Panama: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 09.02.2012)
Letzte Änderung:
Löschung Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In Panama-Stadt muss in einigen Stadtteilen mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Reisende sollten auf offener Straße keinen auffälligen Schmuck tragen, wenig Bargeld bei sich haben und insbesondere nachts folgende Gebiete mit großem Risiko von Raubüberfällen meiden:
- in Panama-Stadt: Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre, El Chorrillo, Curundu, Calidonia, Pacora
- außerhalb: Colon (auch tagsüber).
Auch in eigentlich als sicher geltenden Stadtteilen, kann es wie in jeder großen Stadt weltweit oder an bei Touristen beliebten Orten zu Diebstahlversuchen oder Überfällen kommen. Es ist daher stets Vorsicht zu wahren und auch bei harmlos erscheinenden Kontaktaufnahmen ein gesundes Maß an Misstrauen beizubehalten. Es besteht das - außerhalb der genannten Stadtteile seltene - Risiko, zufälliges Opfer von Bandenauseinandersetzungen im Zusammenhang mit Rauschgifthandel zu werden.
Seit August 2008 gilt Ausweispflicht für Ausländer. Daher ist es ratsam, den Originalreisepass – zumindest aber eine Kopie, aus der auch der Einreisestempel hervorgeht - mit sich zu führen.
Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sollten am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierte Taxis angefordert werden.
Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darien, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Es wird dringend davon abgeraten, sich dort aufzuhalten. Abgesehen von der prekären Gesundheitslage (Denguefieber, Cholera, Gelbfieber) gibt es weiterhin Einfälle von illegalen bewaffneten Gruppen aus Kolumbien. Polizeiliche Zugangssperren sollten respektiert werden.
Naturkatastrophen
Panama kann in der Wirbelsturm-Saison (Juni bis November) von Ausläufern der Stürme heimgesucht werden. Zu starken Überschwemmungen kam es in den Provinzen Chiriqui und Bocas del Toro (November 2008 ) sowie in den Provinzen Panama, Colon und Darien (Dezember 2010 ). In Panama kann es auf Grund der regionalen Plattentektonik zu Erdbeben kommen, die in den vergangenen Jahren harmlos verliefen.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Panamas touristische Infrastruktur erfährt in letzter Zeit eine Verbesserung. Hotels, die europäischen Ansprüchen genügen, sind aber hauptsächlich in Panama-Stadt und an einzelnen Stränden anzutreffen. Der organisierte Tourismus befindet sich noch in der Entwicklung.
Sprachen
Die Landessprache ist Spanisch. Mit Englisch kommt man in der Hauptstadt nur mäßig, im Landesinneren eher schlecht über die Runden. Ein Grundwortschatz im Spanischen ist empfehlenswert.
Geld / Kreditkarten
Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa, der im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Der Balboa existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit Dollar-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. Bare Euro können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, US-Dollar in Bargeld mit sich zu führen. Reiseschecks werden nur vereinzelt akzeptiert. Der Einsatz von EC (Maestro)-Karten funktioniert nicht immer problemlos.
Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über "Western Union" veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.
Reisen über Land / Verkehrsverbindungen
Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costaricanische Grenze reichende Panamericana befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Die Nord-Süd-Achse von Panama-Stadt nach Colon wird derzeit ausgebessert. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in Schotter- oder Sandpisten und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon, die allerdings nur wochentags für den Passagierverkehr nutzbar ist.
Eine Reise von Panama nach Kolumbien auf dem Landweg ist nicht möglich, es gibt keinen Grenzübergang, über den die Ausreise aus Panama gestattet wäre. Entgegen den Angaben auf verschiedenen Landkarten gibt es auch keine Straßenverbindung nach Kolumbien, die Reise auf der Panamericana von Alaska nach Feuerland muss in Panama unterbrochen werden.
Die in vielen Reiseführern erwähnte Schiffs-/Fährverbindung („Crucero Express") zwischen Colon (Panama) und Cartagena (Kolumbien) wurde im Herbst 1996 ersatzlos eingestellt. Einzige Möglichkeit, ein Kfz weiterzutransportieren, ist die aufwendige (und kostspielige) Verschiffung bzw. Luftverfrachtung, wozu in jedem Falle eine Spedition eingeschaltet werden muss.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Ein Reisepass, der wenigstens sechs Monate über das angegebene Reisedatum gültig ist.
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein.
Ferner muss entweder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg und gültiges Visum) in ein Nachbarland oder ein Rückflugticket nach Deutschland vorgelegt werden.
Sollte es trotz der Erfüllung dieser Voraussetzungen Probleme bei der Einreise auf dem Land- oder Luftweg geben, wird geraten, sich telefonisch an die panamaische Einreisebehörde und/oder an die Deutsche Botschaft zu wenden.
Ansprechpartner "Migración" (Einreisebehörde): Tel.: (+507) 507-1827; (+507) 507-1970. "Migración" Internationaler Flughafen Tocumen (Panama-Stadt): Tel.: (+507) 238-4133.
Deutsche Botschaft Panama-Stadt: Tel.: (+507) 263-7733. Bereitschaftsdienst (außerhalb der Bürozeiten): (+507) 6517-3200.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Visumfreie Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, bis zu 180 Tagen |
| vorläufiger Reisepass | Ja, bis zu 180 Tagen |
| Personalausweis | Nein |
| vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bitte beachten Sie die Visainformationen unterhalb dieser Tabelle. |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, mit Foto, bis zu 180 Tagen |
| Reisepass | Ja, bis zu 180 Tagen |
| vorläufiger Reisepass | Ja, bis zu 180 Tagen |
| Personalausweis | Nein |
| vorläufiger Personalausweis | Nein |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt mit der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen wird kein Visum benötigt. Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen finden Sie auch auf der Website der Migrationsbehörde von Panama: http://www.migracion.gob.pa/
Reisen über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauf folgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.
In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtssprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Panamaisches Recht ist in dieser Region faktisch außer Kraft gesetzt. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen. Bootseigentümer sollten hier besondere Vorsicht walten lassen. Dies gilt auch für Ordnungswidrigkeiten und privatrechtliche Streitigkeiten.
Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße bzw. in öffentlichen Plätzen ist verboten und kann zur Inhaftierung führen..
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int
Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Ganzjähriges Risiko, hauptsächlich Malaria tertiana, im Osten auch Malaria tropica (auch mit Chloroquinresistenzen). Ein mittleres Risiko besteht in den ländlichen Gebieten der Provinzen auf der Karibikseite und im Grenzgebiet zu Kolumbien, eine geringes Risiko in den tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der übrigen Provinzen. Sehr geringes oder kein Risiko in der Kanalzone und in den Stadtgebieten.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder die Mitnahme einer Selbstbehandlungsdosis notwendig. Für die Malariaprophylaxe – und Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Resochin, Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Dosierung und die persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- Insektenschutzmittel tagsüber ( Dengue!), abends und nachts (Malaria) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Das Leitungswasser in Panama-Stadt ist als Trinkwasser geeignet.
Einige Grundregeln bei unklaren Verhältnissen: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, kein Leitungswasser außerhalb der Stadt. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Leishmaniasis, Chagas-Krankheit, Leptospirose
Die durch Insekten übertragene Dengue-Virusinfektionen sind häufig. Aus diesen Gründen empfiehlt sich ein Schutz gegen Moskitostiche auch tagsüber s.o.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise gelöscht
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
El Salvador weist in Lateinamerika und weltweit eine der höchsten Kriminalitätsraten auf. Im Jahresschnitt kommen mehr als zehn Menschen pro Tag durch Tötungsdelikte ums Leben. Die Gefahr von Gewaltverbrechen - insbesondere in der Nähe der touristisch interessanten Vulkane und am Strand - ist überaus hoch, die Hemmschwelle beim Gebrauch von Schuss- oder Stichwaffen niedrig. Im Falle eines Überfalles ist es dringend geboten, auf Widerstand zu verzichten.
Bewaffnete Raubüberfälle, Diebstahl von Autos oder Gegenständen, die sich darin befinden, aber auch Morde und Vergewaltigungen sind sehr häufig zu verzeichnen. Die Zahl der Entführungen ist zwar zurückgegangen, es gibt sie aber nach wie vor. Stark angestiegen sind Erpressungsdelikte gegenüber dem Kleingewerbe, Privatpersonen und insbesondere dem öffentlichen Nahverkehr. Von der Benutzung öffentlicher Busse wird dringend abgeraten. Die Fahrzeuge sind zumeist in keinem verkehrssicheren Zustand. Darüber hinaus werden viele Busunternehmer von kriminellen Gruppen erpresst. Den Geldforderungen wird mit extremer Gewalt Nachdruck verliehen, zuletzt im Juni 2010, als an einem Tag ein vollbesetzter Kleinbus in Brand gesetzt und in einem anderen auf Fahrer und Passagiere das Feuer eröffnet wurde und insgesamt 15 Menschen ihr Leben verloren. Die Fahrt in zugelassenen Taxis ist daher der Benutzung von Bussen in jedem Fall vorzuziehen. Mehrere Busunternehmen bieten Direktverbindungen in die Hauptstädte der umliegenden Länder an. Die dafür eingesetzten Busse sind meist in einem guten technischen Zustand. Allerdings ist man auch in diesen Bussen nicht vor Überfällen gefeit. Insbesondere auf der Strecke nach Guatemala kam es - auf guatemaltekischer Seite - in den letzten Wochen öfter zu Überfällen.
Reisen über Land
Als besonders gefährlich müssen insbesondere die großen Städte San Salvador, Santa Ana und San Miguel, sowie die Departamentos La Paz, La Libertad und Sonsonate angesehen werden. Auch in der Nähe der großen Hotels der Hauptstadt („Zona Rosa") kommt es regelmäßig zu Überfällen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto (zugelassene Taxis haben ein „A" als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild) zu benutzen. Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA betrieben. Reisende sollten unter keinen Umständen auf Taxis oder sonstige Fahrzeuge zurückgreifen, deren Fahrer dort ihre Dienste außerhalb des eingezäunten ACACYA-Parkplatzes anbieten.
Einzelreisende sollten besonders vorsichtig sein. Nach Möglichkeit sollte nur auf Hauptstraßen gereist und Nebenstraßen vermieden werden. Auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung abseits der Hauptverkehrsstraßen sollte verzichtet werden.
Halten Sie die Türen und Fenster Ihres Autos geschlossen. Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle (schon mancher Unfall wurde fingiert, um den zu Hilfe Eilenden auszurauben).
Naturkatastrophen
Im Dezember 2006 erschütterten eine ganze Reihe von Beben die Region Ahuachapan / Atiquizaya und zerstörten viele Häuser. Anfang Januar 2010 bebte selbst in San Salvador mit einer Stärke von 6,4 auf der Richterskala die Erde. Mit mehr oder minder starken Beben ist grundsätzlich immer zu rechnen.
El Salvador liegt in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November).
Ende November 2009 kamen bei Überschwemmungen im Zuge des tropischen Wirbelsturms „Ida" fast 200 Menschen ums Leben.
Allgemeine Reiseinformationen
Am 1. Juni 2004 wurde erstmalig ein Tourismus-Ministerium geschaffen. Gute Hotels preiswerter und teurer Klasse sind ausreichend in der Hauptstadt San Salvador vorhanden. Von hier aus können Tagesausflüge ins Umland unternommen werden. Das salvadorianische Tourismusbüro Corsatur organisiert Gruppenausflüge zu Sehenswürdigkeiten. Insgesamt ist die touristische Infrastruktur jedoch erst schwach entwickelt.
Geld / Kreditkarten
In El Salvador kann man in vielen Geschäften und Restaurants mit internationalen Kreditkarten bezahlen (Visa und Mastercard sind am weitesten verbreitet, weniger Amex und Diners Club). Seit 1.1.2001 ist der US-Dollar neben dem salvadorianischen Colón offizielle Landeswährung. Allerdings werden oft nur kleinere Scheine akzeptiert (in der Regel nur bis zum Wert von 20,- USD). Reiseschecks in USD (Amex) können in Banken gewechselt werden. Der Colón zirkuliert nicht mehr, manchmal werden jedoch noch Preise in Colón angegeben. Der feste Wechselkurs beträgt 1,-- USD = 8,75 Colón.
Das Abheben von kleineren Beträgen (bis 400 USD, je nach Vereinbarung mit der Heimatbank) mit der EC-Karte und PIN gegen eine Gebühr von etwa 3,50 Euro ist an den meisten Geldautomaten möglich. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money-Transfer" über die Reise-Bank AG möglich. Nähere Informationen sind in der deutschen Botschaft erhältlich.
Flugverkehr
Passagiere sollten bei Ausreise mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein.
Mietwagen
Bei den Büros internationaler Autofirmen in San Salvador können Autos angemietet werden. Bei der Anmietung eines Fahrzeuges ist auf ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) zu achten. Der internationale Führerschein sollte mitgeführt werden. Im Straßenverkehr ist erhöhte Vorsicht wegen des oft schlechten Zustandes der Fahrbahnen (gestohlene Kanaldeckel) und der allgemein gefährlichen Fahrweise geboten. Reisende sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken und Reisen ins Landesinnere auf Nebenstraßen unbedingt vermeiden. Grundsätzlich sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit unterlassen werden.
Sonstige Hinweise
Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer wegen der gefährlichen Meeresströmungen angebracht. Da diese Unterwasserströmungen bis dicht an den Strand heranreichen, sollte man nicht hinausschwimmen. Lebensrettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Wie vor allen Küstengewässern Amerikas besteht ferner die Möglichkeit, dass sich Haifische in die Nähe der Küste verirren.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen: | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja (mit Foto): Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja (mit Foto): Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
| Weitere Anmerkungen | Auch für Kinder empfiehlt sich die Ausstellung eines Reisepasses, da es keine Direktflüge nach Deutschland gibt und die USA die Kinderreisepässe nicht ohne Visum anerkennen |
Visum
Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende in der Regel keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala).
Bei der Einreise sind Pflichtimpfungen nicht erforderlich, außer man reist aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach El Salvador ein. Bitte beachten Sie hierzu die „Medizinischen Hinweise".
Ein- /Ausreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
Die deutsche Botschaft in San Salvador ist bei Passverlust zwar in der Lage, vorläufige maschinenlesbare Pässe auszustellen, jedoch muss dann für Reisen nach/durch die USA ein Visum bei der amerikanischen Botschaft erlangt werden. Es ist daher ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den salvadorianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem salvadorianischen Einreisestempel beinhaltet.
Einreise mit Pkw
Erfolgt die Einreise mit einem Fahrzeug, muss dieses beim Zoll deklariert werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Bitte bedenken Sie, dass Flüge von und nach El Salvador meistens über die USA führen. Dort herrschen besondere Zollvorschriften, insbesondere was die Einfuhr von Lebensmitteln betrifft. Diese Vorschriften können erfahrungsgemäß auch bei reinem Transit angewendet werden. Informieren Sie sich ggf. vorher z.B. bei der zuständigen US-amerikanischen Vertretung. Mittlerweile herrschen für gewisse Lebensmittelprodukte auch Einfuhrbeschränkungen für Europa. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zolldienststelle.
Immer noch tragen Millionen von Touristen jedes Jahr zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken u.ä. ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte von Händlern! Verzichten Sie auf Produkte wie: Schildkröteneier und andere Produkte aus dem toten Körper von Schildkröten, andere lebende oder ausgestopfte Tiere, Kroko- und Schlangenhaut, Korallen und Muscheln, Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen. In einigen wenigen Iguana-Farmen werden diese Reptilien zum Verzehr gezüchtet. I.d.R. tragen diese Farmen zum Schutz der Tiere bei, da sie den Bestand kontrollieren können und so auch vor dem Aussterben bewahren können.
Übrigens: Der Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen empfindliche Geldbußen und Haftstrafen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Besondere Vorsicht sollten Sie beim Führen eines Kraftfahrzeugs walten lassen. Bei einem Unfall mit Personenschaden droht eine sofortige Inhaftierung (bis zu 72 Stunden) sowie Beschlagnahmung von Papieren und Fahrzeug.
Vor Drogenkonsum wird nachdrücklich gewarnt. Selbst bei Mitführung weniger Gramm für den Eigenbedarf drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen - unter schwer erträglichen Bedingungen - in El Salvador verbüßt werden.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in El Salvador unnachsichtig verfolgt und mit hohen Strafen belegt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen im Hinblick auf Antiquitäten, geschützte Tiere und Pflanzen können strafrechtlich verfolgt werden.
Auch Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, z.B. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer sind mit Geldbußen belegt, haben aber auch schon zu Haftstrafen geführt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe auch www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Malaria
Ganzjährig besteht ein sehr geringes Risiko an der Grenz zu Guatemala in der Provinz Santa Ana, Ahuachapán und La Unión. Hierbei handelt es sich in weniger als 1% der Fälle um eine Malaria tropica durch P. falciparum.
Eine Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation mit Chloroquin kann im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein.
Alle übrigen Gebiete gelten als malariafrei.
Persönliche Mückenschutzmaßnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s.u.).
