Iran: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 22.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen - Arbeitsaufnahme / Geld
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Einreise mit eigenem Auto
Aktuelle Hinweise
- Nach den Massenprotesten gegen die Präsidentschaftswahlen im Juni 2009, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben, und den schweren Übergriffen auf die britische Botschaft in Teheran (29.11.2011) ist die Lage in der Hauptstadt Teheran ruhig, aber weiterhin angespannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Proteste und Demonstrationen zu politisch sensiblen Daten immer wieder aufflammen können. Reisende sollten während des Aufenthalts in Iran die aktuelle politische Lage aufmerksam verfolgen und unter anderem an folgenden Daten besondere Vorsicht walten lassen: 11. Februar – Revolutionstag; 14. Februar – Jahrestag von Anti-Regierungsdemonstrationen; 4. November - Besetzung der US-Botschaft; 24. November 2012 – Ashura Fest; 29. November – Übergriffe auf die britischen Botschaft; 7. Dezember - sog. Studententag
- Reisenden wird dringend empfohlen, jegliche Kundgebungen, Menschenansammlungen oder Demonstrationen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen, ihres Umfeldes oder von Polizisten/ Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Spionagetätigkeit gewertet werden kann.
- Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Dem Auswärtigen Amt sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Die entsprechende Kommunikation wird überwacht und es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise sehr schwierig und nicht immer möglich.
- Iranischen Bürgern ist seit 4. Januar 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten ist. Iraner wurden zudem aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß" hinaus zu pflegen. In Einzelfällen wurden deutsche Staatsangehörige, die ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und um sofortige Ausreise gebeten. Reisende sollten dies bei der Wahl einer Unterkunft insbesondere bei ihnen persönlich unbekannten Gastgebern bedenken.
- Seit Mitte September 2011 ist bereits vor der Beantragung eines iranischen Visums die Vorlage einer für Iran gültigen iranischen oder deutschen Unfall- und Reisekrankenversicherung notwendig. Der Versicherungsschutz muss bei Antragstellung gegenüber der iranischen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
- Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden.
- Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeiten Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Traveller Schecks können nicht umgetauscht werden. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsplanung deshalb unbedingt beachten, dass sie für ihren Aufenthalt in Iran genügend Bargeld bei sich führen.
- Alle Deutschen, die sich auch nur vorübergehend in Iran aufhalten, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät dazu, auch für kurze Aufenthalte von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Deutschenlisten haben sich auch bei den Unruhen der vergangenen Monate in anderen Ländern der Region als sehr hilfreich erwiesen. Die Liste wird ausschließlich elektronisch geführt, eine Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://service.diplo.de/elefandextern/registration.do. Eine gesonderte Übersendung der Personen- und Aufenthaltsdaten an die Botschaft ist nicht notwendig.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Iran war in den letzten Jahren unregelmäßig Ziel terroristischer Anschläge, zuletzt zunehmend in Minderheitenregionen. Die Anschläge richteten sich bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten grundsätzlich immer auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.
Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Sicherheits- und Personenkontrollen wurden verstärkt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die iranische Regierung hat die Provinz im November 2007 für ausländische Staatsangehörige zur „no-go-area" erklärt. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Zuletzt wurden am 15. Dezember 2010 bei einem Anschlag in einer Moschee der Stadt Chabahar mindestens 38 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt. Zuvor waren bei einem Doppelanschlag nahe einer schiitischen Moschee in Zahedan am 15. Juli 2010 mindestens 27 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 300 Personen wurden verletzt. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag waren am 18. Oktober 2009 mindestens 42 Menschen getötet und zahlreiche verletzt worden. Der Anschlag richtete sich gegen die Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Im September 2010 wurden bei einer Geiselnahme in dieser Region vier Menschen getötet.
In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West Azerbaijan gibt es immer wieder Anschlagserien gegen lokale Repräsentanten aus Justiz, Sicherheitskräften und sunnitischem Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr bereits seit Frühjahr 2009 intensiviertes Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen noch einmal verstärkt, bei Auseinandersetzung z.B. in der Stadt Sanandaj gibt es immer wieder Todesopfer. z.B. am 7.Oktober 2010 und 25. März 2011 als nach Medienberichten insgesamt sechs Polizisten und ein Passant ums Leben gekommen sowie zwölf weitere Personen verletzt wurden. Am 1. April 2011 wurden vier weitere Personen bei einem Bombenanschlag nahe der Stadt Marivan getötet. Seit Mitte Juli 2011 gibt es in der Region wieder verstärkt Kampfhandlungen zwischen Militär und der kurdischen Separatistenorganisation PEJAK, mit mehreren Todesopfern auf beiden Seiten. Insbesondere die Grenzregionen zum Irak und die Region um die Stadt Sardasht waren betroffen.
Terrorismus in anderen Landesteilen: Bei zwei Bombenanschlägen in Teheran, die sich offenbar gegen zwei iranische Nuklearwissenschaftler richteten, wurden am 29. November 2010 eine Person getötet und mehrere verletzt. Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Es wird empfohlen, bei Reisen in die Provinz Khuzestan die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Am 15. April 2011 kam es anlässlich des sechsten Jahrestages der Niederschlagung der Proteste der arabischstämmigen Bevölkerung gegen eine Politik der Iranisierung in der Provinz im Jahre 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der arabischen Minderheit in Ahwaz und mehreren anderen Städten der Provinz (u.a. Hamidiyeh, Abadan, Khorramshahr). Dabei wurden mindestens 12 Menschen getötet und 20 verletzt. Jegliche Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Des Weiteren gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.
Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.
Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen Reisewarnungen.
Die Deutsche Botschaft in Teheran kann bei der Beantragung von Visa für die Länder Afghanistan und Irak sowie für Reisen nach Pakistan oder Indien auf dem Landweg durch die oben genannten Regionen keine Unterstützung gewähren. Nach Auskunft der pakistanischen Botschaft in Teheran können nur noch Visa an deutsche Staatsangehörige erteilt werden, die ihren Wohnsitz in Iran haben und im Besitz einer iranischen Aufenthaltserlaubnis sind. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der Botschaft unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Bescheinigungen/__bescheinigungen.html nachlesen
Bootsexkursionen
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz" wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Straße (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten.
Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeitsaufnahme (Monteure, Sportler, Geschäftsleute)
Jeder der sich mit einer Arbeitserlaubnis in Iran aufhält, benötigt zur Ausreise ein Exitvisum, welches nur unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbestätigung des Finanzamtes und des Arbeitgebers durch die iranische Ausländerpolizei ausgestellt wird. Der Botschaft sind mehrere Fälle bekannt, in welchen deutschen Staatsangehörigen die Ausreise für einige Zeit auf Grund von Steuerrückständen oder sonstigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber verweigert wurde.
Bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sollte der deutsche Arbeitnehmer deshalb unbedingt auf eine eindeutige Regelung zur Steuerpflicht achten. Aus dem Vertrag sollte hervorgehen, wer die Steuerlast zu tragen hat und auf welche Weise diese beglichen wird. Im Einzelfall kann die rechtzeitige Einschaltung eines Anwaltes hilfreich und sinnvoll sein.
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vor der geplanten Ausreise mit der Einleitung der Ausreiseformalitäten beginnt.
Geld/ Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeit Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen und sollten deshalb ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken und Wechselstuben zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Der Bankenkurs unterscheidet sich derzeit erheblich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge ab Teheran werden nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. Der nächste Ramadan fällt voraussichtlich in die Zeit vom 22. Juli bis 19. August 2012. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise | |
| Vorläufiger Reisepass | Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise | |
| Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
| Vorläufiger Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist. Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, ist nicht möglich | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Einreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise | |
| Reisepass | Einreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise | |
| Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
| Vorläufiger Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Einreise möglich/ Bild und eine freie Seite für das Visum muss vorhanden sein | |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist. Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, ist nicht möglich |
Visum
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 US-$). Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass für nicht touristische Aufenthalte in Iran zwingend ein entsprechendes Visum beantragt werden muss (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.
Visumerteilung am Flughafen
Die nach offiziellen Angaben noch bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation" sehr restriktiv gehandhabt, so dass es zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommen kann. Das Visaportal des Außenministeriums, über welches die „pre-arrival Visa confirmation" beantragt werden kann, ist derzeit aus technischen Gründen allerdings nicht zu erreichen. Reisenden wird deshalb empfohlen, rechtzeitig bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen.
Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.
Krankenversicherung
Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Seit 23. September 2011 sind die iranischen Auslandsvertretungen verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen. Weitere Informationen können Reisende direkt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung erfragen.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Übergang Astara) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise).
Grundsätzlich ist für Ausländer der Grenzübertritt aus der Türkei auch bei Esendere und Sero (nahe Orumiyeh) möglich, auch mit eigenem Kfz. Es gab jedoch Fälle, in denen an diesen Übergängen Ausländern unter Verweis auf den in Bazargan möglichen Grenzübertritt die Einreise verweigert wurde. Der Grenzübergang Kapiköy ist für mit dem Zug reisende Ausländer (Verbindung Tabriz -- Van) geöffnet.
Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden.
Einreise mit eigenem Auto - Dieselfahrzeug
Zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ist ein „Carnet de passage" erforderlich. Es sollte des Weiteren unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran besteht.
Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private, ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.
Seit 2009 berichten deutsche Staatsangehörige vermehrt über Probleme bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug nach Iran. Reisende sollten sich deshalb rechtzeitig vor der Reise über die Voraussetzungen der Einreise mit einem Dieselfahrzeug bei den iranischen Behörden informieren.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Reise nach Iran geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt. Unter anderem wird der Botschaft grundsätzlich keine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen gewährt. Begründet wird dies von iranischer Seite damit, dass das iranische Recht die doppelte Staatsangehörigkeit nicht kennt und Doppelstaater deswegen ausschließlich als iranische Staatsangehörige betrachtet werden.
Zur Ausreise aus Iran benötigen deutsch-iranische Doppelstaater zwingend einen iranischen Reisepass. Sollte die Gültigkeit des iranischen Reisepasses abgelaufen oder der Reisepass von den iranischen Behörden eingezogen worden sein, ist eine Ausreise aus Iran erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe des iranischen Passes durch die iranischen Behörden möglich. Der deutsche Reisepass allein berechtigt Doppelstaater nicht zur Ausreise aus Iran.
Zur Einreise nach Deutschland sollten reisende Doppelstaater zusätzlich einen gültigen deutschen Reisepass mit sich führen. Auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass und ein deutscher Personalausweis berechtigen zur Einreise nach Deutschland. Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihnen die Mitreise auch mit einem Personalausweis oder ungültigem Reisepass gestattet wird.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger
Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht dadurch nicht verloren. Gemeinsame Kinder erwerben durch Geburt sowohl die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater als auch die deutsche Staatsangehörigkeit über die Mutter. Da die iranischen Behörden eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht akzeptieren, spielt die neben der iranischen bestehende deutsche Staatsangehörigkeit für sie keine Rolle. Ehefrau und Kinder werden in Iran ausschließlich wie iranische Staatsangehörige behandelt. Erfolgt die Eheschließung in Iran, ist es des Weiteren möglich, dass die iranischen Behörden bei der Ausstellung der neuen iranischen Geburtsurkunde für die Ehefrau den deutschen Reisepass der Frau einbehalten.
Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.
Da diese Konstellation in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.
Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokument) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung durch ein entsprechendes iranisches Gerichtsverfahren ohne Zustimmung des früheren Ehemanns nicht möglich. Um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland aus diesem Grund zu vermeiden, ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor einer Reise nach Iran die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug auch die weitergehenden Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft unter
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Ehe/__Ehe.html
Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch und Mantel). Es werden vermehrte Straßenkontrollen durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, Qom sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng – in den meisten Fällen mit der Todesstrafe - bestraft.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe" finden Sie in den nebenstehenden „Reisemedizinischen Hinweisen".
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Bei Arztbesuchen und insbesondere auch bei Operationen wird auf Vorkasse bestanden! Dies gilt auch bei dringenden / lebensnotwendigen Operationen. Es wird empfohlen, die volle Auslandsdeckung Ihrer Krankenversicherung vor Abreise bestätigen zu lassen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewährung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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Außenpolitik
Stand: März 2012
Grundlinien der Außenpolitik
Die wichtigsten Ziele und Schwerpunkte brasilianischer Außenpolitik sind:
- Stärkung der Beziehungen zu den südamerikanischen Nachbarländern und anderen lateinamerikanischen Partnern, regionale Integration;
- Reform des Systems internationaler Entscheidungsfindung, gerade in den Vereinten Nationen: Streben nach ständigem Sitz in einem bei ständigen wie nicht-ständigen Sitzen zu erweiternden VN-Sicherheitsrat;
- Reform des globalen Finanzsystems im Rahmen der G 20 mit Ziel einer strengeren Regulierung.
Brasilien als größtes Land Lateinamerikas (Fläche, Bevölkerung, Wirtschaft) ist eine aufstrebende regionale und globale Gestaltungsmacht. Kennzeichen für die Suche nach neuen Instrumenten, Allianzen und Zusammenschlüssen abseits der bekannten ist die intensive Zusammenarbeit Brasiliens im Kreise der „BRICS"-Staaten (mit China, Indien, Russland, Südafrika) und im „IBSA"-Kreis (mit Indien, Südafrika).
Beziehungen zu den Staaten Südamerikas
Brasilien legt den Schwerpunkt auf Lateinamerika und räumt den Beziehungen zu den südamerikanischen Staaten und der regionalen Integration Priorität ein. Die wichtigsten regionalen Organisationen sind für Brasilien der MERCOSUL und die 2008 gegründete politische Gemeinschaft Südamerikanischer Staaten (UNASUL/-R), die u.a. über einen Verteidigungsministerrat als Organ regionaler Konsultation und Vertrauensbildung verfügt. Brasilien gehört zu den Initiatoren der 2010 gegründeten Gemeinschaft Lateinamerikanischer und Karibischer Staaten (CELAC). Die regionalen Integrationsbemühungen bilden für Brasilien nicht nur die Grundlage für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit in Südamerika, sondern auch für die grenzüberschreitende Erschließung der wirtschaftlichen Ressourcen und Infrastrukturverbindungen des Subkontinents ("physische Integration") sowie für die Bekämpfung von politischer Instabilität, Armut, Drogenhandel und Terrorismus. Brasilien beteiligt sich an den militärischen VN-Missionen in Haiti (MINUSTAH) und im Libanon (UNIFIL).
Beziehungen zur Europäischen Union
Das Verhältnis zur EU hat für Brasilien hohe Bedeutung. Die EU ist Brasiliens größter Handelspartner (Handelsvolumen 2011: mit der EU 76,5 Mrd. Euro, mit China 60 Mrd. Euro, mit den USA 46 Mrd. Euro).
