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AdvoTV - Das interaktive Anwaltsfernsehen
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Erbrecht, speziell dem Pflichtteilsrecht. Zunächst werden die notwendigen Begrifflichkeiten z.B. der Pflichtteil selbst, die Berechtigten und die Höhe erklärt. Danach werden die wichtigsten Änderungen durch das anstehende Reformgesetz des Erbrechts erläutert und die Konsequenzen für die Erben aufgezeigt. Der Beitrag ist auf dem Stand 31.12.2007. Für die aktuelle weitere Entwicklung des Reformgesetzes kontaktieren Sie mich gerne über die Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer nach Ablauf eines befristeten Vertrags einfach weiter arbeitet? AdvoTV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Schäfer. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wenn der Mietvertrag ausläuft, kommt es häufig zu Streit zwischen Mieter und Vermieter wegen Schönheitsreparaturen. AdvotV Kanzleivideo zum Mietrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt Dr. Peter Küpperfahrenberg. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Was geschieht mit Ihrem Arbeitsvertrag, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zum Geschäftsführer ernennen will? AdvoTV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Schäfer. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wegen Überstunden entsteht häufig Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Rechtsanwalt Dr. Küpperfahrenberg erklärt die Rechtslage. AdvotV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Unterhaltsrechtsreform für geschiedene Ehegatten? AdvoTV Kanzleivideo zum Familienrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Florian Linten. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Was hat es mit den Abschlägen auf sich, die die Deutsche Rentenversicherung vornimmt? AdvoTV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Schäfer. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Trennung: Wie kommen Sie aus dem Mietvertrag raus, wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sind? AdvoTV Kanzleivideo zum Familienrecht Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Florian Linten. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Was können Arbeitnehmer tun, die eine Klageverzichtserklärung unterschrieben haben? AdvoTV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Schäfer. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Der Rechtstipp von Anwalt Florian Linten zum Thema „Unterhaltszahlungen". AdvoTV Kanzleivideo zum Familienrecht Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Florian Linten. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Der Rechtstipp von Anwalt Florian Linten zu dem Thema „Unterhaltszahlungen". AdvotV Kanzleivideo zum Familienrecht Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Florian Linten. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Firmenfahrzeug, Geschäftswagen, Firmenwagen oder wie sie auch immer gennant werden. Ein Bestandteil zahlreicher Arbeitsverträge sind KFZ. Welche Rechte hat der Arbeitnehmer in Bezug auf den Firmenwagen?. Der aktuelle Rechtstipp hierzu von Dr. Peter Küpperfahrenberg, AdvotV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Anwalt Essen. Der Anwalt Peter Küpperfahrenberg gibt wichtige Tipps zum Arbeitsrecht. Arbeitsverträge knüpfen die Zahlung von Boni oft an eine Zielvereinbarung. Was ist zu tun, wenn versäumt wurde, diese Ziele zu setzen? Experte im Studio ist Rechtsanwalt Dr. Peter Küpperfahrenberg. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Sie erhalten eine Abmahnung, weil Sie an einer Internet-Tauschbörse teilgenommen haben. Unser AdvoTV-Tipp von Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Was versteht man unter Erwerbsminderungsrente und wann haben Sie Anspruch hierauf? AdvotV Kanzleivideo zum Sozialrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Welter. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wenn mein Vermieter mir Nutzerwechselgebühren in Rechnung stellt, muss ich diese bezahlen? AdvotV Kanzleivideo zum Mietrecht. Expertin im Studio ist Rechtsanwältin Sigrun Greß. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Anwalt Hagen Jörg Elsner. Rechtsanwalt Jörg Elsner zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie gegen ein Fahrverbot vorgehen können. AdvoTV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Berater im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
RA Becker zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich vor Mietausfällen schützen können. AdvoTV Kanzleivideo zum Mietrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walter Becker. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Anwalt Hagen Jörg Elsner. Rechtsanwalt Jörg Elsner erklärt, was Sie tun können, wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert. AdvoTV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Rechtsanwalt Christian Welter, Fachanwalt für Sozialrecht, erklärt den Begriff „Hartz IV". AdvotV Kanzleivideo zum Sozialrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Welter. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Anwalt Hagen. Immer mehr Menschen versteigern Waren im Internet. Worauf ist hierbei zu achten? AdvoTV Kanzleivideo zum Internetrecht. Expertin im Studio ist Rechtsanwältin Susanne Schäfers. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Seit dem 1.1.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht. Welche Konsequenzen dies mit sich bringt, erklärt Rechtsanwalt Derichs. AdvoTV Kanzleivideo zum Familienrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Claus-Uwe Derichs. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Der aktuelle Rechtstipp für Unfallgeschädigte von Fachanwalt Jörg Elsner. AdvoTV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wie lange dauert es, bis ein Verkehrsverstoß nicht mehr geahndet werden kann? AdvotV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Schmenger. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Jörg Elsner erläutert die Vorteile, die sich bei der Unfallschadenabwicklung durch die Nutzung der e.Consult WebAkte ergeben.
Anwalt Hagen Jörg Elsner. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutschen Anwaltverein) Rechtsanwalt Jörg Elsner erläutert, worin die Vorteile einer Beratung durch den Fachanwalt liegen. AdvoTV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Anwalt Hagen Claus Uwe Derichs. Anwalt Derichs erklärt, wie der Elternunterhalt berechnet wird und wann Kinder zur Zahlung verpflichtet sind. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Claus-Uwe Derichs. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Anwalt Hagen Claus Uwe Derichs. Wenn sich Eheleute scheiden lassen, ist dann die Abwicklung über einen einzigen Anwalt sinnvoll? AdvoTV Kanzleivideo zum Familienrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Claus-Uwe Derichs. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Sie kaufen ein Auto und stellen dann fest, dass der Bezinverbrauch höher ist als beim Kauf angegeben. AdvotV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Schmenger. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Anwalt Wolfgang Zwiehoff gibt Tipps rund um das Thema Abmahnung. AdvoTV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Zwiehoff. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Der Vermögensausgleich(Zugewinnaus gleich) bei der Scheidung ist ein erklärungswürdiger Begriff. Das Gesetz nennt dies den "Zugewinnausgleich".Rechtsanwa lt Klaus Größer, Fachanwalt für Familienrecht erklärt Ihnen die Begriffe Zugewinnausgleich und Zugewinngemeinschaft. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com Zugewinnausgle ich Scheidung Ehe Voraussetzungen Ehescheidung Familienrecht. Wie wird der Zugewinnausgleich durchgeführt? ... Habe ich einen Anspruch auf Zugewinnausgleich? ... Zugewinnausgleich. Was bedeutet "Zugewinnausgleich"?
Sprechen Sie Ihren Anwalt auf die WebAkte an. AdvotV Kanzleivideo. Experte im Studio ist Rechtsanwalt Jörg Schmenger. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Was ist zu tun, wenn Sie Ihre eigenen Fotos auf anderen Webseiten entdecken? AdvotV Kanzleivideo zum Internetrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Ein Anwalt hilft Video von AdvoTV: Kann Ihre Versicherung Ihnen vorschreiben, in welcher Werkstatt Sie Ihr Auto reparieren lassen? AdvotV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Schmenger. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Haften die Inhaber eines Telefonanschlusses automatisch für Rechtsverletzungen, z.B. wenn urheberrechtlich geschützte Musikdateien heruntergeladen wurden? AdvoTV Kanzleivideo zum Internetrecht. Expertin im Studio ist Rechtsanwältin Susanne Schäfers. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
RA Becker erklärt die grundsätzliche Sachlage. AdvoTV Kanzleivideo zum Mietrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walter Becker. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Unter welchen Umständen haben Sie das Recht, Ihre Arbeitszeit selbst zu reduzieren? Unser AdvoTV-Tipp von Rechtsanwältin Carla König-Nölle. Mehr Videos unter www.advotv.com
Carla König-Nölle, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt Ihnen, welche Rechte Sie als Minijobber haben. Mehr Videos unter www.advotv.com
Kündigung. Abfindung. Neuorientierung. So holen Führungskräfte das Beste für sich raus.Tipps aus dem Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, die in leitender Position arbeiten. AdvoTV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Zwiehoff. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Stimmt die Annahme, dass Kinder nach der Scheidung automatisch der Mutter zugesprochen werden? AdvotV Kanzleivideo zum Familienrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Claus-Uwe Derichs. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Der aktuelle Rechtstipp von Rechtsanwalt Jörg Elsner. AdvoTV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wenn Sie Waren im Internet verkaufen möchten, müssen Sie Mindestangaben leisten. Rechtanwältin Susanne Schäfers erklärt, worauf Verkäufer achten sollten. AdvoTV Kanzleivideo zum Internetrecht. Expertin im Studio ist Rechtsanwältin Susanne Schäfers. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
RA Klaus Größer beantwortet die Frage, ob im Scheidungsfall beide Ehepartner zwingend einen Anwalt benötigen. Mehr Videos unter www.advotv.com
Sie sollen einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ausfüllen? Rechtsanwalt Jörg Schmenger zeigt auf, welche Fehler Sie vermeiden sollten. AdvotV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Schmenger. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wenn die Wohnung kleiner ist als zuvor angegeben, wie gestaltet sich dann die Rechtslage? Der Rechtstipp von RA Becker. AdvoTV Kanzleivideo zum Mietrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walter Becker. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Der aktuelle AdvoTV-Tipp von Dr. Thomas Hilb zum Thema Mietmängel. AdvotV Kanzleivideo zum Mietrecht. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wenn der Vermieter Modernisierungen an der Wohnung durchführt, darf er dann die Miete erhöhen? Der AdvoTV-Tipp von Rechtsanwältin Sigrun Greß. AdvotV Kanzleivideo zum Mietrecht. Expertin im Studio ist Rechtsanwältin Sigrun Greß. Mehr Kanzlei Video unter www.advotv.com
Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt. Sie erhalten eine Abmahnung, weil Sie angeblich an einer Internet-Tauschbörse teilgenommen haben. Wie können Sie sich wehren? Unser AdvoTV-Tipp von Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig
Wenn der Mieter auszieht, kommt es häufig zu Streit wegen des Zustands der Bodenbeläge. RA Becker erklärt, worauf es hierbei ankommt. AdvoTV Kanzleivideo zum Mietrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walter Becker. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Anwalt Christian Welter. Wenn Sie nach einem Unfall arbeitsunfähig werden, haben Sie dann automatisch einen Anspruch auf Rente? AdvoTV Kanzleivideo zum Sozialrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Welter. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wenn ein Mitarbeiter erkrankt ist, muss er dann um seinen Arbeitsplatz bangen? RA Zwiehoff aus Essen erklärt die Rechtslage. AdvoTV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Zwiehoff. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wenn es zum Streit zwischen Vermieter und Mieter kommt, wie sieht dann die Rechtslage aus? AdvotV Kanzleivideo zum Mietrecht. Expertin im Studio ist Rechtsanwältin Sigrun Greß. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Sie haben über das Internet Waren gekauft, die nun Ihren Vorstellungen nicht entsprechen? Rechtsanwältin Susanne Schäfers erklärt Ihnen, welche Rechte Sie als Käufer haben. AdvoTV Kanzleivideo zum Internetrecht. Expertin im Studio ist Rechtsanwältin Susanne Schäfers. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Sie haben einen Termin vor Gericht? Rechtsanwalt Wolfgang Zwiehoff erklärt Ihnen, worauf Sie achten sollten. AdvoTV Kanzleivideo zum Prozessrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Zwiehoff. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Aufhebungsvertrag und Abfindung: Strategien und Tipps. Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollten Arbeitnehmer sich gut überlegen! Rechtsanwalt Dr. Küpperfahrenberg erklärt Ihnen, worauf Sie achten sollten!. AdvotV Kanzleivideo zum Arbeitsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt Dr. Peter Küpperfahrenberg. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Die e.Consult AG aus Saarbrücken gewinnt mit ihrem Produkt WebAkte den zweiten Platz beim Deutschen Internetpreis - vergeben vom Branchenverband Bitkom.
AdvoTV erläutert, ob der Arbeitgeber ein Rauchverbot am Arbeitsplatz durchsetzen kann. Experte im Studio ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Christian Schäfer aus der Kanzlei www.linten.de. Mehr Kanzleivideos finden Sie auf www.advoTV.com
In welchen Fällen können Arbeitnehmer Gratifikationen von ihrem Arbeitgeber einfordern. Experte im Studio ist Rechtsanwalt Markus Zorn von der Kanzlei Wegner & Zorn. Kanzleivideo zum Thema Arbeitsrecht. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Welche Möglichkeiten haben Vermieter, wenn die regelmäßige Zahlung der Miete ausbleibt. Experte im Studio ist Rechtsanwalt Martin Wegner von der Kanzlei Wegner & Zorn. Kanzleivideo zum Thema Arbeitsrecht. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Der richtige Produktname und der MArkenschutz sind von Beginn einer Unternehmung an essentielle Elemente. Experte im Studio ist Rechtsanwalt Jörg Oliver Pick, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz von der Kanzlei Stopp, Pick und Kollegen. Kanzleivideo zum Thema Markenrecht. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wie kündige ich einem Arbeitnehmer? Eine Frage die selbst den besten Arbeitgeber beschäftigen kann. Auch im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber sind einige Regeln zu beachten. So muss eine Kündigung schriftlich sein und zugegangen sein. Wie wird korrekt zugestellt? Expertin im Studio ist Rechtsanwältin Katja Neutzling, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Kanzlei Stopp, Pick und Kollegen. Kanzleivideo zum Thema Arbeitsrecht. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Die Rechtsanwälte Dr. Andreas Michel und Christian Kroll erläutern das richtige Verhalten, wenn die Polizei vor der Tür steht. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
N-TV Bericht über die e.Consult AG, der im Rahmen der Serie "Die Zukunftsmacher" lief.
Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung gibt es vielfältige Konsequenzen. Wie Sie sich richtig verhalten erläutert Rechtsanwalt Markus Kaczenski von der Kanzlei MHC. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Worauf müssen Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung achten. Experte im Studio ist Dr. Thomas Hilb von der Kanzlei MHC. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Der Umgang der Mietkaution aus Sicht des Mieters und des Vermieters. Experte hierzu ist Dr. Thomas Hilb, Kanzlei MHC. Weitere Kanzleivideos unter www.advotv.com
Diese Fragestellung erläutert Rechtsanwalt Markus Kaczenski von der Kanzlei MHC. Mehr KAnzleivideos unter www.advotv.com
Abfindung: Strategien und Tipps. Welche Ansprüche auf Abfindung bestehen eigentlich bei Kündigung durch den Arbeitgeber. Anwältin im Studio ist Rechtsanwältin Carla König-Nölle, Kanzlei MHC. Weitere Kanzleivideos unter www.advotv.com
Versicherungsschutz bei fehlender Wartung. Zahlt die Versicherung bei allg. Reparaturkostenübernahme auch bei fehlender Wartung? Berater hierzu ist Rechtsanwalt Jörg Schmenger,Fachanwalt für Verkehrsrecht. Weitere Videos unter www.advotv.com
Vielfach kommt es zu wettbewerbsrechtlichen Abmanhnungen bei Onlineverkäufen. Rechtsanwalt Jan Peter Müssig erläutert die gebotene Verhaltensweise. Weitere Kanzleivideos unter www.advotv.com
‚Elektronische Akte’ – zentrale Basis für durchgängige Logik und Ordnung Die Digitalisierung macht auch vor der juristischen Welt nicht Halt!
In einer zunehmend digitalisierten Welt kommt auch der Anwalt nicht um eine EDV-Nutzung auf Basis einer Fachsoftware herum.
Wer sich heute als Anwalt selbstständig macht, sollte von Beginn an auf eine integrierte Software setzen, die alle Tätigkeiten rund um die Akte strukturiert und bei den Abläufen unterstützt.
online Mahnverfahren - fortschrittlich, nützlich, kostengünstig Das Ende des klassischen Mahnbescheids auf Papier ist absehbar! Stichtag 1. Dezember 2008
Kanzleimarketing - es geht nicht ohne. Kanzleimarketing kann heute mehr denn je zu einem Stützpfeiler des anwaltlichen Erfolgs werden.
www.advotv.com AdvoTV erklärt auf man bei der Erstellung eines Testamentes achten muss. Experte: Fachanwalt für Familienrecht Klaus Größer groesser@mhc.de www.mhc.de mehr kanzleivideos unter www.advotv.com Kanzleivideo
Wie wirkt sich die eheähnliche Gemeinschaft auf den Bezug von Hartz 4 Leistungen aus. AdvotV Kanzleivideo zum Sozialrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Welter. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com
Wie sollten sich Vermieter und Mieter verhalten, wenn es bei der Wohnungsübergabe zum Streit kommt? Ein Hilfe vom Anwalt Video. Experte im Studio ist Fachanwalt und Rechtsanwalt Dr. Hilb
Rechtsanwalt Markus Kaczenski räumt mit dem weitverbreiteten Irrglaube „Wer auffährt hat Schuld" auf. Ein Anwalt hilft Video zum Verkehrsrecht. Typische Rechtsirrtümer werden bei AdvoTV aufgeklärt.
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Bernd Pohl, Vorstand der e.Consult AG erläutert die effizente Abwicklung eines Unfallschadens mit der Software WebAkte Schadenmanager. Der WebAkte Schadenmanager harmoniert optimal mit www.schadenfix.de
Moderne Mandatsabwicklung bedeutet den Mandanten in den Mittelpunkt zu stellen. Geben Sie Ihren Mandanten die Möglichkeiten rund um die Uhr auf die Madantenakte zuzugreifen. Das steigert die Mandantenzufriedenheit und erhäht die Weiterempfehlungsquote. Der Referent heisst Bernd Pohl und ist Vorstand der e.Consult AG
Begutachtung behördlicher Messungen in OWi-Verfahren
AdvoTV klärt auf: Warum ist das tauschen von Musikdateien über das Internet problematisch? Es ist ein typischer Rechtsirrtum, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist. Rechtsanwalt Nils-Roman Priesnitz aus der Kanzlei "Die Rechtsmanufaktur" (www.rechtsmanufaktur.com) sorgt für Aufklärung.
Es ist ein typischer Rechtsirrtum, dass man glaubt als privater Verkäufer hat man mit Gewährleistung nichts zu tun. Rechtsanwalt Jung aus Berlin erläutert das komplizierte Gewährleistungsrecht für jeden verständlich
Unfallflucht ist ein schwerwiegendes Delikt. Doch wie lange muss man an der Unfallstelle warten? Rechtsanwalt Michael Bücken ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de
Rechtsanwalt Dr. Hörl erklärt die Begriffe Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert und ihre Bedeutung für die Entscheidung des Geschädigten, was er mit seinem Fahrzeug nach dem Unfall machen soll. In diesem Video wird beschrieben, dass unbedingt Fachanwälte für Verkehrsrecht hinzugezogen werden müssen, andernfalls nimmt der Geschädigte nachteilige Entscheidungen in Kauf. Dr. Henner Hörl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de
Unfallflucht ist eine schwere Beschuldigung. Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann rät, was zu tun ist. Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de
Die Schadensbezifferung in Unfallschäden ist schwierig und man sollte auf einiges achten. Was ist, wenn der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungswert überschreitet? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christoph Baldes ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de
Anwaltskosten im Verkehrsrecht: Was kostet es, wenn ich einen Rechtsanwalt damit beauftrage, einen Verkehrsunfall abzuwickeln? Rechtsanwalt Dr. Schneider ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de.
Anwaltskosten im Vekehrsrecht (Straf- und Bußgeldsachen): Rechtsanwalt Dr. Schneider erläutert, welche Anwaltskosten entstehen, wenn ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung in einer Straf- oder Bußgeldsache beauftragt wird. Rechtsanwalt Dr. Schneider ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Rechtsanwalt Dr. Schneider erläutert, warum es sinnvoll ist, sich als Opfer eines Verkehrsunfalls der Hilfe eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu bedienen. Rechtsanwalt Dr. Schneider ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Welche Möglichkeiten hat man, wenn man nach einen Unfall dringend sein Fahrzeug benötigt. Ist es sinnvoll einen Kredit aufzunehmen bevor man das Geld von der Versicherung hat? Rechtsanwalt Roth aus Dresden gibt Auskunft. Rechtsanwalt Roth ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Die Kanzlei ging im Jahre 1978 aus dem Zusammenschluss der tradierten Sozietäten Andreä & Westenberger und Rosa & Pfeiffer hervor. Gegenwärtig werden Sie von 14 Rechtsanwälten/innen unterstützt. Die jeweils auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisierten Beraterinnen und Berater decken - bei übergreifenden Rechtsfragen zusammenarbeitend - die maßgeblichen, zivilrechtlichen Problemfelder sowie den Bereich des Verwaltungsrechts ab. Strafrechtliche Hilfe erfahren Sie in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sowie bei Vekehrsdelikten.Mit vier Notaren stehen Ihnen für das gesamte Spektrum notarieller Tätigkeit qualifizierte Spezialisten zur Vefügung.www.rechtsanwalt-wies baden.de
Schmerzensgeld,Schmerzensgeldt abelle, HWS Syndrom, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Hinterbliebenenversorgung? Was steht mir zu als Unfallopfer und wie setze ich meine Ansprüche effizient durch? Was mache ich bei Verletzungen der Halswirbelsäule, dem sogenannten HWS-Syndrom. Wie führe ich hier Beweis? Die Antwort erhalten Sie von Rechtsanwalt Andreas Krämer. Andreas Krämer ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Wozu benötigt man eine Verkehrsrechtsschutzversicheru ng. Welche Leistungen bietet die Rechtsschutzversicherung? Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de
Rolf Schöller, Leiter des Geschäftsbereichs DATEV-Anwalt erläutert die Faktoren einer wirtschaftlich erfolgreichen Anwaltskanzlei. Die „4 Säulen des Kanzleierfolgs" helfen dabei, das Unternehmen Anwaltskanzlei leistungsfähig zu halten, für die Mandanten attraktiv zu sein und gleichzeitig gewinnorientiert zu arbeiten.
Der Anwalt Wolfgang Hörnlein gibt Tipps für Patienten. Rechtsanwalt Wolfgang Hörnlein sagt was zu tun ist bei Ärtzepfusch und geht auf die wichtigsten Patientenfragen ein. Was muss man tun wenn man einen Kunstfehler vermutet. Wie kommen ich an die Patientenakte, ist jeder Behandlungsfehler auch ein Kunstfehler. Was muss man dokumentieren bei einem Kunstfehler. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Wolfgang Hörnlein sagt was zu tun ist wenn der Artzt einen Fehler gemacht hat.
AdvotTV ist the first business video hosting service for legal seekers. It presents individuals an business legal information on a high level of quality and professional knowledge. CEO Bernd Pohl
Rechtsanwalt Dr. Burmann aus der Kanzlei Dr. Eick in Erfurt beschreibt seinen Erfahrungen mit dem Einsatz der WebAkte. Dr. Burmann ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und setzt neben der WebAkte die Software Annotext in der Kanzlei ein. Weitere Informationen finden Sie unter www.dr-eick.de
Nicola Meier-Van Laak ist Rechtsanwältin und erläutert wie man sich verhalten muss, wenn man im Ausland einen Verkehrsunfall hatte. Wie kann man sich wehren, wenn die Versicherung nicht zahlt und wie hoch sind die Bußgelder im Ausland? Nicola Meier-Van Laak ist Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und Mitglied des Vorstandes der Anwaltskammer Köln.
Rechtsanwalt Hartmut Roth Gründer und Partner der Kanzlei Roth und Partner in Dresden beschreibt die Servicevorteile die der Mandant bei der Nutzung der Webakte erhält. Rechtsanwalt Roth setzt neben der Software WebAkte aus dem Hause e.Consult die Software Renostar ein
Rechtsanwalt Eckhard Höfle beschreibt was nach einem Unfall mit Personenschaden zu tun ist. Welche Rehamaßnahmen sind einzuleiten? Werden Rehamaßnahmen vom gegnerischen Unfallversicherer bezahlt? Wer führt das Rehamanagement durch? Rechtsanwalt Eckhard Höfle ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Kann ich nach einem Verkehrsunfall den Anwalt beauftragen, den ich für geeignet halte oder muss ich mich den Vorschlägen der gegnerischen Versicherung beugen? Rechtsanwalt Walter Weitz klärt auf, welche Rechte ich als Opfer habe und wie ich einen Anwalt finde. Rechtsanwalt Walter Weitz ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Die Mandanten finden es toll rund um die Uhr auf Ihre Rechtsangelegenheiten zugreifen zu können, einfach so über das Internet sagt Rechtsanwalt Wolfgang Hörnlein. Rechtsanwalt Wolfgang Hörnlein aus der Kanzlei Hörnlein und Feyler in Coburg www.hoernlein-feyler.de hat neben der WebAkte der Fa. e.Consult die Software RA-MICRO im Einsatz
Rechtsanwalt Hartmut Roth aus Dresden liest das Märchen vom guten Wolf vor. Was hat der gute Wolf mit der deutschen Versicherungswirtschaft und dem Gewinn der Aktionäre zu tun? Einfach diesen Clip anschauen und schon ist man schlauer. Rechtsanwalt Hartmut Roth ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Live vom Anwaltstag 2008. Was ist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu beachten? Wie bekomme ich eine Abfindung. Wie hoch ist die Abfindung? Der Anwalt Gerhard Richter, Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt in diesem Video was der Arbeitnehmer zu beachten hat, wenn ihm gegenüber eine Kündigung ausgesprochen wurde. Rechtsanwalt Gerhard Richter hat diesen kostenlosen Rechtstipp anlässlich des Deutschen Anwaltstages 2008 in Berlin gegeben.
Punkte in Flensburg wie wird man sie los?. Zu schnell gefahren und schon hat man Punkte in Flensburg. Der Anwalt Nicolas Eilers klärt über Punkte in Flensburg auf. Wieviele Punkte in Flensburg habe ich , was passiert bei Punkten in Flensburg, welche Strafen drohen mir wenn ich Punkte in Flensburg habe, wie lange bleiben die Punkte im Zentralregister in Flensburg, wann werden Punkte in Flensburg gelöscht, kann man Punkte in Flensburg abbauen, was ist der Bußgeldkatalog, gibt es bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung , was ist das Verkehrszentralregister. Diese und weitere Fragen zum Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt beantwortet Nicolas Eilers. Rechtsanwalt Nicolas Eilers ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und kümmet sich um das Thema Punkte in Flensburg loswerden
Rechtsanwalt Eulerich ist auf Steuerstrafsachen spezialisierter Fachanwalt. Er beschreibt was zu tun ist, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht. Auch ist er Experte in Bausachen und Wirtschaftsmediator. Er zeigt Wege zur Lösung bei Baumängeln auf, nicht zuletzt unter hilfreichem Einsatz der Mediation.
Rechtsanwalt Frank Gerhard erklärt was zu tun ist, wenn die Steuerfahndung klingelt. Rechtsanwalt Frank Gerhard ist Fachanwalt für Steuerrecht
Hilfe ich will nicht zum Bund. Derjenige der sagt ich möchte meinen Kriegsdienst verweigern, ich möchte Zivildienst machen, der braucht sicherlich keinen Anwalt. Derjenige der sagt neun Monate sind ein zu großer Teil meines Lebens und die sind zu schade, um sie bei der Bundeswehr zu verschwenden. Der braucht einen Anwalt und zwar deshalb weil viele Leute glauben ich muss nur meine Anträge stellen und schon muss ich nicht zur Bundeswehr. Warum sind so wenig Kiffer bei der Bundeswehr? Der Anwalt Kajo Frings erklärt in diesem kostenlosen Rechtstipp warum man einen Anwalt braucht, wenn man nicht zur Bundeswehr will. Doch es stellen sich viele Fragen: Ich habe eine gute Stelle als Koch oder eine neue Rolle bei Gute Zeiten Schlechte Zeiten - muss ich den Job nun aufgeben? Wie wird man ausgemustert oder ist eine Ausmusterung heute nicht mehr zu erreichen? Rechtsanwalt Kajo Frings ist Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwältin Dr. Doering-Striening gibt Tipps wie man auf das neue Unterhaltsrecht reagieren kann. Rechtsanwältin Dr. Doering-Striening ist Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht.Dr. Doering-Striening ist Autorin des Fachbuchs "Die sozialen Rechte der jungen Familie".
Der Anwalt Kajo Frings beschreibt den Weg zum Kind nach einer Scheidung. Rechtsanwalt und Notar Kajo Frings
Der Anwalt Andreas Böhm erklärt was die Steuerfahndung ist. Teil der Finanzverwaltung und Polizei des Finanzamts. Rechtsanwalt Andreas Böhm ist Fachanwalt für Steuerrecht
Portrait der Anwaltskanzlei Ulrike s. Mendel
Der Anwalt Peter Heidt gibt Auskunft darüber was zu beachten ist, wenn man ein Haus bauen möchte. Der Hausbau ist rechtlich sehr komplex und Rechtsanwalt Peter Heidt zeigt die rechtlichen Gefahren auf. Wie sind technische Gegebenheiten zu bewerten und welche Zusatzleistungen wurden vereinbart.
Ratschläge für Vermieter gibt Anwalt Michael N. Wolf, Rechtsanwalt und Mediator. Wie schützt man sich gegen Mietausfälle und was kann man gegen Mietnomaden im voraus tun? Rechtsanwalt Michael N. Wolf hat die Zusatzausbildung Mediator und erklärt welche Vorteile der Gang zum Mediator haben kann.
Frau Rechtsanwältin Silke Gerhard gibt jungen Unternehmern Tipps zum Start. Gerade als unerfahrener Gründer muss man vieles beachten. Frau Rechtsanwältin Silke Gerhard ist Fachanwältin für Steuerrecht und begleitet Unternehmensgründungen.
Rechtsanwältin Silke Gerhard gibt Tipps für die Formulierung des letzten Willens. Wird Privatvermögen oder werden Unternehmensbeteiligungen vererbt? Frau Rechtsanwältin Silke Gerhard ist Fachanwältin für Steuerrecht
Was mache ich wenn ich Vermögen im europäischen Ausland oder den USA geerbt habe, wie verhält es sich mit Nachlass aus Österreich oder der Schweiz? Der Anwalt und Mediator Jörg G. Schumacher klärt darüber und über die Stiftung in Liechtenstein auf. Rechtsanwalt Jörg g. Schumacher hat eine Ausbildung zum Mediator
Die Rechtsanwälte Sven Bohnert und Nils-Roman Priesnitz beraten Ärzte im Medizinrecht. Wie soll sich ein Arzt verhalten, wenn ihm ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird? Was ist im Umgang mit der Berufshaftpflicht zu beachten? Rechtsanwalt Sven Bohnert und Rechtsanwalt Nils-Roman Priesnitz führen gemeinsam die Kanzlei "Die Rechtsmanufaktur" www.rechtsmanufaktur.com
Der Anwalt Prof. Dr. Lutz Hambusch berät in Sachen Arzthaftung. Worauf muss ein Patient achten, der mit mit seinem Artzt unzufrieden ist. Wie kann ein Arzt Hapflichtansprüche vermeiden. Welche Dokumentationspflichten hat ein Arzt im Haftungsprozeß . Welche Aufgabe hat ein Sachverständiger bei Kunstfehler. Rechtsanwalt Prof. Dr. Lutz Hambusch ist erfahren im Medizinrecht. Aufsehen erregte Prof. Hambusch mit einer Klage gegen das Land Berlin und die Ärztekammer wegen einer Misslungenen Penisverlängerung eines Mandanten. Die Penis-Operation hatte nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht, die sich der Mandant von der Penisverlängerung versprochen hatte
AdvoTV-Interview anlässlich des Anwaltstags 2008 in Berlin. Anja-Mareen Knoop ist Leiterin der Rechtsabteilung der Advocard Rechtsschutzversicherung AG.
RA Sven Bohnert aus der Kanzlei "Die Rechtsmanufaktur" erläutert die Haftung des Vereins für seine Repräsentanten und die Haftung der Vereinsrepräsentanten (z.B. Vorstand) selbst
Auskunft per Knopfdruck. Das ganze entwickelt, gezielt für die Anforderungen des Kanzleialltags. Dabei kam es uns entscheidend darauf an, eine Lösung zu finden, die genau in IHRE Kanzleistruktur passt, von Ihren Mitarbeitern und Anwälten dauerhaft akzeptiert und gerne genutzt wird.
Anwalt Bernd Ullrich: Mobbing am Arbeitsplatz. Rechtsanwalt Bernd Ullrich stellt dar was Mobbing ist und zeigt Wege auf sich gegen Mobbing zu wehren.


