen Bereich). Mehr Informationen
gehobenen Dienstist die Fachhochschulreife oder Abitur Mehr Informationen
höheren Dienstist ein wissenschaftliches Hochschulstudium Mehr Informationen

Bitte beachten Sie daher den angegebenen Schwerpunkt der jeweiligen Veranstaltung. 

  • Bei konkreten Fragen zu Veranstaltungszeit und -ort wenden Sie sich bitte an die angegebenen örtlichen Ansprechpartner.
  • Daneben sind auch Rückfragen bei folgenden Ansprechpartnern möglich:

Mittlerer Dienst:
Rolf Holscher, Tel.: +49(0)30-5000-2975
E-Mail-Kontakt

Gehobener Dienst:
Michaela Hofmann, Tel.: +49(0)30-5000-1121 
E-Mail-Kontakt

Höherer Dienst:
Peter Friedrich, Tel.: +49(0)30-5000-1145
E-Mail-Kontakt

Februar 2012

11.-12. 02.10.00 - 17.00
Jobmesse Lübeck / Schleswig-HolsteinMittlerer Dienst/Gehobener Dienst/Höherer Dienst

Messeadresse:
Mercedes-Benz Ndl. Lübeck Nordrhein
Fackenbirger Allee 66

23554 Lübeck

www.barlagmessen.de

Mitarbeiter/innen der Akademie Auswärtiger Dienst und  Anwärter/innen
Ansprechpartner: Rolf Holscher
23.02.
17.00 - 19.00
Vortrag: "Ihr Arbeitsplatz: Die Welt - Der höhere Auswärtige Dienst als Berufsperspektive"Höherer Dienst
Technische Universität Chemnitz,
Reichenhainer Straße 70,
09126 Chemnitz
Ansprechpartner: Frau Weiß
0173-53138377,
http://www.tu-chemnitz.de/career-service
Cristina Zametzer

März 2012

Freitag – Sonntag: 02.-04. März 2012Fr: 09:00 – 16:00
Sa, So: 10:00-17:00
Arbeitsplatzmesse my job-OWL
Bad Salzuflen / NRW
Mittlerer Dienst / Gehobener Dienst / Höherer Dienst

Messezentrum Bad Salzuflen, Halle 19
Benzstraße 23, 32108 Bad Salzuflen
www.myjob-owl.de

Mitarbeiter/innen der Akademie Auswärtiger Dienst und  Anwärter/innen
Ansprechpartner: Rolf Holscher
16.03.
20:00
Vortrag: "Ihr Arbeitsplatz: Die Welt - Der höhere Auswärtige Dienst als Berufsperspektive"Höherer Dienst
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Düsternbrooker Weg 70

24105 Kiel

Bitte bachten: Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung unter info@mun-sh.de möglich

Wiebke Rückert

Samstag + Sonntag: 24.+ 25. März 201210:00 – 17:00Jobmesse Düsseldorf / NRWMittlerer Dienst / Gehobener Dienst / Höherer DienstMesseadresse:
Volkswagen Zentrum Nordrhein
Höherweg 85
40233 Düsseldorf
www.barlagmessen.de
Mitarbeiter/innen der Akademie Auswärtiger Dienst und  Anwärter/innen
Ansprechpartner: Rolf Holscher
30. - 31. März 2012
Fr:
09:00 – 18:00
Sa, So:
10:00-16:00
Märkische Bildungsmesse 2012
Potsdam / Brandenburg
Mittlerer Dienst/ Gehobener Dienst/ Höherer DienstMesseadresse:
Metropolis Halle
Filmpark Babelsberg
Großbeerenstraße
14482 Potsdam
www.märkische-bildungsmesse.de
Mitarbeiter/innen der Akademie Auswärtiger Dienst und  Anwärter/innen
Ansprechpartner: Rolf Holscher