Die EU und Brasilien verbindet eine „Strategische Partnerschaft". In ihrem Rahmen finden jährliche Gipfeltreffen statt (das nächste ist im November 2012 in Brasília geplant). Der politische Besucheraustausch zwischen Vertretern der EU-Kommission, des EP und Brasilien ist intensiv.
In den Wirtschaftsbeziehungen zur EU treffen teilweise auch unterschiedliche Interessen aufeinander: Aus brasilianischer Sicht vor allem beim Export landwirtschaftlicher Produkte (Marktzugang, Subventionen) und beim Biotreibstoff, aus EU-Sicht aus mangelndem Zugang für seine Exportwirtschaft, nichttarifären Behinderungen des Exports von Industriegütern und Dienstleistungen sowie Unzulänglichkeiten beim Schutz geistigen Eigentums. EU und MERCOSUL streben ein Assoziierungs- und Präferenzabkommen an, für das sich Brasilien einsetzt und in dessen Rahmen die genannten Fragen gelöst werden sollen.
Beziehungen zu den USA
Stabilitätspolitik und mäßigender regionaler Einfluss Brasiliens liegen im US-Interesse. Die USA sehen Brasilien als unverzichtbaren Partner der neuen Global Governance, erwarten dafür aber auch mehr Verantwortungsübernahme. Am 19./20. März 2011 stattete US-Präsident Obama Brasilien einen Staatsbesuch ab. Staatspräsidentin Rousseff besuchte die USA vom 9. bis 12. April 2012.
Brasilianische Außenpolitik im multilateralen Rahmen
Brasilien ist mit seiner Schlüsselstellung für Südamerika und für eine Reihe von Partnerstaaten in Afrika ein gewichtiges Mitglied der Internationalen Gemeinschaft, besonders in den Vereinten Nationen (bis Ende 2011 gewähltes Mitglied im Sicherheitsrat).
Zu seinen Zielen gehören die Stärkung des Systems der Vereinten Nationen durch eine verbesserte Repräsentativität, besonders im Sicherheitsrat (mehr Sitze für Staaten der sich entwickelnden Welt, sowohl bei den ständigen Mitgliedern wie bei den nichtständigen) und in der Internationalen Gemeinschaft überhaupt. Brasilien sieht das gegenwärtige System internationaler Entscheidungsfindung als geprägt von der weltpolitischen Situation vor sechzig Jahren. Es steht dem Instrument von Wirtschaftssanktionen grundsätzlich kritisch gegenüber. Und es lehnt die Verwischung von Zuständigkeiten internationaler Organisationen ab, in der es meist Nachteile für die Staaten des „Südens" erkennt.
Mit Deutschland, Indien und Japan, die ebenfalls einen ständigen Sitz in einem erweiterten Sicherheitsrat anstreben, arbeitet es zur gegenseitigen Unterstützung in der Gruppe G 4 zusammen. Eine intensive Zusammenarbeit erfolgt auch im Rahmen der BRICS sowie IBSA (s. a. „Grundlinien der Außenpolitik").
Im Rahmen der G20 (Finanzen) spielt Brasilien bei der Bewältigung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und der Reform des internationalen Finanzsystems eine wichtige konstruktive Rolle. Brasiliens Beteiligungsquote am Internationalen Währungsfonds (IWF) und an der Weltbank wurde 2010 erhöht.
Brasilien war 1992 Gastgeber der Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED), auf der die global richtungweisende Rio-Erklärung, die Agenda 21 und drei zentrale Umweltkonventionen – Klimarahmenkonvention (UNFCCC), Biodiversitätskonvention (CBD) und Wüstenkonvention (UNCCD) – verabschiedet wurden. 2012 wird Brasilien Gastgeber der internationalen „Rio+20-Konferenz" der Vereinten Nationen sein und damit seinen Anspruch bekräftigen, bei Themen der nachhaltigen Entwicklung, des Klimaschutzes und der natürlichen Ressourcen in der Avantgarde zu agieren.
Brasilien, dessen Verfassung atomare Bewaffnung verbietet, unterstützt die Bemühungen um Nichtverbreitung sensibler Technologien. Es ist Vertragsstaat der Übereinkommen über biologische und chemische Waffen sowie im Nuklearbereich des Tlatelolco-Abkommens (Atomwaffenfreie Zone Lateinamerika / Karibik), des vierseitigen Kontrollabkommens, des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und des Vertrags über einen umfassenden Atomteststopp. Wegen der nicht unbedeutenden zivilen Nutzung der Kernenergie sieht BRA sich der Forderung ausgesetzt, ein Zusatzprotokoll zum NVV (zusätzliche IAEO-Inspektionen) zu zeichnen; Verhandlungen mit der IAEO darüber laufen.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Israel
Stand: Mai 2012
Ländername: Staat Israel (Medinat Yisra'el)
Klima: Drei Klimazonen: Küstenebene - feuchtheiße Sommer, milde und regenreiche Winter (z.B. Tel Aviv); Bergland - warme und trockene Sommer, kalte Winter (z.B. Jerusalem); Wüste - heiße und trockene Sommer, milde Winter (z.B. Negev)
Lage: Zwischen 34° und 29° nördlicher Breite und 34° und 36° östlicher Länge
Größe: 20.766 Quadratkilometer (in den Waffenstillstandslinien von 1949 - "Grüne Linie")
Hauptstadt (international nicht anerkannt): Jerusalem (Yeruschalayim), 788.100 Einwohner (Dezember 2010). Die offiziellen Angaben des israelischen Statistikamtes schließen Bewohner im 1967 eroberten und mit Gesetz vom 30. Juli 1980 annektierten Ostteil der Stadt ein (international nicht anerkannt)
Bevölkerung: 7,8 Millionen (Dezember 2011). Die offiziellen Angaben des israelischen Statistikamtes schließen Bewohner der annektierten Gebiete Golan und Ostjerusalem ein (international nicht anerkannt)
Landessprachen: Hebräisch (Iwrith), Arabisch. Handelssprache: Englisch
Religionen/Kirchen: 75,4 Prozent Juden, 20,5 Prozent Araber (17 Prozent Muslime, 2 Prozent Christen, 1,4 Prozent Drusen), 4,1 Prozent andere (Dezember 2011)
Nationaltag: Tag der Unabhängigkeit (Yom HaAtzma'ut): 26. April 2012 (jährlich wechselnd, weil der Unabhängigkeitstag nach dem jüdischem Kalender begangen wird)
Unabhängigkeit: 14. Mai 1948 (Proklamation des Staates Israel)
Regierungsform: Parlamentarische Demokratie; keine schriftliche Verfassung, aber einzelne Grundgesetze
Staatsoberhaupt: Schimon Peres, Präsident des Staates Israel: Amtsantritt 15.07.2007. Wahl des Staatspräsidenten alle sieben Jahre durch das Parlament. Nächste Wahl 2014
Vertreter des Staatsoberhaupts: Parlamentspräsident Reuven Rivlin, (Likud), Vorsitzender der Knesset: Amtsantritt 30.3.2009
Regierungschef: Benjamin Netanyahu (Likud), Premierminister des Staates Israel: Amtsantritt 31.03.2009. Auf Grundlage der Parlamentswahlen vom Staatspräsidenten mit Regierungsbildung beauftragt. Nächste Parlamentswahl: Herbst 2013
Außenminister: Avigdor Lieberman (Israel Beiteinu), Außenminister des Staates Israel: Amtsantritt 01.04.2009
Parlament: Knesset, Einkammern-Parlament mit 120 Sitzen. Parlamentswahlen nach Verhältniswahlrecht alle vier Jahre (ein Wahlkreis, Zweiprozentklausel). Parlamentspräsident (Vorsitzender der Knesset): Reuven Rivlin (Likud). Letzte Parlamentswahl: Februar 2009. Nächste Parlamentswahl: Herbst 2013
Regierungsparteien: Likud ("Bündnis"): 27 Sitze; Kadima ("Vorwärts"): 28 Sitze (Eintritt in die Regierungskoalition am 09.05.2012); Israel Beiteinu ("Unser Haus Israel"): 15 Sitze; Schas (Sephardische Thora-Wächter): 11 Sitze; Atzma'ut ("Unabhängigkeit" - Abspaltung von Awoda (Arbeitspartei) im Januar 2011): 5 Sitze; Jahadut HaTora ("Thora-Judentum"): 5 Sitze; HaBait HaJehudi ("Jüdisches Heim"): 3 Sitze
Opposition: Awoda (Arbeitspartei): 8 Sitze; Ichud Le'umi ("Nationale Union"): 4 Sitze; Hadasch (Jüdisch-arabische kommunistische Partei): 4 Sitze;
UAL/Ta'al (Vereinigte Arabische Liste/Arabische Bewegung für Erneuerung): 4 Sitze; Balad (Arabische demokratisch-nationalistische Partei): 3 Sitze; HaTnua Hachadasha/Meretz ("Neue Bewegung"/"Energie"): 3 Sitze
Gewerkschaften: Dachverband Histadrut ("Zusammenschluss") mit rund 650.000 Mitgliedern (Vorsitzender Ofer Eini). Seit 1975 Partnerschaftsabkommen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB); Mitglied im Internationalen Bund freier Gewerkschaften (IBFG)
Organisationen der Wirtschaft: Kammerdachverband "The Federation of Israeli Chambers of Commerce (Präsident Uriel Lynn). Industrie- und Arbeitgeberverband "The Manufacturers' Association of Israel" (Präsident Shraga Brosh)
Verwaltungsstruktur des Landes: Sechs Verwaltungsbezirke (Mechosot) mit je eigener Bezirkshauptstadt, Bezirksregierung und Bezirksgericht: Jerusalem, Norden, Haifa, Zentrum, Tel Aviv, Süden. 15 Unterbezirke (Nafot)
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: VN, CCC (Customs Coorporation Council), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), WTO, IAEO, IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation), IFC (Internationale Finanz-Corporation), ILO (Internationale Arbeitsorganisation), IWF, IMO (Internationale Seeschifffahrt-Organisation), ITU (Internationale Fernmeldeunion), UNESCO, UPU, WHO, ECE (UN-Wirtschaftskommission für Europa), UNDCP (Internationales Drogenkontrollprogramm der UN), UNICEF, WMO (Weltorganisation für Meteorologie), Interpol, ECOSOC-ESCWA (Wirtschafts- und Sozialrat der VN/ Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien), HABITAT (VN-Programm für menschliches Siedlungswesen), IOM, ISO (International Standards Organization), UNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der VN), UNHCR (Hoher Kommissar der VN für Flüchtlinge), UNIDO (VN-Organisation für industrielle Entwicklung), WIPO (Weltorganisaiton für geistiges Eigentum), UNV, UNITAR (VN-Ausbildungs- und Forschungsinstitut), UPOV (Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen), ESCAP (Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik), ECA (Wirtschaftskommission für Afrika), ECLA (Europäisches Klassifikationssystem), OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development), IOC (Internationales Olympisches Komitee), FIFA (Internationale Föderation des Verbandsfußballs), UEFA (Vereinigung Europäischer Fußballverbände)
Wichtigste Medien:
TV: Erster Kanal (Arutz Rishon, staatlich); zwei private Sender mit Vollprogrammen: Kanal 2 (Arutz Shtaim, seit 1993) und Kanal 10 (Arutz Esser, seit 2002); russisch-sprachiger Neunter Kanal (Arutz Teisha) und arabisch-sprachige Sender; zahlreiche Lokal- und Spartensender im Kabelnetz und via Satellit.
Rundfunk: Acht Programme des staatlichen Rundfunks Kol Israel (Stimme Israels), Militärsender Galej Zahal (Vollprogramm), viele kommerzielle Rundfunkstationen und Piratensender.
Tageszeitungen in hebräischer Sprache: Yedioth Ahronot, Israel Hayom, Ma'ariv, Ha'aretz, Globes (spezialisiert auf Wirtschaftsthemen) u.a.
Tageszeitungen in englischer Sprache: Jerusalem Post, Ha'aretz; drei Tageszeitungen in russischer Sprache: Vesti, Vremia, Nowosti-Nedeli; mehrere in arabischer Sprache.
Internet: hebräische und englische Webportale der großen Zeitungen, TV- und Radio-Sender und Walla!
Bruttoinlandsprodukt in Euro: 235 Mrd. USD (2011)
Prokopf-BIP in Euro: 31.004 USD (2011)
Hinweis:
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Der Darfur-Konflikt
Im Westen Sudans, in Darfur, konkurrieren sesshafte afrikanische Stämme mit arabischstämmigen Nomaden um knappe Ressourcen. 2003 eskalierte dieser Konflikt. Die Kämpfe zwischen zwei Rebellenorganisationen, dem sudanesischen Militär und von der Regierung unterstützten Milizen forderten seither geschätzte 300.000 Menschenleben. Rund zweieinhalb Millionen Menschen wurden aus ihren Dörfern vertrieben. Die internationale Gemeinschaft bemüht sich durch den Einsatz von Friedenstruppen, humanitäre Hilfe und Gespräche mit den Konfliktparteien, die Situation zu entschärfen.
Hintergründe des Konflikts in Darfur
Traditionell konkurrieren in Darfur sesshafte afrikanische Stämme, wie zum Beispiel Fur, Zaghawa und Massalit, mit arabischstämmigen Nomaden um knappe Ressourcen. Diese Spannungen konnten lange Zeit durch tradierte Konfliktlösungsmechanismen unter Kontrolle gehalten werden. Durch eine weitere Verknappung von Weideland und Wasser infolge fortschreitender Versteppung und Trockenperioden hat sich der Konflikt seit den achtziger Jahren verschärft. Dazu kamen Arabisierungsbestrebungen der sudanesischen Regierung. Sie nutzte das bestehende Konfliktpotential, um eigene Interessen zu verfolgen.
Die Bildung zweier Rebellenorganisationen im Februar 2003, die der sudanesischen Regierung den bewaffneten Kampf ansagten und das Ende der Marginalisierung und der Benachteiligung der afrikanischen Stämme forderten, führte zu einer massiven militärischen Reaktion der sudanesischen Regierung.
Der Darfur-Konflikt im Westen des Sudan eskalierte damit zu einem Zeitpunkt, als die Beilegung des langjährigen Nord-Süd-Bürgerkriegs unter Vermittlung der internationalen Gemeinschaft in greifbare Nähe rückte. Der Darfur-Konflikt macht – ebenso wie der Nord/Süd-Konflikt – deutlich, dass im Sudan ein erhebliches Konfliktpotential in den Regionen besteht, die von der Zentralregierung in Khartum politisch und wirtschaftlich marginalisiert werden (Zentrum-Peripherie-Konflikt).
Die Regierung bewaffnete Janjaweed-Milizen, die die Rebellen bekämpfen sollten, und bombardierte – in enger Absprache zwischen Militär und Milizen – selbst zahllose zivile Ziele.