Anwalt Peter Feldkamp erklärt welche Rechte man als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren hat und wie man zu Akteneinsicht gelangt. Rechtsanwalt Peter Feldkamp hat seinen Kanzleisitz in Berlin
Was ist zu tun wenn mann unter Drogeneinfluss am Steuer von der Polizei angehalten wird. Droht ein Entzug der Fahrerlaubnis oder muss man einen Fahrfehler begannen haben. Kann man mit einer Ordnungswidrigkeit davon kommen?. Trunkenheit im Verkehr und was passiert mit meinem Führerschein? Frage: Der Fahrzeugführer wurde nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen von der Polizei am Steuer erwischt. Herr Rechtsanwalt Dr. Häcker, wie ist dem Fahrzeugführer in diesem Fall zu helfen? Antwort: Die Frage der Ahndung des Fehlverhaltens richtet sich nach der Art des berauschenden Mittels und der Konsummenge. Es bestehen zwei Ahndungsmöglichkeiten. Hat der Betroffenen sein Fahrzeug mit einem Wert über 1,1 Promille geführt, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. Bei Werten unter 1,1 Promille oder nach Konsum von Drogen droht ebenfalls ein Entzug der Fahrerlaubnis. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass es infolge der Alkoholisierung zu Fahrfehlern gekommen ist. Gelingt es der Verteidigung das Gericht davon zu überzeugen, dass die Fahrfehler nicht alkohol- oder drogenbedingt aufgetreten sind, erfolgt die Ahndung lediglich als Ordnungswidrigkeit welche nach dem Bußgeldkatalog bei einem Ersttäter ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen soll. Frage: Die von Ihnen geschilderten Konsequenzen können für den Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen haben. Besteht den nicht die Möglichkeit diese Ahndungen zu verhindern oder abzumildern. Antwort: Ja, die Möglichkeit besteht, wobei zwischen den beiden zuvor dargestellten Folgen - Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot - zu unterscheiden ist. Bei Alkoholwerten über 1,1 Promille ist das Gericht durch den Vortrag besonderer Umstände davon zu überzeugen, dass nur ein kurze Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. Selbst nach der Urteilsverkündung bestehen noch Möglichkeiten die ausgesprochene Sperrzeit zu verkürzen. So kann das Absolvieren eines Kurses zur Wiedererlangung der Fahreignung zu einer nachträglichen Verkürzung führen. In den Fällen in welchen dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird ist das Ziel der Verteidigung, den Ausspruch eines drohenden Fahrverbots abzuwenden. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiß in diesen Fällen auf was es ankommt und wird prüfen, ob das Messergebnis ordnungsgemäß gewonnen wurde bzw. ob bei einer Existenzbedrohung des Betroffenen vom Ausspruch eines Fahrverbotes abzusehen ist. Dr. Frank Häcker Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt Dr. Frank Häcker: Drogenkonsum und was passiert mit meinem Führerschein? Frage: Der Mandant wurde nach Drogenkonsum von der Polizei erwischt. Herr Rechtsanwalt Dr. Häcker, hat der Konsum der Drogen auch Auswirkungen auf den Führerschein. Antwort: Zu unterscheiden gilt es zwischen den strafrechtlichen und den verwaltungsrechtlichen Folgen. Häufig können Drogenfahrten lediglich als Owi geahndet werden, da es an einem Grenzwert vglbar der Fahruntauglichkeit bei Alkohol ab 1,1 Promille fehlt. Aus diesem Grunde kann ein Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum nur erfolgen, wenn drogenbedingte Fahrfehler aufgetreten sind. Hier bietet sich ein breites Verteidigungsspektrum an. Als Beispiel gilt es einen Fall anzuführen in dem der Beschuldigte unter dem Einfluss von Drogen einem anderen Fahrzeug aufgefahren ist. Glücklicherweis befand sich in unmittelbarer nähe zur Unfallstelle eine Tankstelle. Der Betroffene ließ sich über seinen Rechtsanwalt dahingehend ein, dass er auf die Benzinpreisanzeige geschaut hat und einen Moment abgelenkt war. So war das Gericht davon zu überzeugen, dass der Unfall nicht auf dem Drogenkonsum beruhte und ein Entzug der Fahrerlaubnis konnte verhindert werden und es erfolgte der Ausspruch eines Fahrverbotes von einem Monat. Frage: Das hört sich ja prima an. Hat der Betroffene dann nichts mehr zu befürchten. Antwort: So ist es leider nicht. Der Drogenkonsument darf sich nicht zu früh freuen. Selbst wenn der Konsum keinerlei Bezug zum Straßenverkehr aufweist drohen noch Maßnahmen durch die Führerscheinbehörde. Diese sind abhängig von der Art der Drogen und der Konsumhäufigkeit Dem Konsument sog. harter Drogen wie Kokain, Ectasy, Speed oder ähnlichem droht ein Entzug der Fahrerlaubnis selbst bei einem einmaligem Konsum mit oder ohne Bezug zum Straßenverkehr. Erst nachdem einem Jahr drogenfreie Zeit nachgewiesen wurde darf die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Nach dem Konsum sog. weicher Drogen wie Marihuana oder Cannabis droht ebenfalls ein Entzug sofern der Mandant regelmäßig die Drogen konsumiert oder unter relevanten Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat. Bei einem einmaligen Konsum oder einen gelegentlichen Konsum droht eine entsprechende Ahndung nicht. Die Erkenntnisse der Führerscheinbehörden zur Konsumhäufigkeit beruhen häufig auf den eigenen Angaben des Führerscheininhabers, weswegen ich dringend von einer Einlassung zur Konsumhäufigkeit abrate. So lassen sich häufig verwaltungsrechtliche Maßnahmen vermeiden. Es bestehen zwei Ahndungsmöglichkeiten. Hat der Betroffenen sein Fahrzeug mit einem Wert über 1,1 Promille geführt, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. Bei Werten unter 1,1 Promille oder nach Konsum von Drogen droht ebenfalls ein Entzug der Fahrerlaubnis. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass es infolge der Alkoholisierung zu Fahrfehlern gekommen ist. Gelingt es der Verteidigung das Gericht davon zu überzeugen, dass die Fahrfehler nicht alkohol- oder drogenbedingt aufgetreten sind, erfolgt die Ahndung lediglich als Ordnungswidrigkeit welche nach dem Bußgeldkatalog bei einem Ersttäter ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen soll. Frage: Die von Ihnen geschilderten Konsequenzen können für den Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen haben. Besteht den nicht die Möglichkeit diese Ahndungen zu verhindern oder abzumildern. Antwort: Ja, die Möglichkeit besteht, wobei zwischen den beiden zuvor dargestellten Folgen - Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot - zu unterscheiden ist. Bei Alkoholwerten über 1,1 Promille ist das Gericht durch den Vortrag besonderer Umstände davon zu überzeugen, dass nur ein kurze Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. Selbst nach der Urteilsverkündung bestehen noch Möglichkeiten die ausgesprochene Sperrzeit zu verkürzen. So kann das Absolvieren eines Kurses zur Wiedererlangung der Fahreignung zu einer nachträglichen Verkürzung führen. In den Fällen in welchen dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird ist das Ziel der Verteidigung, den Ausspruch eines drohenden Fahrverbots abzuwenden. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiß in diesen Fällen auf was es ankommt und wird prüfen, ob das Messergebnis ordnungsgemäß gewonnen wurde bzw. ob bei einer Existenzbedrohung des Betroffenen vom Ausspruch eines Fahrverbotes abzusehen ist. Dr. Frank Häcker ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Der Anwalt Gunnar Semrau berät zum Thema EU-Führerschein, Füherschein Tourismus und zeigt die Gefahren des "Blitzschnellen Führerschein im EU-Ausland" auf: "Ihnen wurde der Führerschein entzogen? Aber Sie wollen trotzdem in Deutschland Auto fahren und dies auf legalem Weg ohne MPU....., Sie wollen Ihren EU-Führerschein umschreiben, EU Führerschein preiswert und schnell Sie haben sich entschlossen einen EU Führerschein zu erwerben, gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Wiedererlangung ...Biete: EU-Führerschein schnell und günstig erwerben oder umschreiben..." Jeder kennt solche Anzeigen mit verlockenden Angeboten. Doch sind alle Angebote auf dem Markt seriös und legal? Der Anwalt Gunnar Semrau ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt tätig, wobei die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Semrau Verkehrs-, Zivil-, Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Familien- und Scheidungsrecht sind. Zudem ist Herr RA Semrau Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht. Rechtsa nwälte Dr. Höser, Dierker & Partner Kölner Str. 2 50226 Frechen Fon: 0 22 34 / 18 20 – 0 Fax: 0 22 34 / 18 20 – 10 0 22 34 / 18 20 – 21 Email: office@hdup.de Web: http://www.hdup.de/
Rechtsanwalt Friedrich Keller stellt klar welche Rechte man als Geschädigter hat, wenn das Fahrzeug repariert wurde. Bei sogenannten 130-%-Fällen versuchen die Versicherer immer häufiger , die Zahlung der Reparaturkosten über einen Zeitraum von 6 Monaten unberechtigterweise hinauszuzögern.
Der Anwalt Holger Rochow klärt darüber auf was bei Führerscheinentzug zu tun ist und wie ein Anwalt helfen kann. Oft muss man erst eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) oder auch Idiotentest genannt durchführen. Rechtsanwalt Holger Rochow ist ein renommierter Verkehrsrechtler. Besondere Leistungen/Auszeichnungen:~NWL N~aufgeführt an vorderster Stelle in "Focus" Nr. 49 vom 6. Dez. 1999, "Große Anwaltsliste, Verkehrsrecht ... die besten Anwälte Deutschlands aufgenommen im „Who is Who in der Bundesrepublik Deutschland Veröffentlichunge n: in div. Printmedien sowie u. a. im "Dt. Anwaltsblatt", der Zeitschrift f. Schadenrecht (ZfS), ACE-Verkehrsjurist, Sport und Recht (SpuRt), etc.
Der Anwalt Thomas Schnädelbach referiert in diesem Anwaltsvideo über das Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmers beim auftreten eines Verkehrsunfalls.
Anwalt