Denguefieber
Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen
- ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, zum Teil auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist mit Ausnahme der Hauptstadt San Salvador insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org ).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 09.02.2012)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Der Vulkan Tungurahua ist in unregelmäßigen Abständen aktiv. Die Intensität schwankt, erneute Explosionen werden von staatlichen Experten jedoch für wahrscheinlich gehalten. Bei Reisen in das Touristengebiet Baños wird geraten, sich zuvor bei den örtlichen Behörden über aktuelle Einschränkungen und zur Sicherheitslage zu informieren. Ähnliches gilt für den Vulkan Reventador. Die Aktivität des Vulkans hat in den letzten Monaten zugenommen, erste Warnungen vor einem möglichen Ausbruch wurden veröffentlicht. Ähnlich wie z.B. beim Tungurahua wurde deshalb das Besteigen des Reventador strengstens untersagt.
Generell wird auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen von Flughäfen) hingewiesen. Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage informieren. Informationen in spanischer Sprache können auf der Internetseite www.igepn.edu.ec abgerufen werden.
Aus aktuellem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine medizinische Notfallbehandlung in Privatkliniken teilweise nur gegen Vorkasse oder Nachweis ausreichender Bonität erfolgt. Der Nachweis einer internationalen Krankenversicherung ist in diesen Fällen nicht ausreichend. Trotz sonstiger Sicherheitsbedenken empfiehlt die Botschaft, eine Kreditkarte mitzuführen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeiner Hinweis
Im gesamten Land müssen Touristen zunehmend mit (bewaffneten) Überfällen und Vergewaltigungen rechnen – dies gilt auch für traditionell als sicher geltende Orte (z.B. Ferienanlagen). Die Täter schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück, so dass von Gegenwehr in jedem Fall abzuraten ist. Ausreichende medizinische Behandlung und Strafverfolgung der Täter sind nicht garantiert.
Reisen über Land
Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Insbesondere Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt. Fahrten in Überlandbussen sollten weitestgehend vermieden werden; dies gilt in besonderem Maße bei Nacht.
Allgemein wird die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien, vor allem in der Provinz Sucumbíos, durch Entführungen und Aktivitäten bewaffneter Gruppen beeinträchtigt. Auch wenn in letzter Zeit keine Entführungen oder sonstige gravierende Übergriffe gegen Touristen bekannt geworden sind, ist vor Reisebeginn, (z.B. Amazonasgebiet) mit den Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage abzuklären. Auch bei Überlandfahrten in den Provinzen Esmeraldas, Orellana, Napo und der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht geboten.
Kriminalität
Nicht nur in größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen und Raubüberfällen. Die Täter wenden dabei u.a. folgende Tricks an:
- diverse Ablenkungsmanöver, z.B. mit vorgetäuschten Pannen und Missgeschicken oder dem Überschütten mit verschiedensten Arten von Flüssigkeiten, einschließlich Fäkalien
- Kreditkartenbetrug,
- „Bußgeld"-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen,
- Raub nach Verabreichung von bewusstseinsmindernden Drogen in Form von Speisen, Getränken oder auf Prospekten bzw. Faltblättern, die wie Werbematerial verteilt werden,
- Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kunden ansprechen.
Grundsätzlich sollte auf das Gepäck gut geachtet werden. Schmuck sollte möglichst nicht getragen werden; Uhren, Kameras und Mobiltelefone sollten nicht auffällig zu sehen sein. Bei Dunkelheit sollte auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi benutzt werden.
Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (z.B. Lagune San Pablo und Wasserfall El Peguche bei Otavalo, Vulkan Pichincha via Bergstation Cruz Loma und in der Umgebung von Vilcabamba) kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Überfällen bzw. Gewaltverbrechen. Auf lokale Hinweise sollte besonders geachtet werden.
Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollte auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen geachtet bzw. sollten solche abgefragt werden.
Aufgrund der Gewaltbereitschaft der Täter sollte bei Raubüberfällen keine Gegenwehr geleistet werden.
Bei Vergewaltigungen ist in jedem Fall eine Anzeige zu erstatten und es wird empfohlen sich umgehend ein sog. Postexposure-Kit zu besorgen. Dies ist in Notfällen auch über die UN in Quito, Oficina DSS, 3er piso, Tel.: 094761807; 02-2465995 oder 094761369, (02) 380 9600 (dom) erhältlich. Bei Bedarf stehen manchmal auch von der Polizei vermittelte Psychologen zur Verfügung.
Polizei und Strafverfolgungsbehörden
Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen.
In Quito können Strafanzeigen u.a. im Büro der städtischen Tourismuspolizei, welches an der Ecke der Straßen Reina Victoria und Vicente Roca im dritten Stockwerk liegt und rund um die Uhr geöffnet ist, sowie bei der „Policía Judicial" an der Ecke der Straßen Juan León Mera und Vicente Roca aufgegeben werden. Mitzubringen ist entweder der Reisepass oder eine Kopie desselben. Die Beamten halten mehrsprachige Formulare bereit.
Die Verfolgung von Straftaten durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft – v.a. in Fällen allgemeiner Kriminalität – ist nicht immer sichergestellt.
Naturkatastrophen
Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere aktive Vulkane. In den letzten Jahren kam es zu Eruptionen (vorwiegend Ascheregen) verschiedener Vulkane. Insbesondere die Vulkane Tungurahua (Touristengebiet Baños), Sangay und Reventador sind derzeit vermehrt aktiv; der Vulkan Cotopaxi steht unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito) wird hingewiesen.
Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen informieren. Informationen in spanischer Sprache zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten können auf der Internetseite des Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador abgerufen werden: http://www.igepn.edu.ec
In den Wintermonaten (Januar – April) kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage und Verkehrssituation durch örtliche Medien bzw. den Reiseveranstalter informieren und mit Behinderungen im Reiseverkehr rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Geldversorgung
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen.
Reiseschecks, Maestro-Karten und Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung, v.a. in kleineren Orten, sind allerdings gegeben. Beispielsweise werden Reiseschecks nur bis zu einer Obergrenze von 200 US-Dollar pro Tag angenommen. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
In finanziellen Notsituationen kann über „Western Union" von Bekannten oder Verwandten innerhalb kurzer Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden. „Western Union" verfügt in Ecuador über ein dichtes Netz von Vertriebsstellen; allein in Quito gibt es ca. 100 Partner (www.westernunion.com, für Deutschland: www.reisebank.de). Banktransfers an ecuadorianische Banken hingegen funktionieren nicht zuverlässig.
Sportliche Aktivitäten
Bei sportlichen Aktivitäten (Bergsteigen, Rafting, …) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, so dass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können. Den Anweisungen der Behörden, auch bezüglich des Wassersports, muss in jedem Fall Folge geleistet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aufgrund häufiger rechtlicher Änderungen erfolgen die nachstehenden Hinweise ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte können nur die ecuadorianischen Behörden erteilen.
Visum
Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es ist darauf zu achten, nicht mit beschädigten Reisepässen einzureisen, da dies zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen kann.
Wenn Sie sich bereits in Ecuador befinden und Ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen Sie ein neues Visum beantragen (Visa 12-IX). Bitte kontaktieren Sie hierzu das ecuadorianische Außenministerium, bevor Ihr Visum abläuft. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung entnehmen Sie der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums.
Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.
Reisedokumente
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
| vorläufiger Reisepass | Ja, Gütigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
| Personalausweis | Nein |
| vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
| Personalausweis | Nein |
| vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, aber nur mit Lichtbild des oder der Kinder |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, aber nur zur Einreise! Bei der Ausreise hat es bereits Probleme gegeben, daher wird vom Kinderausweis abgeraten |
| Weitere Anmerkungen | - |
Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien.
Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.
Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Website der Deutschen Botschaft abrufbar, siehe www.quito.diplo.de
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen sind direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ecuadors zu klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter www.migracion.gob.ec unter den Rubriken: „ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas" y „ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador".
Zuständige Behörden
Dirección Nacional de Migración
José Félix Barreiro N50-45 y de los Alamos / Quito
Tel. 00593 2 2412 633/00593 2 2413 282
E-mail: info@migracion.gov.ec
Ministerio de Relaciones Exteriores
Carrión 10-40 y 10 de Agosto
Tel. 00593 2 2227 025
www.mmrree.gob.ec
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt vorab unterrichtet wird.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften.
Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.
Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz gegen Gelbfieber
Ecuador verlangt bei der direkten Einreise aus Deutschland keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Dennoch wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Ecuador in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören das Amazonasgebiet (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos and Zamora) sowie weitere Gebiete östlich der Anden.
Es besteht kein Gelbfieberrisiko in den Städten Guayaquil und Quito oder auf den Galapagos Inseln.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) gefordert, siehe auch www.who.int.
Genereller Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Denguefieber
Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ganzjährig besteht ein geringes Risiko im ganzen Land unterhalb 1500m Höhe auch an den Küsten (v.a. Esmeraldas).
Als malariafrei gelten das Hochland, Quito, Guayaquil und die Galapagos-Inseln.
Je nach Reiseprofil kann eine Chemoprophylaxe oder Standby-Medikation sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.
Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:´
· körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
HIV/AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Höhenkrankheit
Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Vor einer Reise nach Ecuador wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
· zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
· auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
· immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
· trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 09.02.2012)
Letzte Änderung: Aktueller Hinweis
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Aktueller Hinweis
Am 02.02.2012 kam es im Stadtgebiet Bamako und in Kati zu gewaltsamen Ausschreitungen. Auch wenn sich die Lage in der Hauptstadt und im gesamten Südwesten des Landes seither wieder beruhigt hat, ist weiterhin Vorsicht geboten. Es wird daher empfohlen, die aktuelle Presseberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Vor Reisen in die nördlichen und nordöstlichen Gebiete Malis wird ausdrücklich gewarnt. Die o.g. Gebiete umfassen die gesamten Verwaltungsregionen Timbuktu (einschließlich der Stadt Timbuktu und der Gebiete südlich des Niger-Flusses), Gao und Kidal sowie in den angrenzenden Provinzen alle Gebiete nördlich des 15. Breitengrads (Linie auf der Höhe der Städte Kayes und Mopti), sowie bis auf weiteres die gesamte Verwaltungsregion Mopti einschließlich Djenné und Dogonplateau.
Seit dem 17.01.2012 haben schwer bewaffnete Milizen mehrere Orte im Norden und Nordosten des Landes angegriffen. Mehr denn je sind weite Teile der Verwaltungsregionen Kidal, Gao und Timbuktu staatlicher Kontrolle entzogen. Mehrere Tausend Menschen sind deswegen in Nachbarstaaten geflohen
In der Region Algerien-Niger-Mali-Mauretanien hat AQM bereits mehrere Entführungen von u.a. Touristen, Geschäftsleuten, Diplomaten und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen ausgeführt. Die Geiseln wurden in die nordmalische Wüste verschleppt und dort zum Teil über Monate festgehalten. Einige Geiseln wurden freigelassen, andere von ihren Entführern getötet.
Am 25.11.2011 wurden in Timbuktu bei einem Überfall auf eine Gruppe westlicher Ausländer ein Deutscher getötet und drei weitere Ausländer entführt.
Am 24.11.2011 wurden zwei französische Techniker in Hombori in der Region Mopti, weit südlich des Nigerbogens entführt.
Vier der im September 2010 in der nordnigrischen Stadt Arlit entführten sieben Personen befinden sich sehr wahrscheinlich weiterhin im Norden Malis in Geiselhaft.
Aktuelle Hinweise bestätigen, dass Anschläge und Entführungen westlicher Staatsangehöriger nicht auszuschließen sind.
Nach der Revolution in Libyen sind zahlreiche Waffen in Nachbarländer geschmuggelt worden. Die Grenzen Libyens zu den Nachbarländern sind nur schwer zu überwachen. Es ist daher zu befürchten, dass Waffen und Sprengstoffe auch nach Mali gelangt sind und, verbunden mit einer großen Zahl von arbeitslosen Rückkehrern, ein Gefahrenpotential darstellt.
Die Gefahr krimineller und terroristischer Übergriffe ist besonders groß nördlich und nordöstlich der Stadt Timbuktu und den angrenzenden Gebieten in Richtung der Grenzen zu Niger, Algerien sowie Mauretanien.
Am 24.Juni 2011 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Militäraktion mauretanischer und malischer Sicherheitskräfte im "Wald von Ouagadou" auf malischen Territorium getötet worden; am 16.Juli 2011 wurde ein Zusammenstoss von AQiM und malischem Militär bei Goundam in der Region Timbuktu knapp vermieden.. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.
Der Anschlagsversuch auf die französische Botschaft in der Hauptstadt Bamako am 5. Januar 2011, bei dem glücklicherweise nur Sachschaden entstanden ist, hat gezeigt, dass Anschläge auf westliche Einrichtungen auch in anderen Landesteilen Malis nicht ausgeschlossen werden können.
Reisen über Land
Aufgrund der Instabilität in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten.
Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht generell eine höhere Unfallgefahr als in Europa, wobei diese nach Einbruch der Dunkelheit extrem ansteigt. Von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wird wegen des sehr hohen Unfallrisikos plus der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten.
Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Straßen sollten gemieden werden.
Die Weiterreise von Mali auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein gültiges Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Hierzu wird unter anderem ein bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | - | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig | |
| Reisepass | Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, bis zum 16. Lebensjahr, wird auch ohne Lichtbild anerkannt | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, mit Lichtbild, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Reisende mit eigenem Kfz benötigen ein sog. „Carnet de passage". Nähere Einzelheiten können bei den Automobilclubs erfragt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden.
Die Zustände bei der malischen polizeilichen Verwahrung sowie in den Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Es besteht die Verpflichtung, ständig Ausweispapiere mit sich zu führen. Insbesondere bei nächtlichen Straßenkontrollen ist mit einer Verhaftung zu rechnen, sofern kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz:
Mali ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html)
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) und JE (je nach Region!) empfohlen.
Gelbfieber:
In den vergangenen Jahren wurden nur in den Regionen Kayes und Kita Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt.
Malaria:
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Mali. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko. Nördlich des 16. Breitengrades tritt Malaria nur episodisch auf, südlich der Linie Gao - Timbuktu saisonal gehäuft mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) wird empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
2005 waren in Mali knapp 2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 31 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten:
Meningokokken-Krankheit:
Mali wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (bakterielle Meningitis) heimgesucht mit bis zu 1500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison deshalb auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung des Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden. Derzeit wird in den Sahelländern Mali und Burkina Faso eine von der WHO länderweit angelegte Impfkampagne mit einem neuen wirksameren Impfstoff durchgeführt.
Dengue-Fieber:
kommt selten vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auf. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmassnahmen (s.o.).
Schistosomiasis (Bilharziose):
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Fluss Niger, Nebenflüsse, Staudamm Selengué). Baden im offenen Süßwasser ist daher grundsätzlich nicht empfohlen.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Bamako in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Bamako haben ein ausreichendes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mali kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Mali durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
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Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 08.02.2012)
Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise-Kriminalität
Allgemeine Reiseinformationen-Reisen über Land
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Malaysia ist ein multiethnisches und multireligiöses Land mit starker islamischer Prägung. Hierauf sollten Sie Rücksicht nehmen und örtliche Gepflogenheiten (z.B. auch Kleidung, Verhalten) respektieren.
Kriminalität / Entführungen
Die Entführung einer Reisegruppe auf der Insel Sipadan/Sabah durch bewaffnete Gewalttäter liegt schon einige Zeit zurück (Jahr 2000). Aber auch in jüngster Zeit gab es Hinweise auf eine mögliche derartige Gefährdung. Die malaysischen Polizei- und Militärbehörden räumen entsprechende Erkenntnisse ein, versichern jedoch, dass verstärkte und geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Dennoch können künftige Zwischenfälle nicht völlig ausgeschlossen werden.
Es gibt regelmäßig Berichte über Handtaschendiebstahl durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Es kam in diesen Fällen schon mehrfach zu ernsthaften Verletzungen, insbesondere wenn die Tasche nicht losgelassen bzw. schräg über Schulter und Arm und zur Straßenseite hin getragen wurde.
Trickbetrügereien, insbesondere durch Animation zu Glücksspielen werden häufig gemeldet. Hiervon sind vor allem Alleinreisende betroffen, die an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden.
Schiffsverkehr / Piraterie
Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten. Reisende sollten sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes informieren. Die Gefährdung der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia (insbesondere Straße von Malakka) durch Piraterie besteht fort.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Wegen der anhaltenden Gewalt in drei thailändischen Südprovinzen wird für Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg dringend empfohlen, die Thailand betreffenden Reisehinweise zu beachten.
Touristen, die ihren Urlaub im Bundesstaat Sabah verbringen wollen, sollten entlegene und unkonventionelle Touristenziele meiden. Besondere Vorsicht wird in Ost-Sabah empfohlen.
Es ist zu empfehlen, bei Überlandreisen mit Bussen besonders auf das Reisegepäck zu achten, welches im Gepäckfach verstaut wird.