Die Janjaweed sind arabischstämmige, berittene Milizen in der Region Darfur, die bereits seit den 1980er Jahren von der Regierung unterstützt und bewaffnet werden.
Die Janjaweed-Milizen begingen unter der Verantwortung und teilweise in enger Kooperation mit der sudanesischen Regierung ungestraft schwerste Menschenrechtsverletzungen und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung.
Eine durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) eingesetzte Untersuchungskommission berichtet von Massenexekutionen, Massenvergewaltigungen, Vertreibungen sowie Verhinderung der Rückkehr der Flüchtlinge durch Abbrennen und Zerstörung der Dörfer. Die sudanesische Regierung behinderte zudem über viele Monate hinweg humanitäre Hilfslieferungen nach Darfur massiv oder machte diese ganz unmöglich.
Doch auch die Rebellenorganisationen haben sich schwerer Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen schuldig gemacht.
Der Konflikt in Darfur im Westen Sudans zählt zu den größten humanitären Krisen weltweit. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind im Zuge des Konflikts mehr als 300.000 Menschen ums Leben gekommen. Die Zahl der Binnenvertriebenen in Darfur liegt nach VN-Angaben zurzeit bei 2,7 Millionen, von denen 1,9 Millionen in Lagern leben. Zudem sind seit Beginn der Kämpfe rund 290.000 Menschen in das Nachbarland Tschad geflüchtet, etwa 50.000 weitere in die Zentralafrikanische Republik. Unter Einschluss der hilfsbedürftigen ortsansässigen Bevölkerung sind derzeit fast vier Millionen der rund sieben Millionen Einwohner Darfurs von der Krise betroffen.
Eine problematische Rolle im Darfur Konflikt spielten auch die Beziehungen Sudans zum Nachbarland Tschad. Beide Seiten beschuldigen sich gegenseitig der Unterstützung von Rebellengruppen im jeweils anderen Land. Erneute Verhandlungen zwischen Sudan und Tschad führten am 19. Januar 2010 zu einem Abkommen über die Einstellung der Unterstützung für die jeweiligen befreundeten Rebellengruppen und die Aufnahme gemeinsamer Grenzkontrollen. Seitdem sind die Beziehungen entspannt.
Internationale Missionen AMIS und UNAMID
Friedensvertrag von 2006
Im April 2004 wurde ein Waffenstillstand vereinbart, den die Friedensmission der Afrikanischen Union (AU) im Sudan, AMIS (African Union Mission in Sudan), überwacht. Wiederholte Verstöße aller Parteien führten zu einer Ausweitung des Mandats auf den Schutz unmittelbar gefährdeter Zivilbevölkerung sowie einer Verstärkung der Truppenstärke auf rund 7.000, davon etwa 1.350 Zivilpolizisten. Finanziert wurde AMIS größtenteils durch westliche Geber, insbesondere die EU und ihre Mitgliedsstaaten, die USA und Kanada. Die EU und die NATO unterstützen AMIS zusätzlich bei Logistik, Planung und Lufttransport.
Nachdem bereits mehrere Verhandlungsrunden gescheitert waren, wurde bei der 7. Runde der Friedensgespräche in Abuja/Nigeria ein Friedensabkommen ausgehandelt. Am 5. Mai 2006 unterzeichneten die sudanesische Regierung und die Fraktion der Rebellengruppe SLM/A (Sudan Liberation Movement/Army) unter Führung von Minni Minnawi den Darfur-Friedensvertrag (Darfur Peace Agreement, DPA).
Minnawi unterzeichnete erst unter starkem internationalen Druck, die beiden anderen Rebellenbewegungen (SLM/A-Fraktion von Abdul Wahid und Justice and Equality Movement-JEM, unter Khalil Ibrahim) lehnten den Vertrag als nicht weit gehend genug ab. Das Darfur Peace Agreement regelt unter anderem Fragen der politischen Vertretung Darfurs auf nationaler und regionaler Ebene, die Aufteilung des nationalen Reichtums sowie Sicherheitsaspekte.
Hierzu gehören insbesondere die Entwaffnung der Janjaweed-Milizen und die Eingliederung von Kämpfern der Rebellenbewegungen in die regulären Sicherheitskräfte.
Das DPA ist allerdings als gescheitert anzusehen. Es hat nicht zu einer Verbesserung der Sicherheitslage oder zu einer umfassenden politischen Lösung des Darfur-Konflikts geführt. Die Rebellenbewegungen sind in der Folge in zahlreiche Splittergruppen zerfallen, was eine Verhandlungslösung zusätzlich erschwert.
Erneute Eskalationen
Nach der Verlegung zusätzlicher Armeeeinheiten nach Darfur begann die sudanesische Regierung im August 2006 eine erneute Militäroffensive. Unter dem Vorwand der Rebellenbekämpfung kam es immer wieder auch zu direkten Angriffen auf die Zivilbevölkerung sowie zu Angriffen durch Janjaweed und die sudanesische Luftwaffe. Auch Stammesauseinandersetzungen nahmen zu. Die Verschärfung der Sicherheitslage und dadurch ausgelöste neue Flüchtlingsbewegungen führten zu einer erneuten Verschlechterung der humanitären Versorgungslage.
Seit Anfang 2007 wurden humanitäre Helfer und selbst die AU-Mission AMIS wiederholt zum Ziel von Übergriffen und Entführungen, was die Arbeit der Mission weiter verkomplizierte und die humanitäre Lage verschärfte. Auch 2008 gingen in Darfur die militärische Auseinandersetzungen zwischen den sudanesischen Streitkräften und regierungsnahen Milizen einerseits und verschiedenen Rebellengruppen andererseits, vor allem in Norddarfur und Djebel Marra, weiter. Ende 2010 kam es erneut zu heftigen Auseinandersetzungen. Dennoch hat der Konflikt verglichen mit den schweren Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung in den Jahren 2003-05 an Schärfe verloren.
UNAMID: African Union/United Nations - Mission in Darfur
Am 31.Juli 2007 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 1769, AMIS in eine gemeinsam von der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen geführte Friedensmission (UNAMID) zu überführen. Am 29. Juli 2011 hat der Sicherheitsrat mit Resolution 2003 die Mission UNAMID bis Juli 2012 verlängert.
Kernaufgaben von UNAMID sind die Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens vom 05. Mai 2006 und Unterstützung der derzeitigen Friedensverhandlungen. Weitere Aufgaben sind der Schutz von Zivilisten, humanitären Helfern und der Selbstschutz. Ferner gehören zum Mandat die Förderung der Menschenrechte und Beobachtung der Lage an der sudanesischen-tschadischen Grenze.
Aktuelle Darfur-Gespräche
Klar ist: die humanitäre Krise kann ohne eine Lösung des dahinter stehenden politischen Konfliktes nicht nachhaltig gelöst werden.
Auf internationaler Ebene hat Katar Anstrengungen für neue Darfur-Gespräche unternommen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit VN-/AU-Chefvermittler Bassolé. Die Bundesregierung hält die Darfur-Friedensgespräche in Doha nach wie vor für ein geeignetes Forum. Ein erster Erfolg wurde im Februar 2009 verzeichnet, als die Rebellengruppe JEM und die sudanesische Regierung eine Absichtserklärung über vertrauensbildende Maßnahmen (Gefangenenaustausch, humanitäre Hilfe) unterzeichneten.
Nach langen Verhandlungen gelang es Bassolé zusammen mit der Regierung von Katar, Rebellen und zivilgesellschaftliche Gruppen aus Darfur in Doha zusammenzubringen. Allerdings kam es Ende 2010 zu einer Unterbrechung in den Verhandlungen und verstärkten militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und den Rebellen.
Seit dem 5. Februar 2011 wurden die Gespräche mit Beteiligung den wichtigsten Rebellengruppen JEM und LJM wieder aufgenommen. Im Mai 2011 fand in Doha eine Allparteien-Konferenz mit 500 Teilnehmern der Darfurischen Zivilgesellschaft statt. Das dort verabschiedete Kommuniqué soll die Grundlage für einen Friedensvertrag bilden und umfassende Akzeptanz für den Beginn eines Darfur-Friedensprozesses herstellen.
Seit Anfang 2012 macht der Friedensprozess mit der Einrichtung der "Darfur Regional Authority" (DRA) Fortschritte. Im März 2012 wurde das "Doha Document for Peace in Darfur" (DDPD) von der Regierung des Sudan und dem "Liberation and Justice Movement"(LJM) angenommen. Ein Rahmenabkommen der Mission UNAMID zum Darfur-Friedensprozess soll die Umsetzung des Doha-Dokuments unterstützen, die Rebellengruppen, die das Doha Dokument nicht unterzeichnet haben, einbeziehen und die Zivilgesellschaft in Darfur am Friedensprozess beteiligen. Im Januar 2012 wurden auch die neuen Bundesstaaten Zentral-Darfur und Ost-Darfur gegründet.
Die Afrikanische Union hat einem "High Level Panel for Darfur" unter Leitung des ehemaligen südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki die Aufgabe übertragen, nach Abschluss der Friedensverhandlungen die Umsetzung des Abkommens zu garantieren und Wege zur Vereinbarung von Versöhnung und Gerechtigkeit („transitional justice") zu finden.
Humanitäre Lage
Westsudan und Tschad gehören zu den prekärsten Krisengebieten weltweit. Die humanitäre Hilfe ist aufgrund zunehmenden Banditentums und bürokratischer Hindernisse für NGOs nur eingeschränkt möglich. 2010 ist die Zahl der Opfer des Konflikts auf ca. 2000 gestiegen (im Vergleich: 875 Todesopfer im Jahr 2009).
2010 bis 2011 wurden bei Übergriffen auf Hilfsorganisationen und die Friedensmission zwölf Mitarbeiter getötet und fünf entführt. Im Zuge wieder aufgeflammter Kämpfe und Flächenbombardements kam es zu neuen Flüchtlingswellen. Die Zahl der Binnenvertriebenen lag 2011 immer noch bei rund 1,9 Millionen – und damit bei einem Viertel der Bevölkerung Darfurs. Etwa 4,7 Millionen der 7 Millionen Einwohner Darfurs sind vom Konflikt betroffen, derzeit erhalten 2,8 Millionen Nahrungsmittellieferungen.
In Reaktion auf den IStGH-Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Bashir hat die Regierung in Khartum im März 2009 die Arbeit von 13 internationalen humanitären Nichtregierungsorganisationen unterbunden (darunter: Oxfam, Care, Mercy Corps, International Rescue Committee, Ärzte ohne Grenzen) und drei sudanesischen NROs die Zulassung entzogen. Deutsche Organisationen waren jedoch nicht betroffen. Einschüchterung, Ausweisung und Behinderung der Arbeit humanitärer Helfer halten jedoch an.
Die Bundesregierung hat diesen Schritt aufs Schärfste verurteilt und den Sudan aufgefordert, humanitären Hilfsorganisationen ungehinderten Zugang nach Darfur zu ermöglichen und mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten.
Für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Darfur bzw. für sudanesische Flüchtlinge im Tschad hat das Auswärtige Amt 2009 - 2011 bereits 4,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen Leistungen der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe des BMZ (2009 - 2011: 13,9 Millionen Euro).
IStGH-Haftbefehl gegen Präsident Baschir
Am 4. März 2009 erließ der IStGH (Internationale Strafgerichtshof in Den Haag) Haftbefehl gegen Staatspräsident Baschir wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit in fünf Fällen und Kriegsverbrechen in zwei Fällen. Im Juli 2010 wurde der Haftbefehl noch um Völkermord ergänzt.
Befürchtungen, dass sich der Haftbefehl negativ auf die Sicherheitslage der Missionen der Vereinten Nationen (UNMIS und UNAMID) auswirken könnte, haben sich nicht bestätigt.
Bereits im März 2005 hatte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Resolution 1593) die Situation in Darfur an den Strafgerichtshof verwiesen und Khartum zur Zusammenarbeit mit diesem verpflichtet. Sudan lehnt eine Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof ab. Die Europäische Union drohte Sudan erstmals im Juni 2008 mit Sanktionen, sollte die Nicht-Kooperation fortgesetzt werden.
Am 27. April 2007 erließ der IStGH gegen den ehemaligen Staatsminister im sudanesischen Innenministerium Ahmad Haroun sowie Janjaweed-Führer Ali Kosheib Haftbefehle wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 51 Fällen.
Weitere Verfahren laufen gegen drei Rebellenführer, die am Angriff auf den AMIS-Stützpunk in Haskanita am 29.09.07 beteiligt gewesen sein sollen, bei dem zwölf Peacekeeper ums Leben kamen. Einer der Gesuchten, der Führer der „United Resistance Front", Bahr Idriss Abu Garda, folgte am 18.05.09 freiwillig einer Ladung des IStGH.
Am 1. März 2012 erließ der IStGH gegen den Verteidigungsminister Abdel Raheem Muhammad Hussein Habftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Stand 22.05.2012
Taiwan
Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan. Die deutschen Interessen werden in Taipei seit dem Jahre 2000 durch das Deutsche Institut wahrgenommen.
Daneben bestehen das Goethe-Institut Taipei, das vom Deutschen Industrie- und Handelstag getragene Deutsche Wirtschaftsbüro (DWB) und ein Büro von „Germany Trade and Invest" (gtai).
Darüber hinaus ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) mit einem Informationszentrum und drei Lektoren vertreten. Ferner existiert die "Deutsche Schule Taipei", die gemeinsam mit einer französischen und britischen Sektion unter dem Dach der "Taipei European School" arbeitet.Taiwan unterhält inoffizielle Vertretungen in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt. Ein taiwanischer Wissenschaftsreferent ist in Bonn tätig.
Stand: Februar 2012
Name: Taiwan, zuweilen andere Bezeichnungen, darunter „Chinese Taipei". Taiwan selbst verwendet den Begriff„Republik China" bzw. „Republic of China (ROC)"
Klima: Im Norden subtropisch, im Süden tropisch
Lage: Zwischen 21° 45'25'' und 25° 56'21'' nördlicher Breite und 119° 18'03'' östlicher Länge
Größe:Gesamtfläche: 36.192 qkm
Hauptstadt: Taipei, 2,6 Mio. Einwohner, Großraum ca. 6.5 Mio.
Bevölkerung: 23,230 Mio., davon ca 510.000 Ureinwohner polynesischen Ursprungs;
Landessprache: Amtssprache: Chinesisch (Mandarin).
Weitere Sprachen: Taiwanisch (Minnan-Dialekt des Chinesischen), Hakka-Dialekt, Ureinwohnersprachen
Religionen / Kirchen:V orwiegend Anhänger eines buddhistisch-taoistischen Synkretismus; Buddhisten: ca. 5,5 Mio., Taoisten: ca. 4,5 Mio., Protestanten: 0,6 Mio., Katholiken: 0,3 Mio.