Nach dem Abitur an einem Jungengymnasium im Ruhrgebiet und Absolvierung 2-jähriger Dienstzeit bei der Bundeswehr 1974 Studium Bauingenieurwesen TH Darmstadt und 1975 bis 1983 Studium der Rechtswissenschaften Universität Mainz mit anschließendem Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Während des Referendariats ständige Mitarbeit in Wiesbadener ADAC-Syndikuskanzlei.
~NW LN~Dezember 1983 Zulassung zur Anwaltschaft und Aufnahme der beruflichen Anwaltstätigkeit in der ADAC-Syndikuskanzlei. Während dieser bis Dezember 2003 ausgeübten Tätigkeit Beratung und Vertretung von ADAC-Mitgliedern und anderen Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Fragen einschließlich Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Durchsetzung von Ansprüchen anläßlich Verkehrsunfällen (einschließlich Vertretung in Regressverfahren gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherungen).
~NW LN~Nach der "Wende" Vertretung einer Vielzahl von Mandanten bei der Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen gegenüber den Vermögensämtern in den Neuen Bundesländern, in der Regel zur Beschleunigung verbunden mit Verhandlungen vor Ort. Erwerb der Fachanwaltschaft im Fachgebiet Strafrecht und im Fachgebiet Verwaltungsrecht mit seither einer Vielzahl von Fortbildungen.

Zur Erweiterung des allgemeinen Erkenntnis- und Beurteilungshorizonts bei von Mandanten heran getragenen Lebenssachverhalten (auch wenn als Vater von drei Kindern schon gewisse Grundkenntnis vermutet werden darf) Absolvierung des Grundkurses für das Anwaltsnotariat in Hessen mit Nachweis erfolgreicher Teilnahme.

Januar 2004 Gründung der Kanzlei Schnädelbach in der Wilhelmstraße 34 in Wiesbaden. Fortsetzung der fundierten und engagierten Beratung in eigenen Räumen.
Vertretung von Mandanten in allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenver-
fahren, insbesondere mit Bezug zum Strassenverkehr sowie auf den Gebieten des Umweltsstrafrechts und des Bauplanungs- und ordnungsrechts.

Ber atung und Vertretung von Architekten und Bauunternehmungen sowie mittelständischer Gewerbe- und Handwerksbetriebe bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen sowie der Abwehr unberechtigter Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, hierbei stets unterstützt durch die vielseitigen technischen und handwerklichen Erfahrungen und Kenntnisse infolge eigener Tätigkeit während der Schul- und Studienzeiten in Bau- und Innenausbaubetrieben.
~NW LN~Vertretung im Bereich des Individualarbeitsrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts.

Bera tung und Vertretung in Ermittlungsverfahren mit disziplinarrechtlicher Relevanz (Beamte) einschließlich in sich anschließenden Disziplinarverfahren.
~NW LN~Vertretung in allgemeinen Vertragsangelegenheiten sowie anläßlich aller Fragestellungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (einschließlich Kasko und Regress).
Rechtsanwalt Thomas Schnädelbach beschreibt was zu tun ist, wenn man Punkte in Flensburg angesammelt hat und schon wieder erwischt wurde.
Vertretung von Mandanten in allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenver-
fahren, insbesondere mit Bezug zum Strassenverkehr sowie auf den Gebieten des Umweltsstrafrechts und des Bauplanungs- und ordnungsrechts.

Ber atung und Vertretung von Architekten und Bauunternehmungen sowie mittelständischer Gewerbe- und Handwerksbetriebe bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen sowie der Abwehr unberechtigter Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, hierbei stets unterstützt durch die vielseitigen technischen und handwerklichen Erfahrungen und Kenntnisse infolge eigener Tätigkeit während der Schul- und Studienzeiten in Bau- und Innenausbaubetrieben.
~NW LN~Vertretung im Bereich des Individualarbeitsrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts.

Bera tung und Vertretung in Ermittlungsverfahren mit disziplinarrechtlicher Relevanz (Beamte) einschließlich in sich anschließenden Disziplinarverfahren.
~NW LN~Vertretung in allgemeinen Vertragsangelegenheiten sowie anläßlich aller Fragestellungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (einschließlich Kasko und Regress).
Was tun wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung 10 Jahre lang nicht ausgefertigt hat und nun plötzlich kommt und Geld will? Der Anwalt Thomas Schnädelbach übernimmt die Vertretung von Mandanten in allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenver-
fahren, insbesondere mit Bezug zum Strassenverkehr sowie auf den Gebieten des Umweltsstrafrechts und des Bauplanungs- und ordnungsrechts.

Ber atung und Vertretung von Architekten und Bauunternehmungen sowie mittelständischer Gewerbe- und Handwerksbetriebe bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen sowie der Abwehr unberechtigter Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, hierbei stets unterstützt durch die vielseitigen technischen und handwerklichen Erfahrungen und Kenntnisse infolge eigener Tätigkeit während der Schul- und Studienzeiten in Bau- und Innenausbaubetrieben.
~NW LN~Vertretung im Bereich des Individualarbeitsrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts.

Bera tung und Vertretung in Ermittlungsverfahren mit disziplinarrechtlicher Relevanz (Beamte) einschließlich in sich anschließenden Disziplinarverfahren.
Ver tretung in allgemeinen Vertragsangelegenheiten sowie anläßlich aller Fragestellungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (einschließlich Kasko und Regress).
Anwalt Helmut Schneider beschäftigt sich mit der Vollkaskoversicherung. Frage:Hat ein Verkehrsteilnehmer der seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, überhaupt noch Ansprüche an die gegnerische Versicherung?
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
von rechts kommenden Fahrzeuges,
eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?
Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
von rechts kommenden Fahrzeuges,
eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?
Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
von rechts kommenden Fahrzeuges,
eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?
Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
von rechts kommenden Fahrzeuges,
eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?
Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
von rechts kommenden Fahrzeuges,
eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?
Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
von rechts kommenden Fahrzeuges,
eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?
Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
von rechts kommenden Fahrzeuges,
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Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
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Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
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Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
von rechts kommenden Fahrzeuges,
eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?
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Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
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Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.
Frage: Was kann ein Mitverschulden begründen?
Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf
Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners,
falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten
oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten,
von rechts kommenden Fahrzeuges,
eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?
Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.


Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht.
Name Kanzlei
Raab, Schneider & Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern
Homepage Kanzlei
www.Raab-und-Sch neider.de
Inhalt
Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall.
Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz
Beschreib ende
Stichwörter
Parkpl atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress
Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Frage: Genügt es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?

Antwort: Au f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht.

Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
Freiheitsstrafe
die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

Frage: Was raten Sie?

Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht.
Name Kanzlei
Raab, Schneider & Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern
Homepage Kanzlei
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Frage: Genügt es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?

Antwort: Au f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht.

Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
Freiheitsstrafe
die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

Frage: Was raten Sie?

Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Antwort: Au f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht.

Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
Freiheitsstrafe
die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

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Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
Freiheitsstrafe
die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
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- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
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- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
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die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
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- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

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- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Frage: Genügt es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?

Antwort: Au f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht.

Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
Freiheitsstrafe
die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

Frage: Was raten Sie?

Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht.
Name Kanzlei
Raab, Schneider & Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern
Homepage Kanzlei
www.Raab-und-Sch neider.de
Inhalt
Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall.
Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz
Beschreib ende
Stichwörter
Parkpl atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress
Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Frage: Genügt es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?

Antwort: Au f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht.

Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
Freiheitsstrafe
die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

Frage: Was raten Sie?

Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Antwort: Au f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht.

Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
Freiheitsstrafe
die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
Freiheitsstrafe
die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

Frage: Was raten Sie?

Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Antwort: Au f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht.

Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
Freiheitsstrafe
die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

Frage: Was raten Sie?

Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Antwort: Au f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht.

Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
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die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

Frage: Was raten Sie?

Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
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- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

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Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
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- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

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Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

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- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.

Frage: Was raten Sie?

Antwort: Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

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Antwort: Au f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht.

Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.

Frage: Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?