April 2012

19.04.
11.45 - 13.15
"Ihr Arbeitsplatz: Die Welt - Der höhere Auswärtige Dienst als Berufsperspektive"Höherer Dienst
Universität Konstanz , Universitätsstraße 10, 78464 Konstanz
Ansprechpartner: Anne Pajarinen,
Tel.: 07531/88-4783, www.career-service.uni-konstanz.de
Raum: R 513
Dr. Martin Jungius
Samstag + Sonntag: 21. + 22. April 201210:00 – 17:00Jobmesse Oldenburg / NiedersachsenMittlerer Dienst/Gehobener Dienst/Höherer DienstMesseadresse:
Weser-Ems Halle Oldenburg
Europaplatz 12
D-26123 Oldenburg
www.barlagmessen.de
Mitarbeiter/innen der Akademie Auswärtiger Dienst und  Anwärter/innen
Ansprechpartner: Rolf Holscher


Mai 2012

Freitag u. Samstag, 4. und 5. Mai 2012Freitag: 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag: 9.00 bis 16.00 UhrEinstieg Abi Messe KarlsruheMittlerer Dienst/Gehobener Dienst/Höherer DienstMesse Karlsruhe, dm-arenaMitarbeiter/-innen der Akademie Auswärtiger Dienst und Anwärter/-inne
Freitag + Samstag:
11.+12. Mai 2012
09:00 – 17:00Berufs- Info-Messe Offenburg
Bildungsmesse in Baden-Württemberg
Mittlerer Dienst/Gehobener Dienst/Höherer Dienst

Messegelände Offenburg
Messe Offenburg-Ortenau
Schutterwälder Str. 3
77656 Offenburg
www.berufsinfomesse.de

Mitarbeiter/innen der Akademie Auswärtiger Dienst und  Anwärter/innen
Ansprechpartner: Rolf Holscher
Freitag u. Samstag, 11. und 12. Mai 2012Freitag: 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag: 9.00 bis 16.00 UhrEinstieg Abi Messe FrankfurtMittlerer Dienst/Gehobener Dienst/Höherer DienstMesse Frankfurt, Halle 1Mitarbeiter/-innen der Akademie Auswärtiger Dienst und Anwärter/-innen


September 2012

Freitag u. Samstag, 7. und 8. September 2012Freitag: 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag: 9.00 bis 16.00 UhrEinstieg Abi Messe DortmundMittlerer Dienst/Gehobener Dienst/Höherer DienstMesse Westfalenhallen Dortmund, Halle 3BMitarbeiter/-innen der Akademie Auswärtiger Dienst und Anwärter/-innen

November 2012

Freitag u. Samstag, 23. und 24. November 2012Freitag: 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag: 9.00 bis 16.00 UhrEinstieg Abi Messe MünchenMittlerer Dienst/Gehobener Dienst/Höherer DienstM,O,C, Hallen 2 und 3Mitarbeiter/-innen der Akademie Auswärtiger Dienst und Anwärter/-innen


Stand 09.02.2012


Globalisierung gestalten - Partnerschaften ausbauen - Verantwortung teilen

Zentrale Merkmale des Globalisierungsprozesses sind zunehmende Wirtschaftskraft und politisches Einflussvermögen von "neuen Gestaltungsmächten".

Diese Länder weisen im regionalen oder internationalen Vergleich eine bedeutende Wirtschaftskraft oder hohe wirtschaftliche Wachstumsraten auf. Sie bringen außerdem einen starken Gestaltungswillen in verschiedenen Politikbereichen zum Ausdruck. Mittel- bis langfristig kommt ihnen eine zentrale Bedeutung für die Gestaltung regionaler Prozesse und globaler Ordnungspolitik ("Global Governance") zu.

Die Einbindung der neuen Gestaltungsmächte ist eine Voraussetzung, um globale Herausforderungen zu lösen. Hierfür hat die Bundesregierung das Konzept "Globalisierung gestalten – Partnerschaften ausbauen – Verantwortung teilen" erstellt.

Ziel ist eine kohärente und einheitliche Politik gegenüber den neuen Gestaltungsmächten. In einer globalisierten, multipolaren und interdependenten Welt pflegt und vertieft Deutschland seine traditionellen Partnerschaften. Daneben sollen Verbindungen mit den neuen Gestaltungsmächten begründet werden.

Deutschland möchte gemeinsam mit den neuen Gestaltungsmächten seinen Beitrag zu einer positiven Entwicklung der multipolaren Welt leisten.


Stand 08.02.2012