Nationalfeiertag: 10. Oktober, Tag der Gründung der „Republik China" (1911).
Staatsform/Regierungsform: Republik mit starker Stellung des Präsidenten
Staatsoberhaupt: Präsident Ma Ying-jeou (Kuomintang – Chinese Nationalist Party/KMT), seit 20. Mai 2008 (Wiederwahl am 14.01.2012)
Vertreter: Vizepräsident Vincent Siew (KMT), seit 20. Mai 2008. Am 20.05.2012 wird der neue Vizepräsident Wu Den-yih (KMT) sein Amt antreten.
Regierungschef: Premierminister Sean Chen seit Feb. 2012
Außenminister: Timothy Yang, seit September 2009
Parlament: Legislativ-Yuan mit 113 für vier Jahre gewählten Abgeordneten. Parlamentspräsident: Wang Jin-pyng (KMT) seit 5. Dezember 1998
Regierungspartei: KMT: ca eine Mio. Mitglieder, mit 64 Sitzen im Legislativ-Yuan stärkste Partei.
Opposition: Democratic Progressive Party (DPP), ca. 320.000 Mitglieder, im Legislativ-Yuan mit 40 Sitzen zweitstärkste Partei.
Taiwan Solidarity Union (unterstützt zumeist die DPP) und die People First Party (KMT-nah) verfügen jeweils über drei Parlamentssitze. Drei weitere Mandate werden von Unabhängigen gehalten.
Gewerkschaften: Ca.3,5 Mio. der über 10 Mio. Arbeitnehmer sind in knapp 1000 Betriebs- und Industriegewerkschaften sowie über 3500 Handwerksgilden organisiert.
Verwaltungsstruktur: Zentralregierung (Sitz Taipei) umfasst das Präsidialamt und fünf "regierende Räte" (Yuan):
Exekutiv-Yuan (Regierung): Mit dem Premierminister an der Spitze, besteht aus insgesamt 46 Ministerien, Kommissionen,Räten und Ministern ohne Geschäftsbereich;
Legislativ-Yuan (Parlament): Oberstes Gesetzgebungsorgan;
Justiz-Yuan: Oberstes Organ der Rechtsprechung einschließlich 15 vom Staatspräsidenten ernannten "Großen Richtern", die als "Rat der Großen Richter" auch für die Auslegung der Verfassung und relevante Rechtssprechung zuständig sind;
Prüfungs-Yuan: Zuständig für Prüfung, Einstellung und Verwaltung öffentlich Bediensteter;
Kontroll-Yuan: Mit Sanktionsbefugnis ausgestatteter Rechnungshof.
Internationale Organisationen (Mitgliedschaft, Mitarbeit):Asiatisch-Pazifische Wirtschaftskooperation (APEC), unter Bezeichnung "Chinese Taipei"; Welthandelsorganisation (WTO), unter Bezeichnung: "Separates Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinese Taipei)", seit 01.01.2002; Internationales Olympisches Komitee (IOC), unter Bezeichnung "Chinese Taipei Olympic Committee" und besonderer Olympia-Flagge, die mit Nationalflagge nicht identisch ist; Asiatische Entwicklungsbank, unter Bezeichnung „Taipei, China (under protest)"; jährlich neu zu bestätigender Beobachter bei der Weltgesundheitsversammlung (WHA) seit 2009.
Wichtigste Medien:T ageszeitungen: chinesischsprachige "Apple Daily", „United Daily News", "China Times", "Liberty Times"; englischsprachige "Taipei Times" und "China Post".
Rundfunk:Broadcasting Corporation of China (BCC), daneben ca. 170 Rundfunkgesellschaften und zahlreiche kleine Privatsender.
Fernsehsender: terrestrisch: TTV, CTV und CTS, Formosa Television. Öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm (PTVS, CTS, Hakka-TV) außerdem ca. 100 Kabelfernsehkanäle
Staatliche Nachrichtenagentur CNA (Central News Agency)
Staatliche Rundfunkanstalt „Radio Taipei International - RTI"
Bruttoinlandsprodukt: 466,9 Mrd. USD (2011)
Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt:20.139 USD (2011)
Wirtschaft
Stand: März 2012
Charakterisierung der taiwanischen Wirtschaft
Taiwan hat eine hoch entwickelte, stark Export abhängige Marktwirtschaft (70 % des BIP werden durch Exporte generiert). Mit 23 Mio. Einwohnern und einem BIP von 466,9 Mrd. US$ zählt es zu den 25 größten Volkswirtschaften und den 15 wichtigsten Handelsnationen der Welt. Mit einem BIP pro Kopf in Kaufkraftparitäten von über 20.000 US$ liegt Taiwan real sogar vor Japan und Südkorea. Im Global Competitiveness Report 2010-2011 des World Economic Forum wird Taiwan mit Platz 13 (Korea Platz 24, Deutschland Platz 6) ein unverändert gutes Zeugnis ausgestellt. Exzellente Bewertungen gab es dabei für Taiwan als innovativem Standort mit starker F&E-Basis (1. Platz bei Cluster-Entwicklung).
Als einer der vier "asiatischen Tiger" hat Taiwan sich von einem agrarisch geprägten Land innerhalb einer Generation zum Hochtechnologieland gewandelt. Nach dem Aufbau großer Exportkapazitäten ist Taiwan neben traditionellen Schwerindustrien wie der Petrochemie heute von IT-Produktion und Maschinenbau geprägt. In vielen IT-Produktgruppen ist Taiwan Weltmarktführer. 90 % aller Notebooks, Smart-Phones und Mother-Boards sowie 60 % aller Halbleiter werden von taiwanischen Unternehmen wie ACER, ASUS, oder HTC hergestellt. Da taiwanische Unternehmen vor allem als Original Equipment Manufacturer (OEM) produzieren (bspw Foxconn (HonHai)), d. h. nicht als Marke in Erscheinung treten, steckt die Entwicklung eigener Marken noch in den Kinderschuhen. Bei einer Reihe von IT-Bauteilen ist die weltweite IT-Branche auf taiwanische Schlüsselkomponenten angewiesen. In Folge gestiegener Produktionskosten haben taiwanische Unternehmen bedeutende Teile der (End-) Fertigung in den 1990er und 2000er Jahren auf das chinesische Festland und dort vor allem an die Ostküste verlagert. In zunehmendem Maße verlagert sich dies aber nun ins chinesische Hinterland und nach Südostasien (vor allem Vietnam, wo Taiwan wichtigster Investor ist). Die Verflechtung der taiwanischen Wirtschaft mit der VR China schreitet mit der Entwicklung Chinas zum Kundenmarkt weiter fort. Taiwanische Unternehmen haben dort beträchtliche Investitionen getätigt (nach Schätzungen zwischen 60 und 202 Mrd. €). Taiwan selbst versucht sich vor allem als Forschungs- und Entwicklungsstandort zu etablieren und auf ausbildungsintensive Hochtechnologien zu konzentrieren. So entsteht das BIP heute nur noch zu ca. 1,5 % aus dem Beitrag der Landwirtschaft, zu über 30 % aus dem der Industrie und etwa 65 % aus dem Anteil der Dienstleistungsbranche.
Taiwan hat es bei seinem wirtschaftlichen Aufstieg geschafft, soziale Verwerfungen in der Gesellschaft weitgehend zu vermeiden. Dennoch werden die sich rasch wachsenden Wohlstandsunterschiede ein immer größeres Thema. Auch stellen die alternde Gesellschaft, subventionierte Verbrauchskosten (u. a. Energie und Wasser) sowie aufgrund zu niedriger Löhne eine zu starke Abwanderung Hochqualifizierter Taiwan zunehmend vor Probleme. Eine moderate Arbeitslosenrate von regelmäßig unter 5 % sowie der hohe Alphabetisierungsgrad von über 98 % tragen zu einem gut ausgebildeten Personalangebot bei. Der KMU-Sektor spielt in Taiwan eine wichtige Rolle, was zur flexiblen und schnellen Reaktionsfähigkeit auf aktuelle Entwicklungen beiträgt. Außerdem ist Taiwan als Testmarkt für den asiatischen Raum von Interesse. Mit dem Abschluss eines Wirtschaftsrahmenabkommens (ECFA) mit der Volksrepublik China, das am 13. September 2010 in Kraft trat, reagierte Taiwan auch auf Wettbewerbsnachteile nach dem Abschluss des Freihandelsabkommens Chinas mit der ASEAN und erhofft sich weitere Wachstumsimpulse.
Einfluss der Regierung
Die Regierung versucht traditionell, die Eingriffe auf ein Minimum zu begrenzen (z. B. beim Arbeitsmarkt). Aufgrund der hohen Exportabhängigkeit Taiwans hat die Regierung in Krisensituationen wie 2008/2009 auch immer wieder konjunkturpolitische Maßnahmen ergriffen. In Reaktion auf die Freihandelsabkommen Koreas mit der EU und den USA wurde im Oktober 2011 beschlossen, in ihren Zielmärkten erhöhten Zöllen unterliegende Exportwaren bei Ausfuhr steuerlich zu entlasten. Die im Januar 2012 im Amt bestätigte Regierung will nach ersten Verlautbarungen diverse Reformen für die Modernisierung und für mehr sozialpolitischen Ausgleich in Angriff nehmen. Gelegentlich behindert zu viel Bürokratie bei Zertifizierungen oder im Finanzmarkt unternehmerische Freiheiten. Durch gesetzliche Restriktionen im Wirtschaftsverkehr mit China (insbesondere Investitionsbeschränkungen) besteht staatlicher Regierungseinfluss fort, der aber zunehmend spürbar abgebaut wird. Es existieren noch Unternehmen mit einer ausschließlichen oder einer Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand (u. a. Strommarkt, Kraftstoffe, Transport). Öffentliche Versorgungsssysteme arbeiten häufig mit Verlusten. Wichtige Aufsichtsbehörden sind die Fair Trade Commission und die Financial Supervisory Commission. Ein erfolgreiches Beispiel der Infrastrukturpolitik sind die drei Science Parks, die zusammen ca. 10 % des taiwanischen BIP generieren und seit ihrer Gründung vor 30 Jahren zum Modell in vielen Ländern wurden. Eine zuverlässige Verwaltung und ein funktionierendes Rechtswesen bieten einen guten Rahmen für ein stabiles Investitionsklima. Der IPR-Schutz ist sehr hoch ausgeprägt und damit ein wesentlicher Standortvorteil Taiwans in der Region. Dies begünstigt auch den Trend zum Aufbau von aktuell knapp 200 Forschungs- und Entwicklungszentren (Google, HP, Dell, Sony, Evonik etc.), der von der Regierung aktiv gefördert wird. Auch investiert die Regierung 2012 verstärkt in die Entwicklung neuer IKT-Anwendungen wie Cloud Computing (585 Mio. €) und smart grids (4,28 Mrd. US$). Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden in 2012 voraussichtlich 3 % des BIP erreichen (70 % davon trägt die Privatwirtschaft).
Aktuelle Wirtschaftsentwicklung, Wirtschaftsklima
Nach schwungvoller Erholung aus seiner bislang schwersten Wirtschaftskrise 2008/2009 mit Wachstumsraten von über 10 % in 2010 verlor Taiwans Wirtschaftswachstum in 2011 mit 4,04 % wieder an Dynamik und kehrte zu seinem üblichen Wachstumspfad von 4-6 % zurück. Jedoch lag dies etwas unter den Erwartungen der Regierung für 2011, was mit den Folgen der europäischen Schuldenkrise auf die Weltkonjunktur im 4. Quartal 2011 (nur 1,9 % BIP-Wachstum zum Vorjahresquartal) zu erklären ist. Taiwan ist stark von der internationalen Konjunkturentwicklung abhängig. Für 2012 wurden aufgrund der weltweiten Unsicherheiten daher die Wachstumsprognosen von der Regierung auf 3,85 % leicht gesenkt. Dies geht aber durchaus auch einher mit wachsenden Sorgen zur Entwicklung des Ölpreises und darüber, ob Taiwans Innovations- und Wachstumskraft auch bei guter Konjunktur künftig noch wird Wachstumsraten von über 4 % generieren können. Nachdem der Taiwan-Dollar (NT$) im Jahr 2011 weitgehend um 40-42 NT$ gegenüber dem Euro schwankte, findet seit Dezember 2011 eine beschleunigte Aufwertung auf im März 38,6 NT$ zum Euro statt, was sich negativ auf den Export Taiwans auswirkt. Eine weitere Aufwertung gegenüber US Dollar und Euro ist zu erwarten. 2011 lag die Inflationsrate bei 2 %, für 2012 wird ein ähnlicher Wert erwartet. Die Devisenreserven erreichten mit 385 Mrd. USD in 2011 erneut einen Rekord und liegen weltweit an vierter Stelle. Der private Konsum zog 2011 um 3 % an . Die Inlandsinvestionen legten 2011 mit 20,7% bedingt durch öffentliche Bauinvestitionen i.H.v. Über 12 Mrd. € kräftig zu, wobei weltweite Unsicherheiten die Stimmung etwas trüben und die Regierung in 2012 für Baumaßnahmen ein deutlich geringeres Budget angesetzt hat. Der Nettokapitalzufluss in den taiwanischen Aktienmarkt betrug im Dezember 2011 0,2 Mrd. US$, war über das gesamte Jahr 2011 betrachtet jedoch mit – 9,8 Mrd. US$ negativ. Das Zinsniveau der Zentralbank blieb in 2011 mit zuletzt 1,36 % konstant.
Außenhandel
Seit 2002 ist Taiwan als "Separates Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinese Taipei)" Mitglied der WTO und seit 1991 der APEC (als „member economy Chinese Taipei"). Mit Wirkung vom 15.7.2009 wurde Taiwan Mitglied des „Government Procurement Agreement (GPA)" der WTO und kam damit einer langjährigen Forderung der ausländischen Unternehmen nach, da das GPA grundsätzlich einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewährt. Dennoch gewinnen ausländische Unternehmen insbesondere im Infrastrukturbereich kaum taiwanische Aufträge, da das Ausschreibungssystem durch zu einseitige Ausrichtung auf den niedrigsten Preis und bürokratische Vertragsregeln nicht leistungsorientiert ist und international bewährte Verfahren kaum nutzt. Die „European Chamber of Commerce Taipei (ECCT)" vertritt die Interessen europäischer (einschließlich der deutschen) Unternehmen in Taiwan wirkungsvoll. Das Deutsche Wirtschaftsbüro Taipei konzentriert sich auf den bilateralen Handel und Investitionen. In 2011 stellten taiwanische Unternehmen mit 3992 Ausstellern auf 94 deutschen Messen über 4 % aller ausländischen Aussteller. Taiwan ist damit das 7. wichtigste Ausstellerland in Deutschland. Die gtai unterhält ein Korrespondentenbüro in Taipei und veröffentlicht regelmäßig aktuelle Branchen- und Trendberichte zu Taiwan.