Antwo rt: Die strafrechtlichen Folgen können sein:

Geldstrafe oder im Wiederholungsfall
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die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten
und bei erheblichem Sachschaden –

- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann je
Betrug im Internet: Wie wehrt man sich gegen eine Abofalle? Der Anwalt Helmut Schneider gibt wichtige Hinweise. Kanzlei: Raab, Schneider & Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern. Homepage Kanzlei: www.Raab-und-Schneider.de. Rechtsanwalt Helmut Schneider warnt vor Abofallen im Internet und gibt Verhaltenstipps.
Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Frage:Was ist mit dem Schlagwort „Abofallen im Internet" gemeint?Antwort:Das sind die dubiosen Versuche, arglose Nutzer des Internets mit scheinbar kostenlosen Dienstleistungen, SMS-Angeboten und Probe-Abos mit Tricks zu vermeidlichen Vertragsabschlüssen zu bringen.Frage: Woran erkennt man in der Regel die unseriösen Angebote und Abofallen? Antwort: Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn bei kostenfreien Angeboten persönliche Daten wie Namen und Adressen abgefragt werden oder sogar bei angeblich kostenlosen Angeboten die Bankverbindung abgefragt wird. Die Alarmglocken sollten auch läuten, wenn per Mausklick allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert werden sollen, obwohl das doch Angebot kostenlos ist. Frage:Wie kann sich der Nutzer vor Abofallen schützen? Antwort: Sobald die persönlichen Daten abgefragt werden, sollte man sinnvoller Weise die Homepage sofort verlassen, auf keinen Fall jedoch per Mausklick die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Oft versuchen die Anbieter, durch diesen Trick einen Vertragsabschluss zu konstruieren. Sofern die „Falle" doch zugeschnappt hat und die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Mausklick akzeptiert sind, sollte man unbedingt sofort einen Widerruf per Email senden und um Eingangsbestätigung bitten. Wenn dann doch eine Rechnung ins Haus kommt: sollte der Verbraucher weder zahlen, noch ein windiges Vergleichsangebot annehmen. Die Firmen wissen, dass ihre Geschäftspraktiken einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten und lassen es normaler Weise auf keine Auseinandersetzung ankommen. Hier ist massiver Widerstand, am besten mit Hilfe eines Rechtsanwalts, zwingend erforderlich und auch in der Regel erfolg. Raab, Schneider & Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern.
Die Anwältin Katja Schade referiert zum Thema Verkehrsunfall mit Kind. Rechtsanwältin Katja Schade erläutert die rechtlichen Probleme, die bei einem Verkehrsunfall mit einem unter 10-jährigem Kind auftreten können. Rechtsanwältin Schade ist spezialisiert im Bereich des Verkehrsrechtes sowie des Versicherungsrechtes durch Absolvierung des Fachanwaltskurses.
Ein 8jähriges Mädchen fährt mit dem Fahrrad zwischen parkenden Autos auf die Straße und wird von einem Pkw erfasst. Das Kind wird verletzt und der Pkw leicht beschädigt. Wer haftet für die entstandenen Schäden?
Weil Kinder unter 10 Jahren erfahrungsgemäß nicht in der Lage sind, die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs zu erkennen, hat der Gesetzgeber im Jahre 2002 normiert, dass sie für Schäden, die sie anderen bei einem Unfall mit einem Kfz zufügen, nicht verantwortlich sind. Auch die Haftpflichtversicherung der Eltern wird den Schaden nicht ausgleichen. Die Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn das Kind haften würde. In Frage käme eine Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Dies unterliegt immer der Prüfung im Einzelfall. Sofern das Mädchen bereits früher am Straßenverkehr teilgenommen hat, die Verkehrsregeln kennt, bestand für die Eltern keine Veranlassung, an der Verkehrstauglichkeit ihres Kindes zu zweifeln und es besonders zu beaufsichtigen. Für unseren Fall bedeutet dass, dass der Fahrer des Pkw seinen Schaden nicht von einer gegnerischen Versicherung ersetzt bekommt. Lediglich seine eigene Vollkaskoversicherung wird den Schaden übernehmen, jedoch meistens mit der Folge der Höherstufung im Schadensfreiheitsrabat
We r kommt aber für den Schaden des Kindes auf?
Viele Autofahrer werden erstaunt sein, wenn sie bei einem für sie offensichtlich unvermeidbaren Unfall dennoch haften. Seit dem Jahre 2002 entfällt die Haftung des Autofahrers nur dann, wenn er sich auf „Höhere Gewalt" berufen kann. Dies wird aber in den meisten Fällen nicht möglich sein
Bedeutet dass, dass Kinder unter 10 Jahren quasi Narrenfreiheit im Straßenverkehr besitzen? Nein, auch Kinder unter 10 Jahren haften für vorsätzliches Verhalten, das Haftungsprivileg gilt lediglich für Fahrlässigkeit. Kinder haften auch für Schäden, die sie parkenden Autos zufügen. Kinder sollen lediglich vor der Überforderung im fahrenden motorisierten Verkehr geschützt werden. Für Unfälle mit Fahrrädern, Skatern etc. entfällt die Haftung nicht.
Rechtsanwältin Katja Schade erläutert die Voraussetzungen, unter denen ein sog. Wildschaden in der Teilkaskoversicherung reguliert wird. Es wird u.a. die Frage beantwortet, ob es immer zu einem Zusammenstoß mit dem Wild kommen muss. Dabei wird die Rechtslage seit dem 01.01.2008 zugrunde gelegt. Rechtsanwältin Schade ist spezialisiert im Bereich des Verkehrsrechtes sowie des Versicherungsrechtes durch Absolvierung des Fachanwaltskurses. Sehr geehrter Frau Schade, zahlt meine Teilkaskoversicherung, wenn ich mit Wild kollidiert bin?
Insbesondere im Frühjahr und im Herbst häufen sich die Wildunfälle. Versichert in der Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß eines fahrenden Fahrzeuges mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Dazu gehören Hasen, Füchse, Rehe oder auch Wildschweine. Nicht dazu gehören Hauskatzen, Hunde, Ziegen, Rinder, Schafe. Einige, jedoch nicht alle Teilkaskoversicherungen decken darüber hinaus Schäden ab, die durch die Kollision mit Federwild, also Vögeln entstanden sind. Bei einem Zusammenstoß mit einem Hasen muss die Teilkaskoversicherung also zahlen. Zahlt die Versicherung auch, wenn ich einem Tier ausweiche und dadurch einen Schaden am Fahrzeug erleide, ohne dass ich das Tier angefahren habe?
Landet der Versicherungsnehmer bei dem Versuch, einem Wild auszuweichen im Straßengraben, ist auch da der Teilkaskoversicherer zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Voraussetzung ist allerdings, dass das Ausweichmanöver zur Rettung des Fahrzeuges und nicht des Wildes geboten war. Wer wegen eines Hasens oder Fuchses eine riskante Vollbremsung oder ein Ausweichmanöver absolviert, wird den Schaden nicht ersetzt bekommen. Die Gerichte sind der Ansicht, dass ein Ausweichen bei kleinerem Wild nicht im Verhältnis zu dem erwartenden Schaden steht, wenn das Fahrzeug in den Gegenverkehr oder gegen einen Baum fährt.Weicht der Versicherungsnehmer einem Reh oder Wildschwein aus, muss er allerdings beweisen, dass es ohne das Ausweichen zu einem Wildunfall gekommen wäre, dies ist ohne Zeugen oftmals nicht möglich. Die Versicherer stellen hohe Anforderungen an den Beweis, da ansonsten dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wäre. Muss ich auch als Motorradfahrer ein Kleintier überfahren oder darf ich ausweichen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?
Ein Motorradfahrer darf auch Hasen und Füchsen ausweichen, da für ihn die Verletzungsgefahr beim Überfahren deutlich größer ist als in einem Pkw.
Rechtsanwältin Katja Schade erläutert den Verfahrensablauf eines Strafverfahrens und gibt Rat, wie Sie sich in dem Fall eines gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahrens verteidigen können. Rechtsanwältin Schade ist spezialisiert im Bereich des Verkehrsrechtes sowie des Versicherungsrechtes durch Absolvierung des Fachanwaltskurses. Mit Punkten in Flensburg kennt sich Frau Rechtsanwältin Schade ebenso aus. Sehr geehrter Frau Schade, ich habe aus Unachtsamkeit einen Unfall verschuldet, wobei eine Person verletzt wurde. Nun bekam ich von der Polizei einen Anhörungsbogen. Wie kann ich mich verteidigen?
Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll.
Werde ich in jedem Fall verurteilt?
Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.
Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralreg
Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll.
Werde ich in jedem Fall verurteilt?
Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.
Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralreg
Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll.
Werde ich in jedem Fall verurteilt?
Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.
Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralreg
Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll.
Werde ich in jedem Fall verurteilt?
Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.
Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister.
AdvoTV gemeinsam mit Microsoft Deutschland auf der CeBit 2008. Unter dem Motto "Software-Innovationen Made in Germany" stellt das Saarbrücker Unternehmen e.Consult, welches Microsoft im Rahmen seiner High-Tech-Gründerinitiative "unternimm was." fördert, seine innovativen Lösungen auf dem Microsoft-Messestand in Halle 4 (A26) vor. Wie in den vergangenen Jahren ermöglicht Microsoft so auch 2008 High-Tech-Start-ups aus Deutschland, sich in Hannover dem Messepublikum zu präsentieren. Die Start-ups zeigen eindrucksvoll, was mit Software heute alles möglich ist. Dazu meint Microsoft Deutschland Chef Achim Berg: "Deutschland braucht mehr High-Tech-Start-ups. Eine lebendige Gründerszene trägt wesentlich zur Innovationskraft des Standorts bei. Auf der CeBIT möchten wir besonders innovativen Unternehmen die Chance geben, sich einem breiten Publikum zu präsentieren".Mit der so genannten "Innovation Area" richtet Microsoft in diesem Jahr erstmals einen Präsentationsbereich auf dem Messestand ein, in dem den Messebesuchern Technologien zum Anfassen präsentiert werden. Hier stellt e.Consult ihre Lösungen WebAkte und AdvoTV.com vor. Rechtsanwälte haben auf "AdvoTV" Gelegenheit, Rechtssuchenden ihre Kanzlei und Kompetenzbereiche vorzustellen. Insgesamt sind neben der e.Consult aus Saarbrücken neun weitere Start-ups gemeinsam mit Microsoft auf der CeBIT vertreten.
Der Anwalt Jörg Schmenger geht in diesem Anwaltsvideo auf das Verkehrsrecht ein: Geblitzt. Das Punktekonto in Flensburg ist schneller gefüllt als einem lieb ist. Damit man keine Punkte in Flensburg bekommt hier der Tipp von Rechtsanwalt Jörg Schmenger.Zu schnell? Was kann man tun? Können die Messergebnisse überhaupt angezweifelt werden? RA Jörg Schmenger, Fachanwalt für Verkehrsrecht gibt erste Hinweise. Wir vertreten Sie bundesweit. Nutzen Sie unsere WebAkte. Infos unter www.kanzleiws.de. Punkte, zu schnell, Geschwindigkeit, Messung, Messfehler, Blitzer, Radar, Raser, Abzocker
In der Kanzlei F.E.L.S in Bayreuth und der Zweigniederlassung in Weiden sind derzeit 14 Anwältinnen und Anwälte forensisch und beratend tätig. Wir können unsere Mandanten vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht durch eigene Anwälte vertreten. Der Sozietät gehören weiterhin zwei Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an. Der breitgefächerte Mandantenstamm der Kanzlei ist über Jahrzehnte gewachsen. Durch die konsequent aufgebaute Spezialisierung der Anwälte können alle relevanten Fachgebiete qualifiziert abgedeckt werden. Die Bildung von Anwaltsteams gewährleistet innerhalb der Kanzlei die gegenseitige Vertretung und Ergänzung in den einzelnen Rechtsbereichen. Durch die enge und intensive Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern hat sich der Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit im wirtschaftsrechtlichen Bereich herausgebildet. Mit fast vierzig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Bereich der Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung tätig sind, ist es uns möglich, insbesondere mittelständische Mandanten umfassend zu beraten und zu betreuen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich hierbei von der Vertragsgestaltung unter Einbeziehung von steuerrechtlichen Gesichtspunkten bis hin zur gerichtlichen Abwicklung der Rechtsprobleme unserer Mandanten. Die so geschaffene Kanzleistruktur stellt für unsere Mandanten eine umfassende Dienstleistung auf dem Gebiet der Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatung sicher.
Wenn man erbt, muss man sich auch mit den Schulden des Verstorbenen befassen. Dabei wird oft vergessen, dass auch Sozialleistungsträger noch Ansprüche geltend machen können.
Schnelle Hilfe bei Rechtsfragen durch Rechtsanwältin Irem Jung, Fachanwältin für Medizinrecht. Bei einer möglichen Arzthaftung stellen sich viele Fragen: Habe ich als geschädigter Patient eigentlich eine Chance gegen die Ärzte? Stimmt der Spruch: Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus? Sind Gutachter wirklich unparteiisch?
Rechtsanwältin Irem Jung vom Anwaltsbüro Quirmbach & Partner erklärt die ersten Schritte um erfolgreich die eigenen Interessen gegenüber einem Arzt zu vertreten.
Schnelle Hilfe bei Rechtsfragen durch Rechtsanwalt Thomas Gfrörer. Wie hoch ist das Kostenrisiko, wenn ich ohne Rechtsschutzversicherung gegen meinen Arzt vorgehe? Kann man eine Rechtsschutzversicherung auch im Nachhinein abschließen? Was ist zu tun, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann? In Fragen der Arzthaftung kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Gfrörer vom Anwaltsbüro Quirmbach & Partner weiterhelfen.
Schnelle Hilfe in Rechtsfragen durch Rechtsanwältin Ines Gläser. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schmerzensgeldtabelle, Haushaltsführungsschaden sind die typischen Stichwörter bei einem Unfallschaden oder nach einem Behandlungsfehler. Doch welcher Schadensersatz steht mir konkret zu und wie setze ich ihn durch? Antwort auf die Frage gibt die Rechtsanwältin Ines Gläser aus dem Anwaltsbüro Quirmbach & Partner.
Schnelle Hilfe bei Rechtsfragen von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht. Wann tritt bei einem Behandlungsfehler die Verjährung ein? Rechtsanwalt Malte Oehlschläger gibt Auskunft zur Arzthaftung. Die Kanzlei Quirmbach & Partner hat die WebAkte im Einsatz und ist damit in der Lage, dem Mandanten die Akte weltweit online zur Verfügung zu stellen.
Schnelle Hilfe bei Rechtsfragen von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht. Die ersten Schritte bei einem vermuteten Behandlungsfehler sind die wichtigsten. Rund um das Thema Behandlungsfehler richtet sich daher auch der kostenlose Rechtstipp von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger vom Anwaltsbüro Quirmbach & Partner. Welche Möglichkeiten und Rechte habe ich als Patient bei einem vermuteten Behandlungsfehler?
Vermögensnachfolge mit Auslandsbezug, namentlich in Liechtenstein, Österreich und der Schweiz einschließlich Stiftungen und Trusts
Vortrag anläßlich des DAT 2004 Hamburg: Situation und Strategien der Einzelanwälte und Kleinsozietäten in den USA - hilft der Blick über den Teich ?
Vortrag von Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher anläßlich des DAT 2005 Dresden: Situation und Strategien der Einzelanwälte und Kleinsozietäten in Großbritannien - hilft der Blick über den Kanal?
Vortrag von Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher anläßlich des DAT 2006 Köln: RechtsAnwaltsUdpates als Fortbildungskonzept - das von morgen ?
Vortrag von Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher anläßlich des DAT 2007 Mannheim: Reichweite des (Einzel)Anwaltes und der Kleinsozietät in Europa - oder die Grenzen des Rechtes ?
Vortrag von Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher anläßlich des JURITAX Treffens 2005 Barcelona: DHJ Story JURIVENTURE - deutsch-australischer (Steuer)RechtsVerkehr
Vortrag von Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher anläßlich des JURITAX Treffens 2005 Barcelona: Internationales Erbrecht von A bis Z mit Blick auf Ausstralien, Österreich, Schweiz und Spanien - Internationale Vermögensnachfolge und Erbplanung (Estate Planning)
Vortrag von Rechtsanwalt und Mediator Jörg G. Schumacher anläßlich des DAT 2008 Berlin: Anwaltliche Dienstleistungen für Terroropfer, Soldaten, Bundespolizisten im Auslandseinsatz und deren Familien
Vortrag von Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Jörg G. Schumacher anläßlich der IBWF-Fachtagung (BVMW) 2007 Düsseldorf: Erfahrungsbericht - Visionen und Strategien für die Internationalisierung mittelständischer Berater
Votrag von Rechtsanwalt Dr. Christos Mitsides anläßlich des JURITAX Treffens 2006 Zypern: Grundbesitz und Invesititionen von Ausländern auf Zypern (Praxis, Recht, Steuern)
Votrag von Steuerberater Sandro Dikaios anläßlich des JURITAX Treffens 2006 Zypern: Grundbesitz und Investitionen von Ausländern auf Zypern (Praxis und Steuern)
Votrag von Dr. Hans-Jürgen Gulas anläßlich des JURITAX Treffens 2006 Zypern: Grundbesitz und Investitionen von Ausländern auf Zypern (klientenerfahrungen)
Votrag von Rechtsanwalt Dr. Robin Flügge anläßlich des JURITAX Treffens 2006 Zypern: Archäologie und Kulturgüterschutzrecht JURITAX 2006 Zypern
Votrag von Rechtsanwalt Ronald Kessler anläßlich des JURITAX Treffens 2006 Zypern: Internationales Handels-, Transport- und Vertragsrecht
Votrag von Steuerberaterin anläßlich des JURITAX Treffens 2005 Barcelona: DHJ Ltd. Sydney Australien - Chancen und Risiken des Joint Venture im grenzüberschreitenden (Steuer)RechtsVerkehr
Vortrag von Rechtsanwältin Beate-Christina Meyer anläßlich des JURITAX Treffens 2005 Barcelona: "Internationales Arbeitsrecht" - Arbeitsvertragsdetails und Aufenthaltstitel zu Zwecken der Erwerbstätigkeit sowie selbständigen Niederlassung (Joint Venture)