Bei Nutzung von Fahrrad, Moped oder Motorrad wird zu besonderer Umsicht geraten, insbesondere für Ungeübte. Linksverkehr und die andere Fahrweise in Malaysia kann zu gefährlichen Fehleinschätzungen und Unfällen führen.
Bei dem Besuch von Naturparks ist die Begleitung durch ortskundige geprüfte Begleiter empfehlenswert, da die Ausschilderung bei Dschungelpfaden oft unzureichend ist.
Naturkatastrophen
Es treten gelegentliche saisonale Stürme auf, die mitunter mit Überflutungen einhergehen. Heftige Tropengewitter mit Blitzschlägen gibt es ganzjährig.
Malaysia befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss.
Insbesondere in den Spätsommermonaten kann die Belastung durch "haze" (siehe auch „Medizinische Hinweise") in einzelnen Regionen punktuell ein gesundheitsbeeinträchtigendes Niveau erreichen. Aktuelle Daten (Air Pollutant Index - API) sind in Zeiten, wenn "haze" auftritt, auf der Webseite des malaysischen Umweltministeriums www.doe.gov.my abrufbar.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja, Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | ja, Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen | Auf Verfügbarkeit von freien Seiten achten |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | ja, Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus |
| Reisepass | ja, Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | nein |
| Weitere Anmerkungen | Auf Verfügbarkeit von freien Seiten achten |
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten.
Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.
Im Rahmen der Erfassung der Daten von Einreisenden werden seit dem 1. Juni 2011 generell die Fingerabdrücke von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Daumen und Zeigefinger. Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 12 Jahren,
- Inhaber von Diplomatenpässen,
- Besucher ohne Finger,
- hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde.
Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration" kontaktiert werden.
Besondere Zollvorschriften
Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol internationalem Standard.
Reisende, die Beträge über 10.000 US-$ ein- oder ausführen wollen, müssen dies mit einem hierfür vorgesehenen und am Flughafen erhältlichen Formblatt anmelden. Nähere Informationen unter www.customs.gov.my
Der Transport von lebendigen oder ausgestopften Tierarten, sowie Muschelgehäuse oder auch Bekleidung und Gegenstände, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Rauschmitteln sind strikt verboten und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Für den Handel mit Rauschgift gilt eine mandatorische Todesstrafe, als Handel wird bereits der Besitz von bestimmten Mengen an Betäubungsmitteln gewertet. Auch der unerlaubte Waffenbesitz wird streng bestraft, für bestimmte Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden. Einige Straftaten werden mit Prügelstrafen geahndet.
Alle Strafbestimmungen werden auch in der Praxis und in vollem Umfang auf ausländiscche Besucher angewandt.
Für Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich die Scharia.
Medizinische Hinweise
Alle medizinischen Einrichtungen sind kostenpflichtig; private Einrichtungen mitunter teuer.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ab 4 Wochen oder bei besonderer Exposition (z.B. Laufen, Joggen, Jagd, ländliche Gebiete) auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Encephalitis. Nur bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten muss eine Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden, siehe auch www.who.int
Die Standardimpfungen für Kinder (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes) und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue-Fieber
wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Während und nach der Regenzeit steigen die Fälle von Dengue-Fieber deutlich an. Im Jahr 2010 betrug die Zahl der gemeldeten Dengue-Erkrankungen 46.171 (2009: 41.486), davon verliefen 134 tödlich (2009: 88). Der Schutz vor tag- und nachtaktiven Mücken ist die beste und einzige Vorsorgemaßnahme.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufiger tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Eine Malariainfektion ist ganzjährig in einigen Landesteilen und abhängig von den Regenzeiten mit unterschiedlichem Risiko möglich, Plasmodium falciparum (65%) kommt häufiger vor als Plasmodium vivax (35%). Ein hohes Risiko besteht auf Borneo (Sabah einschließlich Küstenregion), an der Grenze zu Kalimantan (fast ausschließlich P. vivax) ist das Risiko geringer. Im Landesinneren der malaiischen Halbinsel sinkt das Risiko weiter, Küstenregionen, Städte und das Gebiet um Kuala Lumpur gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Andere tropische Infektionskrankheiten (z.B. Typhus, Japanische Encephalitis, Chikungunya, Bilharziose) kommen vor, allerdings in unterschiedlicher Gefährdung von Reisenden.
HIV/AIDS
ist in Malaysia bisher weniger weit verbreitet als in manchen anderen Staaten Südostasiens, die Anzahl der Neuinfektionen steigt aber an; Durchseuchung in den bekannten Risikogruppen, hier insbesondere im Drogenmilieu.
Durchfallerkrankungen/Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Haze
Teile Malaysias sind immer wieder vom sogenannten „Haze" betroffen. Beim „Haze" handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Es wird daher empfohlen, sich regelmäßig aus der lokalen Presse über die aktuelle Belastung am Aufenthaltsort zu informieren. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie Alte und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.
Vogelgrippe
Auch in Malaysia ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, umschriebene Ausbrüche bei Tieren auch in 2007, bisher keine menschlichen Erkrankungsfälle. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe").
Medizinische Versorgung
Allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland ausgebildeten Fachärzten. An der Westküste der malaiischen Halbinsel findet man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in städtischen Gebieten erhältlich.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind auch wegen evtl. hoher Krankenhaus- und Arztrechnungen, die meist sofort (oft vorab) beglichen werden müssen, dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 08.02.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Kriminalität
Aktueller Hinweis
Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab 01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer: Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken weiter bis zu 90 Tage visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt in der Türkei zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.
Personen, dies sich gegenwärtig bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Seit Mitte Juli 2011 kommt es wieder verstärkt zu Anschlägen gegen türkische Sicherheitskräfte sowie Militär- und Polizeieinrichtungen durch die als Terrororganisation gelistete PKK, vor allem im Südosten des Landes. In einer Erklärung der PKK-nahen Organisation „Freiheitsfalken Kurdistan" (TAK) vom 22.08.2011 heißt es, dass auch auf Zivilisten und Touristen keine Rücksicht genommen werde.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele, u.a. in Istanbul, muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Am 28. August 2011 kam es in Kemer (bei Antalya) zu einer Explosion an einem Badestrand, bei der mehrere Personen leicht verletzt wurden. Von einem terroristischen Hintergrund ist auszugehen.
Am 20. September 2011 gegen 11 Uhr kam es im Zentrum von Ankara, im Bezirk Cankaya, zu einer schweren Explosion, bei der drei Personen getötet und weitere 34 verletzt wurden. Die "Freiheitsfalken Kurdistans" (TAK) haben sich zu dem Anschlag bekannt und gleichzeitig weitere Anschläge in städtischen Gebieten angekündigt. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher weiterhin, belebte Plätze im innerstädtischen Bereich, Verkehrsmittel des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen vorerst zu meiden bzw. die Anwesenheiten an solchen Orten auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken.
Reisen über Land
Bezogen auf den Osten und Südosten des Landes liegen aktuell keine konkreten Gefährdungshinweise für Touristen vor. Weiterhin kommt es aber zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Die PKK hat in jüngster Zeit ihre Aktionen gegen die türkischen Sicherheitskräfte intensiviert. Die türkische Regierung hat harte Gegenmaßnahmen angekündigt. Reisen in diesen Landesteil sind daher mit einem deutlich erhöhten Risiko behaftet. Auch grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak sind in den kommenden Monaten nicht ausgeschlossen. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen.
Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Dies betrifft insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen, um und zwischen Sirnak und Hakkari befinden sich mehrere Sperrzonen) sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak).
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Informationen der deutschen Botschaft zufolge sind deutsche Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet in letzter Zeit Opfer von Betrugsfällen geworden. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union Transfer in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Botschaft empfiehlt, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
In vielen Gebieten der Türkei, selbst in größeren Städten, ist es problematisch Reiseschecks einzulösen. Allerdings lässt sich mit einer deutschen EC-Karte in Verbindung mit der PIN an Geldautomaten problemlos Geld abheben (wenn beide mit dem Symbol „Maestro" versehen sind).
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z.T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Der türkische Straßenverkehr, vor allen Dingen in den Städten, ist meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Man sollte sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist ab 01. Februar 2012 nicht mehr möglich. Für längere Aufenthalte wird daher dringend empfohlen, vor der Einreise ein türkisches Generalkonsulat zu kontaktieren und ggfs. ein Visum einzuholen.
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.
Reisedokumente
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte nachstehende Empfehlung beachten) |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein (Bitte nachstehende Empfehlung beachten) |
| Weitere Anmerkungen | Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte nachstehende Empfehlung beachten) |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein (Bitte nachstehende Empfehlung beachten) |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig, bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild, ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild notwendig (Bitte nachstehende Empfehlung beachten) |
| Weitere Anmerkungen | Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen "Reiseausweis als Passersatz" nicht möglich. |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Empfehlungen
Von einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.
In der Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.
Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis / Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. In Serbien sind seit dem 12.06.2010 eine Einreise und ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit dem Bundespersonalausweis möglich.
Weiterreise in Drittländer
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.
Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministerium der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (=Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o.g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben.
Weiterreise nach Georgien
Die Reise von der Türkei nach Georgien ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich.
Ausreise in den Irak
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.
Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind
Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z.B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich.
Einreise mit dem Pkw
Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.
Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.
Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.
Besondere Zollvorschriften
Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet.
Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich.
Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):
Persönliche Habe
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro).
Reisemitbringsel
- 400 Stück Zigaretten oder
- 150 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück) oder
- 10 Stück Zigarren oder
- 200 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier) oder 200 g Pfeifentabak oder 200 g Kautabak oder 200 g Tabak für Wasserpfeifen oder 50 g Schnupftabak
- 1 Flasche Alkohol (à 100 cl) oder 2 Flaschen à 70 bzw. 75 cl
- bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (à 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz (höchstens 600 ml Gesamtmenge)
- 1,5 kg Kaffee, 1,5 kg löslicher Kaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten
Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.
In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft (10 - 20 Jahre Gefängnis für Einfuhr, 6 - 12 Jahre Gefängnis für Ausfuhr).
Ebenfalls hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern", da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.
Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Typhus (je nach Region!) empfohlen.
Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, kann eine Impfung gegen Polio (=Kinderlähmung) verlangt werden. Bitte Hinweis weiter oben unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Weiterreise in Drittländer" beachten !
Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber (CCHF)
In den vergangenen Jahren kam es zu Ausbrüchen von Krim-Kongo-Fieber mit zahlreichen Erkrankungen und einigen Todesfällen. Der Erreger ist in der Türkei endemisch, er wird von Zecken auf den Menschen übertragen. Mit sporadischen Fällen und lokalen Häufungen ist zwischen April bis Oktober landesweit (Schwerpunktregionen: Zentral-, Nord- und Ostanatolien) zu rechnen. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, der Schutz vor Zeckenbissen ist wichtig !
Malaria
Die Türkei ist malariafrei, vor allem die touristischen Regionen im Süden und Westen des Landes. Nur in den Grenzregionen zu Syrien und Irak gibt es ein geringes bis mittleres Malariarisiko (nur die weniger gefährliche Form der Malaria tertiana zwischen Mai bis Oktober).
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil in diesen Gebieten ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (z.B. Autan®, Nobite®) evtl. die Mitnahme einer Behandlungsdosis sinnvoll (z.B. Malarone®). Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die Risikogebiete empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Piercing, Tätowierungen und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Ein evtl. vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenschein) ist oft nicht ausreichend. Es wird daher dringend angeraten, eine private Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige Reiserückholversicherung abzuschließen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden . Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es ratsam, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich zu führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Türkei ggf. durch einen Reisemediziner beraten, siehe www.dtg.org
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
China: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 08.02.2012)
Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis
Allgemeine Reiseinformationen-Straßenverkehr
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktueller Hinweis
Aufgrund des Tibetischen Neujahrsfestes ist bis voraussichtlich Mitte März 2012 mit Verzögerungen bei der Erteilung von Reisegenehmigungen für die Autonome Region Tibet zu rechnen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land, Kriminalität
Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten
sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen.
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.
In der letzten Zeit ist es in Bars und Nachtclubs in Peking zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern gekommen. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.
Meldepflicht
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.
Allgemeine Reiseinformationen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich:
- Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
- Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
- Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
- Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Botschaft www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/Startseite.html entnehmen.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.peking.diplo.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Nachfolgende Hinweise sind unverbindlich und ohne Gewähr. Rechtsverbindliche Auskünfte über die chinesischen Einreisebestimmungen erhalten Sie nur bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate der VR China.
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Am Flughafen in Peking werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert, teilweise ist ein Ausweichen über Hongkong möglich.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet. Auch bei Wiedereinreisen in die VR China aus Taiwan ist auf ein gültiges chinesisches Visum für die Wiedereinreise zu achten.
Ein Touristenvisum für die erneute Einreise in die VR China kann bei Bedarf auch beim „Consular Department" in Hongkong , 7th Floor, China Resources Building, No. 26 Harbor Road, Wanchai, Hongkong, Tel. +852-34132300 oder +852-34132424, www.fmcoprc.gov.hk eingeholt werden.
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
Flughafentransit-Sonderregelung für Shanghai: In Shanghai ist für u. a. deutsche Staatsangehörige ein Transit-Aufenthalt von bis zu 48 Stunden möglich, vorausgesetzt, der Reisende ist Inhaber eines gültigen Flugtickets für den Weiterflug zur Ausreise aus der VR China, bei dem die Flugrichtung beibehalten werden muss (kein Rückflug!). Bei einer Ausreise aus der VR China z. B. per Schiff gelten diese Transitregelungen nicht. Ein Wechsel des Flughafens innerhalb Shanghais ist jedoch möglich. Der Reisende muss Inhaber eines mindestens noch 6-Monate gültigen Reisepasses sein.
Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter www.china-botschaft.de. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.
Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja (mit Foto), Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Es sollte mit der chinesischen Botschaft geklärt werden, ob Kinderausweise und Pässe mit eingetragenen Kindern überhaupt visiert werden. Nach hiesiger Erfahrung ist dies nicht möglich |
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr
400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind"). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Gemäß dem Gesetz der VR China zur Kontrolle der Ein- und Ausreise von Ausländern (Art. 23) kann gegen einen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn er in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder wenn der Ausländer in einem laufenden Zivilprozess von einem Gericht benachrichtigt worden ist.
Seit 1. März 2006 erlaubt das "Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung" den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.
Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht - Details siehe Website www.who.int
Dies gilt nicht für Taiwan, Hongkong und Macao. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de)
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Für Säuglinge ist die Rotavirusimpfung zu empfehlen.
Als Reiseimpfung werden Hepatitis A und Thyphus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
Dengue-Fieber:
Dengue wird in südlichen Küstenregionen u. Landesteilen (Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Hainan und den tiefer gelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschließlich Malaria tertiana, besteht südlich des Yangtze herdförmig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der nördliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdförmig in östlichen Landesteilen südlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong außerhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den großen Städten, auf Taiwan sowie in Höhenlagen über 1.500 m.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
· körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Gegenwärtig ist das Vorkommen in der Bevölkerung noch gering (Prävalenz unter 0,1%), betroffen sind in erster Linie die bekannten Risikogruppen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera kommt sporadisch vor. Als die häufigste Ursache von Durchfall bei Säuglingen und Kleinkindern werden Rotavirusinfektionen angesehen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen; Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Japanische Enzephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch währender warmen Jahreszeit (April – Oktober) bzw. Regenzeit in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der Provinzen Xinjiang, Qinghai und Tibet) auf. In den letzten 10 Jahren ging die Zahl der erfassten Erkrankungen von ca. 9000 auf 4000 pro Jahr zurück. Die höchsten Raten wiesen die Provinzen Shaanxi, Chongqing, Sichuan, Guizhou u. Yunnan auf. Einzelerkrankungen unter Ausländern in Peking, Shanghai, Hongkong und Kanton sind nachgewiesen. Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Tollwut kommt im ganzen Land vor mit bis zu 3400 Erkrankungen beim Menschen pro Jahr in den letzten Jahren, davon knapp 2/3 der Fälle in Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan u. Hunan.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. In der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, nach ca. 1 Woche kommt es zur folgenlosen Ausheilung. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis (S. Japonicum) besteht beim Baden in Süßwassergewässern vor allem in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist im Land endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" (Website: www.bmelv.de).
SARS
Die in der ersten Jahreshälfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektiöse respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schließlich erfolgreich eingedämmt werden. Erkrankungen sind in den letzten Jahren nicht mehr aufgetreten.
Weitere Erkrankungen:
Höhenkrankheit:
Bei Reisen in den Himalaya und benachbarte Hochgebirge und Hochebenen in Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die allerdings meist erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe manifest wird. Warnsymptome sind: Schlechter Schlaf, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftknappheit. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause / Übernachtung, sollte abgestiegen werden. Wirksame Therapie ist Abstieg unter eine Höhe von 2000 Meter. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig auch Touristen, evtl. auch bei Flugreisen nach Lhasa, also nicht nur Bergsteiger. Das Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig, Beratung durch einen bergerfahrenen Arzt erforderlich.