Aufgrund der starken Abhängigkeit vom Außenhandel ist Taiwan eine grundsätzlich offene Volkswirtschaft. Da Taiwans BIP-Wachstum zu ca. 70 % von Exporten getragen wird, ist man auf freien Handel angewiesen. Nichttarifäre Handelshemmnisse wie Zertifizierungsbestimmungen, die mangelnde Anerkennung ausländischer Prüfsiegel oder Einschränkungen für Importe aus China stellen dennoch nicht unbedeutende Barrieren im sonst gut funktionierenden Handel mit Taiwan dar.
Die VR China ist der wichtigste Handelspartner Taiwans, vor Japan und den USA (Deutschland Platz 7). Deutschland ist für Taiwan weiter mit Abstand der wichtigste Handelspartner in Europa. Aus deutscher Sicht ist Taiwan an fünfter Stelle der wichtigsten Handelspartner in Asien und steht 2011 an 28. Stelle weltweit (vor Kanada und Mexiko). Trotz der geringen Bevölkerungszahl Taiwans kommt der Handel mit Taiwan auf ein Volumen von 13,01 Mrd. (2011) a. In Taiwan sind ca. 250 deutsche Unternehmen ansässig.
Sozialstaatliche Elemente
Sozialstaatliche Elemente gibt es unter anderem in Form der nationalen Krankenversicherung, einer Arbeitslosenversicherung und von Sozialhilfe. Eine nationale Rentenversicherung wurde 2008 eingeführt. Alle taiwanischen Sozialversicherungen sind an Kosteneffizienz orientierte Basisversorgungssysteme, was insbesondere im Gesundheitsbereich bei hoher Leistungsfähigkeit zu vergleichsweise niedrigen Kosten führt. Taiwans Gesellschaft ist eine der am schnellsten alternden weltweit (weltweit niedrigste Geburtenrate).
Umwelt- und Klimapolitik
Auch als Folge seiner schnellen wirtschaftlichen Entwicklung hat Taiwan mit Umweltproblemen zu kämpfen. Die Gründung einer Umweltschutzbehörde im Jahr 1987 markiert den Beginn einer kohärenten Umweltpolitik in Taiwan. Die bisher rund 300 verabschiedeten Umweltgesetze orientieren sich an Standards westlicher Industrieländer. Inzwischen wurden im Umweltbereich deutliche Erfolge erzielt, z.B. durch Aufbau eines weltweit führenden Mülltrennungs- und Wiederverwertungssystems.
Taiwans CO2-Emissionen beliefen sich 2010 auf ca. ein Prozent des weltweiten Ausstoßes bei einem Weltbevölkerungsanteil von 0,34% und haben sich seit 1990 verdreifacht. Bis 2020 sollen diese auf das Niveau von 2005, bis 2025 dann auf das Niveau von 2000, bis 2050 sogar auf die Hälfte des Niveaus von 2000 reduziert werden.
Unter anderem mit der Verabschiedung eines Energiekonzepts sollen die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele konkretisiert werden. Ein Erneuerbare-Energien-Gesetz existiert seit 2009 und soll insbesondere für "off shore"-Windenergie ausgeweitet werden. Derzeit beträgt deren Anteil an der Stromversorgung unter 1%. Mit 19% soll ein erheblicher Anteil der beabsichtigten Reduktion von CO2 durch Technologien zu dessen Abscheidung und Speicherung erreicht werden (CCS-Technologien). Weitere gesetzliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und die Einführung eines Emissionshandelssystems oder CO2-Steuern werden nur zögerlich umgesetzt.
Die OECD-weit niedrigsten Strompreise erschweren Neuinvestitionen in "grüne Technologien". Weitere Schwerpunkte der taiwanischen Regierung sind derzeit die Bereiche "E-Mobilität" und Pilotprojekte für "low carbon communities", die auch die Rentabilität CO2-armer Technologien verdeutlichen sollen.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Kultur- und Bildungspolitik
Stand: März 2012
Taiwan besitzt eine vielfältige Kultur- und Medienlandschaft. Taiwan verfügt mit ca. 160 Universitäten und Hochschulen, sowie einer Vielzahl von Forschungseinrichtungen über eine sehr gute Infrastruktur für Bildung und Forschung.
Kulturförderung wird in Taiwan relativ großzügig budgetiert. Der Anteil der Kulturausgaben im weiteren Sinn am BIP beträgt insgesamt 20 %. Dabei entfallen 12,6 % auf Bildung, 5,8 % auf Wissenschaft und Forschung, sowie 1,6 % auf Kulturförderung im engeren Sinne (Haushalt 2011). Taiwan bemüht sich, die materiellen Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung weiter zu verbessern. So sollen die Ausgaben für diesen Bereich unter Einbeziehung der Privatwirtschaft möglichst bald das Ziel von 3 % des BIP erreichen (derzeit ca. 2,94 %).
Die Medienlandschaft ist in Anbetracht von (nur) 23 Mio. Konsumenten sehr dicht. So existieren derzeit vier große überregionale chinesischsprachige und zwei englischsprachige Tageszeitungen, eine große Menge Magazine und Fachzeitschriften, über 60 Fernsehsender und eine Vielfalt von Radiostationen. 77 % aller Haushalte haben Zugang zum Internet.
Es gibt eine Reihe erstklassiger Kulturgruppen. International bekannt sind zum Beispiel das taiwanische Tanztheater „Cloud Gate" und die Formation „U-Theatre". Klassische Musik, Ballett und Tanz erfreuen sich hoher Wertschätzung.
Ca. 1.200 Studentinnen und Studenten aus Taiwan studieren in Deutschland. Besonders beliebt sind juristische Studien und musikalische Ausbildung.
In Taipei wird die kulturelle Programmarbeit vom Goethe Institut Taipei wahrgenommen, das auch Sprachkurse anbietet. Der DAAD ist mit zwei Lektoren, sowie einem Information Center in Taipei, vertreten und engagiert sich neben den üblichen Stipendien- und akademischen Austauschaufgaben verstärkt im Bereich Forschungsmarketing. Daneben gibt es, im wesentlichen von Alumni getragen, einen Chinesisch- Deutschen Kultur- und Wirtschaftsverband (CDKWV), den Verein der DAAD- Freunde, die Carl- Duisberg- Gesellschaft in Taiwan sowie eine Vereinigung der Humboldtianer.
Die Deutsche Schule Taipei (DST) ist Teil der Taipei European School (TES), an der neben dem deutschen Zweig auch noch ein französischer und ein britischer sowie die High School (Abschluss International Baccalaureat- IB) bestehen. Fünf taiwanische Oberschulen, in denen Deutsch unterrichtet wird, sind Teil der Partnerschulinitiative (PASCH). An über 40 Schulen wird Deutsch als zweite Fremdsprache angeboten. Die Zahl der Deutschlernenden ist dadurch in nur wenigen Jahren rasant gewachsen.
Die Einschulungsrate in der obligatorischen neunjährigen Grundschule beträgt fast 100%. 98,15% der Schüler eines Jahrgangs besuchen weiterführende Schulen. Die Regierung hat beschlossen, die Schulpflicht ab dem Jahre 2014 auf 12 Jahre auszuweiten. Englisch ist an Junior und Senior High Schools Pflichtfach. Zweite Fremdsprachen werden erst seit kurzer Zeit verstärkt gefördert.
Taiwan verfügt über zahlreiche erstklassige öffentliche und private Forschungsinstitute, darunter Academia Sinica oder das Industrial Technology Research Institute (ITRI). Weitere Informationen zu Wissenschaft und Forschung Taiwans können unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.kooperation-international.deabgerufen werden.
Zwischen deutschen und taiwanischen Hochschulen bestehen 105 Partnerschaften (Quelle: Hochschulkompass der HRK).
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Innenpolitik
Stand: März 2012
Staatsaufbau
Taiwan war das Rückzugsgebiet der national-bürgerlichen Regierung der Kuomintang (KMT), die China seit dem Sturz des Kaiserreichs 1911 bis zur eigenen Niederlage gegen die Kommunisten 1949 beherrschte. Von 1895 bis 1945 war Taiwan japanisches Kolonialgebiet.
Der Staatsaufbau orientiert sich im Wesentlichen noch an der Verfassung der 1911 gegründeten Republik China. Bis 1987 herrschte auf Taiwan Kriegsrecht. Danach setzte eine Demokratisierung ein, die mittlerweile eine lebendige politische Landschaft hervorgebracht hat.
Seit 1996 wird der Präsident direkt vom Volk gewählt. Der Präsident setzt den Premierminister ein, der wiederum vom Parlament (Legislativ-Yuan) bestätigt werden muss.
Am 14. Januar 2012 fanden in Taiwan Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Der bisherige Amtsinhaber Präsident Ma Ying-jeou wurde für eine zweite vierjährige Amtsperiode wiedergewählt. Seine Partei, die KMT, ging aus der Wahl erneut als stärkste Kraft mit den meisten Sitzen im Parlament hervor.
Verhältnis zu China
Seit dem Regierungswechsel 2008 haben sich die Beziehungen zwischen Peking und Taipei verbessert. Am 29. Juni 2010 wurde ein wirtschaftliches Rahmenabkommen "ECFA" ("Economic Cooperation Framework Agreement") unterzeichnet, dem noch 16 weitere Abkommen bis heute folgten. Die unmittelbaren Folgen dieser 16 Vereinbarungen sind über 550 wöchentliche Direktflüge, ein reger Touristenverkehr, eine engere finanzielle Zusammenarbeit (Bankenaufsicht, Eröffnung von Filialen), Kooperation in strafrechtlichen Fragen (Auslieferung von Wirtschaftskriminellen), eine Vereinbarung zum Schutze des geistigen Eigentums und eine engere medizinische Zusammenarbeit.
Etwa eine Million Taiwaner leben ständig in China.
Das Verhältnis zur Volksrepublik China stellt die größte Kontroverse zwischen dem „blauen Lager" (v.a. KMT) und dem „grünen Lager" (v.a. Democratic Progressive Party - DPP) dar. Die Mehrheit der Taiwaner wünscht dabei auch vor dem Hintergrund offener eigener Identitätsfragen Stabilität und Beibehaltung des Status quo.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Beziehungen zwischen Taiwan und Deutschland
Stand: Februar 2012
Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
Die deutschen Interessen werden in Taipei durch das Deutsche Institut Taipei wahrgenommen.
Daneben bestehen das Goethe-Institut Taipei, das vom Deutschen Industrie- und Handelstag getragene Deutsche Wirtschaftsbüro (DWB) und ein Büro von „Germany Trade and Invest" (gtai).
Darüber hinaus ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) mit einem Informationszentrum und zwei Lektorinnen vertreten. Ferner existiert die „Deutsche Schule Taipei", die gemeinsam mit einer französischen und britischen Sektion unter dem Dach der „Taipei European School" arbeitet.
Taiwan unterhält inoffizielle Vertretungen in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt. Ein taiwanischer Wissenschaftsreferent ist in Bonn tätig.
Beziehungen zu Deutschland
Die bilateralen Beziehungen lassen sich durch 1.200 taiwanische Studenten in Deutschland, ca. 250 deutsche Unternehmen und ca. 1500 Deutsche in Taiwan sowie die neben dem Deutschen Institut seit vielen Jahren bestehenden Einrichtungen Goethe-Institut (seit 1964), Deutsche Schule (seit 1990), Deutsches Wirtschaftsbüro (seit 1981, mit „Germany Trade and Invest"), DAAD (seit den 1950er Jahren; seit 2000 mit Informationszentrum) sowie lt. Hochschulrektorenkonferenz 105 deutsch-taiwanischen Hochschulpartnerschaften veranschaulichen.
Taiwan ist nach Indien Deutschlands fünftwichtigster Handelspartner in Asien (weltweit außerhalb der EU Nr. 14). In fast allen Branchen sind deutsche Unternehmen in Taiwan oft schon seit vielen Jahren aktiv und nicht selten haben diese Geschäftsbeziehungen direkten Bezug zu China, wo Taiwan einer der wichtigsten Auslandsinvestoren ist. Taiwan interessiert sich für Deutschlands energiepolitische Entwicklungen und die damit einhergehende Entwicklung grüner Technologien. Im Februar 2011 informierte sich eine hochrangige taiwanische Ministerdelegation in Deutschland über das Energiekonzept der Bundesregierung 2050, woraus sich eine Reihe von Folgeprojekten entwickelt haben. Der Besuch des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium Otto im September 2011 in Taipei konnte dieser Kooperation weitere Impulse verleihen. Im Rahmen des deutsch-taiwanischen Projekts "Roadshow Sustainability" fand im November 2011 ein Expertenforum mit über 500 Teilnehmern in vier Großstädten Taiwans zum Thema "Low Carbon Cities" statt.
Auch im Wissenschaftsbereich intensivieren sich die deutsch-taiwanischen Kontakte zu Zukunftsthemen wie Urbanisierung, alternde Gesellschaften, Umwelt und Energie spürbar.
Im November 2008 wurde mit fünf taiwanischen Exzellenz-Oberschulen die Vereinbarung über die Partnerschulinitiative des Auswärtigen Amtes PASCH unterzeichnet und 17 neue Deutschklassen eröffnet. Insgesamt lernen fast 3000 taiwanische Oberschüler Deutsch, das damit nach Englisch, Japanisch und Französisch an vierter Stelle bei den Fremdsprachen liegt.
Darüber hinaus werden Deutschkurse an vielen Universitäten, privaten Sprachschulen und auch am Goethe-Institut Taipei angeboten.
Seit Oktober 2010 bietet Deutschland ein "Working-Holiday-Programm" für junge Taiwaner und Deutsche an. Ein "Working-Holiday-Visum" ermöglicht einen maximal einjährigen Aufenthalt in Deutschland, bei dem man zeitlich befristet arbeiten, studieren oder Urlaub machen kann.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Außenpolitik
Stand: Februar 2012
Grundlinien der Außenpolitik
Taiwan unterhält zu 23 Staaten in Mittel- und Südamerika, in Afrika, im Pazifik sowie zum Vatikan diplomatische Beziehungen. Diese Staaten haben in der Folge keine diplomatischen Beziehungen mit der Volksrepublik China. Die weit überwiegende Mehrheit der Staaten praktiziert eine „Ein-China-Politik". Die EU-Mitgliedsstaaten, die USA, Japan, Russland sowie die ASEAN-Staaten unterhalten keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan. Ihre inoffiziellen Vertretungen nennen sich „Institute" (USA, Deutschland), „Office" (Österreich, Frankreich), „Trade Office" (Finnland, Schweden, EU-Delegation) oder „Association" (Japan, Indien). Insgesamt sind 70 Staaten in Taiwan vertreten, darunter 16 EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Delegation.