Vortrag von Rechtsanwältin Sigrid Guardia anläßlich des JURITAX Treffens 2005 Barcelona: JURIVENTURE - anwaltliche und freiberufliche Joint Venture
Vortrag von Rechtsanwalt Dr. David Elvira anläßlich des JURITAX Treffens 2005 Barcelona: Spanien - ein attraktives Land für Führungskräfte (Praxis, Recht, Steuern)
Vortrag von Rechtsanwalt von Rechtsanwalt Dr. Joaquim Sarrate anläßlich des JURITAX Treffens 2005 Barcelona: Nichtrauchergesetz in Spanien
Vortrag von Rechtsanwältin Dr. Astrid Dorfmeister anläßlich des JURITAX Treffens 2005 Barcelona: Beraten und Investieren auf Kuba mit der Dr. Fruhbeck Consultants S.A.
Vortrag von Wirtschaftsmediator Thomas C. Menzel anläßlich des JURITAX Treffens 2007 Berlin: Mediation "ohne" Rechtsanwälte - am Beispiel des Konfliktmanagements in Unternehmen
Vortrag von Rechtsanwältin Ulrike Cervera anläßlich des JURITAX Treffens 2007 Berlin: Restitution von Vermögen und Wiedergutmachung staatlichen Unrechts in Europa - am Beispiel Deutschlands (Praxis, Recht, Steuer)
Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Günther Rotter anläßlich des JURITAX Treffens 2007 Berlin: Grundbesitz und Investitionen von Deutschen im Ausland - am Beispiel Italiens in Südtirol (Praxis, Recht und Steuern)
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug? Sie sind verletzt. Wieviel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen? Wer zahlt dessen Kosten?
Die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren ein wegen einer Verkehrsstraftat (Trunkenheitsfahrt, Nötigung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung u.a.). Wie verhalte ich mich? Ist die sofortige Beauftragung eines Rechtsanwaltes sinnvoll? Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung?
Sie erhalten einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid. Sollten Sie sofort Stellung nehmen? Wer zahlt die Kosten, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen? Sollte dieser sofort beauftragt werden? Rechtsanwalt Feldkamp (Berlin) beantwortet diese Fragen.
Sie haben in den letzten Jahren mehrfach Geldbußen jeweils über 40,00 EUR gezahlt. Sie sind wegen Verkehrsstraftaten verurteilt worden. Würden jedes Mal Punkte in Flensburg notiert? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen? Kann man die Punkte abbauen? Diese und andere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Feldkamp (Berlin).
Wir beraten Sie in allen Rechts- und Wirtschaftsfragen perönlich, in Ihren Geschätsräuen, via E-Mail oder Telefon und vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht, dem Amts- und Landgericht, dem Oberlandesgericht und dem Kammergericht Berlin.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Politik zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer noch in diesem Jahr. Der Gesetzgeber hat eine neue Bewertungsgrundlage der zu besteuernden Gegenstände geschaffen, die sich für viele Betroffene als eine Steuererhöhung auswirken wird. Während der Durchschnittsbürger wenige Konsequenzen zu erwarten hat, sind Inhaber von großen Immobilienvermögen oder Unternehmen zum Handeln gezwungen. Der Beitrag ist auf dem Stand 01.07.2007. Für Informationen über die weitere Rechtsentwicklung seitdem kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner aus Koblenz.
Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den Tod des Unternehmers erheblich gefährdet werden. Dieser Beitrag zeigt auf, warum die Rechtnachfolge noch zu Lebzeiten des derzeitigen Unternehmers geregelt werden sollte und welche Möglichkeiten es hierzu gibt. Gerne ist Rechtsanwalt Ralf Georg auch für weitere Informationen bei der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz erreichbar.
Seit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht. Die Stärkung der Rechte des Kindes spiegelt sich insbesondere in einer gesteigerten Verantwortung des geschiedenen Ehegatten wider. Die Unterhaltspflicht hängt nun maßgeblich von Billigkeitsgesichtspunkten des Einzelfalls ab, die dem Unterhaltspflichtigen auch zum Vorteil gereichen können. Alte Verpflichtungen können nach dem neuen Unterhaltsrecht für die Zukunft geändert werden. Gerne ist Rechtsanwalt Ralf Georg auch für weitere Informationen bei der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz erreichbar.
Auf welchen Gebieten ist ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht tätig? Für welche Zielgruppe sind seine Dienste interessant? Rechtsanwalt Elmar Kloss von der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz gibt Auskunft.
Was kann ein Mann tun, wenn er berechtigte Zweifel an der Vaterschaft der von ihm versorgten Kinder hat? Anhand zweier prominenter Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wird ein Überblick darüber gegeben, welche Hürden bei einer Anfechtung der Vaterschaft und einer Klage auf Rückzahlung des Unterhalts gegen den wirklichen Vater zu nehmen sind. Gerne ist Rechtsanwältin Annette Vorpahl auch für weitere Informationen bei der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz erreichbar. Stichwörter zu diesem Thema sind: aterschaftstest, Gentest, Speicheltest, Verwandtschaftsanalyse, Abstammungsbegutachtung, Abstammungstest, Geschwistertest, Abstammungsanalyse, DNA, DNA-Analyse, Kuckuckskinder, Kuckuckskind, Mutterschaftstest, Vaderschapstest, Vaterschafttest, Vaterschaftstest billig, Vaterschaftstest heimlich, heimlicher Vaterschaftstest
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, kann der Wiedererlangung der so genannte „Idiotentest" im Wege stehen. Ob der Erwerb der Fahrerlaubnis im europäischen Ausland noch eine Alternative darstellt und welche strafrechtlichen Konsequenzen zu bedenken sind, erläutert Rechtsanwalt Dr. Ingo Fromm. Gerne ist er auch für weitere Informationen bei der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz erreichbar.
Bei Gewerbemietverhältnissen gilt es in Abgrenzung zu Wohnraummietverhältnissen andere Vorschriften und Parteiinteressen zu beachten. Rechtsanwalt Peter Sprengart zeigt Fallstricke und Möglichkeiten für diesen besonderen Vertragstyp auf. Gerne ist er auch für weitere Informationen bei der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz erreichbar.
Die Saarland Offensive für Gründer SOG ist ein regionales Netzwerk, dem alle in der Gründerförderung aktiven Kräfte des Saarlandes angehören. Dies sind neben dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft unter anderem die IHK Saarland, die Handwerkskammer, die Bundesagentur für Arbeit sowie die regionalen Wirtschaftsförderstellen. Mit seiner gebündelten Kompetenz zielt das Netzwerk darauf ab, Hemmschwellen abzubauen, zu unternehmerischem Handeln zu ermuntern und Wege aufzuzeigen, wie Gründer sich das notwendige Wissen beschaffen können. Um Einsteiger ins Thema Existenzgründung mit Informationen aus erster Hand zu versorgen, bietet SOG eine Fülle von Veranstaltungen, Seminaren und individuellen Beratungen – wertvolle Orientierungshilfen, wenn es darum geht, sich mit neuen Herausforderungen wie der Erstellung eines Gründungskonzeptes, den komplexen Fragen der Finanzhilfen und ersten unternehmerischen Schritten vertraut zu machen. Business-Angels unterstützen Gründer mit Kapital und Know-how. SOG fördert zudem das Thema Existenzgründungen in den Schulen und an den Hochschulen. Mehr Gründer TV unter http://www2.sog.saarland.de/gr uender-tv.htm?PHPSESSID=59ce48 2773c942118ad53d83633c2121
Die WFG ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Wirtschaftsförderung im Saarpfalz-Kreis. Als unbürokratische Schnittstelle zwischen Unternehmen, Kommunen und Landesbehörden stärken wir durch unsere Arbeit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Natürlich haben wir wie alle anderen ein breites Leistungsangebot. Vielleicht sind wir ein wenig schneller, flexibler, engagierter und unsere Betreuung persönlicher. Überzeugen Sie sich im Saarpfalz-Kreis!Mehr Gründer TV unter http://www2.sog.saarland.de/gr uender-tv.htm?PHPSESSID=59ce48 2773c942118ad53d83633c2121
Was sind Business Angels?. Business Angels sind erfolgreiche Unternehmer und Manager, die jungen innovativen Unternehmen während der Gründung oder in Wachstumsphasen mit Rat und finanziellen Mitteln zur Seite stehen. Business Angels geben Feedback zu Unternehmensstrategie oder Businessplan, bieten Hilfestellung, etwa bei Finanzierung, Organisation, Marketing oder Vertrieb. Und: Business Angels investieren Eigenkapital in innovative Unternehmenskonzepte. Business Angels können mit ihren Erfahrungen und Kontakten Türen zu Märkten und Partnern öffnen. Sie bieten eine langfristige angelegte strategische Begleitung. Das Business Angels Netzwerk Saarland ist eine Organisation für Business Angels und junge Unternehmen. Die BANS-Geschäftsstelle in der IHK Saarland organisiert die Aktivitäten des Netzwerks und führt Business Angels und Start-ups in individuellen Auswahl- und Vermittlungsprozessen zueinander. Information, Kontaktvermittlung und die Stärkung der Gründungskultur sind weitere Ziele des Netzwerkes. Das Business Angels Netzwerk Saarland ist in die Saarland Offensive für Gründung (SOG) eingebunden. Mehr Gründer TV unter http://www2.sog.saarland.de/gr uender-tv.htm?PHPSESSID=59ce48 2773c942118ad53d83633c2121
Als Erstinformation erhalten Sie von der IHK Saarland ein kostenloses Starter-Informationspaket, das Ihnen beim Einstieg in die Thematik hilft. Das Informationspaket können Sie sich entweder im neu eingerichteten Gründerzentrum der IHK Saarland persönlich abholen oder aber auf postalischem Wege zusenden lassen. Als zusätzlichen Service können Sie sich die Inhalte des Starter-Informationspaketes auch direkt herunterladen. Mehr Gründer TV unter http://www2.sog.saarland.de/gr uender-tv.htm?PHPSESSID=59ce48 2773c942118ad53d83633c2121
Selbstständig im Handwerk Eine erfolgreiche Existenzgründung beginnt mit einer umfassenden Informationsbeschaffung und sorgfältigen Planung des Vorhabens. Die HWK fördert deshalb junge Meister auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit auf vielfältige Weise. Sie können mit Ihrer HWK Kontakt aufnehmen und Ihr Gründungsvorhaben online beschreiben. Mehr Gründer TV unter http://www2.sog.saarland.de/gr uender-tv.htm?PHPSESSID=59ce48 2773c942118ad53d83633c2121
Motivation von ExisTenzgründungen an der Universität des Saarlandes im Gründer TV. METiS – Motivation von ExisTenzgründungen im Saarland Mit der Schließung der meisten Zechen und Hochöfen ist die glanzvolle Kohle- und Stahlära im Saarland vorbei. Neue Wege mussten erschlossen werden, um für Arbeit zu sorgen. Mit dabei: die Universität des Saarlandes. Seit 1995 unterstützt sie erfolgreich Absolventen bei der Gründung innovativer Unternehmen. Nun wird das Thema „Existenzgründung" auch in den Bachelor- und Masterstudiengängen verankert. Das Ziel: Bereits Studienanfänger sollen die berufliche Selbständigkeit als berufliche Alternative zur Angestelltentätigkeit erkennen. „Selbständigkeit passiert im Kopf", sagt Wolfgang Lorenz von der Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer des Universität des Saarlandes. „Nur wer die unternehmerische Selbständigkeit überhaupt als berufliche Perspektive wahrnimmt, kann darüber nachdenken, ob sie für ihn in Frage kommt". Davon, dass sich bald noch mehr Köpfe an der Universität des Saarlandes Gedanken über eine Unternehmerkarriere machen werden, ist Wolfgang Lorenz fest überzeugt. So früh wie möglich an Existenzgründung denken So soll es zukünftig im Optional- bzw. Wahlbereich der Bachelor- und Masterstudiengänge Informatik, Bioinformatik, Computer- und Kommunikationstechnik, Biotechnologie sowie fast aller Studiengänge der Geschichts-, Kultur- und Sprachwissenschaften das Studienangebot „Existenzgründung" geben. Zwar existierten an der Saarland-Uni auch in der Vergangenheit schon Angebote für Gründungsinteressierte, so etwa die drei erfolgreichen Starterzentren, die Gründerinnen und Gründern Räumlichkeiten und Betreuung zur Verfügung stellen. Doch die wurden meist nur von Studenten und Absolventen wahrgenommen und genutzt, die die Selbstständigkeit bereits „im Kopf hatten". Nun, durch die Einbindung in die Studiengänge, werden auch Studentinnen und Studenten darauf aufmerksam, die beim Stichwort „Existenzgründung" bislang allenfalls an Sartre oder Camus denken. Dabei ist das „Studienangebot Existenzgründung" nicht das einzige Optionalangebot. Daneben stehen beispielsweise Sprach-, und Rhetorikkurse oder Qualifizierungsangebote zum Europäischen Management zur Auswahl. Wolfgang Lorenz: „Das bedeutet: Wir stehen in Konkurrenz zu den anderen Offerten. Das bedeutet weiterhin, dass wir die Studierenden von den Vorteilen unseres Angebots überzeugen müssen". - Bei dieser Überzeugungsarbeit helfen sollen drei besondere Module. Modul 1: Branchenorientierte Workshops Allgemeines Gründungs-Know-how wird hier auf den Branchen-Punkt gebracht. Zwar bietet das „Studienangebot Existenzgründung" das notwendige betriebswirtschaftliche Wissen, um ein Unternehmen zu gründen und zu führen. „Dennoch", räumt Wolfgang Lorenz ein „funktioniert jede Branche nach eigenen Spielregeln. Nehmen Sie die Beispiele Informatik oder Ingenieurwissenschaften. Unsere Erfahrung ist: Unsere Absolventen sind hoch qualifiziert. Aber wenn sie ein Unternehmen eröffnen möchten, haben sie keine Ahnung, wie sie da herangehen sollen. Ähnlich ist es bei den Geisteswissenschaftlern: Viele arbeiten direkt nach dem Studium als Freiberufler. Aber wo lernen sie, wie sie ihre Honorare kalkulieren müssen? Wie finden sie Auftraggeber? Oder wie wichtig sind für Naturwissenschaftler die Themen Patentierung und Finanzierung?" Antworten auf diese und andere Fragen erhalten die Studierenden im praxisnahen Erfahrungsaustausch. Solche Branchen-Workshops werden angeboten für Informationstechnologie, Bio-, Nano- und Ingenieurwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften. Modul 2: Gründer-Cups Für jede Branche, für die einer der oben vorgestellten Workshops angeboten wird, gibt es auch einen Gründer-Cup. Hier treten bis zu fünf Gründerteams gegeneinander an. Mit Hilfe einer Software absolvieren sie ein Gründungstraining und spielen ein virtuelles Unternehmens-Planspiel. Wer am Markt besteht, gewinnt. Neu sind diese Gründer-Cups nicht: Sie wurden schon vorher ein- bis zweimal pro Jahr veranstaltet und haben großen Anklang gefunden. Nun sollen sie mit Hilfe von EXIST III ausgebaut werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist allerdings, dass die Bewerber den Optionalbereich „Existenzgründung" gewählt haben. Modul 3: jUNit - junge Unternehmer im Training Hier machen sich Studierende mit einer vorgegebenen Gründungsidee tatsächlich selbständig. Auch die ersten Aufträge gibt es schon. Auftraggeber sind beispielsweise ein Unternehmen aus der Region oder die Uni selbst. Die Anmeldung des Unternehmens, die Finanzierung, die Auftragsabwicklung, den Überblick über die Unternehmenszahlen zu behalten: Das alles gehört zu den Aufgaben des Test-Unternehmers oder auch eines Unternehmerteams. „Der Gründer-Cup ist ein Spiel im geschützten virtuellen Raum", erklärt Wolfgang Lorenz." Bei jUNIt wird es ernst. Mit diesem Test wollen wir die Studierenden auf das wirkliche Unternehmerleben vorbereiten. Wer schon einmal erfahren hat, wie es ist, Unternehmer zu sein, hat keine Angst mehr davor. Im Gegenteil: Er kommt auf den Geschmack". Feste Größe in der regionalen Wirtschaftsförderung Bei dem Angebot wird es so manchem Studierenden schwer fallen, sich nicht für das „Studienangebot Existenzgründung" zu entscheiden. Auf den Geschmack gekommen ist – angesichts all dieser Angebote - selbst die zuvor eher skeptische Studierendenvertretung der Saarland-Uni, der ASTA. Er hat die politische Bedeutung der Unternehmerausbildung erkannt und will sogar ein eigenes Referat einrichten. Dabei werden die wenigsten Studentinnen und Studenten wissen, wie wichtig ihre Entscheidung für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung des Saarlandes sein kann. Wolfgang Lorenz: „Lange Zeit war es so, dass unsere Absolventen hier im Saarland keine adäquaten Jobs bekommen haben und in andere Bundesländer gegangen sind. Mittlerweile können wir über 170 Gründungen vorweisen, die hier in der Region über 1.000 Arbeitsplätze geschaffen haben. Kurz: Unsere Absolventen finden hoch qualifizierte Jobs in Unternehmen, die von ihren Kommilitonen gegründet wurden." Kontakt Universit ät des Saarlandes Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer Campus Saarbrücken, Gebäude A2 3 Wolfgang Lorenz Uta Merkle 66123 Saarbrücken Tel.: 0681 302-2656 Fax: 0681 302-4270 kwt@uni-saarland.de (email) www.uni-saarland.de (www)
AdvoTV ist das Videoportal zum Thema Recht und bietet Rechtssuchenden schnelle Hilfe bei Rechtsfragen. Für Anwälte ist AdoTV die innovativste Art der Anwaltswerbung
Praktische Hinweise für die Überprüfung der Pflegestufe vom Mainzer Fachanwalt für Sozialrecht Christian Welter.
Immer mehr ältere Mitbürger beziehen neben ihrer Rente ergänzende Sozialleistungen. Wenn die Sozialbehörden die erwachsenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen, berät der Mainzer Fachanwalt für Sozialrecht Christian Welter.
E-Mail-Archivierung: Die rechtlichen Anforderungen
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Wartungsverträge sind für Anbieter äußerst lukrativ. Aber auch die rechtlichen Aspekte sollten nicht außer Acht gelassen werden.
Was bei der Eigenbedarfskündigung von Vermieter und Mieter zu beachten
ist, von den Form- und Fristvorschriften bis zum Widerspruch, erklärt Rechtsanwältin Sigrun Greß aus Mainz.