Medizinische Versorgung und weitere Hinweise
Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch großen Städten, fehlen Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Libyen: Reisewarnung
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 08.02.2012)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Aktuelle Hinweise - Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Libyen. Die Lage im ganzen Land ist weiterhin unübersichtlich. Bewaffnete Auseinandersetzungen finden vereinzelt weiterhin statt und sind jederzeit möglich.
Für deutsche Staatsangehörige gilt unverändert, dass sie sich nicht in Libyen aufhalten sollen.
Zeitlich begrenzte Aufenthalte, etwa zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Aufgaben oder geschäftlicher Kontakte, können in begründeten Einzelfällen in enger Abstimmung mit der Deutschen Botschaft in Betracht gezogen werden. Bei der Planung sollten die aktuelle, regional unterschiedliche Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden. Grundlage der Reise sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein.
Es wird empfohlen, bei unaufschiebbaren Reisen nach Libyen möglichst schon vor Abreise mit der Deutschen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt Verbindung aufzunehmen und sich mit den geplanten Aufenthaltsdaten in die Deutschenliste (https://service.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action) einzutragen
Die Deutsche Botschaft in Tripolis ist seit Ende September 2011 mit einem begrenzten Stab besetzt.
Konsularische Hilfe kann derzeit nur in sehr begrenztem Rahmen geleistet werden. Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nicht funktionsfähig und können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Paramilitärische Kräfte sichern Teile der öffentlichen Ordnung, sind jedoch nicht ausgebildet und wenig berechenbar. Jeder Aufenthalt in Libyen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Anfragen zu Libyen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Libyen. Die Lage im ganzen Land ist weiterhin unübersichtlich. Bewaffnete Auseinandersetzungen finden vereinzelt weiterhin statt und sind jederzeit möglich.
Einreisebestimmungen
Dem Auswärtigen Amt liegen noch keine Erkenntnisse vor, wie die libysche Übergangsregierung in dieser Angelegenheit verfahren wird. Bisher galten die folgenden Bestimmungen:
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum. Dabei muss das ausgestellte Visum dem tatsächlichen Reisezweck entsprechen, da es sonst bei der Einreise und/oder Ausreise zu Problemen mit den libyschen Behörden kommen kann.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visum oder Ein-/Ausreisestempel ist untersagt. Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
| Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, bis zum 12. Lebensjahr Kind benötigt jedoch extra Visum im Pass bzw. muss im Visum der Eltern erwähnt sein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visum bzw. Ein- oder Ausreisestempel ist untersagt. |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen noch keine Erkenntnisse vor, wie die libysche Übergangsregierung in dieser Angelegenheit verfahren wird. Bisher galten die folgenden Bestimmungen:
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Dem Auswärtigen Amt liegen noch keine Erkenntnisse vor, wie die libysche Übergangsregierung in dieser Angelegenheit verfahren wird. Bisher galten die folgenden Bestimmungen:
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben u.ä. sind verboten. Kritik an politischem System, Regierung und Verwaltung galt bislang als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus sowie Tollwut empfohlen.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine angemessene Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
In den letzten Jahren sind ausschließlich importierte Fälle aufgetreten. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z. B. Leishmaniasis, Phlebotomus-Fieber, Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmelige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose
ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor.
Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Nach den kriegerischen Auseinandersetzungen im Jahr 2011 sind die meisten staatlichen Krankenhäuser und privaten Kliniken aber wieder funktionsfähig.
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise unter www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
· zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
· auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
· immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
· trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Philippinen: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 08.02.2012)
Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Von Reisen in die Regionen ARMM, XII ,IX (Zamboanga Peninsula) sowie nach Basilan und den Inseln des Sulu-Archipels wird dringend abgeraten. Das Gleiche gilt bis auf weiteres für jede Art von Überlandtransfers in ganz Mindanao. Für Reisen in andere Regionen Mindanaos (Regionen XIII, XI und X) wird erhöhte Vorsicht angeraten.
Auf den Philippinen muss auch weiterhin mit terroristischen Anschlägen gerechnet werden.. Ziele sind insbesondere öffentliche Plätze (z.B. Märkte), religiöse Einrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel. Die Gefahr ist in Mindanao besonders hoch.
Die Mehrzahl der Anschläge wird von islamistischen Extremisten durchgeführt, die entweder der terroristischen „Abu Sayyaf Gruppe (ASG)" zuzurechnen sind oder im weiteren Sinne der „Moro Islamic Liberation Front (MILF)", auch wenn sich die Führung der MILF vom Terrorismus klar distanziert hat. Auch "Jemaah Islamiyah", von deren Präsenz auf den Philippinen (insbesondere auf Mindanao) ausgegangen werden kann, werden hinter einigen Anschlägen vermutet.
2008 kam es in Zentral-Mindanao zu heftigen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierungseinheiten und muslimischen Kampfeinheiten. Bewaffnete Auseinandersetzungen in den muslimischen Siedlungsgebieten sind seit dem Waffenstillstand und den wiederaufgenommenen Friedensverhandlungen 2009 deutlich zurückgegangen; die Gefahr eines Wiederaufflackerns ist jedoch jederzeit gegeben.
Entführungen, hauptsächlich von philippinischen Staatsangehörigen, aber von Zeit zu Zeit auch von Ausländern, kommen auf Mindanao überdurchschnittlich oft vor. Bei den meisten Entführungen handelt es sich um sogenannte „Kidnap for ransom" Verbrechen. Den Entführern geht es dabei um Lösegelderpressung und es stehen keine politischen Interessen dahinter.
Am 23. November 2009 wurden mindestens 57 Personen in Maguindanao (ARMM) entführt und getötet. Seitdem besteht der Ausnahmezustand in Cotabatu City, Maguindanao und Sultan Kudarat. Dieser Anschlag war einer der schwersten politisch motivierten Gewaltakte auf den Philippinen.
Auch in Manila besteht grundsätzlich die Gefahr von Anschlägen und Entführungen. Der letzte Anschlag ereignete sich am 25.01.2011 (Bombenanschlag in einem Reisebus in Makati, dem Geschäftszentrum von Manila).
Weiterhin gelten folgende Hinweise
Generell wird Reisenden Vorsicht empfohlen. Auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollte möglichst verzichtet werden. Größere Menschenansammlungen (z.B. Marktplätze, Bus-Terminals, Wartebereiche von Häfen und Flughäfen) sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Zudem wird Reisenden dringend empfohlen, Protestveranstaltungen und Menschenansammlungen im ganzen Land zu meiden
Kriminalität
Die allgemeine Kriminalitätsrate einschließlich schwerer Gewaltverbrechen ist hoch. Viele der Gewaltverbrechen können mit Familienfehden in Verbindung gebracht werden, in die Ausländer in der Regel nicht verwickelt sind.
Vermeiden Sie, die Aufmerksamkeit durch öffentlich sichtbar getragene Wertgegenstände auf sich zu lenken. Führen Sie keine größeren Bargeldbeträge bei sich. Verriegeln Sie bei Fahrten mit Privat-Pkw oder Taxi in der Stadt die Türen und schließen Sie die Fenster. Nehmen Sie keine Nahrung von Fremden an (Gefahr von K.O.-Tropfen), seien Sie in Gesellschaft bei Alkoholkonsum (Strandfeste) vorsichtig, da unvermittelt Gewalttätigkeit ausbrechen und es dabei auch zu Todesfällen kommen kann. Lehnen Sie Angebote von Fremden zu Touristenführungen wie auch die Mitnahme von Gepäckstücken (insbesondere für Flug nach Deutschland) ab. In letzter Zeit häufen sich Vorfälle, bei denen das Vertrauen von Touristen durch Einheimische erschlichen wird, die sich dann der Reise anschließen, das Opfer mit K.O.-Tropfen außer Gefecht setzen und dann mit der EC-Karte und Kreditkarte (obwohl PIN-Nummern nirgends aufgeschrieben waren) an Geldautomaten Tausende von Euro abheben. Es sind auch Fälle bekannt geworden, bei denen Polizisten in Manila Druck auf Ausländer ausübten, indem sie behaupten, der Ausländer habe gefälschte Designerwaren gekauft, handele mit Drogen oder man habe beobachtet, wie er sich mit Terroristen getroffen habe. Um der Verhaftung zu entgehen, muss der Ausländer vorhandenes Bargeld übergeben, bei Geldautomaten höhere Beträge abheben und aushändigen oder sogar Wertgegenstände für die Polizisten per Kreditkarte in Shopping Malls kaufen.
Beherzigen Sie die eindringlichen Appelle der Behörden vor illegalem Drogenbesitz, der in den Philippinen mit harten Gefängnisstrafen geahndet wird (ab 5 g lebenslange Freiheitsstrafe, bei Festnahme in einem Flug- oder Fährhafen wird strafverschärfend Handel unterstellt).
Naturkatastrophen
Die philippinischen Inseln sind Taifungebiet und haben aktive Vulkane. In der Region muss mit Erd- und Seebeben sowie Tsunamis gerechnet werden.
Aktuelle Wetternachrichten, insbesondere Taifunwarnungen, können auf der Website des philippinischen Wetterdienstes „Pagasa" www.pagasa.dost.gov.ph/ abgerufen werden.
Sollten Sie sich auf den Philippinen aufhalten und sollten sich Taifune, Erdbeben oder Tsunamis ereignen, benachrichtigen Sie bitte umgehend ihre Angehörigen, um unnötige Sorge und Suche zu vermeiden.
Flugverkehr
Die Europäische Kommission hat mit Wirkung vom 1. April 2010 für alle auf den Philippinen registrierten Fluggesellschaften ein Einflugverbot in die Europäische Union erlassen, da die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erhebliche Sicherheitsbedenken mit Blick auf die Arbeitsweise der philippinischen Flugsicherheitsbehörden festgestellt hat. Die regelmäßig aktualisierte Liste der von einem solchen Flugverbot erfassten Fluggesellschaften kann unter http://ec.europa.eu eingesehen werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Tourismus
Die Philippinen sind unverändert ein beliebtes Reiseziel in Südostasien, das überwiegend von asiatischen und amerikanischen, aber auch von europäischen Touristen besucht wird. Reiseziele mit ausgebauter touristischer Infrastruktur finden sich insbesondere auf einzelnen Inseln der Inselgruppe der Visayas (z.B. Cebu, Boracay).
Von der Benutzung einfacher öffentlicher Transportmittel ist aufgrund des technischen Zustands der Fahrzeuge abzuraten. Auch Nachtfahrten sollten aus Sicherheitsgründen unterlassen werden.
Geld, Kreditkarten, Schecks
Reiseschecks (Traveller Cheques) sind nur mit Schwierigkeiten einzulösen. Es muss auf jeden Fall die Kaufquittung vorgelegt werden. Geldautomaten stehen nicht überall zur Verfügung. Nutzen Sie Ihre Kreditkarte nur in renommierten Geschäften und Hotels und beobachten Sie den Abrechungsvorgang persönlich.
Mobiltelefone
Der Empfang für Handys ist auf einigen Inseln teilweise eingeschränkt oder nicht verfügbar.
Flughafengebühr
Bitte beachten Sie, dass die Flughafengebühr an den Internationalen Flughäfen von Manila, Cebu City und Davao City in Höhe von zur Zeit 750,- PHP bei der Ausreise erhoben wird; die Flughafengebühr muss bar in PHP oder US-Dollar bezahlt werden. Auch bei Inlandsflügen sind Flughafengebühren zu entrichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen: |
| Reisepass | Ja |
| Vorläufiger Reisepass | Ja |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Das Reisedokument muss 6 Monate über die vorgesehene Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja |
| Reisepass | Ja |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | In der Regel ja. In letzter Zeit sind jedoch Probleme bei einigen Fluggesellschaften (vor allem Gulf Air) aufgetreten, die sich weigerten, Kinder mit alten Kinderausweisen mit Lichtbild reisen zu lassen. Es wird daher empfohlen, für Kinder unter 12 Jahren einen neuen Kinderreisepass und für Kinder über 12 Jahren einen Europapass mitzuführen. |
| Weitere Anmerkungen | Das Reisedokument muss 6 Monate über die vorgesehene Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Alleinreisende oder in Begleitung sonstiger Personen reisende Kinder unter 16 Jahren benötigen ein Travel Permit, ausgestellt von der Philippinischen Botschaft in Berlin, in dem die Eltern bestätigen, dass sie mit der Reise einverstanden sind. In jüngster Zeit wird diese Regelung verschärft durchgesetzt. Es ist dabei rechtlich vorgesehen, dass bei Einreise eine Gebühr von 3120 Peso erhoben werden kann und der Pass der betroffenen Person bis zur Ausreise am Flughafen einbehalten wird. |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Aktuelle Informationen der zuständigen Behörde / "Bureau of Immigration and Deportation"/ erhalten Sie im Internet unter http://immigration.gov.ph
Für deutsche Touristen wird bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für 21 Tage erteilt. Eine Verlängerung bis maximal 59 Tage ist beim Bureau of Immigration, Intramuros, Manila oder in einem der Regionalbüros (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) möglich. Hierfür ist ein gültiges Rückflugticket erforderlich.
Die Gebühr für die erste Verlängerung beträgt insgesamt ca. 3.050,- PHP. Bei weiteren Verlängerungen ist mit zusätzlichen Kosten für die Ausstellung einer sogenannten ACR I-Card zu rechnen. Die philippinische Immigrationsbehörde achtet bei der Ausreise von Ausländern darauf, dass die Gültigkeitsdauer des Visums nicht überschritten wurde; bei Verstößen wird die Ausreise erst nach Bezahlung hoher Strafgebühren ggf. Haft gestattet. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für die Strafe zu zahlen, setzen Sie sich bitte vor Ihrer Ausreise mit der Botschaft in Verbindung. Es kann dann eine Stundung erwirkt werden, wenn Sie im Besitz eines Flugscheins sind.
Für eine Arbeitsaufnahme o.ä. oder längerfristigen Aufenthalt ist vorab bei der zuständigen philippinischen Auslandsvertretung ein Visum einzuholen.
Sonstige Hinweise
Am Flughafen wird ein nach hiesigem soziokulturellen Verständnis grob unhöfliches Benehmen mit Verweigerung der Einreise, Geldstrafe oder Haft geahndet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Ohne Deklaration ist die Ein- und Ausfuhr von 10.000 PHP und 10.000 US-Dollar gestattet. Die Einhaltung wird mit speziell ausgebildeten Hunden kontrolliert.
Achtung: Schon der Besitz geringer Drogenmengen ist strafbar und kann zu hohen Freiheitsstrafen führen.
Weitere Importverbote bestehen für:
- Nachtsichtgeräte
- Waffen, Waffenteile und Munition, auch wenn sie nur dekorativen Charakter haben (z.B. Amulette in Waffenform, die überall angeboten werden)
- Subversive, obszöne oder pornographische Materialien
- Medikamente oder medizinische Geräte zur Durchführung einer Abtreibung
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Todesstrafe ist im Juni 2006 gesetzlich abgeschafft worden. Sehr hohe Freiheitsstrafen werden verhängt bei Drogenstraftaten, Sexualdelikten und insbesondere bei Kindesmissbrauch und Menschenhandel. Die Grenze zu der in den Philippinen grundsätzlich verbotenen Prostitution ist nach dem Gesetzestext schwer zu ziehen.
Beherzigen Sie die eindringlichen Appelle der Behörden vor illegalem Drogenbesitz, der in den Philippinen mit harten Gefängnisstrafen geahndet wird (ab 5 g lebenslange Freiheitsstrafe, bei Festnahme in einem Flug- oder Fährhafen wird strafverschärfend Handel unterstellt).
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt. die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ). Dazu gehören auch für Erwachsene Auffrisch-Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und zusätzlich für die Philippinen Hepatitis A.
Bei längeren Aufenthalten und besonderen Risiken bzw. Exposition wird auch die Impfung gegen Hepatitis B, ggf. Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt, siehe hierzu www.who.int
Denguefieber
Denguefieber tritt verstärkt ganzjährig in Manila und anderen Regionen auf, insbesondere während und kurz nach der Regenzeit von April bis Oktober. Denguefieber wird durch (tagaktive) Stechmücken übertragen; auf konsequenten Mückenschutz achten!
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern auch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Malaria tritt auf den Philippinen regionsabhängig mit einem mittleren bis hohen Risiko (Touristenziel Palawan!) auf. In weiten Teilen des Landes tritt die überwiegend vorherrschende Malaria tropica ganzjährig - mit Zunahme während der Regenzeit - auf. Manila, die Inseln Bohol, Cebu (bekanntes Touristenzentrum), Catanduanes und Leyte gelten als malariafrei.
Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit das Mitführen eines Behandlungsmedikaments („stand-by" – Therapie), eine Chemoprophylaxe ist nur noch in Ausnahmefällen zu erwägen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Influenza - Grippe
Bisher wurden weder im Tierreich noch beim Menschen Fälle von Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) auf den Philippinen nachgewiesen.
Während der Regenzeit ist mit der saisonalen Influenza zu rechnen.