Seit 1971 ist Taiwan kein VN-Mitglied mehr. Mit Annahme der Resolution 2758 übernahm die Volksrepublik China seinen Platz. Als Separate Customs Territory of Taiwan, Penghu, Kinmen and Matsu (Chinese Taipei) ist Taiwan seit dem 1. Januar 2002 WTO-Mitglied, was in der Folge zu mehr Spielräumen Taiwans in der internationalen Handelspolitik führte.
Beziehungen zur Europäischen Union
Taiwan ist durch eine rege Einladungspolitik bemüht, in EU-Ländern für seine Standpunkte zu werben. Parlamentarier aus den nationalen und Landesparlamenten, den Landes- und Kommunalregierungen sowie dem Europäischen Parlament sind regelmäßig zu Gast in Taiwan.
Mit der EU besteht ein jährlicher Dialog auf Ebene höherer Beamter über Handels- und Wirtschaftsfragen. Die Europäische Handelskammer (European Chamber of Commerce, ECCT) hat ca. 700 Mitglieder, darunter 350 europäische und 250 deutsche. Seit Januar 2011 können Taiwaner visafrei in die EU reisen.
Die EU verfolgt eine klare „Ein-China-Politik" und ist an der Wahrung von Frieden und Stabilität in der Taiwan-Straße interessiert. Sie befürwortet alle Bemühungen um eine friedliche Lösung der Taiwan-Frage. Bei der fachpolitischen Arbeit in multilateralen Foren ermutigt die EU zu pragmatischen Lösungen mit dem Ziel der Einbindung aller Akteure.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Innenpolitik
Stand: März 2012
Grundlagen
Die lettische Innenpolitik ist seit der Wiedererlangung der Unabhängigkeit 1991 von einem breiten, überwiegend bürgerlichen Parteienspektrum geprägt, das sich stärker als in anderen Ländern in Bewegung befindet. Parteineugründungen und Regierungswechsel sind häufig.
Das lettische Parlament, die Saeima, setzt sich aus 100 Abgeordneten zusammen. Die letzten Parlamentswahlen fanden am 17.09.2011 statt.
In den Kommunalwahlen am 6. Juni 2009 erzielte die Mitte-links Partei „Harmoniezentrum" deutliche Zugewinne. In Riga wurde sie stärkste Kraft und stellt mit dem russischstämmigen Nils Usakovs den neuen Bürgermeister.
Anlässlich eines Referendums am 18.02.2012 über die Einführung von Russisch als zweite Amtssprache haben sich ca. 75 Prozent der Wähler gegen Russisch als zweite Amtssprache und ca. 25 Prozent dafür ausgesprochen.
Staatsaufbau
Die Republik Lettland ist eine parlamentarische Demokratie westlichen Musters. Lettland ist ein Zentralstaat. Die Gemeinden haben relativ begrenzte Zuständigkeiten. Die Verfassung ("Satversme") aus dem Jahr 1922 wurde mit Wiedererlangung der Unabhängigkeit Lettlands am 21.08.1991 wieder in Kraft gesetzt. Die Grundrechte sind in einem 1992 beschlossenen Gesetz niedergelegt. Wichtigstes Staatsorgan ist das aus einer Kammer bestehende Parlament ("Saeima").
Es verfügt über sehr weitgehende Kompetenzen, auch bei der Bestellung von Amtsträgern: So wählt es sämtliche Richter. Der Staatspräsident wird gleichfalls durch das Parlament gewählt. Neben repräsentativen Aufgaben umfassen seine Kompetenzen:
- Vergabe des Auftrags zur Regierungsbildung
- Recht zur Gesetzesinitiative
- Zurückverweisung von verabschiedeten Gesetzen zur erneuten Behandlung durch das Parlament. Er kann auch der Bevölkerung Gesetze zur Entscheidung vorlegen.
- Einberufung von außerordentlichen Kabinettssitzungen
- Recht, die Auflösung der Saeima in die Wege zu leiten (allerdings Bestätigung durch Referendum erforderlich; bei negativem Ausgang des Referendums automatische Entlassung des Staatspräsidenten)
Staatspräsident Andris Berzins hat sein Amt am 8. Juli 2011 angetreten.
Regierung
Der Ministerpräsident und alle Minister bedürfen des Vertrauens der Saeima; sie können auch einzeln durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden.
Zusammensetzung des Parlaments (100 Sitze) nach politischen Parteien/Richtungen:
Regierungsparteien:
Einigkeit (20 Sitze)
Zatlers Reformpartei (16 Sitze)
Nationale Vereinigung (14 Sitze)
parteilose Abgeordnete (6 Sitze)
Oppositionsparteien:
Harmoniezentrum, 31 Sitze
Bündnis der Grünen und Bauern
Minderheitenfrage
Mehr als 30 Prozent der Bewohner Lettlands haben eine andere Muttersprache als Lettisch (überwiegend Russisch). Rund 290.000 Einwohner Lettlands, die zwischen 1940 und 1991 aus verschiedenen Sowjetrepubliken nach Lettland gekommen waren, haben von den Einbürgerungsmöglichkeiten keinen Gebrauch gemacht. Diese Personen haben weder die lettische noch eine andere Staatsbürgerschaft, genießen für Lettland jedoch ein Daueraufenthaltsrecht mit Arbeitserlaubnis. Die Schengen-Bestimmungen gelten für diese Gruppe nur eingeschränkt.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 22.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Ungarn besteht kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Bei Reisen nach Ungarn sollte man die gleichen Vorsichtsregeln walten lassen wie bei Aufenthalten in anderen, von Touristen stark frequentierten Ländern.
Kriminalität
Die gegen Reisende gerichtete Kriminalität in Ungarn übersteigt nicht das in anderen europäischen Urlaubsländern übliche Maß. Die Zahl der Autodiebstähle ist seit Mitte der 1990er Jahre zurückgegangen. Trotzdem sind Autos von Touristen, vor allem neue, weiterhin begehrte Objekte von Autodieben. Beliebte Fabrikate sind Mercedes, BMW, Audi und VW, sowie Geländewagen jedweder Herkunft. Auch elektronische Wegfahrsperren bieten hier keinen sicheren Schutz. Es wird empfohlen, sein Fahrzeug nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen und insbesondere keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurückzulassen.
Außerhalb Budapests sowie auf den Autobahnen sollte man bei Polizeikontrollen Umsicht walten lassen. In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu räuberischen Übergriffen durch als Polizisten verkleidete Straftäter, die eine angebliche Polizeikontrolle zur Plünderung der Opfer nutzten. „Echte" Polizisten tragen eine vollständige, korrekte Polizeiuniform und bewegen sich in Streifenwagen mit der Aufschrift „Rendörség" (Polizei). Jeder ungarische Polizist trägt zudem eine Plakette mit einer individuellen fünfstelligen Dienstnummer, die an der linken Uniformbrusttasche getragen wird, und besitzt einen modernen Dienstausweis im Scheckkartenformat.
Auch sollte man sich vor „freundlichen Helfern" in Acht nehmen, welche auf einen – meist nicht vorhandenen - Schaden am Fahrzeug aufmerksam machen und somit den Fahrer zum Anhalten bewegen wollen. Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
Touristische Attraktionen sind wie überall auch beliebte Treffpunkte von Taschendieben. In Budapest sind dies das Burgviertel, die Zitadelle und die große Markthalle an der Freiheitsbrücke. Auch an den Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Vorsicht angezeigt.
Einladungen in der Budapester Innenstadt zu einem gemeinsamen Gaststättenbesuch, zumeist von Frauen ausgesprochen, sollte mit Vorsicht begegnet werden. Hierbei handelt es sich fast immer um Lokalitäten, in denen stark überteuerte Rechnungen ausgestellt werden und diese auch rigoros eingetrieben werden.
Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind, vor allem rund um den Balaton (Plattensee), leider keine Seltenheit. Auch dort sollten über einen längeren Zeitraum keine wichtigen Papiere, Pässe, Bargeld etc. zurückgelassen werden.
Reisen über Land
Zum 1. Juli wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Ab sofort können von der Polizei bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) an Ort und Stelle erhoben werden. Falls eine Strafe nicht sofort bezahlt wird, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.
Die Polizei behält in diesem Fall den Zulassungsschein ein; der Fahrer bekommt eine Quittung und eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs. Erst wenn die Strafe beglichen ist, wird das Fahrzeug wieder freigegeben.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt ein neues generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht mehr überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen. Mit verstärkter Ahndung und Verhängung von Geldbußen aufgrund der neuen Verordnung durch die ungarische Polizei ist zu rechnen.
Autoreisende sollten bei einer Panne kontrollieren, ob der Pannendienst auch wirklich vom ungarischen Automobilclub kommt oder ein Partner des Clubs ist (z.B. über die ADAC-Notrufzentrale).
Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Die Strafen bei Verstößen sind hoch, sofortiger Führerscheinentzug ist häufig. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht einschalten. Autobahnvignetten können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise mehrere Tage, einen Monat oder ein Jahr lang. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch. Sie erhalten beim Kauf nur einen Kassenbeleg, den Sie zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahren sollten. Aktuelle Preise können bei der Einreise oder vorab beim ADAC erfragt werden. Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, wird empfohlen, eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.
Geld
Vom Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken ist abzuraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann man sich Bargeld problemlos an EC-Karten-Automaten besorgen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja / muss gültig sein |
| Vorläufiger Reisepass | ja / muss gültig sein |
| Personalausweis | ja / muss gültig sein |
| Vorläufiger Personalausweis | ja / muss gültig sein |
| Reisedokumente Kinder/ Jugendliche | |
| Kinderreisepass | ja / muss gültig sein |
| Reisepass | ja / muss gültig sein |
| Personalausweis | ja / muss gültig sein |
| Vorläufiger Personalausweis | ja / muss gültig sein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja |
Hinweise für Transitreisende
Bei Reisen durch mehrere Länder wird dringend empfohlen, die jeweiligen Einreise- und Zollvorschriften zu beachten. Wichtig sind insbesondere gültige Grenzübertrittsdokumente und die unterschiedlichen Regelungen zur Mitnahme von Tabakwaren. Bei der Wiedereinreise nach Ungarn sind pro Person ab 16 Jahren nur zwei Päckchen (40 Stück) Zigaretten erlaubt.
An der ungarisch-serbischen Grenze kommt es in der Hauptreisesaison in beiden Richtungen regelmäßig zu Staus und längeren Wartezeiten. Am stärksten betroffen ist der Grenzübergang Röszke (HUN) – Horgos (SRB), den an Wochenenden täglich bis zu 50.000 Reisende nutzen.
Die ungarische Polizei empfiehlt, bei der Reiseplanung weniger stark frequentierte Grenzübergänge zu nutzen, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien). Dieser ist von der Hauptroute aus (Autobahn M5 Budapest – Szeged) von Kecskemét über die Landstraßen Nr. 54 und 53 oder von Kiskunfélegyháza über Kiskunmajsa und Kiskunhalas zu erreichen. Nächste größere Stadt auf serbischer Seite ist Szabadka/Subotica.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (Kroatien, Ukraine, Serbien) gelten seit dem 01.01.2009 neue Zollvorschriften. Pro Person ab 16 Jahren dürfen nur noch 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen bleibt es bei den bisherigen Freimengen.
Aufgrund der Neuregelung ist mit eingehenden Gepäckkontrollen des ungarischen Zolls und entsprechend längeren Abfertigungszeiten an den Grenzen zu rechnen. Bei Überschreitung der Freimengen werden außerdem empfindliche Bußgelder verhängt. Nähere Informationen zur abgabefreien Einfuhr von Waren im Reisegepäck finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Zolls, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.vam.hu
Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert worden sind. Dies ist durch eine Steuerbanderole oder einen Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern regelmäßig fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 80,- Euro) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Handel, Besitz und die Einfuhr, auch schon der bloße Konsum von Drogen jedweder Art werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen egal welcher Wirkstoffe, also auch so genannter „weicher" Drogen wie Haschisch oder Marihuana, kann zu längeren Haftstrafen führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Ungarn sind nicht vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.
Tollwut
Seit 2005 hat es konstant weniger als 10 Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.
Eine prophylaktische Impfung sollte daher nur bei besonderem Risikoprofil erwogen werden, jedoch ist nach erfolgtem relevantem Tierbiss umgehend eine post-expositionelle Impfung durchzuführen.
FSME, Borreliose
Landesweit, insbesondere um den Balaton, kann es von April-Okotober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen, weshalb eine Impfung bei entsprechender Exposition empfohlen wird.
Über denselben Weg kann die Borreliose übertragen werden, gegen die nicht geimpft werden kann.
Seltene, durch Zecken übertragene Krankheiten sind das Krim-Kongo hämorrhagische Fieber (CCHM) und das West-Nile-Fieber, die von April-Oktober bzw. im Sommer auftreten können. Auch hier steht kein Impfstoff zur Verfügung.
Auf eine frühzeitige und vollständige Zeckenentfernung sowie einen ausreichenden Schutz gegen Insektenstiche sollte geachtet werden, z.B. lange Kleidung in der Dämmerung und ggf. Einsatz von insektenabwehrenden Mitteln zur Anwendung an unbedeckten Hautstellen, sog. Repellents.
Influenza
Sowohl die saisonale Influenza (sog. „Wintergrippe") als auch die pandemische Neue Influenza (sog. „Schweinegrippe") treten in Ungarn auf. Hierzu gelten u.a. die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.
Medizinische Versorgung
Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. Es gibt in den großen Städten private Krankenhäuser, die eine ordentliche medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.
Der Abschluss einer Rückholversicherung sollte überlegt werden.
Krankenversicherung
Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 22.05.2012
Beziehungen zu Deutschland
Stand: Mai 2012
Politische Beziehungen
Infolge des langjährigen Bürgerkriegs und des Staatszerfalls in Somalia, die nicht zuletzt zu einem Fehlen funktionierender zentralstaatlicher Strukturen im Lande geführt haben, kann kaum von herkömmlichen bilateralen Beziehungen gesprochen werden. Mangels voll handlungsfähiger Strukturen auf somalischer Seite und nicht gegebener Umsetzbarkeit entsprechender Maßnahmen hat Deutschland auch seine bilaterale Entwicklungshilfe und seine finanzielle Zusammenarbeit mit Somalia bis auf Weiteres eingestellt.