Rechtsanwalt Gerhard Müller ist spezialisiert auf alle Themen des Arbeitsrechts insbesondere auf die Führung von digitalen Personalakten. Er arbeitete über zehn Jahre in Personalabteilungen großer Unternehmen, absolvierte den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und praktiziert als niedergelassener Rechtsanwalt in diesem Fachgebiet seit 1995. Er berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu den Rechten und Pflichten aus dem Anstellungsverhältnis. Besondere Dienstleistung ist die digitale Personalakte. Rechtsanwalt Gerhard Müller Bremer Medienhaus Schwachhauser Heerstraße 78 28209 Bremen Telefon: 0421 / 20 10 19-0 Telefax: 0421 / 20 10 19-2 info@arbeitsrechtsanwalt.org
Wenn es mal gekracht hat: Vertrauen Sie bei einen Verkehrsunfall nicht den Regulierungsversprechungen von Unfallversicherungen. Lassen Sie sich von einen Rechtsanwalt beraten. Ein Rechtsanwalt ist unabhängig und berät Sie in Rechtsfragen der Schadensabwicklung, Schmerzensgeld und Schmerzensgeldtabellen. Rechtsanwaltskanzlei Stephan Claus Marienstrasse 2 96465 Neustadt bei Coburg Tel.: 09568 4223 Fax.:09568 4274 Die Rechtsanwaltskanzlei Stephan Claus liegt in Bayern, im nördlichen Landkreis von Coburg, Bezirk Oberfranken, in der grossen Kreisstadt Neustadt bei Coburg mit ca. 17.000 Einwohnern. Sie befindet sich damit unmittelbar an der Grenze zum Landkreis Sonneberg in Thüringen. Gegründet wurde die Kanzlei im Jahr 1997 von Herrn Rechtsanwalt Stephan Claus und Frau Rechtsfachwirtin Ute Fromm. Durch die Mitarbeit von Frau Rechtsanwältin Jana Waitz, Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Dirk Hesse sowie Frau Rechtsanwältin Julia Engels wurde das Anwaltsteam erweitert. Hierdurc h und durch ständige Aus- und Weiterbildung steht Ihnen ein juristisches Kanzleiteam auf nahezu allen Rechtsgebieten zur Verfügung
Rechtsanwalt Jörg Schmenger. Wie verhalte ich mich bei einem Unfall, wenn ich verletzt wurde. Suchen Sie sofort einen Arzt auf und lassen Sie sich Ihre Beschwerden dokumentieren.
In welcher Höhe werden Schmerzensgelder bei HWS Verletzungen gezahlt.Gibt es eine Schmerzensgeldtabelle? Auskunft zu Schmerzensgeld und Schmerzensgeldtabelle gibt Rechtsanwalt Jörg Schmenger
Muss mein Anwalt Vorort sein oder kann man heute auch via Internet Rechtsberatung erhalten? Rechtsanwalt Jörg Schmenger gibt Auskunft
sind ein modernes Team von Rechtsanwälten und Kanzlei-angestellten mit einer mehr als fünfzehnjährigen Kanzleierfahrung und weit gestaffelten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten. Neben dem Einsatz modernster Kommunikationsformen und Techniken, die uns seit langem helfen unsere Betriebsabläufe zu optimieren, um Standardaufgaben schnell und effizient für Sie zu erledigen, stehen wir Ihnen auch über das Internet zur Verfügung. So bieten wir Ihnen z. B. Rechtsberatung Online mit allen Vorzügen der Sicherheit wie z. B. der WebAkte, einem eigenen Mandantenraum zur sicheren Übermittlung von Unterlagen per elektronischer Post und eine ständig für Sie verfügbare und nur von Ihnen und uns einsehbare passwortgechützte Onlineakte - die Datensicherheit bei dieser Technik entspricht derjenigen bei Online-Banking und bietet somit einen hohen Sicherheitsstandard. Telefon: 06898/945945 Telefax: 06898/9459440, Friedrich-Ebert-Platz 1 66333 Völklingen-Ludweiler. kanzlei@merten-und-kollegen.de
Es klingelt in den frühen Morgenstunden. Wer steht vor der Tür? Die Steuerfahndung! Welches Verhalten ist nun ratsam? Rechtsanwalt Böhm gibt Auskunft.
Abmahnung - Welches Verhalten kann im Wettbewerbsrecht abgemahnt werden. Was ist eine Abmahnung und was muss eine Abmahnung beinhalten? Rechtsanwalt Böhm gibt Auskunft.
Der bekannte Arbeitsrechtler Dr. Jobst-Hubertus Bauer und beck-online Leiter Simon Hohoff präsentierten auf dem 67. Deutschen Juristentag in Erfurt „Das neue beck-online 2008". Mit dem Relaunch der juristischen Datenbank Anfang des Jahres hat sich viel verändert: beck-online ist heute übersichtlicher, treffsicherer und schneller als je zuvor.
Medienbericht über Klage gegen Berliner Stadtautobahn A 113 N mit Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher - Berlin Jetzt TVBerlin 05.08.2000
Medienbericht über Klage gegen Berliner Stadtautobahn A 113 N vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher - Berlin Jetzt TVBerlin 23.11.2001
Vortrag "Mietrecht aktuell" von Rechtsanwalt Dennis Dietel anläßlich der Fachtagung der Vermieterschutzkartei Deutschland in Berlin am 20.10.2005
Medienbericht "Reisebetrug" mit Rechtsanwältin Sigrid Guardia auf SAT1 am 23.03.2005 17.30 Uhr Deutschlandreport
Schadenabwicklung wird einfach. Sie hatten einen Unfall und möchten die Sache schnell, sicher und möglichst ohne Kostenrisiko hinter sich bringen? Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Moderne Anwaltskanzleien sind in der Lage, Ihnen ohne aufwändigen Kanzleibesuch und ohne nervenden Papierkrieg zu helfen.Um Sie schnell und unkompliziert in Kontakt mit einem Anwalt zu bringen, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Mehr Informationen unter www.schadenfix.de
Hat jeder Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen? Was muss der Geschädigte beachten, wenn er ein Fahrzeug anmietet? Was ist der Unterschied zwischen Normatarif und Unfallersatztarif? Welche Stellung nimmt der BGH in Sachen Mietwagen ein? Was wird bezahlt und was nicht?
Antwort auf diese Fragen gibt Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess. Dr. Joachim Reitenspiess ist ADAC Vertragsanwalt und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Mehr unter www.verkehrsrecht.de
Die Homburger Tage wurden von Rechtsanwalt Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt aus der Taufe gehoben. Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sind die Homburger Tage wohl das bedeutendste Treffen von Verkehrsjuristen in der Bundesrepublik. Veranstaltet wird dieser Kongress von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die Homburger Tage finden jährlich am 3. Oktoberwochenende in 66424 Homburg/Saar statt. Die Homburger Tage haben sich zu einem der wichtiges Branchentreffen für Verkehrsjuristen entwickelt. Neben juristischen Spezialiäten bietet auch das Rahmenprogramm jede Menge Leckereien. e.Consult AG war auch dies Jahr wieder Sponsor dieser sehr gelungenen Homburger Tage 2008. Die Verkehrsanwälte können auf diese traditionsreiche Veranstaltung stolz sein.
Die Rechtsanwaltskanzlei Wellmann & Kollegen berät und unterstützt seit 1949 Mandanten in den verschiedensten Rechtsbereichen.

Die Anwälte der Kanzlei bieten Beratungsleistungen in ausgewählten Rechtsgebieten an und können Sie somit optimal vertreten.

Kerngesc häft unserer Kanzlei ist die individuelle Einzelberatung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung in einzelnen Rechtsgebieten. Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, dem Mandanten eine individuelle, ganzheitliche und seinen Bedürfnissen entsprechende Lösung zu bieten.

Wellmann & Kollegen, seit 1949 Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen der komplexen Rechtswelt!


Die Homburger Tage 2008 zählen zu den wichtigsten Veranstaltungen für Verkehrsjuristen. Anwälte aus ganz Deutschland, Verkehrsjuristen aus Versicherungen und Richter bis hin zu BGH und BVerfG nehmen an der Veranstaltung zum regen Gedankenaustausch teil. e.Consult - als Sponsor der Veranstaltung- nutze die Gelegenheit und stellte neben den bekannten Produkten WebAkte und Schadenmanager auch die neue Internetplattform zur Unfallregulierung "Schadenfix.de" vor. Unter www.schadenfix.de findet der Unfallgeschädigte auf einfachste Weise einen spezialisierten Anwalt und kann den Unfall auch gleich online abwickeln. Schadenfix verfügt über eine Schnittstelle zur Software WebAkte. Die WebAkte ist kompatibel mit den Produkten, RA-MICRO, Renostar, Annotxt, Datev Phantasy, WinMacs WinRA, BS Anwalt und der Office Suite von Microsoft. Mehr Infos unter www.schadenfix.de
Wir sind eine überregional tätige Rechtsboutique für die Bereiche:
Umwelt | Bauen | Verwaltung | Medizin
Fachanwälte für Verwaltungsrecht
Fachanwa lt für Bau- und Architektenrecht
Bei juristischen Fragen stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag während der üblichen Bürozeiten zwischen: 8.30 Uhr und 17.00 Uhr unter: 0800 165 654 141 (gebührenfrei) oder 0221 789685-10 gerne zur Verfügung. Sollten Sie außerhalb dieser Zeiten dringend juristischen Beistand benötigen, dann können Sie uns darüber hinaus auch unter unserer Mobilfunknummer: +49 177 3050014 kontaktieren.
Von der Gründungsberatung bis zum Förderdarlehen,die IHK Saarland hilft aktiv. Experte ist Gründerberater Dr. Pitz.

Was sind Business Angels?. Business Angels sind erfolgreiche Unternehmer und Manager, die jungen innovativen Unternehmen während der Gründung oder in Wachstumsphasen mit Rat und finanziellen Mitteln zur Seite stehen. Business Angels geben Feedback zu Unternehmensstrategie oder Businessplan, bieten Hilfestellung, etwa bei Finanzierung, Organisation, Marketing oder Vertrieb. Und: Business Angels investieren Eigenkapital in innovative Unternehmenskonzepte. Business Angels können mit ihren Erfahrungen und Kontakten Türen zu Märkten und Partnern öffnen. Sie bieten eine langfristige angelegte strategische Begleitung. Das Business Angels Netzwerk Saarland ist eine Organisation für Business Angels und junge Unternehmen. Die BANS-Geschäftsstelle in der IHK Saarland organisiert die Aktivitäten des Netzwerks und führt Business Angels und Start-ups in individuellen Auswahl- und Vermittlungsprozessen zueinander. Information, Kontaktvermittlung und die Stärkung der Gründungskultur sind weitere Ziele des Netzwerkes. Das Business Angels Netzwerk Saarland ist in die Saarland Offensive für Gründung (SOG) eingebunden. Mehr Gründer TV unter http://www2.sog.saarland.de/gr uender-tv.htm?PHPSESSID=5 9ce48 2773c942118ad53d83633c2121
Die Saarland Offensive für Gründer SOG ist ein regionales Netzwerk, dem alle in der Gründerförderung aktiven Kräfte des Saarlandes angehören. Dies sind neben dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft unter anderem die IHK Saarland, die Handwerkskammer, die Bundesagentur für Arbeit sowie die regionalen Wirtschaftsförderstellen. Mit seiner gebündelten Kompetenz zielt das Netzwerk darauf ab, Hemmschwellen abzubauen, zu unternehmerischem Handeln zu ermuntern und Wege aufzuzeigen, wie Gründer sich das notwendige Wissen beschaffen können. Um Einsteiger ins Thema Existenzgründung mit Informationen aus erster Hand zu versorgen, bietet SOG eine Fülle von Veranstaltungen, Seminaren und individuellen Beratungen – wertvolle Orientierungshilfen, wenn es darum geht, sich mit neuen Herausforderungen wie der Erstellung eines Gründungskonzeptes, den komplexen Fragen der Finanzhilfen und ersten unternehmerischen Schritten vertraut zu machen. Business-Angels unterstützen Gründer mit Kapital und Know-how. SOG fördert zudem das Thema Existenzgründungen in den Schulen und an den Hochschulen. Mehr Gründer TV unter http://www2.sog.saarland.de/gr uender-tv.htm?PHPSESSID=5 9ce48 2773c942118ad53d83633c2121
Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner in Wallmerod stellt sich vor. Die Anwälte sind spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und Personenschadensregulierung und arbeiten seit mehr als 25 Jahren erfolgreich auf diesem Gebiet. Sie vertreten dabei bundesweit ausschließlich die Geschädigtenseite.
Geschäftsfelder

Menschen mit überzeugenden Geschäftsideen finden bei der SIKB den richtigen Ansprechpartner für die Förderung und Finanzierung Ihrer Investitionsvorhaben – Existenzgründer ebenso wie junge Firmen oder bereits etablierte Unternehmen. Mit Informationen über die laufenden Förderprogramme sowie finanztechnischer Beratung und Betreuung begleiten wir Sie zusammen mit Ihrer Hausbank vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Förderanliegens. Wichtig für die Antragstellung: Die Förderung muss in der Regel vor dem Beginn des Vorhabens beantragt werden und der Antrag über die Hausbank eingereicht werden.

Gründung:~N WLN~Wir informieren Sie über spezielle Förderprogramme und -bedingungen für Existenzgründer, beraten Sie in engem Kontakt mit allen Gründer-Anlaufstellen des Landes. Da wir täglich mit Finanzierungsproblemen konfrontiert sind, können Sie von unserer Erfahrung profitieren und einige Finanzierungsprobleme vermeiden.

Wachstum :
Wir beraten Unternehmen, die weiteres Wachstum planen, über ihre jeweiligen Fördermöglichkeiten. Auch in Fragen wie diesen wissen wir Rat: Wie schaffen sich expandierende Unternehmen eine solide Eigenkapitalbasis? Wie kann zusätzlicher Betriebsmittelbedarf finanziert werden?

Innovation:
Wir fördern Investitionen in neue Technologien. Dabei kann es sich um selbst entwickelte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen handeln, aber auch um Entwicklungen anderer, die im eigenen Betrieb zum Einsatz kommen sollen. Förderungsfähig sind neben den eigentlichen Innovationen auch Aufwendungen für ihre Markteinführung.

Ko nsolidierung:
Damit Unternehmen erst gar nicht in existenzielle Krisen geraten, sollen unsere Betriebsmitteldarlehen frühzeitig greifen. Mit diesen kurzfristig wirksamen Krediten können die aufgelaufenen Verbindlichkeiten auf längere Frist und zu günstigen Konditionen umgeschuldet werden.