Die pandemische Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) hat sich seit Mai 2009 im ganzen Land ausgebreitet.
Sonstige Infektionen
Verteilt über das ganze Jahr finden sich häufiger Durchfallerkrankungen, vereinzelt wird auch immer wieder Cholera diagnostiziert. Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
In ländlichen Gebieten kommt es während der Regenzeit vermehrt zu Chikungunya, eine von Mücken übertragene Infektionskrankheit, die in der Regel von allein wieder ausheilt, aber mit länger andauernden Gelenkbeschwerden einhergehen kann.
Tollwut– auch mit menschlichen Todesfällen – ist auf den Philippinen, besonders in ländlichen Gebieten, keine Seltenheit.
Die HIV-Infektionsrate zeigt eine deutlich ansteigende Tendenz. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Tätowierungen und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Nach Überschwemmungen in verschiedenen Landesteilen im Dezember 2011 ist es unter der betroffenen Bevölkerung vermehrt zu Leptospiroseinfektinen gekommen. Hautkontakt mit Oberflächenwasser sollte vermieden werden.
Medizinische Versorgung
In Manila wie in den anderen größeren Metropolen des Landes ist die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung z. T. durch hochqualifizierte private Krankenhäuser gut geregelt. In ländlichen Gebieten ist dies - inklusive Rettungswesen – in der Regel nicht der Fall. Die meisten Ärzte können sich auf Englisch verständigen, Medikamente in breiter Auswahl sind in den Apotheken gut erhältlich. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden trotzdem empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben ( siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/ ).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 08.02.2012)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Aktuelle Hinweise
Südsudan hat zum 9. Juli 2011 seine Unabhängigkeit von Sudan erklärt. In Folge der Unabhängigkeit kann es in Sudan auch weiterhin zu Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung kommen. Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen, insbesondere im Bereich unmittelbar nördlich und südlich der Grenze zwischen Sudan und Südsudan.
Von Reisen in die Regionen Südkordofan (inkl. Abyei -zwischen Sudan und Südsudan umstrittenes Gebiet-) und Blauer Nil wird wegen aktueller militärisch-gewaltsamer Auseinandersetzungen dringend abgeraten.
Von Reisen nach Darfur wird aufgrund militärischer Auseinandersetzungen, Banditenunwesen und akuter Entführungsgefahr dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Eritrea (Kassala, Gedaref, Red Sea) wird abgeraten.
In der Hauptstadt Khartum und anderen Städten im Sudan kommt es regelmäßig zu Demonstrationen gegen Preiserhöhungen und für mehr Freiheiten, die in der Regel von den Sicherheitsdiensten gewaltsam aufgelöst werden. Mit weiteren Demonstrationen ist zu rechnen.
Reisende sollten vor Einreise die aktuellen politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen verfolgen.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Es wird dringend abgeraten von Reisen in die Region Darfur sowie in das nördliche Grenzgebiet nach Ägypten, Libyen und Tschad sowie nach Südkordofan (inkl. der Region Abyei) und in den Bundesstaat Blauer Nil.
In Sudan, v.a. der Hauptstadt Khartum, kam es in der vergangenen Zeit zu Demonstrationen gegen die von der Regierung beschlossenen Preiserhöhungen und für mehr Freiheit. Die Demonstrationen wurden von den Sicherheitsdiensten in der Regel gewaltsam aufgelöst. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, Kontakt zur Deutschen Botschaft zu halten und deren Rat zu befolgen.
Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit den sudanesischen Geschäftspartnern abzustimmen und die Deutsche Botschaft zu informieren.
Ausländer benötigen für Reisen außerhalb Khartums in der Regel eine Reisegenehmigung der sudanesischen Regierung (travel permit).
Terrorismus
Es besteht eine erhöhte Terrorismusgefahr in Sudan. Terroristische Gruppieren haben zum „Dschihad" in Sudan aufgerufen und speziell westliche Einrichtungen als Ziele genannt.
Sudanesische Behörden verhafteten im August 2007 und Januar 2008 Mitglieder einer Gruppe, die mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein soll.
In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug aus terroristischen Motiven erschossen.
Es liegen keine konkreten Hinweise für eine spezifische terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen in Sudan vor, jedoch lässt sich eine solche Gefährdung nicht völlig ausschließen.
Reisen über Land
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer schwer bewaffneten, kriminellen Bande im Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad festgehalten. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach Darfur wird daher dringend abgeraten.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen und der Friedensmission UNAMID, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Milizen unter der Bevölkerung halten an.
Seit 2009 häufen sich Entführungen von Mitarbeitern internationaler Hilfsorganisationen sowie der Friedensmission UNAMID. Im Juni 2010 wurden zwei Deutsche entführt und nach fünf Wochen freigelassen.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die Deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der Deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID und dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Südkordofan (inkl. Abyei) und Blauer Nil
Von Reisen in die Bundesstaaten Südkordofan (inkl. Abyei) und Blauer Nil wird dringend abgeraten.
In der Stadt Abyei der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14. Mai 2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus. Die sudanesischen Streitkräfte haben die Kontrolle über Abyei übernommen. Obwohl die Konfliktparteien den Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichtshof über die Grenzen der umstrittenen Region offiziell anerkennen, bleibt das Konfliktpotential hoch. Immer wieder werden bewaffnete Kämpfe zwischen den das Gebiet durchziehenden Nomaden und der ansässigen Bevölkerung gemeldet. Das für 9. Januar 2011 vorgesehene Referendum über den Status der Abyei-Region wurde nicht durchgeführt. Demnach bleibt die Zugehörigkeit der Region weiter ungelöst.
In den Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil finden aktuell gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und der SPLA-Nord statt.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front" und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Eritrea (Kassala, Gedaref, Red Sea) wird abgeraten.
Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
FlugreisenFlugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Die polizeiliche Praxis zu Reisegenehmigungen ist im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u. ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil , können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität . Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren wird eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage benötigt. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 9 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int
Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), insbesondere auch gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (A, C, Y, W 135).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
In den südlichen Landesteilen ( Südkordofan, Niltal ) gibt es ein ganzjährig hohes Malariarisiko. Im Norden, am Roten Meer, ist das Risiko gering. Khartum und Port Sudan gelten als malariafrei. Etwa 90% der Fälle sind auf Plasmodium falciparum (Malaria Tropica) zurückzuführen. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!)und in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande ein Problem wenn auch noch nicht von derselben Dimension wie in den angrenzenden südlichen Nachbarländern. Trotzdem ist HIV/AIDS eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
In den südlichen Landesteilen des Sudan kommt es zu Schlafkrankheitsinfektionen. Die Schlafkrankheit wird durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u. a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Schistosomiasis
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.
Dengue
Dengue wird im Südosten des Landes, incl. der Provinz Süd-Kordofan, durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Massnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Meningitis
Die bakterielle Hirnhautentzündung mit hauptsächlicher Übertragung in den trockenen Monaten Dezember bis Mai auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.
Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)
Diese Erkrankung ist im Sudan endemisch. Bei diesem Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende tödliche Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen rechtlichen Vorbehalt den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 08.02.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisen über Land
Aktuelle Hinweise
In den frühen Morgenstunden des 17.01.2012 hat am Rande des Ertale Vulkans in der Danakil Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe stattgefunden, bei dem neben deutschen Staatsangehörigen auch weitere EU-Bürger zu Schaden gekommen sind.
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt bis auf weiteres von Reisen in die Danakil Wüste und die nördliche Afar Region dringend ab.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass - abgesehen von unvorhersehbaren terroristischen Bedrohungen - die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet wird. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos.
In Addis Abeba häuften sich in jüngster Vergangenheit Überfälle auf Passanten, auch an Hauptverkehrsstraßen. Erhöhte Aufmerksamkeit nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere nach 22.00 Uhr, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Es empfiehlt sich deshalb ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Von einer erhöhten Risikolage ist auszugehen:
- Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar: Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollte dies den örtlichen Behörden mitgeteilt und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
- Im Grenzgebiet zu Somalia: Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
- Im Grenzgebiet zu Sudan: Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere die Möglichkeit eines erneuten Zustroms von Flüchtlingen, wird wegen dann nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez abgeraten. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner eine erhebliche Minengefahr.
- In den Grenzgebieten zu Kenia (Moyale) sowie im Westteil der Oromo-Region (Wellega): Hier wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen, ferner in der Grenzregionen zu Kenia (Borana-Region).
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (insbesondere nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. So wurden in der Gegend um Adayto im Januar 2012 Feuergefechte zwischen Afras und Somali-Issas berichtet, bei denen auch Ausländer in Gefahr waren.
Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden. Es wird daher empfohlen, Touren in den Nationalpark ab Parkeingang nur in Begleitung und gegen Bezahlung eines bewaffneten Führers durchzuführen.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
- Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
- Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
- Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 - 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar/ 17 Euro).
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Ethiopian Airlines-Flüge, sowie alle Flüge aus dem und in den Jemen am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u.a. Flüge aus und nach Sanaa, Khartum, Juba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o.g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate | |
| vorläufiger Reisepass | Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate | |
| Personalausweis | Nein | |
| vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| weitere Anmerkungen | - | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate | |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate | |
| Personalausweis | Nein | |
| vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate. Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden. | |
| Weitere Anmerkungen | Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass die äthiopischen Behörden bei Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug neben dem obligatorischen „Carnet de Passage" gelegentlich auch ein Schreiben der Deutschen Botschaft Addis Abeba verlangen, mit dem bestätigt wird, dass das Kraftfahrzeug wieder ausgeführt wird. Für die Ausstellung und für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) unter Angabe folgender Daten an die Konsularabteilung der Botschaft (info@addis-abeba.diplo.de):
Vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Motornummer, Chassisnummer, geplante Aufenthaltsdauer in Äthiopien, Postanschrift in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise
an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Dies gilt für Inhaber von Reisepässen und auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen --einheitlich--.
Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.
Auch bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc. kann es zu Problemen kommen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher" Drogen wie zum Beispiel Marihuana. Der Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio (zwei neue Poliofälle im Jahre 2008, importiert aus Sudan), ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Tollwut und Gelbfieber, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Postexpositionsbehandlung von Tollwut mit Immunglobulinen in Äthiopien nicht möglich ist. Eine Choleraimpfung in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen / Katastropheneinsatz kann u.U. indiziert sein.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2.200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 2,1 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Seit diesem Sommer werden landesweit erneut, einschließlich der Hauptstadt Addis Abeba, Ausbrüche von akuter wässriger Diarrhö und vereinzelt Cholera gemeldet. Beide Erkrankungen sind in Äthiopien endemisch.
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Gifttiere
In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 07.02.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung muss immer öfter auch kurzfristig und ohne frühzeitige Ankündigung mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden.
Es kommt vermehrt zu Streiks der Fluglotsen und des Zolls, die zu massiven Behinderungen bei der Ein- und Ausreise sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg führen können. Auch im Fährverkehr kann es zu Einschränkungen kommen.
Reisende sollten sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern über die aktuelle Lage unterrichten und Demonstrationen weiträumig meiden.
In den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es v.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen vermehrt zu Taschendiebstählen. Bitte achten Sie daher besonders auf Ihre mitgeführten Dokumente und Bargeld.
Weitere Informationen zum Thema Streik erhalten Sie auch direkt auf der Seite der Botschaft Athen unter http://www.griechenland.diplo.de/streiks
Allgemeine Reiseinformationen
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.
Einreisebestimmungen
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten | |
| Weitere Anmerkungen | Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei Reisen mit abgelaufenen Pässen / Ausweisen kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen. Bei Reisen auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, ab 10 Jahren nur mit Lichtbild | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. |
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren") des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de
Aufenthaltserlaubnis
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mit.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.
Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird dringend geraten:
- Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit.
- Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen.
- Um "blinden Passagieren" vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
- Überprüfen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zählt zur organisierten Kriminalität!) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:
Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Fährhäfen.
- Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet selbst sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse, Planen usw. sorgfältig auf Beschädigungen kontrolliert werden.
- Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).
Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
- Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
- Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.
Sollten beim Befahren der Fähre durch die kontrollierenden Beamten der Küstenwache unerlaubt aufhältige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens unumgänglich.
In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:
- Kooperation ist besser als Verweigerung;
- Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
- In schwierigen Fällen berät und unterstützt die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.
Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningits C empfohlen.
Krim-Kongo-Fieber
Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Insekten (Zecken) auf den Menschen übertragbare Krankheit, die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
West-Nil-Fieber
In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Malediven: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 07.02.2012)
Letzte Änderung:
Kapitel: Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät derzeit von Besuchen der Hauptinsel Male ab. Infolge einer akuten politischen Krise kommt es in Male zu z.T. gewalttätigen Demonstrationen. Nach derzeit vorliegenden Informationen erstrecken sich die gegenwärtigen Unruhen nicht auf die Flughafeninsel oder die Ferien-Resorts.
Angesichts der nicht absehbaren weiteren Entwicklungen wird jedoch geraten, sich vor Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter nach der aktuellen Lage zu erkunden.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Der Verkehr zwischen den maledivischen Inseln wird mit Booten und Wasserflugzeugen abgewickelt. Beratung durch örtliche Reiseveranstalter ist empfehlenswert.
Sonstige Informationen
Für die Malediven ist die deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka zuständig:
Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O. Box 658
Colombo
Sri Lanka
Telefon (0094 11) 258 04 31, Fax (0094 1) 258 04 40
Internet: www.colombo.diplo.de
E-Mail: info@colo.diplo.de
In dringenden Fällen kann mit dem deutschen Honorarkonsul auf den Malediven Kontakt aufgenommen werden. Er hat folgende Adresse:
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 39, Orchid Magu, Malé 20-02, Malediven.
Telefon (00960) 332 30 80, 333 22 40, Fax (00960) 333 22 58
Bei Arbeitsaufnahme auf den Malediven, z.B. in den Hotels, sollten Arbeitnehmer darauf achten, ihren Reisepass nicht dem Arbeitgeber über längere Zeit auszuhändigen, da der Pass häufig bei Arbeitsstreitigkeiten als Druckmittel verwendet wird. Ein gewisser Vorrat an Bargeld wird ebenfalls empfohlen, da Geldbeschaffung auf den kleineren Inseln schwierig sein kann.
Auch Pauschalreisenden wird empfohlen, eine gültige Kreditkarte mit ausreichendem Kreditrahmen und PIN bzw. EC-Karte mitzuführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja |
| Weitere Anmerkungen | - |
Für Deutsche besteht für die Einreise Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt.
Die Verlängerung eines Touristenvisums auf 90 Tage ist möglich, bedarf aber eines Antrages, der vor Ort (auf den Malediven direkt) gestellt werden muss, sowie einer Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel, die ebenfalls vor Ort ausgesprochen werden muss. Eine Genehmigung wird durch das Department of Immigration and Emigration in Male erteilt.
Die Buchung eines touristischen Aufenthalts von einer Dauer, die 30 Tage überschreitet, erfolgt daher auf eigenes Risiko. Auch wenn Sie nur einen Tag nach Ablauf der Visumsfrist von 30 Tagen ohne genehmigte Verlängerung auf den Malediven bleiben, kann dies zu hohen Geldstrafen und zu einem Einreiseverbot führen!
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Details zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Department of Immigration: http://www.immigration.gov.mv
Besondere Zollvorschriften
Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Die maledivische Regierung ist bestrebt, den Handel mit illegal eingeführten Medikamenten zu bekämpfen. Es wird dringend empfohlen, bei der Einfuhr auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst sein oder der ärztlichen Bescheinigung eine englische Übersetzung beigefügt werden. Einfuhr rezeptfreier Medikamente, z.B. gegen Magenprobleme, Kopfschmerzen, ist meist unproblematisch.
Alkohol darf nicht eingeführt werden, auch nicht in den anderswo üblichen zollfreien Mengen, ggfs. kann dieser am Flughafen bei Einreise bei einem Sonderschalter deponiert und bei Ausreise wieder abgeholt werden.
Zeitschriften, die spärlich bekleidete Personen zeigen, dürfen nicht eingeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft / den Honorarkonsulaten der Malediven erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder dort telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf den Malediven ist jeglicher Rauschgiftbesitz strikt verboten. Verstöße können selbst bei geringen Mengen schwere Strafen zur Folge haben. Auch Touristen wurden bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Grundsätzlich verboten sind dort auch homosexuelle Aktivitäten. Bei Nichtbeachtung droht strafrechtliche Verfolgung. Auf den Malediven ist der Islam (sunnitischer Richtung) Staatsreligion. Jegliche christliche Missionstätigkeit oder missionsähnliche Veranstaltung ist untersagt.
Medizinische Hinweise
Die Malediven sind ein Entwicklungsland mit tropischem Klima (Temperaturschwankungen zwischen 28° - 31°C) und mit einer Regenzeit von Mai bis September. Relevante Tropenerkrankungen sind Denguefieber, Typhus, Hepatitis A und B. Malaria kommt nicht vor.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Mückenschutz (Repellentien, Mückennetze, bedeckende Kleidung) wird empfohlen. Zu beachten ist, dass die das Denguefieber übertragenden Stechmücken ganztägig stechen.