Deutschland beteiligt sich allerdings mit seinen Partnern in der EU seit vielen Jahren an den Versuchen, Friedens- und Versöhnungsprozesse in Somalia zu unterstützen. So leistete Deutschland einen finanziellen Beitrag zu der von der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) ausgerichteten Versöhnungskonferenz in Kenia, die mit der Einsetzung von Übergangsinstitutionen (Parlament, Präsident, Premierminister) im Oktober 2004 ihren Abschluss fand. Auch der im Sommer 2007 in Mogadischu abgehaltene Nationale Versöhnungskongress wurde in erheblichem Maße mit EU-Mitteln unterstützt. Gleiches gilt für die Militärmission der Afrikanischen Union in Somalia, AMISOM. Die Europäische Union und damit Deutschland sind mit erheblichen Mitteln an der AMISOM-Finanzierung beteiligt.
Auch der sogenannte "Dschibuti-Prozess", der jüngste Versuch, über Verhandlungen zu einer Stabilisierung oder gar Befriedung Somalias zu kommen, finanzierte sich vor allem aus EU-Mitteln. Schließlich beteiligt sich Deutschland an der EU-Trainingsmission für Somalia, in deren Rahmen somalische Soldaten in Uganda ausgebildet werden. Die EU ist auch 2011 der wichtigste Geber für Somalia. Derzeit richten sich die Bemühungen hauptsächlich darauf, grundlegende, rechtsstaatlich funktionierende staatliche Institutionen in Somalia wiederaufzubauen.
Zudem stellt die Bundesregierung seit vielen Jahren umfangreiche Mittel für humanitäre Hilfe zur Verfügung. Aufgrund der Dürre am Horn von Afrika im Jahr 2011 und der resultierenden humanitären Notlage stellte die Bundesregierung für Somalia insgesamt 24,7 Millionen Euro zur Verfügung; hinzu kommt ein Anteil von ca. 20% an den EU-Leistungen in Höhe von 77,5 Mio. Euro. Im Vordergrund stehen Maßnahmen der Nahrungmittelnothilfe und Verteilung von Non-Food-Items wie Decken, Planen, Moskitonetzen etc. für die Menschen, die vor der Dürre in andere Landesteile geflüchtet sind. Weitere Projekte werden im Bereich der Wasser- und Gesundheitsversorgung durchgeführt. In Teilen Südsomalias ist es derzeit für die Hilfsorganisationen nur sehr schwer möglich, Zugang zu den Hilfsbedürftigen zu erhalten. Die Bundesregierung setzt sich fortdauernd für einen besseren Zugang und eine effektive Koordinierung der internationalen Hilfe ein.
Wirtschaftliche Beziehungen
Die wirtschaftlichen Beziehungen sind aufgrund fehlender Rahmenbedingungen so gut wie inexistent.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Außenpolitik
Stand: Mai 2012
Rahmenbedingungen
Somalia ist Vollmitglied in den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der Liga Arabischer Staaten und der Intergovernmental Authority on Development (IGAD). Die seit 2004 amtierende Übergangsregierung (Transitional Federal Government, TFG) kann nach wie vor nicht als effektive Staatsmacht angesehen werden und sich folglich auch auf internationaler Bühne nicht voll wirksam als Vertreterin Somalias etablieren.
Somaliland, das Gebiet der ehemaligen britischen Kolonie Somaliland im Nordwesten des Landes, hat sich 1991 für unabhängig erklärt, ist bislang international allerdings nicht anerkannt. Es bemüht sich nach wie vor, internationale Unterstützung für das Ziel der Anerkennung zu gewinnen. Die Beziehungen zu Äthiopien und anderen Staaten der Region werden ausgebaut. Somaliland hat einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Afrikanischen Union (AU) gestellt. Es ist nicht zu erwarten, dass dieser Antrag in absehbarer Zeit positiv beschieden wird.
Beziehungen zu den Nachbarländern
Den Schwerpunkt der Außenpolitik der Übergangsregierung bildet neben der Einwerbung finanzieller Unterstützung durch internationale Geber die Normalisierung der Beziehungen zu den Nachbarländern Äthiopien, Dschibuti und Kenia. Vor allem das Verhältnis zu Äthiopien ist traditionell belastet, was sich auch auf die innersomalischen Machtkämpfe auswirkt. Die Übergangsregierung in Mogadischu war bis Anfang 2009 mangels eigener Stärke von der Präsenz äthiopischer Soldaten abhängig; seitdem stützt sie sich v.a. auf die AU-Mission AMISOM (derzeit knapp 12.000 Soldaten aus Uganda, Burundi). Die meisten Staaten der Region mit Ausnahme von Eritrea unterstützen wie auch der größte Teil der internationalen Gemeinschaft grundsätzlich die Übergangsregierung. Ende 2011 marschierten zunächst kenianische, dann äthiopische Truppen in Süd- und Zentralsomalia ein, um die oppositionelle radikal-islamistische „al-Shabaab" aus diesen Gebieten zu vertreiben und die Übergangsregierung zu stärken.
Für die amtierende Übergangsregierung unter Präsident Sheikh Sharif Sheikh Ahmed, einem gemäßigten Islamisten, sind zudem die Beziehungen zu den reichen muslimisch-arabischen Golfstaaten von herausgehobener Bedeutung.
Wiederaufbauhilfe
Ausgehend von der starken Zerstörung durch den andauernden Bürgerkrieg ist die Übergangsregierung bemüht, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung aus dem Ausland zu erhalten. Einer der größten Geber ist nach wie vor die Europäische Union, die mehrfach erhebliche Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds für den Wiederaufbau und die Förderung innersomalischer Versöhnungs- und Friedensbemühungen sowie für die AU-Militärmission in Somalia (AMISOM) bereitgestellt hat.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 22.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - AeroSur
Aktuelle Hinweise
Die bolivianische Fluggesellschaft AeroSur hat am Freitag, 18.05.2012, alle Flüge eingestellt. Es ist zur Zeit nicht absehbar, ob die Fluggesellschaft ihre finanziellen Probleme lösen und den Flugbetrieb wieder aufnehmen kann.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren können. Die Reisemöglichkeiten können dadurch in den betroffenen Gebieten jederzeit zeitlich und räumlich stark eingeschränkt sein.
Reisende in Bolivien sollten daher die Medienberichte aufmerksam verfolgen, sich bei ihren Reisebüros rückversichern und ihre Reiseplanung entsprechend anpassen.
Reisenden wird dringend empfohlen, Protestveranstaltungen und Menschenansammlungen im ganzen Land unbedingt zu meiden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
In Bolivien kommt es regelmäßig zu schweren Busunglücken, bei denen meist viele Todesopfer zu beklagen sind. Bei Überlandreisen mit dem Bus wird dringend geraten, nur mit bekannten Busunternehmen zu fahren. Auch bei Fahrten mit Reiseveranstaltern von Uyuni in den Südwesten des Landes (Laguna Colorada etc.) und zum Salar de Uyuni kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Bei der Wahl von Reisebüros und Transportunternehmen ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Aus gegebenem Anlass wird empfohlen, von La Paz aus zum Titikakasee nur in Gruppen und nur mit bekannten Busunternehmen zu reisen.
Das Land ist verkehrsmäßig noch wenig erschlossen. Es gibt nur etwa 3.000 km asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit oft tagelang nicht passierbar. Besonders betroffen ist zurzeit die Strecke nach Nordosten. Reisenden wird geraten, sich vor Ort über die aktuelle Situation zu informieren.
Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation rät die Botschaft dringend von Überlandfahrten mit Pkw oder Bus bei Dunkelheit ab. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet. Gleiches gilt oft auch für andere Verkehrsteilnehmer, die sich auch nicht immer an die geltenden Vorfahrtsregelungen halten.
Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen höhere Benzinpreise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher oft weigern, an ausländische Fahrzeuge Benzin zu verkaufen.
Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.
Kriminalität
Die Kriminalität in Bolivien hat in letzter Zeit zugenommen. So gab es vermehrt Vorfälle mit alleinreisenden, ausländischen Touristen, die bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden und dort, unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen wurden (sog. „Expressentführungen"). Es gab zahlreiche Fälle, in denen Personen hierfür sogar einige Tage gefangen gehalten wurden. Ähnliche Fälle wurden auch aus anderen bolivianischen Großstädten berichtet.
In letzter Zeit sind der bolivianischen Polizei Fahndungserfolge gelungen, die zur Aushebung von kriminellen Banden geführt haben. Außerdem tritt die Touristenpolizei an verschieden neuralgischen Punkten (z.B. dem Busbahnhof in La Paz) verstärkt in Erscheinung und berät ankommende Reisende. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen.
Es wird dringend geraten, nur auf bekannte Funktaxi- und Busunternehmen zurückgreifen und keine Taxis auf der Straße heran zu winken, insbesondere nicht nachts. In aller Regel fordern Restaurants, Hotels, Kneipen usw. auf Wunsch des Gastes ein Radio-Taxi an. Außerdem sollte man in der Öffentlichkeit keine großen Bargeldsummen bei sich führen oder Ausweispapiere und Geld offen in der Hosentasche tragen.
Es wird auch immer wieder davon berichtet, dass Besuchern von Bars und Diskotheken K.O.-Tropfen (einheimisch: Burundanga) verabreicht werden, die eine zeitlich begrenzte Ohnmacht und einen Gedächtnisverlust hervorrufen. Diese Zeit wird genutzt, um die betreffende Person auszurauben.
Die Drogenkriminalität in Bolivien ist verbreitet, mit steigender Tendenz. Von Erwerb, Besitz, Konsum, Handel und der Ausfuhr von Drogen und Drogenprodukten aller Art wird dringend abgeraten.
Allgemeine Reiseinformationen
Flugverkehr
Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erheblichen Verspätungen beeinträchtigt.
Geld / Kreditkarten
Neben der bolivianischen Währung Boliviano wird auch der USD in weitem Umfang akzeptiert. Mit einer deutschen EC-Karte kann man bei vielen Bankautomaten Bargeld abheben, sofern die EC-Karte das "Maestro"-Symbol trägt. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Da der Wechselkurs für den Euro wesentlich ungünstiger ist als der des Dollars, empfiehlt es sich, Bargeld in Dollar mitzunehmen (vorzugsweise kleine Stückelungen).
Telefon
Die Telefonvorwahl aus Deutschland für Bolivien und La Paz lautet 00591 - (2) + Anschlussnummer (7-stellig).
Es besteht die Möglichkeit, aus Bolivien mit einer kostenlosen Telefon-Nr. ein Gespräch nach Deutschland zu führen. Die Telefongebühren zahlt der Teilnehmer in Deutschland. Die bolivianische Telefonnummer lautet: 800 - 10 - 0049 + Vorwahl mit 0 + Anschlussnummer in Deutschland.
Touristische Auskünfte
Viceministerio de Turismo, Avenida Mariscal Santa Cruz, Palacio de Comunicaciones,16. Stock (Eingang durch den 17. Stock), Casilla 1868, La Paz,
Tel.: 236 74 41, 236 74 64, 236 74 63
Fax: 237 46 30
E-Mail: t-mercadeo@mcei.gov.bo
Information für Bergsteiger
Club Andino BolivianoCalle México N° 1638Tel./Fax: 231 28 75Casilla 1346, La Paz
Rufnummer der Polizei in Notfällen
Tel.: 237 12 30 (La Paz)
Touristenpolizei (Policía Turistica)
Plaza del Estadio, Miraflores (unmittelbar am Stadion Hernan Siles)
Tel. Nr. 222 5016
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Zur Einreise als Tourist nach Bolivien ist ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass notwendig. Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30 Tagen in den Pass eingetragen wird.
Laut Auskunft der Migrationsbehörde gilt für Touristen aus den Mercosur- und Andenstaaten die 90-Tage-Regel, für europäische Touristen ist vorgesehen, dass sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage bekommen, die dann noch zweimal für je weitere 30 Tage bei den Migrationsbehörden verlängert werden kann. Die Praxis sieht aber anders aus.
Deutsche Touristen können sich innerhalb eines Jahres demnach maximal 90 Tage in Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreise gestattet ist.
Die frühere großzügige Praxis, kurz vor Ablauf der Dreimonatsfrist in das benachbarte Ausland auszureisen und kurz darauf wieder nach Bolivien einzureisen, um eine neue Frist von 90 Tagen zu erhalten, wird nicht mehr geduldet.
Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Geschäftsreise, Praktikum, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum („visa de objeto determinado") beantragt werden. Geschäftsleute können ein langfristiges Geschäftsvisum mit mehrfacher Einreise und einer Gesamtaufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen pro Jahr erhalten.
Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja |
| Vorläufiger Reisepass | ja, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen | Wichtiger Hinweis: Deutsche Staatsangehörige benötigen nach wie vor kein Visum für einen touristischen Aufenthalt. Bolivien gestattet allen Touristen aus der EU allerdings nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Jahr aber mit mehrfacher Einreise. |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein |
| Reisepass | ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | nein |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Impfungen
Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und vorhaben, in Gelbfieber gefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können. Es ist empfehlenswert, stets ein Impfzertifikat mitzuführen, auch wenn keine Gelbfieber gefährdete Gebiete besucht werden, da die Rechtslage und die Verwaltungspraxis nicht immer übereinstimmen. Siehe dazu auch Medizinische Hinweise. Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen.
Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine Flughafengebühr von z. Zt. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25 US-Dollar erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich Kinder unter zwei Jahren.
Touristen, die sich nur für die Dauer von bis zu 90 Tagen in Bolivien aufgehalten haben, sind von der Zahlung einer so genannten Ausreisesteuer in Höhe von z. Zt. 227 Bs befreit (ca. 33,- US $). Alle Ausländer, die sich länger als 3 Monate legal in Bolivien aufhalten, müssen bei der Ausreise zusätzlich zur Flughafensteuer auch die Ausreisesteuer entrichten.
Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden.
Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Es wird davon abgeraten, Mate de Coca (Coca-Tee) mit nach Deutschland zu nehmen. Obwohl Erwerb, Besitz, Konsum und Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind, sieht der deutsche Zoll bei der versuchten Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz.
Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) zwischen 50.000,- und 500.000,- US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu können auf folgender Webseite nachgelesen werden: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bcb.gov.bo
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es wird eindringlich vor Erwerb, Besitz, Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art gewarnt. Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die hiesige Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird. Rauschgiftdelikte werden in Bolivien streng geahndet, die Mindeststrafe beträgt in der Regel 8 Jahre Haft. Auch die Mitnahme von Päckchen etc. von Dritten mit unbekanntem Inhalt kann drastische Folgen haben und sollte unbedingt unterlassen werden.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und die vorhaben, in gelbfiebergefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise aus allen Ländern ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können; siehe auch Einreisebestimmungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Gelbfieber kommt im Tiefland östlich der Anden vor. Im Hochland besteht kein Ansteckungsrisiko.
Dengue
Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Es wird empfohlen, bei Reisen in gefährdete Gebiete (Tiefland) besondere Vorsicht walten zu lassen (Mückenschutzmittel, langärmelige Kleidung etc.).