Bauen / Modernisieren / Energie sparen:
Auch dafür engagieren wir uns in öffentlichem Auftrag: Für umweltfreundliches und familienfreundliches Wohnen. Und für aktiven Klimaschutz beim Bauen. In diesem Bereich stehen unsere Förderprogramme vor allem für ökologische Bauvorhaben privater Bauherren zur Verfügung.
Die Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e. V. unterstützt Unternehmen der saarländischen Wirtschaft mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot bei der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft sowie bei der Erschließung neuer Absatzmärkte. Sie wird insbesondere vom Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft und der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes getragen und finanziert. Der ZPT angegliedert sind ein Enterprise Europe Network, das EU-Verbindungsbüro für Forschung und Technologie (Innovation Relay Centre) sowie ein Patentinformationszentrum. Das Full-Service-Angebot, das die ZPT der Saarwirtschaft in den Bereichen Beratung, Qualifizierung, Technologietransfer und Innovationsförderung unterbreitet, zielt darauf ab, vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsposition sowie bei der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen.
Die Handwerkskammer berät Gründer und Gründerinnen im Saarland.
Pressemitteilung
12.12.2008
Beste Gründerideen ausgezeichnet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat heute die besten Ideen im Wettbewerb "Einfach Gründen" prämiert.
Der im BMWi durchgeführte Ideenwettbewerb fand ein großes Echo.
Weit über 100 Ideen und Vorschläge, wie die Gründung vereinfacht werden kann, wurden eingereicht. Betroffene Unternehmen, Gründerzentren und Wirtschaftsförderungsgesellsch aften, Kammern sowie Behörden stellten interessante Projekte vor; aber auch Journalisten und Studierende entwickelten gute Konzepte.
Prämiert wurden:
• die e.Consult AG, Saarbrücken, für die Software GründerCard als Modell, Gründerdaten im Saarland elektronisch auf dem Laufenden zu halten; Die Software GründerCard ist eine weiterentwickelte Version der Kommunikationsplattform WebAkte.
o Gründervideos der e.Consult AG findet man hier: http://www.advotv.com/media.ph p?type=video&chid=48
• Herr Hornung von der Financial Times Deutschland, für die informative und lebensnahe Berichterstattung über Gründerinnen und Gründer;
• die ATI Westmecklenburg GmbH für die Unternehmerschule als praxisorientierte Qualifizierung;
• Herr Kuntz für die Idee, die Unternehmensnachfolge-Börse nexxtchange zu erweitern;
• die Stadt Münsingen für ihre individuelle Betreuung von Gründerinnen und Gründern sowie
• die Studenten Witte und Rahn von der Universität Witten/Herdecke für die GründerWerkstatt, die das Gründen als Baustein in das wirtschaftswissenschaftliche Studium integriert.
Ferner wurden elf gute Beispiele von Kammern, Kommunen und Wirtschaftsförderern ausgezeichnet, die dem Gründer mit umfassendem Service konkret helfen.
Bernd Pohl, Vorstand der e.Consult AG meint dazu:
"Dieser renommierte Preis ist eine tolle Auszeichnung und ein riesiger Erfolg für unsere Mannschaft, die täglich gewissenhaft und mit viel Herzblut an der Weiterentwicklung unserer Softwareplattform WebAkte arbeitet. Diese Ehrung ist für uns Ansporn, unsere Software mit derzeit 40.000 registrierten Nutzern ständig zu verbessern und immer mehr Zielgruppen zugänglich zu machen."
Firmenporträt der Fa. Resama
Passierte Kost - Top in Form
Videwerbung muss nicht teuer sein. So könnte Ihre Werbung aussehen. Sprechen Sie uns an: 0681-950 82 80 oder videowerbung@e-consult.de
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Dies ist ein Muster. Im Clip wird keine existierende Kanzlei beschrieben
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Rechtsanwalt Ingo Striepling mit den Standorten Regensburg und Roding ist auf die Schwerpunkte Arbeitsrecht und EDV-/IT-Recht spezialisiert.
Die Künstlersozialversicherung dient der sozialen Absicherung von Künstlern, Publizisten und Designern. Sie birgt aber auch Gefahren für deren Auftraggeber. Relevant wird dies häufig bei Arbeiten für die Werbung, die Homepage oder bei Betriebsjubiläen mit Musik, wie der Mainzer Rechtsanwalt Christian Welter erklärt.
Eine Klage vor dem Sozialgericht ist für Bürger meist gerichtskostenfrei. Rechtsanwalt Christian Welter aus Mainz erklärt, wie eine Klage über Prozesskostenhilfe finanziert werden kann. Das Sozialgericht ist zum Beispiel für Rente, Arbeitslosengeld, Hartz 4, Sozialhilfe, Schwerbehinderung, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle sowie für Klagen gegen gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherungen zuständig.

Die Künstlersozialversicherung ist eine Errungenschaft zur sozialen Absicherung von Künstlern, Publizisten und Designern. Sie birgt aber auch Gefahren für deren Auftraggeber. Relevant wird dies häufig bei Arbeiten für die Werbung, für eine Homepage oder bei Auftritten bei einem Betriebsjubiläum, wie der Mainzer Rechtsanwalt Christian Welter erklärt.
Am 25. April findet die Gründermesse 2009 der Saarlanoffensive für Gründer statt.
Eine zeitgemäße Art das Scheidungsverfahren zu betreiben.
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung der Eheleute
Ist es nicht viel zu teuer zu einem Anwalt zu gehen, wenn ich auch direkt mit der Versicherung sprechen könnte? Referent: Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de
Was kostet es, wenn ich mich direkt über Schadenfix an einen Anwalt wende?Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de
Gehe ich ein finanzielles Risiko ein, wenn ich mich an schadenfix.de wende?Referent: Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de
Wann liegt ein Reparaturschaden vor und was ist ein Totalschaden?Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Frank R. Hillmann III. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de
Bei einem Verkehrsunfall stellt sich schnell die Frage nach den Kosten. Wer bezahlt den Rechtsanwalt ist eine der häufigsten Fragen. Die Antwort wird Sie verblüffen. Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Frank R. Hillmann III. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de
Ein Verkehrsunfall ist eine ernste Sache. Von Vorteil für Geschädigte ist, wenn man seine Rechte kennt und diese auch durchsetzen kann. Wußten Sie zum Beispiel, dass man ggf. einen Haushaltsführungsschaden geltend machen kann?. Rechtsanwalt Hillmann III ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und seit Jahren als Fachanwalt auf diesem Gebiet tätig.
Weimar 25. April 2009. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht feiert ihr 30jähriges Bestehen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi. Wir laden Sie herzlich ein, sich einen Überblick über unsere Kanzlei zu verschaffen. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei gehören das Arbeitsrecht, das Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie das Strafrecht. Die auf unserer Webseite angebotenen Informationen sollen Ihnen einerseits einen Einblick in unsere Schwerpunkte vermitteln, andererseits mit Tips zur Seite stehen. Wir möchten Sie bei allen individuellen Fragen rund um unsere Schwerpunkte unterstützen. Über die dafür notwendige Kreativität, das Wissen und das Können verfügen wir. Die Professionalität unserer Dienstleistung und jedes einzelne Mandat ist uns sehr wichtig. Sie haben einen Anspruch darauf, optimal informiert, beraten und vertreten zu werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Kanzleiniederlassu ng Berlin-Steglitz: Hortensienstraße 29, 12203 Berlin; Kanzleizweigniederlassung Berlin-Wilmersdorf: Fasanenstraße 42, 10719 Berlin, Telefon: (030) 886 03 03, kanzlei@ra-samimi.de, www.ra-samimi.de.
Am 25. April fand die Gründermesse 2009 der Saarlanoffensive für Gründer statt.
Hier ein kurzer Bericht darüber.
WebAkte ist die Internetplattform zur Kommunikation mit Mandanten. Steigern Sie Ihren Mandantenservice durch den Einsatz der Webakte.
- Empfangen Sie neue Mandate via WebAkte
- kommunizieren Sie sicher mit der WebAkte
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Diese kleine Infofilm zeigt Ihnen wichtigsten Leistungen der WebAkte. Eine kostenlose Testversion finden Sie unter www.webakte.de
Carola Ferstl vom Goslar Institut im Gespräch mit
Dr. Ulrich Eberhardt, HUK-Coburg
und Dr. Michael Friedmann, Publizist
http://www.ScheidungsInfo.tv - Beratung bei Trennung und Scheidung - Sven Lattermann ist Rechtsanwalt, Scheidungsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Sachsen. Er erklärt hier, was bei Trennung und Scheidung zum Kindesunterhalt vereinbart werden kann. Sven Lattermann ist an den Familiengerichten in Döbeln, Grimma, Hainichen, Oschatz, Leipzig, Dresden und Chemnitz als Rechtsanwalt tätig.
http://www.ScheidungsInfo.tv - Beratung bei Trennung und Scheidung - Sven Lattermann ist Rechtsanwalt, Scheidungsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Sachsen. Er erklärt hier, wie der Kindesunterhalt bei Trennung und Scheidung ermittelt wird. Sven Lattermann ist an den Familiengerichten in Döbeln, Grimma, Hainichen, Oschatz, Leipzig, Dresden und Chemnitz als Rechtsanwalt tätig.
RA Lattermann erklärt das Anliegen seiner Webseiten auf www.ScheidungsInfo.tv.
http://www.ScheidungsInfo.tv - Beratung bei Trennung und Scheidung - Sven Lattermann ist Rechtsanwalt, Scheidungsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Sachsen. Er teilt mit worauf zu achten ist, wenn man das Haus nach der Scheidung behalten möchte. Rechtsanwalt Sven Lattermann ist an den Familiengerichten in Döbeln, Grimma, Hainichen, Oschatz, Leipzig, Dresden und Chemnitz tätig.
http://www.ScheidungsInfo.tv - Beratung bei Trennung und Scheidung - Sven Lattermann ist Rechtsanwalt, Scheidungsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Sachsen. Er erläutert hier in groben Zügen die Grundlagen der Kosten einer Scheidung. Rechtsanwalt Sven Lattermann ist seit über 10 Jahren als Anwalt an den Familiengerichten in Döbeln, Grimma, Hainichen, Oschatz, Leipzig, Dresden und Chemnitz tätig.
http://www.ScheidungsInfo.tv - Sven Lattermann, Rechtsanwalt, Scheidungsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Sachsen; Beratung bei Trennung und Scheidung - Sven Lattermann erläutert was zu tun ist, bevor ein Anwalt mit der Scheidung beauftragt wird. Rechtsanwalt Sven Lattermann ist seit über 10 Jahren als Anwalt an den Familiengerichten in Döbeln, Grimma, Hainichen, Oschatz, Leipzig, Dresden und Chemnitz tätig.
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwältin Melanie Neumann im Interview bei TVA zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwalt Markus Rebl im Interview bei TVA zu Filesharing und Abmahnung
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwalt Peter Beutl im Interview bei TVA zu Trennung und Scheidung
Kann man glücklich geschieden werden? http://www.ScheidungsInfo.tv - Beratung bei Trennung und Scheidung - Sven Lattermann ist Rechtsanwalt, Scheidungsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Sachsen. Er erklärt hier, seine 5 Ideen wie man "glücklicher" geschieden werden kann. Sven Lattermann ist an den Familiengerichten in Döbeln, Grimma, Hainichen, Oschatz, Wurzen, Leipzig, Dresden und Chemnitz als Rechtsanwalt tätig.
http://www.ScheidungsInfo.tv - Beratung bei Trennung und Scheidung - Sven Lattermann ist Rechtsanwalt, Scheidungsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Sachsen. Er erklärt hier, wie Sie Scheidungskosten sparen können. Sven Lattermann ist an den Familiengerichten in Döbeln, Grimma, Hainichen, Oschatz, Leipzig, Dresden und Chemnitz als Rechtsanwalt tätig.
Wie findet man den richtigen Scheidungsanwalt? http://www.ScheidungsInfo.tv - Beratung bei Trennung und Scheidung - Sven Lattermann ist Rechtsanwalt, Scheidungsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Sachsen. Er erklärt hier, worauf Sie bei der Suche nach einem Scheidungsanwalt achten sollten. Sven Lattermann ist an den Familiengerichten in Döbeln, Grimma, Hainichen, Oschatz, Meißen, Freiberg, Leipzig, Dresden und Chemnitz als Rechtsanwalt tätig.
Weshalb ist der Umgang für die Kinder nach Trennung der Eltern so wichtig? - Sven Lattermann ist Scheidungsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Sachsen. Er erklärt hier, weshalb Kinder nach der Trennung und Scheidung ihrer Eltern unbedingt Umgang mit beiden Eltern haben müssen. Rechtsanwalt Lattermann ist an den Familiengerichten in Döbeln, Grimma, Hainichen, Oschatz, Meißen, Freiberg, Borna, Leipzig, Dresden und Chemnitz als Rechtsanwalt tätig.
mit Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann. Fachanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg
http://www.t-anwaelte.de
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwältin Alexandra Fischl, spezialisiert im Familienrecht in Regensburg, im Interview zum Elternunterhalt.
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwältin Elke Olbrich, spezialisiert im Mietrecht und WEG-Recht in Regensburg, im Interview zur Nutzung des Wohnungsbalkons.
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwältin Melanie Neumann, spezialisiert im Medizinrecht in Regensburg im Interview zur Arzthaftung
siehe http://www.e-consult.de/blog/? p=291
Fernseh-Interview über rechtsanwalt.am mit Achim Kilgus, Betreiber der Anwaltsplattform, und Jana Baumung, Moderatorin vom Frühstücksfernsehen, bwFamily.TV
http://www.t-anwaelte.de: Ist Fernsehen oder Radio hören während der Arbeitszeit erlaubt?
Sobald man als Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben seines Arbeitgebers erhält, stellt man sich die Frage, ob man einen Abfindungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz - Fachanwalt für Arbeitsrecht -erläutert, in welchen Fällen und in welcher Höhe ein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers besteht und ob dieser auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Weitere Informationen unter www.ra-kotz.de.
Wie kann sich ein Arbeitnehmer nach dem Erhalt einer Abmahnung vom Arbeitgeber wehren? Welche Rechte hat der Arbeitnehmer und wie kann er diese Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung durch den Arbeitgeber angehört werden? Diese und weitere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Weitere Informationen unter www.ra-kotz.de.
Probleme bei eBaykaufverträgen - Häufig treten Probleme bei eBay-Kaufverträgen auf. Die Verkäufer vergessen bestehende Mängel oder Fehler der Ware im Auktionstext anzugeben, oder Spaßbieter verweigern die Abnahme der Ware. Auch hinsichtlich der bestehenden Widerrufsfrist für Verbraucher gibt es häufig Probleme. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz erläutert die wichtigsten Fragen bei eBay-Kaufverträgen. Weitere Informationen unter www.ra-kotz.de.
Mietminderung bei Wohnraummiete - Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz erläutert, wie man bei Mietmängeln die Bruttomiete mindern kann. Eine Mietminderugn kann auch noch nachträglich erfolgen. Zur Höhe einer Mietminderung sollte eine Mietminderungstabelle herangezogen werden, wie sie unter www.ra-kotz.de/minderungen.htm veröffentlicht ist. Weitere Informationen unter www.ra-kotz.de.
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall - Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz erläutert welche Schadensersatzansprüche ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall hat. Weitere Informationen unter www.ra-kotz.de.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Häufig wird man von einer Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses überrascht. Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer? Wie kann man sich gegen eine solche Kündigung wehren? Herr Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz erläutert, welche Rechtsmittel einem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Weitere Informationen unter www.ra-kotz.de.
Ansprüche nach einem Brandschaden von Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz - Nach einem Gebäudebrand muss man sofort seine Feuerversicherung bzw. seine Wohngebäudeversicherung über den Brandschaden informieren. Es stellt sich sodann die Frage, welche Versicherungsleistungen hat man als Geschädigter von der Versicherung zu erwarten? Im Clip werden die bestehenden Ansprüche der Versicherungsnehmer gegenüber der Feuerversicherung oder Wohngebäudeversicherung durch Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz erläutert. Weitere Informationen unter www.ra-kotz.de.
mit Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann. Fachanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg
http://www.t-anwaelte.de
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwalt Peter Beutl im Interview bei TVA zu Eheverträgen, Güterrecht und Unterhalt
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwältin Elke Olbrich, spezialisiert im Verkehrsrecht in Regensburg, im Interview zu Verkehrsunfall und Schadensersatz.
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwalt Markus Rebl, spezialisiert im Baurecht in Regensburg, im Interview zu Bauvertrag und Baugenehmigung.
Die Kanzlei Gebhardt & Partner organisiert jährlich die Homburger Tage, bei denen sich Verkehrsrechtler, Rechtsanwälte, Richter und Versicherungs- sowie Verwaltungsjuristen in Homburg treffen. Veranstaltet wird dieser Kongress von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwalt Peter Beutl im Interview bei TVA zum Erbrecht
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwältin Alexandra Fischl, spezialisiert im Strafrecht in Regensburg, im Interview bei TVA.
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwältin Elke Olbrich, spezialisiert im Mietrecht in Regensburg, im Interview zu Mietvertrag und Kündigung.
mit Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann, spezialisiert im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Regensburg
http://www.t-anwaelte.de
mit Rechtsanwalt Markus Rebl, spezialisiert im Baurecht und Insolvenzrecht in Regensburg
http://www.t-anwaelte.de
Zum 1.3.2011 hat die Anwaltshotline der Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi unter der Rufnummer 0900 1 886030 ihren Dienst aufgenommen.