Impfschutz
Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A - bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B - wird empfohlen. Eine Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten verlangt.
Grundsätzlich gilt, dass die medizinische Versorgung nicht der in Deutschland gewohnten entspricht.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Indien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 06.02.2012)
Letzte Änderung: Löschung der Aktuellen Hinweise, Ergänzung der Besonderen strafrechtlichen Bestimmungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden.
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Am 7. September 2011 explodierte vor dem High Court Delhi ein Sprengsatz, zahlreiche Menschen wurden getötet und verletzt. Ausländer kamen nach vorliegenden Informationen nicht zu Schaden. Bei den jüngsten Terroranschlägen auf belebten Verkehrsknotenpunkten in Mumbai am 13.Juli 2011 wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Ausländer kamen nicht zu Schaden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
- Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile deutlich beruhigt. Ausländer sind in der Regel nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen. - Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten. - Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Davon war zwar z.T. auch die von Touristen genutzte Infrastruktur betroffen, die Auseinandersetzungen richteten sich jedoch nie direkt gegen Touristen. Die Lage in Darjeeling hat sich nach administrativen Veränderungen (Juli 2011) weiter beruhigt. Größere Menschenansammlungen aus unklarem Anlass sollten dennoch gemieden werden.
Es wird empfohlen, kurz vor einer Reise nach Darjeeling Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) und der Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
Leihmutterschaft
Falls Sie erwägen, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer Leihmutter geborenes Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/06-Leihmutterschaft.html?nn=332718.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja mit Visum | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja mit Visum | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja mit Foto und mit Visum | |
| Reisepass | Ja mit Visum | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts" ja" mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern. | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja" mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern. | |
| Weitere Anmerkungen | - |
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.
Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.
Der Besitz und die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien verboten.
Medizinische Hinweise
Im Sommer 2010 kam es in Relation zum Vorjahr zu einem vergleichsweise hohen Anstieg von Dengue- und Malariainfektionen in Indien. Nach der Monsunzeit stagnieren die Erkrankungszahlen bzw. erreichen das übliche Niveau. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, auf einen sorgfältigen Mückenschutz zu achten (lange, helle Kleidung, Repellentien, Moskitonetze, …).
Im Bundesstaat Uttar Pradesh kommt es unter der einheimischen Bevölkerung immer wieder zu einer Häufung von Todesfällen im Zusammenhang mit Fieber. Ob es sich dabei um einen besonders aggressiven Verlauf von Dengue-Erkrankungen handelt, ist noch ungeklärt. Auch hier ist ein besonders sorgfältiger Mückenschutz empfohlen.
Impfschutz
Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten - sowie aus Trinidad und Tobago - vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder unter 6 Monate. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die einmalige Masern-Impfung für alle Menschen jünger Jahrgang 1970, die keine oder nur eine Masernimpfung dokumentiert haben. Frauen im gebärfähigen Alter sollten bei unklarem Impfstatus zweimal gegen Masern (als MMR-Impfung) geimpft sein. Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während der Monsunzeit. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern/ Touristen aus Goa (insbesondere Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Malariaprophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland der nordöstlichen Bundesstaaten hoch, ein mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) besteht in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, ein geringes Risiko besteht (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem - dort geringen - Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Teilweise auch schwere Durchfallerkrankungen bei Indien-Reisenden häufig. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen. Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene, ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/ AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern, ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in Deutschland) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalen Standards. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service", ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizinische Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www.dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unseren generellen Haftungsausschluss den folgenden Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Italien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 06.02.2012)
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen abgelenkt (z.B. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, etc.) und dann durch Komplizen beraubt werden. Besonders auf der Regionalbahnstrecke vom Flughafen Rom-Fiumicino zum Bahnhof Rom-Trastevere sowie im Bahnhof selbst wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Gleiches gilt für alle größeren Städte und deren touristische Mittelpunkte (z.B. Hauptbahnhöfe Mailand und Neapel, belebte Metrostationen, in Neapel die Buslinien R2 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden)
Deshalb gilt wie bei jeder Urlaubsreise: Tragen Sie bei Spaziergängen nur das Notwendige bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vorneherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit. In Neapel ist besondere Umsicht im Umgang mit wertvollen Uhren und Schmuck geboten, die bevorzugt entwendet werden.
Des Weiteren ist Vorsicht geboten bei Geschäftsangeboten im Internet, die durch die Übergabe von Bargeldsummen von mehr als 1.000 Euro in Italien realisiert werden sollen. Hierbei handelt es sich häufig um sog. „rip deals", bei denen die aus dem Ausland anreisenden Käufer um das mitgebrachte Bargeld betrogen werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Da Flugreisen nach Deutschland meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden können, wird daher dringend empfohlen:
· dass Reisende, soweit sie über Reisepass und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen,
· oder dass amtlich beglaubigte Kopien der Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden.
Nur bei Vorlage amtlich beglaubigter Ausweiskopien und einer polizeilichen Anzeige über den Verlust/Diebstahl des Originals kann die konsularische Vertretung unmittelbar einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen.
In allen anderen Fällen muss vor Ausstellung über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland könnte dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein | |
| Weitere Anmerkungen | Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. |
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von Euro 10.000,—übersteigt, deklariert werden.
Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR).
Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren") des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 06.02.2012)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise (Ausnahmezustand)
Aktuelle Hinweise
Die Regierung Guatemalas hat am 16. Mai 2011 für das Department Petén den Ausnahmezustand ausgerufen. Hintergrund ist die Ermordung von 27 Landarbeitern am 14. Mai und die damit zusammenhängenden gewaltsamen Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und der organisierten Kriminalität. Der Ausnahmezustand ist in abgeschwächter Form auf unbestimmte Zeit verlängert worden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In vielen Landesteilen besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko, vor allem in der Hauptstadt Guatemalas. Hier ist u.a. die Zone 10 (wichtigste Ausgeh- und Geschäftszone) von bewaffneten Überfällen betroffen.
Guatemala hat eine der höchsten Kriminalitätsraten in Lateinamerika. Vor allem im Stadtgebiet von Guatemala-Stadt, aber auch im Landesinneren, kommt es täglich zu bewaffneten Überfällen, deren Opfer häufig auch Touristen sind.
Zudem ist Guatemala zunehmend Schauplatz von gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Drogenkartellen und zwischen Drogenkartellen und den staatlichen Sicherheitskräften, bei denen es immer wieder auch zivile Opfer gibt. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt ist sehr niedrig.
Waffen sind weit verbreitet. Grundsätzlich muss von der Bereitschaft zum Waffeneinsatz ohne irgendeine Warnung ausgegangen werden. Der Täter sollte daher nicht durch Widerstand herausgefordert werden. Es ist allemal sinnvoller, die geforderten Gegenstände (Wertsachen, Gepäck, Pkw etc.) widerstandslos herauszugeben und sich ruhig zu verhalten. Ratsam ist es auch, stets einen kleineren Geldbetrag mit sich zu führen. Gelegentlich werden Straftaten auch durch uniformierte Sicherheitskräfte bzw. Personen in Uniform begangen. Überfälle werden außer auf Einzelpersonen und öffentliche Busse auch auf die vielfach angebotenen privaten Shuttle-Transporte zwischen den touristischen Zentren verübt.
Die allgemeine Sicherheitslage im gesamten Land ist schlecht. Bei allen Reisen innerhalb Guatemalas ist daher besondere Vorsicht angeraten (nächtliche Reisen vermeiden, nicht alleine reisen, abgelegene Strecken meiden, Vorsicht bei Geldautomaten, beim Tanken und beim Verlassen von Supermärkten, Banken und Einkaufszentren). Inzwischen kommt es auch in den bisher als sicher geltenden Einkaufszentren zu gewalttätigen Übergriffen.
Überall im Land muss jederzeit mit unerwarteten gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden. Dabei spielen Kämpfe zwischen Drogenkartellen und Jugendbanden eine besondere Rolle. Von der Drogenkriminalität besonders betroffen sind das Grenzgebiet zu Mexiko (Grenzstadt Tecún Umán), aber auch die Departments Alta Verapaz (Cobán), San Marcos, Huehuetenango, Quiché, Izabal, Jutiapa, Zacapa, Jalapa, El Progreso, Escuintla, Petén sowie die Hauptstadt.
Die Vulkane Acatenango und Agua waren in der jüngsten Vergangenheit Schauplätze krimineller Übergriffe auf Touristengruppen. Der Pacaya ist von der Tourismusbehörde INGUAT wieder zum Besteigen mit lokalen Führern freigegeben.
Informieren Sie sich jeweils lokal, ob es in der Gegend Orte gibt, die nicht aufgesucht werden sollten.
In der Hauptstadt und in Antigua wurden in letzter Zeit vermehrt Kredit- und EC-Karten bei der Benutzung an Geldautomaten heimlich kopiert und damit illegale Abhebungen von den Konten der Besitzer vorgenommen.
In Bars und Discotheken kommt es gelegentlich zur Anwendung von K.O.-Tropfen in offenen Getränken, um die handlungsunfähige Person anschließend auszurauben.
Frauen sind stärker gefährdet, besonders wenn sie alleine reisen.
Es wird empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets u.ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, Tickets etc.) zu fertigen, um sich ggfs. ausweisen zu können.
Die Deutsche Botschaft empfiehlt dringend, vor der Einreise bzw. unmittelbar danach Kopien der Reisedokumente (Pass, Flugschein, Reisekrankenversicherung ) und Kontaktdaten von Familie oder Freunden in Deutschland an die Deutsche Botschaft (Fax: 00502 – 23652270,
E-Mail : info@guat.auswaertiges-amt.de ) zu senden.
Guatemala-Stadt
Die Mehrzahl der Überfälle auf Einzelpersonen findet in den Zonen 1, 4, 5, 9, 10, 18 und auf den verschiedenen Busbahnhöfen statt. Es wird geraten, die Zone 1 vor Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Überfälle sollten nicht durch das Tragen von wertvollen Gegenständen wie Schmuck, teuren Sonnenbrillen, Fotoapparaten u.ä. herausgefordert werden. Halsketten, Ohrringe und Uhren werden häufig ohne Rücksicht auf mögliche Verletzungen der Bestohlenen entrissen. Davor schützt erfahrungsgemäß auch das Tragen billigen Modeschmucks nicht. Auf der Straße und im Auto sollte nicht telefoniert werden. Mit Taschen- und Trickdieben muss überall gerechnet werden. Auch der bewaffnete Raub von Fahrzeugen ("Carnapping") ist an der Tagesordnung.
Von Fahrten in Elendsviertel wird dringend abgeraten.
Auch die insbesondere von Guatemalteken der Oberschicht und Ausländern bewohnten Stadtviertel der Zonen 10, 13, 14, 15 und 16 sind nicht mehr sicher. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie sich möglichst nicht allein auf die Straße begeben.
In den Zonen 9, 10 und 14 werden Geschäftsreisende und Touristen oft unmittelbar nach Verlassen der Hotels oder auch Bürogebäude überfallen. Mehrere Banden haben sich u.a. auf den Raub von Laptops und Mobiltelefonen spezialisiert. Insbesondere bei Bankgeschäften ist besondere Vorsicht angezeigt, ebenso beim Abheben von Geld an Bankautomaten. Im Übrigen ist es wiederholt zu Betrugsfällen durch Datenmissbrauch gekommen.
In der Zone 10 ("Zona Viva") kommt es besonders abends des Öfteren zu Schießereien.
Von der Benutzung von Stadtbussen (rot) und den Bussen "Transurbano"- außer Transmetro (grün) - wird dringend abgeraten. Auf öffentliche Busse werden immer wieder Anschläge verübt. Dutzende von Busfahrern, aber auch Passagiere, haben im vergangenen Jahr dabei ihr Leben verloren. Am 3. Januar 2011 wurde auf einen Bus in der Hauptstadt ein Bombenanschlag verübt.
Sonstige touristische Zentren
Antigua
Auch in der Umgebung von Antigua und in Antigua selbst ist es immer wieder zu Überfällen und in letzter Zeit auch wieder vermehrt zu sexuellen Straftaten gekommen. In den Abendstunden sollten Sie in Antigua nicht allein auf die Straße gehen. Im Übrigen werden oft Rucksäcke von Touristen mit Hilfe von Ablenkungsmanövern gestohlen. Taschen oder Rucksäcke sollten deshalb niemals neben den Stühlen in Cafés etc. abgestellt werden. Trotz Polizeipräsenz am Aussichtspunkt „Cerro de la Cruz" kommt es dort immer wieder zu Übergriffen auf Touristen.
Department Petén und Tikal
Die Maya-Ruinen von Tikal werden durch die Touristenpolizei (Politur) gesichert, die auf den Hauptwegen patrouilliert. Trotzdem kommt es auch dort gelegentlich zu Überfällen. Für alle Ruinenstätten des Petén gilt, dass sie nur im Rahmen eines organisierten Ausflugs besichtigt werden sollten, die von einer Reihe von Reisebüros in der Hauptstadt und in Flores angeboten werden. In keinem Fall sollten allein arbeitende Reiseführer gebucht werden, da es in diesen Fällen bereits zu versuchten Vergewaltigungen in Tikal gekommen ist. Vor den sog. „sunrise- tours" wird dringend abgeraten, da in den frühen Morgenstunden noch keine Polizeipräsenz im Park von Tikal gesichert ist. Gleiches gilt für die Ruinen in Sayaxché im Dept. Petén. Es wird geraten, nach Flores per Flugzeug anzureisen. In Flores kam es in der Vergangenheit zu Entführungen und Vergewaltigungen auch von Touristen. Von der Befahrung der Straße zwischen Flores und Sayaxché im West-Petén sollte aufgrund der starken Präsenz der Drogenmafia abgesehen werden.
Department Sololá
Fahrten insbesondere auf Seitenstraßen im Dept. Sololá und der CA-1 sind wegen sich häufender Überfälle gefährlich. Insbesondere die alte Strecke über Patzun sollte gemieden werden. Hier operiert eine Bande insbesondere an den Wochenenden. Autos, Busse etc. werden durch die Bande „gestaut" und systematisch ausgeraubt. Im Departement Sololá kommt es vermehrt zu Fällen von Lynchjustiz.
Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See)
Auch die Stadtzentren von Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See) sollten in den Abendstunden nicht allein aufgesucht werden. Vorsicht geboten ist bei Wanderungen um den Atitlánsee. Insbesondere zwischen den Orten San Pablo la Laguna und San Marcos la Laguna sowie zwischen San Pedro la Laguna und Santiago de Atitlan kommt es immer wieder zu Überfällen auf Touristen. Zudem muss vor den meist in den Abendstunden und nachts patroullierenden Bürgerwehren in mehreren Ortschaften am Atitlán-See gewarnt werden.
Izabal
Am Rio Dulce im Departement Izabal kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Segel- und Motoryachten. Es wird empfohlen, den Fluss nur tagsüber zu befahren und abends nicht allein zu ankern, sondern an einer der mehreren hoteleigenen Molen.
Vor den nachts patrouillierenden Bürgerwehren in mehreren Ortschaften am Atitlán-See ist Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, bei Dunkelheit nicht mehr unterwegs zu sein.
Reisen über Land
Das wichtigste Verkehrsmittel in Guatemala ist der Autobus. Überlandbusse sind vermehrt das Ziel bewaffneter Banden geworden. Sie sollten während der Reise in Überlandbussen und in den Busbahnhöfen ständig auf Ihr Gepäck achten (möglichst nicht aufs Dach des Busses verladen lassen ) und das Handgepäck niemals aus den Augen lassen. Die öffentlichen Busse sind zumeist in schlechtem technischem Zustand, so dass beträchtliche Unfallgefahr besteht. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse im Rahmen der von Reisebüros organisierten Touren, aber auch auf diese Busse werden vermehrt gezielte Überfälle verübt. Reisen sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken. Im Landesinneren sind Nebenstraßen sowie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit zu vermeiden.
Gruppenreisende können und sollten vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde INGUAT (Tel. 00502-2421 2810 oder 15 00) ihre Reiseroute abklären und Sicherheitsbegleitung gegen Übernahme der Unkosten anfordern.
Sonstige Hinweise
Innenpolitische Unruhen sind nicht auszuschließen. Ohne oder mit geringer zeitlicher Vorwarnung können an neuralgischen Punkten landesweit Blockaden errichtet werden.
Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der einheimischen Bevölkerung (Mayas) besonders in ländlichen Gebieten, aber auch in Touristenzentren, sollte man sich der Zustimmung der abzubildenden Personen versichern. In Fällen, in denen die Fotografie aus religiösen oder anderen Gründen abgelehnt wird, sollte der Wunsch respektiert werden.
Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die Bevölkerung Lynchjustiz anwendet.
Naturkatastrophen
Vulkane sollten nur mit landeskundiger Begleitung und/oder in Gruppen bestiegen werden. Bei der guatemaltekischen Tourismusbehörde INGUAT (Tel.: 00502 – 2421 2810) kann hierfür Polizeischutz angefordert werden.