Malaria
Jährlich werden ca. 100.000 Malariafälle gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die in Bolivien eher seltene aber gefährliche Malaria tropica , bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht im Norden an der Grenze zu Brasilien, in den Departements Pando und Beni, insbesondere im Gebiet von Guayaramerin, Riberalta und Puerto Rico sowie in den tieferen Lagen von Tarija, Cochabamba und La Paz. Ein mittleres Risiko besteht in den übrigen ländlichen Gebieten unterhalb von 2500m. Ein geringes oder kein Risiko besteht in den Städten sowie im Oruro-Departement, den Provinzen Ingavi, Los Andes, Omasuyos und Pacajes (La Paz Departement) und im Potosi Departement.
Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Höhenkrankheit
Aufgrund der Höhenlage (La Paz Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu). Die Höhenluft auf dem Altiplano ist sauerstoffarm und von geringem atmosphärischem Druck.
Aus der Höhe resultieren auch extreme Intensität der Sonneneinstrahlung - besonders der ultravioletten Strahlung - und außergewöhnliche hohe Wärmeabstrahlung während der Nacht. Untrainierten Bergsteigern wird empfohlen, vor Reiseantritt sachkundigen Rat einzuholen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.
Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T. erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Bolivien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Somalia
Stand: Mai 2012
Ländername: Republik Somalia / Jamhuuriyadda Soomaaliya
Klima: Tropisch semi-arides Klima
Lage: Küstenstaat am Horn von Afrika, 3300 km Küste; Nachbarstaaten: Kenia, Äthiopien, Dschibuti
Größe des Landes: 637.657 qkm
Hauptstadt: Mogadischu; 500.000-700.000 Einwohner, davon eine sechsstellige Zahl auf der Flucht
Größte Stämme/Clans: Hawiye (wichtigster Subclan: Habr Gedir, Ayr), Darod (überwiegend Puntland), Digil-Mirifle, Dir, Isaaq (überwiegend Somaliland)
Landessprache: Somali (Amtssprache seit 1972, seit 1972 in lateinischer Schrift geschrieben); Arabisch, Englisch und Italienisch als Handels- und Bildungssprachen
Religionen: 99,8% sunnitische Muslime (schafiitischer Richtung); 0,1% Christen
Nationalfeiertag: entfällt
Unabhängigkeit: 26.06.1960 Britisch Somaliland, 01.07.1960 Italienisch Somaliland, Vereinigung am 01.07.1960
Regierungsform: Bis 1991 Präsidialrepublik; Friedenskonferenz (Nairobi) 2002-2004. Seit Oktober 2004 Übergangspräsident, -regierung und –parlament sowie Übergangs-Verfassung ("Charta") für fünf Jahre. Übergangsfrist wurde bis August 2012 verlängert.
Staatsoberhaupt: Übergangspräsident Sheikh Sharif Sheikh Ahmed
Regierungschef: Übergangs-Premierminister: Abdiweli Mohamed Ali
Außenminister: Mohamed Mohamud Haji Ibrahim
Parteien: Parteien im herkömmlichen Sinne existieren in Somalia nicht. An ihrer Stelle agieren bewaffnete Verbände/Bewegungen (auch Milizen), die sich an Clan-Strukturen bzw. einzelnen Führungspersonen ausrichten.
Auch die „Union der islamischen Gerichtshöfe" (Union of Islamic Courts, UIC), die 2006 fast ganz Somalia über mehrere Monate beherrschte, ist keine Partei, sondern eine islamistische Sammlungsbewegung.
Die im September 2007 in Asmara (Eritrea) gegründete „Alliance for the Re-Liberation of Somalia" ist ein Sammelbecken aus UIC und anderen Kräften, die ursprünglich den Übergangsinstitutionen und dem in Somalia stationierten äthiopischen Militär feindlich gegenüberstanden. Nach dem äthiopischen Abzug aus Somalia hat sich eine Mehrheitsfraktion der ARS in die somalischen Übergangsinstitutionen eingefügt; ihr Führer, Sheikh Sharif Sheikh Ahmed, ist seit Januar 2009 somalischer Übergangspräsident.
Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen: Vereinte Nationen, Afrikanische Union, Arabische Liga, Intergovernmental Authority on Development IGAD (ostafrikanischer Zusammenschluss).
Pro-Kopf Einkommen: nicht bekannt, aber mit Sicherheit zu den Geringsten weltweit zählend.
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 22.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Letzte Änderung:
medizinische Hinweise
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für die Tschechische Republik besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Bitte beachten Sie auch die Externer Link, öffnet in neuem FensterInformationen der Deutschen Botschaft Prag.
Die Tschechische Republik weist eine in der Hauptstadt Prag und im westböhmischen Bäderdreieck gute, in anderen Gebieten des Landes befriedigende touristische Infrastruktur auf.
Geldumtausch
Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR in Kc an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von Kc herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, weigern sich die Wechselstuben, das Geschäft rückgängig zu machen und den getauschten Betrag wieder herauszugeben. Es wird daher dringend geraten, sich vor Abwicklung des Geschäfts genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren zu informieren.
Kriminalität
Angesichts häufiger Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen sind angezeigt. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, vermehrt aufgetreten. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten. Ferner treten zunehmend Fälle auf, in denen als Polizisten verkleidete Betrüger unter einem Vorwand (Falschgeld, Erwerb von Drogen) Touristen auffordern, ihr mitgeführtes Geld zwecks Kontrolle vorzulegen. Bei dieser angeblichen Kontrolle wird den Touristen ein Teil ihres Geldes entwendet, ohne dass ihnen das sofort bewusst wird. Rechtmäßige Polizisten hingegen dürfen auf der Straße nur die Identität überprüfen, für alle weitergehenden Eingriffe ist eine Vorführung ins Polizeipräsidium erforderlich. Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger. In Prag belaufen sich die Taxigebühren auf ca. 35 Kc (Grundgebühr) zuzüglich ca. 25 Kc pro gefahrenen Kilometer. An den bedeutenderen Sehenswürdigkeiten gibt es Hinweisschilder mit Preisinformationen.
Reisen mit Haustieren
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen und Frettchen) in die Tschechische Republik ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de
Straßenverkehr
Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt. Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 2000,- Kc sowie 1 Punkt. Kraftfahrer müssen in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz mitführen. Bei Nichtbeachtung droht eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 Kc.
Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe führen. Die Vignetten sind unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich. Darüber hinaus können die Vignetten über den ADAC erworben werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung beträgt bis zu 5.000 Kc, im Wiederholungsfalle weit höher.
Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 20.000,- Kc ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.
Verhalten bei Gesetzesverstößen
Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen: |
| Reisepass | Ja ,mindestens gültig bis Reiseende |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Personalausweis | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Weitere Anmerkungen: | Reiseausweis als Passersatz nur in Verbindung mit Dokument, in dem ein Lichtbild vorhanden ist |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Reisepass | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Personalausweis | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja,bis zum 26.06.201: gültig bis Reiseende; Passinhaber muss mitreisen Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, nur mit Lichtbild, gültig bis Reiseende |
| Weitere Anmerkungen: |
Besondere Zollvorschriften
Mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 gibt es außerhalb der internationalen Flughäfen keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle mehr. Dies schließt nach geltender EU-Regelung Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel" ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.
In einigen Bereichen sind Übergangsfristen vorgesehen. Dazu zählen bestimmte Vorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts. Nähere Informationen dazu (inklusive der Freimengen für Tabakwaren im Reiseverkehr) finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de
Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist nur mit entsprechender Genehmigung möglich. Diese ist bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen, wobei in der Regel ein internationaler Jagd- sowie ein Waffenschein vorzuweisen sind.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtigen Amt empfiehlt, den „normalen" Impfschutz – wie auch in Deutschland empfohlen – zu überprüfen. Dies sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (=Keuchhusten) - Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Aufgrund von vermehrten Hepatits-A-Erkrankungen im letzen Jahr ist ein Impfschutz auch gegen diese Virusinfektion empfohlen.
Bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen oder besonderer Exposition können zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und auch gegen die von Zecken übertragbare FSME-Virusinfektion sinnvoll sein.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de/ sollten auf aktuellem Stand sein.
Luftverschmutzung
Weitere besondere gesundheitliche Risiken bestehen nicht. Allerdings sind vor allem in den Industriegebieten Nordböhmens und Nordmährens wegen hoher Luftverschmutzung Erkrankungen der Atemwege häufig.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Medizinische Versorgung
Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte" ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 22.05.2012
Außenminister Westerwelle ist Gastgeber bei Verleihung des Henry Kissinger-PreisesTue, 22 May 2012 13:32:00 +0200
Außenminister Westerwelle ist Gastgeber bei Verleihung des Henry Kissinger-Preises
- Erscheinungsdatum
- 22.05.2012
Am Donnerstag, dem 24.05., verleiht die American Academy dem ehemaligen US-Außenminister George P. Shultz den Henry Kissinger-Preis.
Als Gastgeber der Festveranstaltung hält Außenminister Westerwelle eine Begrüßungsansprache. Laudatoren sind der Namensgeber des Preises und ehemalige US-Außenminister Henry A. Kissinger sowie der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt.
Der Henry Kissinger-Preis wird seit 2007 für besondere Verdienste um die transatlantischen Beziehungen vergeben.
Wirtschaftspolitik
Stand: Mai 2012
Entschuldung/Haushalt
Am 01.07.2010 erreichte die Demokratische Republik Kongo den Entscheidungspunkt der HIPC-Initiative, der zu einem Schuldenerlass von ca. 12,3 Milliarden US-Dollar geführt hat. Der Haushalt 2011 besaß ein Volumen von ca. 6,7 Milliarden US-Dollar. Aufgrund der späten Regierungsbildung ist der Haushalt 2012 noch nicht verabschiedet.
Geldpolitik
Der Franc Congolais ist frei konvertibel. Die Zentralbank (BCC) ist um Preisstabilität bemüht und nominell unabhängig. 2011 lag die Inflation im Jahresmittel bei 17 Prozent, eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren.
Investitionsklima – Strukturpolitik und Außenwirtschaftspolitik
Der Kongo als fragiler Postkonfliktstaat steht vor schwierigen strukturpolitischen Herausforderungen bei der Gestaltung eines attraktiven Wirtschaftsraumes. Hauptprobleme sind erstens mangelnde Infrastruktur – es gibt kein Verkehrssystem, das die Provinzen und Distrikte dieses großen Landes untereinander vernetzt; viele Provinzen sind mit ihren internationalen Nachbarn besser verbunden als mit dem Rest des Landes; zweitens das Fehlen von Märkten aufgrund der schwachen Kaufkraft der Bevölkerung – weniger als 10 Prozent sind in regulären Beschäftigungsverhältnissen verankert; sowie drittens die ineffiziente Wirtschaftsverwaltung, die die Neugründung von Unternehmen stark erschwert.
Die Verbesserung des Investitionsklimas ist ein zentrales Anliegen der internationalen Gemeinschaft. Ein Schritt zur Verbesserung des Wirtschaftsklimas könnte der Beitritt zu OHADA (Organisation pour l'Harmonisation en Afrique du droit des affaires) sein.
Weltwirtschaftskrise
Wie die meisten Staaten in Afrika südlich der Sahara blieb die Demokratische Republik Kongo aufgrund der geringen weltwirtschaftlichen Verflechtung seines Finanzsektors von den ersten Auswirkungen der Weltfinanzkrise weitgehend verschont, bekam aber die Sekundäreffekte (contagion effects) in Form von Preisverfall der Hauptexportgüter zu spüren. Mittlerweile haben sich die Preise der wichtigsten kongolesischen Exportgüter allerdings erholt; die Wirtschaft dürfte 2012 um ca. 6,3 Prozent wachsen. Die negativen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise haben nicht zuletzt die Notwendigkeit zur Diversifizierung der kongolesischen Wirtschaft unterstrichen. Insbesondere in den Bereichen Energie und Landwirtschaft gibt es viel Potential.
Wirtschaftsdatenblatt
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Bildung und Kultur
Stand: Mai 2012
Kultur
Die Bevölkerung der Demokratischen Republik Kongo setzt sich aus über 250 Ethnien zusammen, von denen viele auf eine eigene Kulturgeschichte zurückblicken können. Das kulturelle Leben spielt sich hauptsächlich auf lokaler Ebene ab. Besonders lebendig ist die musikalische Szene mit der in ganz Zentral- und Westafrika beliebten kongolesischen Rumba. Aus Malerei und Bildhauerei haben es in den letzten Jahren ebenfalls einige kongolesische Künstler auf die europäische Bühne geschafft. Kinshasa verfügt über eine aktive Theaterszene, die unter schwierigsten Bedingungen – meist als Gemeinde- und Jugendinitiativen – funktioniert.
Solche Einzelfälle können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Zustand der kongolesischen Kulturlandschaft die schwierige wirtschaftliche und soziale Lage des Landes widerspiegelt. Als reines Auswanderungsland zieht Kongo nur wenig kreative Kräfte an, so dass ein kultureller Austausch – insbesondere mit nicht-afrikanischen Kulturschaffenden - kaum stattfindet. Eine nennenswerte Kulturpolitik der kongolesischen Regierung gibt es nicht. Dem zuständigen Kulturministerium mangelt es sowohl an Geld als auch an Kapazitäten.
Bildung
Die schulische Grundausbildung ist in der Demokratischen Republik Kongo zwar staatlich garantiert, de facto aber bekommen die öffentlichen Schulen mit wenigen Ausnahmen praktisch keine staatliche Unterstützung. So wird sogar für die Grundschule eine Schulgebühr verlangt. Ebenso gibt es keine staatlichen Mechanismen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen, jedoch sind hier religiöse Gemeinschaften aktiv. Eltern müssen überdies "Schulgebühren" an die Lehrer bezahlen. Nur 33 Prozent der Bevölkerung besuchen oder haben eine Schule besucht. Dauer und Qualität des Unterrichts reichen oft nicht aus, um angemessene Lese- und Schreibfähigkeiten zu vermitteln.
In der universitären Ausbildung mangelt es in praktisch allen Bereichen an materieller Ausstattung und an qualifizierten Lehrkräften. Dies ist besonders eklatant in den Natur- und Ingenieurswissenschaften: Hier können Studenten bei Verlassen der Universität kaum praktische Erfahrungen nachweisen, so dass sie auf dem Arbeitsmarkt wenig Chancen haben. Das Bildungssystem ist in der jüngeren Vergangenheit durch eine Reihe von Korruptionsskandalen bei der Diplomvergabe erschüttert worden. Dennoch bleibt die Universität der wichtigste Weg zu einer anerkannten beruflichen Qualifikation, weil es kaum andere Bildungswege oder praktische Qualifikationen gibt; dies schließt pädagogische Qualifikationen ein. Angesichts des demographischen Drucks ist davon auszugehen, dass die Unzulänglichkeiten des Bildungssystems sich weiter verschärfen werden..
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Verzeichnis