Guatemala liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone (Wirbelsturmsaison ca. Juni bis November).
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Gängige Zahlungsmittel in Guatemala: Quetzales, US-Dollar, Traveller-Schecks, Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard). Bargeld kann mit einer ec-Karte (Maestro, Cirrus) nur an wenigen bestimmten Geldautomaten abgehoben werden. Die Gefahr von Datenmissbrauch ist dabei hoch.
Mietwagen
Reisen mit Mietwagen erfordern besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige durchweg schwierig. Wie in allen Ländern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erläutern zu lassen, besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso" (Nutzungsausfall). Im Schadensfalle wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt!
Taxis
Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A" beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist. Taxis ohne Lizenz sollten Sie meiden! In der Hauptstadt sollten nach Möglichkeit die gelben "Funktaxis" (Taxi Amarillo), die nur über Telefon angefordert werden können, genutzt werden.
Seit kurzem gibt es das Programm "Sichere Taxis" der Tourismusbehörde INGUAT. Unter der Telefonnummer 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte Taxifahrer vermittelt werden. Die Prüfung umfasst u.a. die Durchsicht des Vorstrafenregisters, zudem sind sie besonders im Umgang mit ausländischen Touristen fortgebildet worden und beim INGUAT registriert.
Unterkunft
In den Zonen 1 und 13 (Nähe Flughafen) gibt es eine Reihe von billigen und auch in verschiedenen Reiseführern empfohlenen Hotels und Pensionen, die besonders von Rucksackreisenden bevorzugt werden. In vielen der Hotels der Zone 1 und in deren unmittelbarer Umgebung kommt es des Öfteren zu Diebstählen und Überfällen. Es wird empfohlen, nur Hotels mit einem gewissen Mindeststandard zu wählen. Hinterlassen Sie im Hotel eine Nachricht, wohin Sie unterwegs sind und wann Sie ungefähr zurückkehren wollen.
Verhalten bei Unfällen
Nach Unfällen muss sich der Reisende darauf einstellen, dass Schadensersatz von Bustransportunternehmen und Inlandsfluggesellschaften nicht zu erhalten ist. Eigene Vorsorge ist daher besonders wichtig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. "CA-4"- Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu insgesamt 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich/ Bedingungen |
| Reisepass | Ja, gültig |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, gültig |
| Reisepass | Ja, gültig |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, nur mit Lichtbild |
| Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen. |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisen über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Sollten Sie im Besitz eines Vorläufigen Reisepasses sein, benötigen Sie für die Einreise in die USA oder auch für den Transitaufenthalt ein US- amerikanisches Visum.
Besondere Zollvorschriften
Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, müssen alle mitgeführten Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die gualtematekische Drogengesetzgebung ("Ley Antidrogas") sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.
Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für einen Kurzaufenthalt empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Bei einem Langzeitaufenthalt könnten Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angebracht sein.
Malaria/ Denguefieber
In den ländlichen Gebieten Guatemalas gibt es ein mittleres Malariarisiko. Auch das durch Insekten übertragenen Denguefieber tritt verstärkt auf. Aus diesem Grunde sollte man sich gegen Insektenstiche durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln (z.B. Autan, NoBite) schützen.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Hygiene
Auf folgende hygienische Maßnahmen wird besonders hingewiesen:
- als Trinkwasser nur absolut sauberes Wasser (agua pura) verwenden, Leitungswasser nur abgekocht,
- gekochte und gut durchgegarte Speisen sind unbedenklich, rohe Salate sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischen Standard verzehrt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 06.02.2012)
Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise - Kriminalität
Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau augenscheinlich nach Somalia verschleppt. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Häuser und Hotelanlagen mit direktem Meerzugang sind daher besonders gefährdet. Obwohl die kenianische Regierung ihre Sicherheitspräsenz in der Küstenregion deutlich verstärkt hat, wird von Reisen in die genannten Gebiete weiterhin abgeraten.
Ebenso sollten Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, vor dem Hintergrund des derzeitigen kenianischen militärischen Vorgehens gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen vermieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf Operationen des kenianischen Militärs in Südsomalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia (ausdrücklich auch in Nairobi). Im Oktober 2011 kam es in Nairobi zu zwei kleineren Anschlägen in einem Nachtklub und an einer Bushaltestelle. Seit dem Jahreswechsel 2011/2012 gab es mehrere Sprengstoffanschläge in Orten nahe der somalischen Grenze (Mandera, Wajir, Gerille), die sich v. a. gegen kenianische Sicherheitskräfte richteten.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.orgdringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Auch in Kenia können sich terroristische Anschläge ereignen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land/Kriminalität
Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser vor allem an der Küste. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der Auswahl von Unterkünften generell ist auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtgebietes von Nairobi (insbesondere ärmere Wohngegenden oder Slums sowie Busbahnhöfe und Matatu-Haltestellen) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Auch bei organsierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta" und Mombasa „Daniel Arap Moi" gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld/Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus"- und/oder „Maestro"-Logo versehenen BankCards europäischer Banken nur noch selten bis maximal 40.000 KES pro Tag abgehoben werden, da deutsche Banken ihre Sicherheitsmerkmale verschärft haben. Abhebungen mit Kreditkarten (z.B. Visa) sind in der Regel noch möglich. Reiseschecks werden in Kenia in der Regel nicht akzeptiert, weder in Forex-Büros noch zum Bezahlen von Hotels usw.
In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenüber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
Aufnahme einer Arbeit
Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter www.immigration.go.ke
Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Ferner wird dringend dazu geraten, sich für die Dauer des Aufenthalts bei der deutschen Botschaft in Nairobi online mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann. Die elektronische Online-Registrierung für Auslandsdeutsche finden Sie unter diesem Link:
https://service2.diplo.de/elefandextern/registration.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt ab 1. Januar 2011 US$ 50,00. Visa (single entry) können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen - mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung - gültig. Alle Zahlungen werden nur in Scheinen angenommen. In letzter Zeit gab es vermehrt Schwierigkeiten, die Gebühr in einer anderen Währung als in USD zu bezahlen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft www.kenyaembassyberlin.de heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry"-Visum beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Weitere Anmerkungen | Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Besser nicht! Eintrag der Kinder, insbesondere ohne Foto, in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt. | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | nein | |
| Weitere Anmerkungen | Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen.
Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden und in der Hauptstadt Nairobi sowie der Küstenregion eine liberale Grundeinstellung vorherrscht, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006" wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern" genötigt.
Medizinische Hinweise
Im Nordosten von Kenia (Mandera) kam es im September 2011 zu einen großen Dengue-Fieber-Ausbruch, der weiter anhält. Aufgrund der durch die Flüchtlingsproblematik prekären Gesundheitssituation in der Region ist eine Ausbreitung der durch tagaktive Mücken übertragenen Infektionskrankheit zu befürchten.
In der Region Tätige sollten die gegen die Malaria empfohlenen Mückenschutzmaßnahmen auch tagsüber praktizieren.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Jährlich treten über. 100.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2.500 m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift Valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Ca. 2 Mio. Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2007 für Kenia gemeldet. 2007 waren ca. 8 % der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25 – 90 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera, die in Kenia endemisch ist und immer wieder lokal ausbricht, vermeiden. Eine Impfung ist für Riskoreisende nach ärztlicher Beratung möglich.
Einige Grundregeln zur Hygiene
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure. Nie Leitungswasser trinken! Eiswürfel nur, wenn sie zweifelsfrei mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang, vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
Kann eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste sein. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Eine Impfung existiert nicht. Der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Polio (Kinderlähmung)
Erstmals seit 20 Jahren wurden in Kenia ab Anfang 2009 wieder Poliofälle gemeldet (alle im nördlichen Turkana-Distrikt im Grenzgebiet zum Sudan). Ursprung des Virus ist wahrscheinlich der angrenzende südliche Sudan, wo es in letzter Zeit mehrere Ausbrüche gab. Hygiene und Impfschutz (siehe oben) beachten.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors") empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 06.02.2012)
Letzte Änderung: Einfügung Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Gegenwärtig streiken die Sicherheitskräfte im Bundesstaat Bahia. Dies führt zu einer Verschärfung der ohnehin problematischen Sicherheitslage. Vor allem in der Stadt Salvador da Bahia hat die Zahl der Überfälle und Tötungsdelikte stark zugenommen. Sollte der Streik über Karneval anhalten, muss mit einer weiteren Zunahme von Straftaten gerechnet werden. Reisende werden gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Landesspezifische Hinweise
Kriminalität
Überfälle und Gewaltverbrechen sind in Brasilien leider nirgends völlig auszuschließen. Besonders Großstädte wie Belém, Recife, Salvador, Rio de Janeiro und São Paulo weisen hohe Kriminalitätsraten auf (Eigentumsdelikte, Gewaltverbrechen, Entführungen; siehe auch Allgemeine Reiseinformationen). Grundsätzlich ist Vorsicht angebracht, auch in als sicher geltenden Landes- oder Stadtteilen. Besonders betroffen sind Elendsviertel (Favelas). Von Favela-Besuchen wird dringend abgeraten Diese Gebiete werden teilweise von Kriminellen kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.
Eine Häufung ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zum Flughafen zu verzeichnen. Taxis sollten nach Möglichkeit nur per Bestellservice in Anspruch genommen werden. In größeren Flughäfen können Taxis auch schon im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden. Bei der Reise sollten Ausweispapiere nicht im Gepäck aufbewahrt werden. Am Zielort ist es empfehlenswert, Originale der Ausweispapiere im Safe des Hotels zu lassen und nur Kopien und eine Broschüre/Visitenkarte des Hotels mit sich zu führen. Laptops sollten unauffällig, z.B. in einer Reisetasche, verstaut werden.
Auf auffällige Kleidung und Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) sollte beim Straßenbummel verzichtet werden. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden. Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecken vor Gewaltanwendung auch aus nichtigem Anlass nicht zurück. Es ist ratsam, stets einen Geldbetrag im Wert von ca. 50,- Euro zur widerstandslosen Herausgabe mitzuführen.
Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Berüchtigt ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Es wird dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Von der Mitnahme von Prostituierten oder flüchtigen Bekannten in das eigene Hotelzimmer wird ausdrücklich abgeraten.
Hinweise für Rio de Janeiro
Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss am Samstag und Sonntag unbelebt und nicht sicher. Erst kürzlich wurde eine Deutsche hier ausgeraubt und dabei schwer verletzt. Menschenleere Straßen der Innenstadt sollten daher nach Möglichkeit am Wochenende gemieden werden.
Auch an den Strandpromenaden, insbesondere der Copacabana ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle auf Deutsche. Hier ist, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, Achtsamkeit geboten.
Reisende nach Rio de Janeiro werden zudem ausdrücklich davor gewarnt, Geld an einem der Bankautomaten am Internationalen Flughafen Galeão/Tom Jobim abzuheben. Von dort wurde unlängst eine Vielzahl von Kartenmissbräuchen gemeldet. Stattdessen sollte auf Geldautomaten in einem der Shopping-Center zurückgegriffen werden.
Pflanzen- und Tierwelt
Einige einheimische Samen, Pflanzen, Tiere, besonders im Amazonasgebiet, desgleichen Fossilien und bestimmte Mineralien stehen unter strengem gesetzlichen Schutz. Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen werden auch mit Freiheitsstrafen geahndet (siehe strafrechtliche Vorschriften).
Mobiltelefone
Im Umkreis von Flughäfen, insbesondere in Rio, Foz de Iguaçu und São Paulo (hier auch teilweise übriges Stadtgebiet), sollten Handys, insbesondere des Systems TDMA, nicht eingeschaltet werden, um eine Klonung und unberechtigte Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte zu vermeiden. Die Systeme GSM und CDMA scheinen derzeit noch nicht betroffen zu sein.
Allgemeine Reiseinformationen
Klima
Im brasilianischen Sommer kommt es, insbesondere im Süden und Südosten des Landes, häufig zu schweren Regenfällen, die mitunter zu Überschwemmungen und Verkehrsbehinderungen in einigen Regionen führen können. Es ist daher ratsam, sich vor Reisen in abgelegenere Gebiete über die aktuelle Wettersituation zu informieren
Sprache
Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesischkenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.
Flugverkehr
Aus Deutschland kommend, muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine evtl. Weiterreise zum Reiseziel erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird.
Reisen mit dem Flugzeug nach Südbrasilien/ Vulkanische Aktivitäten
Nach einer Phase der Aktivität befindet sich der südchilenische Vulkan Puyehue zurzeit in einer Ruhephase. Seit Oktober 2011 ist der Flugbetrieb in Porto Alegre nicht mehr durch Aschewolken beeinträchtigt worden. Es ist allerdings nicht gänzlich auszuschließen, dass sich die Lage kurzfristig ändert, weshalb es erneut zu Schließungen des Luftraums von Rio Grande do Sul kommen kann.
Eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Fluggesellschaften vor Reiseantritt ist daher weiterhin empfehlenswert.
Führerscheine, Alkohol im Straßenverkehr
Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügt grundsätzlich das Mitführen des deutschen Führerscheins sowie eines zusätzlichen Identitätsnachweises (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch dringend empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen deutschen Führerschein, besser noch eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mit zu führen.
Lediglich für die alten „grauen" Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird.
Seit Anfang 2008 gilt für Fahrzeugführer absolutes Alkoholverbot.
Geld und Kreditkarten
Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Geldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u.a. HSBC, Citibank, Banco24Horas) möglich, die vor allem an großen Flughäfen und in großen Städten zu finden sind. Pro Tag und Karte können in der Regel max. 1.000 R$ abgehoben werden.
Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Bei Barabhebungen an Geldautomaten wird zur besonderen Vorsicht geraten. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Karten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.
Telefonieren/ Mobiltelefone
In Brasilien ist bei Ferngesprächen grundsätzlich ein Provider vorzuwählen: Innerhalb Brasiliens Provider (z.B. 014 od. 015) + bras. Vorwahl + Tel.; bei Auslandsgesprächen z.B. nach DEU analog: Provider (z.B. 0014 od. 0015)+ 49 + dt. Vorwahl + Tel.).
In Brasilien sind die Mobilfunknetze regional organisiert. Um ein brasilianisches Mobiltelefon anzurufen, muss deshalb auch die jeweilige regionale Vorwahl mit gewählt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise deutscher Staatsangehöriger in Brasilien möglich.
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise | |
| Vorläufiger Reisepass | ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Weitere Anmerkungen | Reisepass muss nicht zwingend biometrische Daten enthalten | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise | |
| Reisepass | ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise – biometrische Daten sind nicht zwingend notwendig | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich) | nein | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) | nein | |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Minderjährige |
Visum
Deutsche können für einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Vor Ablauf der 90-Tage-Frist kann in Brasilien bei einer Dienststelle der Bundespolizei (Polícia Federal - Departamento da Polícia Marítima, Aérea e de Fronteiras = DPMAF) eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um maximal weitere 90 Tage beantragt werden. Die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb von 12 Monaten beträgt maximal 180 Tage. Ein Anspruch auf die volle Aufenthaltsdauer besteht nicht. Es steht den zuständigen brasilianischen Behörden frei, die erlaubte Aufenthaltsdauer auf einen kürzeren Zeitraum zu beschränken.
Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.
Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird. Dies gilt selbst dann, wenn z.B. lediglich Verträge unterzeichnet oder Vorträge gehalten werden sollen. Techniker/Mechaniker, die Instandsetzungs- oder Aufbauarbeiten vornehmen sollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.
Minderjährige
Brasilianische Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin trifft dies auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zu.
Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige" werden auf der Homepage der Brasilianischen Botschaft Berlin www.brasilianische-botschaft.de/konsularabteilung/reisegenehmigung-fur-minderjahrige/ ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt.
Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Doppelstaater
Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen sollten direkt mit der brasilianischen Botschaft in Berlin oder einem der Generalkonsulate oder Honorarkonsuln Brasiliens in Deutschland geklärt werden (Standorte: Aachen, Bremen, Frankfurt, Hannover, Mainz, München, Stuttgart, 90546 Stein). Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierte brasilianische Alkoholika.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.
Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von R$ 10.000,00 übersteigen, unabhängig von Währung und Form (bar, Schecks, … ) bei der Einreise deklariert werden.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen sind unter www.brasilianische-botschaft.de oder www.receita.fazenda.gov.br/principal/Ingles/faq.htm (auf englisch) zu finden.
Obwohl für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien eine Quarantänefrist nicht besteht, dürfen Pflanzen und Tiere nur unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen nach Brasilien gebracht werden. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.
Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare erhalten Sie auf der Website der brasilianische Botschaft in Berlin www.brasilianische-botschaft.de
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogen
Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.
Sexualstraftaten
Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.
Baden „oben ohne" / Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit
Baden „oben ohne" gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z.B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. Zum Kleidungswechsel sollten daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten aufgesucht werden.
Tier- und Pflanzenschutz
Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem bras. Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig davon ist auch die Einfuhr von Pflanzen und Tieren nach Deutschland, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig bzw. nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Internetseite www.bfn.de oder aber direkt beim
Bundesamt für Naturschutz/Abt. Z.3
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Tel: 0228/8491-4444
Fax: 0228/8491-1039
PBox-CitesMA@BfN.de
Besuch von Indianerschutzgebieten
Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.
Weiterführende Hinweise zu Lebens-, Arbeits- und Reisebedingungen in Brasilien sind auch auf der Website der brasilianischen Botschaft in Berlin zu finden www.brasilianische-botschaft.de.
Medizinische Hinweise
Impfschutz gegen Gelbfieber
Brasilien verlangt bei der Einreise keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Dennoch wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Brasilien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören:
· Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (einschließlich der Hauptstadt Brasilia), Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Rondônia, Roraima, und Tocantins.
· Für bestimmte Gebiete in folgenden Staaten: Bahia, Paraná, Piauí, Rio Grande do Sul, Santa Catarina, und São Paulo. Die Impfung wird auch für den Besuch der Iguaçu-Wasserfälle empfohlen. Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete ist auch unter www.who.int zu finden.
· Die Impfung ist nicht erforderlich, wenn lediglich die Küstenstädte Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife und Fortaleza besucht werden.
Genereller Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Denguefieber
Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ganzjährig besteht ein hohes Risiko in den Provinzen Acre, Rondônia und Roraima bzw. ein geringes Risiko in Amapà, Amazonas, Maranhao (W), Mato Grosso (N), Parà (außer Belèm City), Tocantins (W) und den Außenbezirken der Städte Pôrto Velho, Boa Vista, Macapà Manaus, Santarém, Maraba, Rio Branco und Cruzeiro do Sul.
Als malariafrei gelten die Ostküste inkl. Fortaleza, Recife, Igauçu und die meisten Stadtzentren.
Je nach Reiseprofil kann eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.
Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Dies ist besonders wichtig in ländlichen Gebieten und im Norden und Nordosten des Landes.
HIV/AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Vor einer Reise nach Brasilien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
. zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
· auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
· immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
· trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Bosnien Und Herzegowina: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 06.02.2012)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Aufgrund des massiven Kälteeinbruchs mit heftigem Schneefall wurde in Bosnien und Herzegowina der Notstand ausgerufen. Schulen, Kindergärten und einige öffentliche Stellen bleiben vorerst geschlossen. Ganze Dörfer sind von der Außenwelt abgeschnitten, in der Hauptstadt Sarajevo ist der Straßenverkehr größtenteils lahmgelegt.
Viele Straßen sind aufgrund der schwierigen Wetterlage teilweise komplett gesperrt oder nur schwer zugänglich.
Kleinere Grenzübergänge sind geschlossen. Winterausrüstung für Fahrzeuge ist auf jeden Fall erforderlich.
Für Busse und den Schwerverkehr besteht ab sofort ein Fahrverbot auf allen Hauptstraßen.
Der Flughafen ist derzeit noch in Betrieb, dies kann sich nach Wetterlage stündlich ändern.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen nach Bosnien und Herzegowina sind (unter Beachtung der Sicherheitshinweise) grundsätzlich möglich.
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.
Lufthansa fliegt täglich nach München, Germanwings dienstags und samstags nach Köln und während der Sommersaison auch nach Stuttgart. Tägliche Umsteigeverbindungen bestehen über Wien (Austrian Airlines), Budapest (Malev), Laibach (Adria Airways) und Zagreb (Croatia Airlines).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja | |
| Personalausweis | Ja | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nach Erfahrung der Deutschen Botschaft: Nein | |
| Weitere Anmerkungen | - | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | Bei Minderjährigen bitte unbedingt die u.s. Anmerkungen beachten | |
| Kinderreisepass | Ja, Dringende Empfehlung: Nur mit Lichtbild (siehe Anmerkung unten) | |
| Reisepass | Ja | |
| Personalausweis | Ja | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils | Wegen möglicher Probleme aufgrund des fehlenden Lichtbilds wird hiervon abgeraten | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja. Dringende Empfehlung: Nur mit Lichtbild (siehe Anmerkung unten) | |
| Weitere Anmerkungen | Bis Ende 2008 war die Einreise von Kindern mit Kinderausweisen/Kinderreisepässen ohne Lichtbild unproblematisch. Seit Ende 2008 kommt es beim Versuch der Einreise von Kindern mit Kinderausweisen oder Kinderreisepässen ohne Lichtbild sehr häufig zu Schwierigkeiten bis zur Versagung der Einreise. Es wird daher dringend geraten, bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina Kinderausweise/Kinderreisepässe mit Lichtbild mitzuführen. Allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-)Genehmigung der Eltern oder des nicht mit reisenden Elternteils. Die Erlaubnis sollte (auch) in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst sein und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein. |
Es besteht eine Registrierungspflicht. Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich an die nächst gelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).
Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.
Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.
Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein ASOR-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden. Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Fotografierverbot besteht nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME (besonders bei Aufenthalt in den ländlichen Gebieten im Norden).
HIV/ Aids
ist weltweit, evtl. auch in diesem Lande ein Problem und kann dann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist vielfach noch technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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Fax: (03018) 1751000
Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 11.02.2012
(Unverändert gültig seit: 06.02.2012)
Letzte Änderung:
Besondere Zollvorschriften (zollfreie Einfuhr)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität stellt in Mexiko ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Allein in Mexiko-Stadt werden täglich mehrere Hundert kriminelle Delikte gemeldet, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Dies ist vor dem Hintergrund einer Großstadt von ca. 25 Mio. Einwohnern zu sehen. Immer wieder sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt. Den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und der Organisierten Kriminalität sowie der Drogenbanden untereinander sind seit Beginn des Kampfes gegen die Organisierte Kriminalität Ende 2006, in dem auch Militär eingesetzt wird, mehr als 42.000 Menschen zum Opfer gefallen. Die Gewalt ist besonders ausgeprägt in den nördlichen Bundesstaaten an der Grenze zu den Vereinigten Staaten von Amerika und den dort gelegenen Großstädten wie Tijuana, Ciudad Juarez, Reynosa, Monterrey und Chihuahua, aber keineswegs auf diese beschränkt.
Sofern eine Reise in die nördlichen Landesteile erforderlich ist, ist es ratsam, sich vor Ort über möglicherweise erforderliche Verhaltensmaßnahmen zu erkundigen (beispielsweise über bestimmte Stadtteile, die man ggf. insbesondere nachts meiden sollte o.Ä.).
Die Sicherheitslage in der Wirtschafts- und Universitätsmetropole Monterrey hat sich aufgrund der Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Drogenbanden seit Ende 2009 erheblich verschärft. Bei diesen Auseinandersetzungen kommen auch Unbeteiligte zu Schaden. Die Verschärfung der Lage hat bei den dort lebenden Deutschen zu einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und Anpassung an die gespannte Situation geführt; die Zahl der deutschen Studenten an den Universitäten von Monterrey ist stark zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund wird bei Aufenthalten im Großraum der Stadt Monterrey zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.
Das gilt auch für das Seebad Acapulco. Nach Festnahme oder Tod führender Mitglieder des Beltran-Leyva-Kartells kommt es dort derzeit zu vermehrten Nachfolgekämpfen mit Morden und Schießereien in den Straßen.
In Mexiko sollten ausschließlich Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder telefonisch bestellte benutzt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber ein beachtliches Risiko, entführt und/oder ausgeraubt zu werden.
Bei Fahrten mit der Untergrundbahn sollten Geld und Wertsachen nicht sichtbar am Körper getragen werden. Aber Achtung: Manche Diebe sind auch auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert!
Weitere Hinweise für Ihre Sicherheit:
- Achten Sie bei Menschenansammlungen und am Flughafen, auf Bahnhöfen, Bushaltestellen und U-Bahnstationen in Mexiko-Stadt besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck.
- Leisten Sie Anweisungen von Ordnungspersonal Folge und verhalten Sie sich zurückhaltend.
- Sollten Sie Opfer eines Überfalls werden, leisten Sie keinerlei Gegenwehr, da die Täter sofort von ihren Waffen Gebrauch machen!
- Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Fahrten mit dem Pkw. Auch sollten Reisen mit dem Bus nur am Tage durchgeführt werden. Bei Überlandfahrten sollten Sie nicht anhalten, wenn Ihnen am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. In solchen Fällen informieren Sie besser die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.
- Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.
- Verzichten Sie auf auffälligen (Mode-) Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.
- Vorsicht an Geldautomaten: Lassen Sie sich Geld möglichst nur in Begleitung auszahlen und achten Sie auf auffällige Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
- Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Kopien dieser Dokumente sollten in elektronischer Form hinterlegt werden, so dass sie im Bedarfsfalle abgerufen werden können.
- Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht an gelb markierten Bordsteinen (Parkverbot!), da es dort abgeschleppt wird und nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden kann. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.
- Fahren Sie im Pkw nur mit geschlossenen Fenstern und verriegeln Sie die Türen.
- Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.
- Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit (also beispielsweise auf der Straße) ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe/Gefängnis geahndet.
- Achten Sie als Autofahrer oder Fußgänger - auch wenn die Ampel für Sie "grün" anzeigt - immer trotzdem auf vorbeifahrende Fahrzeuge.
Reisen über Land
Bei Überlandreisen mit dem eigenen Pkw ist es in der Vergangenheit zu Raubüberfällen gekommen. Es wird dringend dazu geraten, nur während des Tages zu reisen und Nachtfahrten in jedem Fall zu vermeiden. Zudem sollte, auch bei Fahrten auf Autobahnen, nur Halt an belebten Rastplätzen und Tankstellen gemacht werden. Der Stopp an kleinen Haltebuchten sollte vermieden werden.
Individualreisen in entlegene Gebiete sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden. Es sollte generell darauf geachtet werden, dass der Reiseleiter oder Fremdenführer im Besitz eines offiziellen Ausweises von SECTUR (mexikanisches Tourismusministerium) ist.
Naturkatastrophen
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und in der Folge mit starken Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.
Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov und www.wunderground.com/tropical/ abrufbar.
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen
Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.
Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischen Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.
Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Insbesondere auf abgelegenen Straßen kam es in der Vergangenheit zu bewaffneten Raubüberfällen krimineller Banden. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten. Auch zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.
Geld / Kreditkarten
Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben/Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000,00 US-Dollar müssen deklariert werden.
Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten mit ausländischen Kreditkarten. Auch Reiseschecks können eingelöst werden. Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte gezogen werden.
Über „Western Union" www.westernunion.de kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von „Western Union" in Deutschland ist die „Reisebank AG" www.reisebank.de
Einzahlungen können auch bei der Deutschen Post AG getätigt werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer und der Unzuverlässigkeit der mexikanischen Banken abzuraten.
Sonstige Hinweise
Für Maße und Gewichte gilt offiziell das Dezimalsystem. Daneben sind US-amerikanische Maße und Gewichte weit verbreitet.
Strom: 110 V, 60 Hz.
Der Zeitunterschied gegenüber MEZ beträgt größtenteils minus 7 Stunden, südl. Baja California und nördl. Teil der Westküste 8 Stunden, nördl. Baja California 9 Stunden.
Die Sommerzeit gilt vom ersten Aprilwochenende bis zum letzten Oktoberwochenende. Einzelne Bundesstaaten weichen hiervon ab.
Nützliche Adressen
Flughafen Mexiko-Stadt
Tel.: 24822424 (Zentrale)
a) Nationale Ankunft (Llegadas nacionales, Sala 1A): 24842400, Rufnummern 2259 und 22588303
b) Internat. Ankunft (Llegadas internacionales Sala E1: Zentral- u. Südamerika, Sala E3: Rest der Welt): Rufnummern 24822400, 2288 und 2341
Diesen Service gibt es von 06:30 bis 22:00 Uhr.
Homepage des Flughafens: www.aicm.com
Instituto Nacional de Migracion (Ausländerbehörde, zuständig u.a. bei Verlust oder Verlängerung der Touristenkarte)
Tel.: 5387 2400 (Zentrale)
- Homero 1862, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet)
- Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum)
Homepage: www.inm.gob.mx
E-Mail: informesdrdf@inami.gob.mx
Tourismusministerium (Secretaria de Turismo)
Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco (Zentralbüro)
Tel.: 3002 6300 (Zentrale)
Touristeninformation: 5089 7500 / 5250 0123 / 5250 0151
www.sectur.gob.mx
Homepage Mexiko-Stadt
www.mexicocity.gob.mx
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten in Berlin
Klingelhöfer Str. 3 , 10785 Berlin
Tel.: 030-2693230
E-Mail: mail@mexale.de
Die Botschaft erteilt weiterführende Informationen zu Einreise-/Aufenthalt in Mexiko, Erwerbstätigkeit, Visumangelegenheiten sowie allgemeine Auskünfte zum mexikanischen Recht.
Listen von Krankenhäuser und Ärzten finden Sie unter „Regionalärztlichem Dienst" auf der Website der Deutschen Botschaft unter www.mexiko.diplo.de
Telefonieren in Mexiko
Telefonate nach Deutschland: 0049 + Vorwahl ohne 0 + Rufnummer
Ferngespräche innerhalb Mexikos: Vorwahl 01 + Ortsvorwahl + Rufnummer
Im Gegensatz zu deutschen Handys haben in Mexiko erworbene Handys eine Ortsvorwahl, die gewählt werden muss:
Mexikanisches Handy: 044 + Ortsvorwahl + Rufnummer (bei Ortsgesprächen mit gleicher Ortsvorwahl)
Ferngespräche mit Handy: 045 + Ortsvorwahl + Rufnummer
Telefonate nach Mexiko: 0052 + Ortsvorwahl + Rufnummer
Handy: 0052 1 + Ortsvorwahl + Rufnummer
Der Erwerb eines Handys/einer SIM-Karte in Mexiko ist nach neuester Gesetzgebung nur möglich, wenn die persönlichen Daten des Erwerbers gespeichert werden.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT"). Diese erhalten Sie während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.
Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts |
| Vorläufiger Reisepass | Ja: Gültigkeit noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja: Gültigkeit noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
Erwerbstätigkeit / Menschenrechtsverteidiger
Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.
Ausländische Menschenrechtsverteidiger benötigen, falls sie in Mexiko aktiv werden wollen, eine derartige spezielle Aufenthaltserlaubnis. Die mexikanischen Behörden haben jüngst angekündigt, die geltende Rechtslage strikter als in der Vergangenheit umsetzen zu wollen.
Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbs- oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Zollfrei dürfen eingeführt werden: bis zu 3 Liter alkoholische Getränke, bis zu 6 Liter Wein, 200 Zigaretten/25 Zigarren/200 g Tabak, 12 Filme, Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$.
Verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Korallen und Kakteen.
Nähere Auskünfte unter www.aduanas.gob.mx
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.
Menschenrechtsbetätigungen, z. B. in Chiapas, Guerrero und Oaxaca, bedürfen einer besonderen Genehmigung (siehe auch Erwerbstätigkeit/Menschenrechtsverteidiger). Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten von Ausländern, wie z. B. die Teilnahme an bestimmten politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.
Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.
Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Strafe (Geld-/Gefängnisstrafe) gestellt; dies gilt auch für den Versuch der Mitnahme aus Mexiko nach Deutschland. Auch zum Verkauf angebotene Pflanzen können unter Artenschutz stehen.
Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online anzuzeigen (www.df.gob.mx/wb/gdf/ministerio_publico_virtual). Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache im zuständigen "Ministerio Público", kann aber unter Umständen das Verfahren dort erheblich erleichtern, weil alle relevanten Informationen dort bereits vorliegen.
Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt, wie auch in anderen Landesteilen, die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Polizeidienststellen zu wenden. Diese nennen sich Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgenden Anschriften zu finden:
- Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. 53455382
- Calle Victoria 76, e/ Luis Moya y Revillagigedo, Col. Centro, Delegación Cuauthémoc, Tel. 53468724
- Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco, Delegación Miguel Hidalgo, Tel.: 55317449.
Dort können Anzeigen direkt aufgegeben werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise nach Mexiko gibt es keine internationalen Impfvorschriften. Bei Kurzreisen empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Beim Langzeitaufenthalt können zusätzliche Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angezeigt sein.
Malaria
In Mexiko gibt es insbesondere in den Regenwaldgebieten des Südens ganzjährig ein mittleres Malariarisiko. Als malariafrei gelten die Höhenlagen, die Städte, die Küstenregionen sowie die Resorts für Touristen.
Dengue-Fieber
Relativ häufig ist die durch Insekten übertragene Dengue-Virus-Infektion, die auch in Tourismuszentren an den Küsten vorkommt. In den Sommermonaten 2009 registrieren die Gesundheitsbehörden auch vermehrt Fälle im zentralen Hochland; Mexiko-Stadt gilt weiter als Dengue-frei. Es empfiehlt sich der Schutz vor Moskitostichen, z. B. durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln.
Vor der Ausreise sollte ein erfahrener Tropenmediziner zu den individuellen Prophylaxemaßnahmen befragt werden. Auf Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen. Beim Verzehr von Salaten, Obst, Meeresfrüchten, Eis in Getränken sowie generell an Straßenständen ist Vorsicht geboten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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