Einfac h gut beraten! Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch. Wir leisten mit unserer Hotline einen Beitrag, Ihr Recht kundenorientiert durchzusetzen. Unser Anliegen ist es, Ihnen als Bürger, Verbraucher, Unternehmer, Verkehrsteilnehmer und Versicherungsnehmer aktiv zu Ihrem Recht zu verhelfen oder die Auseinandersetzung zu schlichten. Die Inanspruchnahme der Hotline wird bequem über die Telefonrechnung mit *2,99 € die Minute (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer aus dem dt. Festnetz - Mobilfunkgebühren können abweichen) in Rechnung gestellt.

Nachfolge nd haben wir einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die vielleicht auf Ihr Interesse stoßen könnten.

Warum könnte eine Rechtsberatung über die Hotline für mich interessant sein?

„Was steht mir zu?"; „Was würden Sie mir jetzt raten?"; „Wie sind meine Chancen?" und „Übernimmt das meine Rechtsschutzversicherung?", sind in unserer Praxis die am häufigsten gestellten und zentralen Fragen unserer Mandantinnen und Mandanten.

Mit der telefonischen Rechtsberatung über die Hotline verfolgen wir das Ziel, Ihnen deutlich und kompetent eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens allgemein verständlich zu vermitteln und unser Beratungsangebot für Sie auszuweiten.

Dabei können Sie sich von Anwältinnen und Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi im Bereich des Strafrechts, des Verkehrsrechts und Versicherungsrechts qualifiziert und unkompliziert telefonisch beraten lassen. Wir erhoffen uns mit dieser Art der Rechtsberatung eine noch größere Kundenzufriedenheit und möchten dazu beitragen, Schwellenängste auf dem Weg zu Ihrem Recht abzubauen.

Keineswe gs möchten wir den Eindruck erwecken, eine telefonische Beratung über die Hotline könnte eine persönliche und umfassende Beratung ersetzen. Häufig ist eine weitergehende Beratung erst durch einen Blick in Ihre Unterlagen oder Einsicht in die Ermittlungsakte zu gewährleisten.

Wir möchten Ihnen den Zugang zum Recht durch die Hotline erleichtern. Denn möglicherweise erfahren Sie erst durch die telefonische Beratung von Handlungsmöglichkeiten, die sich Ihnen bieten.

Worin liegen die Vorteile für mich?

Direkt, einfach, kurz und knapp wollen wir Ihre Fragen beantworten. Die hierfür anfallende Vergütung ist transparent gestaltet. Sie beträgt 2,99 € die Minute (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer aus dem dt. Festnetz – Mobilfunkgebühren können abweichen).

Die Beratung über die Hotline bietet sich an, wenn Sie sich nicht gleich für ein Erstberatungsgespräch entscheiden möchten. In der Regel berechnen wir für das persönliche und umfassende Erstberatungsgespräch in unseren Kanzleiräumen 226,00 EUR.

Wenn Sie also „nur kurz eine Frage" haben und sich Ihr Anliegen beispielsweise in zehn Minuten beantworten lässt, würden Ihnen 29,90 EUR berechnet. Sie ersparen sich somit den vielleicht unnötigen Gang zum Anwalt. Interessant könnte die Hotline auch dann sein, wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen oder diese nicht in Anspruch nehmen möchten.

In welcher Höhe und wie wird die Vergütung abgerechnet?
Die Inanspruchnahme der Hotline wird bequem über die Telefonrechnung mit 2,99 € die Minute (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer aus dem dt. Festnetz – Mobilfunkgebühren können abweichen) in Rechnung gestellt.

Wie laufen der Verbindungsaufbau und das Beratungsgespräch ab?

Direkt nach dem Verbindungsaufbau werden Sie durch unsere freundlichen Mitarbeiterinnen zum Gegenstand Ihres Anliegens befragt und anschließend schnellstmöglich mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt verbunden! Soweit wir Ihnen nicht weiterhelfen können, werden wir Ihnen dies umgehend mitteilen.

Sollten die Anwältin oder der Anwalt bereits ein Gespräch führen, wird keine Verbindung mit der Hotline aufgebaut. Somit fällt für Sie auch keine Vergütung an.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen unter der Telefonnummer +49 (30) 8860303 einen telefonischen Beratungstermin für die Hotline. Hierzu können Sie uns Ihre Unterlagen vorab per eMail an kanzlei@ra-samimi.de oder über die Telefaxnummer +49 (30) 8860151 zuleiten.

Darf ich die Freisprechfunktion des Telefons aktivieren?

Wir haben nichts dagegen, wenn Sie die Freisprechfunktion Ihres Telefons nutzen und andere Personen zu dem Gespräch hinzuziehen, die Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns darauf hinweisen könnten und bedanken uns hierfür schon im Voraus.

Wann ist die Telefonhotline für mich erreichbar?

Unsere Beratungshotline ist in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr für Sie erreichbar. Daneben kann auch gerne ein individueller Telefonberatungstermin über unsere Telefonnummer +49 (30) 8860303 vereinbart werden.

Wie kann ich mich effektiv auf das Beratungsgespräch vorbereiten?

Bitte halten Sie wichtige Unterlagen, z.B. Bußgeldbescheide, Beschuldigtenfragebögen, Anklageschriften, Urteile, Policen und Versicherungsbedingungen griffbereit, auch wenn Sie sie nicht für wichtig halten sollten. Schreiben Sie sich Ihre Fragen auf oder skizzieren Sie sich Ihr Anliegen auf einem Blatt Papier. Legen Sie sich einen Stift zur Seite.

Wer sind meine Gesprächspartner?

I hre Fragen werden durch qualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi beantwortet, die sich zu Beginn des Gespräches vorstellen.

Können Sie mir ggf. qualifizierte Anwältinnen und Anwälte benennen?

Soweit Ihr Anliegen nicht zu unserem Beratungsspektrum gehören sollte, würden wir Ihnen auf Wunsch qualifizierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen benennen.

Werden die Kosten der Hotline auf eine weitere persönliche Beratung angerechnet?

Leider ist es uns aufwandsbedingt nicht möglich, die Hotline-Vergütung auf eine weitere persönlichen Beratung und Vertretung anzurechnen.

Überni mmt meine Rechtsschutzversicherung die Hotline-Vergütung?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die diesbezüglich anfallende Vergütung übernimmt oder übernehmen müsste, ist eine Frage des Einzelfalles.

Haftu ng und Datenschutz

Im Rahmen der Beratung übernehmen wir selbstverständlich die übliche Haftung für unsere Beratungsleistung. Aus berufsrechtlichen Gründen protokollieren wir kurz den Inhalt des Beratungsgespräches. Auf Wunsch kann dies in anonymer Form erfolgen.

Weitere Infos finden sich auf der Homepage der Kanzlei unter www.ra-samimi.de.
mit Rechtsanwältin Melanie Neumann, spezialisiert im Medizinrecht in Regensburg
http://www.t-anwaelte.de
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Regensburg Peter Beutl im Interview bei TVA zum Unterhaltsrecht
Gromadzisz zdjęcia? Pomocne dla ciebie będą porządne, rozległe Albumy na zdjęcia, dzięki jakim będziesz zdołał pomieścić wszystkie swoje pamiątkowe, rzadkie, niesłychane fotosy. Co sprawi, że chwile te będą niezapomniane, a wspominać Ci o nich będzie fenomenalna, piękna, kusząca suma sprawionych przez Ciebie rzadkich, wybornych fotosów
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Kolekcjonujesz zdjęcia? Pożyteczne dla ciebie będą rzetelne, obszerne Albumy na zdjęcia, dzięki którym będziesz zdołał pomieścić każde swoje pamiątkowe, rzadkie, wyjątkowe fotki. Co zrobi, że chwile te będą niezapomniane, a wspominać Ci o nich będzie fenomenalna, piękna, kusząca wielkość sprawionych przez Ciebie szczególnych, idealnych zdjęć
Zbierasz fotografie? Przydatne dla ciebie będą rzetelne, opasłe Albumy na zdjęcia, dzięki jakim będziesz zdołał pomieścić każde swoje pamiątkowe, szczególne, specjalne fotki. Co sprawi, że chwile te będą niezapomniane, a przypominać Ci o nich będzie rewelacyjna, piękna, ponętna dawka zrobionych przez Ciebie fenomenalnych, wyśmienitych fotek
Wczasy odchudzające

Pewnie jak wszelka białogłowa chcesz wyglądać rewelacyjnie, dobrze i wyjątkowo porządnie czuć się w swojej karnacji. Czy rozmyślałaś jednakże kiedyś o takiej nadzwyczajnej ofercie, jaką są Wczasy odchudzające? Zapewne nie. A to kolosalny błąd, ponieważ zdołają ci one zapewnić klasyczną, nienaganną postawę, o której zawsze tak marzyłaś. Zastanów się nad tym| jaka jest to porządna, kapitalna propozycja dla ciebie.
Wczasy odchudzające

Organi zacja imprez firmowych to tylko jeden z możliwych, ewentualnych, potencjalnych, prawdopodobnych, wykonalnych pomysłów, konceptów, planów na nagradzanie pracowników, podwładnych, robotników za wyniki, efekty, rezultaty ich pracy, roboty. Imprezy, Gry, Rozrywki, Uczty, Zabawy firmowe również, także, też pomogą twojej firmie, kompanii, przedsiębiorstwu, spółce poznać bardziej, więcej pracowników, podwładnych, robotników, ponieważ, bowiem, gdyż nie jesteśmy ograniczeni sztywnymi, bezwzględnymi, nieugiętymi, twardymi ramami firmy, kompanii, spółki, impreza, feta, impra, uczta, zabawa firmowa pozwala, zezwala nam na luźniejsze podejście, nastawienie do osób, gości, jednostek, ludzi, z którymi, jakimi pracujemy, działamy. To dzięki takim spotkaniom, zebraniom, zgromadzeniom poznajemy naszych pracowników, podwładnych, robotników, jacy są poza firmą, kompanią, przedsiębiorstwem. To dobra, porządna, rzetelna inwestycja, lokata w naszą firmę, kompanię, spółkę.
stomatolog białystok

Przepisy dotyczące wykształcenia dentysty są inne w każdym kraju. Stomatologia istnieje już od czasów zarania ludzkiej cywilizacji. Archeolodzy odkryli kilkanaście przykładów, w celu zatwierdzenia tego faktu. Na przykład, znaleziska archeologiczne powiązane ze stomatologią znajdowano w prawie wszystkich dawnych cywilizacjach. Stomatologia była praktykowana w cywilizacji doliny Indusu ponad 4000 lat temu. Inne antyczne cywilizacje takie jak Grecja, Egipt i Mezopotamia też miały wiedzę o stomatologii. Jednakże współczesna stomatologia powstała dopiero w ostatnich latach ze względu na postęp w innych sferach nauki, takich jak chemia, nauki o życiu i komputerach. Dziś w obrębie stomatologii specjalistycznej jest i parę opcji dostępnych dla nas.
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Przepisy dotyczące wykształcenia dentysty są różne w każdym kraju. Stomatologia istnieje już od czasów zarania ludzkiej cywilizacji. Archeolodzy odkryli kilkanaście okazów, w celu zatwierdzenia tego faktu. Na przykład, znaleziska archeologiczne związane ze stomatologią odkryto w prawie każdych antycznych cywilizacjach. Stomatologia była wykonywana w cywilizacji doliny Indusu ponad 4000 lat temu. Inne antyczne cywilizacje takie jak Grecja, Egipt i Mezopotamia także miały wiedzę o stomatologii. Jednakże dzisiejsza stomatologia powstała dopiero w ostatnich latach ze względu na rozwój w innych sferach nauki, takich jak chemia, nauki o życiu i komputerach. Dziś w obrębie stomatologii specjalistycznej jest i parę opcji dostępnych dla nas.
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Przepisy dotyczące wykształcenia dentysty są inne w każdym kraju. Stomatologia istnieje już od czasów zarania ludzkiej cywilizacji. Archeolodzy odkryli kilkanaście okazów, w celu potwierdzenia tego faktu. Na przykład, znaleziska archeologiczne powiązane ze stomatologią odkryto w prawie wszystkich starożytnych cywilizacjach. Stomatologia była uprawiana w cywilizacji doliny Indusu ponad 4000 lat temu. Inne starożytne cywilizacje takie jak Grecja, Egipt i Mezopotamia też posiadały wiedzę o stomatologii. Jednak innowacyjna stomatologia powstała dopiero w ostatnich latach ze względu na postęp w innych dziedzinach nauki, takich jak chemia, nauki o życiu i komputerach. Dziś w zakresie stomatologii specjalistycznej jest i kilkanaście opcji dostępnych dla nas.
medycyna naturalna Warszawa

Medycyna naturalna Warszawa są to procedury uzdrawiania w ogóle lub słabo akceptowane przez medycynę opartą na poszukiwaniach akademickich. Zalicza się do niej zarówno procedury kurowania, które w stronie mnogości medyków są próżne. Frakcja procedur leczenia zaliczanych do medycyny naturalnej ma swoje źródło w wielowiekowej tradycji. Jednak czy medycyna przyrodzona jest dobrym rozwiązaniem dla ludzi schorowanych?
giełda transportowa

Wszelkie te rejony są takie, że postulują bycia uaktualnianymi przez ludzi. Załóżmy, że zaprzątasz się przewozem towarów elektronicznych z Tajwanu w Chinach do Hong Kongu, ale nie masz zadań transportowych w obie strony i potrzebujesz wykryć materiał żeby zwiększyć rentowność. Można to zdobyć przez wyszukiwanie ekwipunków powrotu albo "odkładania" na giełdzie ładunków. Tak więc, mając to na uwadze powstała giełda transportowa, system ten zapewnia operatorom bycie w kontakcie z informacjami o ruchu towarowym i może kojarzyć operatorów, takich jak transportowcy, przewoźnicy i towarzystwa logistyczne.
modelowanie sylwetki białystok

Praca nad rzeźbą ciała jest przeważnie łatwymi do naśladowania krokami tanecznymi, które zapewniają porządną rozrywkę, podczas gdy jednostka ćwicząca ma coraz lepsze wyniki. Ukierunkowane ćwiczenia będą wygładzać każde pozostałe rejony problemowe. Nawet najbardziej gorliwi zapaleńcy rzeźby ciała mogą odnaleźć głęboko zakopane mięśnie brzucha. Kształtowanie sylwetki Białystok to np: boks i umiejętności walki, taniec, ćwiczenia, jazda na rowerze, praca na bieżni, Pilates, FreeMotion i / albo cokolwiek innego narzuci instruktor.
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Praca nad rzeźbą ciała jest najczęściej prostymi do naśladowania krokami tanecznymi, które gwarantują dobrą zabawę, podczas gdy osoba praktykująca ma coraz lepsze rezultaty. Ukierunkowane ćwiczenia będą wygładzać wszelkie pozostałe obręby problemowe. Nawet najbardziej zagorzali zapaleńcy rzeźby ciała mogą odnaleźć dogłębnie zakopane mięśnie brzucha. Kształtowanie postury Białystok to np: boks i umiejętności walki, taniec, ćwiczenia, jazda na rowerze, praca na bieżni, Pilates, FreeMotion i / lub cokolwiek innego wymyśli instruktor.
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Przepisy dotyczące wykształcenia dentysty są różne w każdym kraju. Stomatologia istnieje już od czasów zarania ludzkiej cywilizacji. Archeolodzy odkryli kilkanaście przykładów, w celu zatwierdzenia tego faktu. Na przykład, znaleziska archeologiczne związane ze stomatologią stwierdzono w prawie wszystkich starożytnych cywilizacjach. Stomatologia była uprawiana w cywilizacji doliny Indusu ponad 4000 lat temu. Inne starożytne cywilizacje takie jak Grecja, Egipt i Mezopotamia też miały wiedzę o stomatologii. Jednak dzisiejsza stomatologia powstała dopiero w ostatnich latach ze względu na postęp w innych dziedzinach nauki, takich jak chemia, nauki o życiu i komputerach. Dzisiaj w obrębie stomatologii specjalistycznej jest i kilkanaście możliwości dostępnych dla nas.
medycyna estetyczna Radom

Dopisywanie metod medycyny estetycznej będzie nadawać następny wymiar praktyce. Powinno to przynieść wyższe stopy zwrotu. Jeśli jednakże nie wykonujesz tego, co naprawdę cenisz, to pokażesz się na dolnej linii. Bowiem prawdopodobnie będziesz spędzać więcej czasu i pieniędzy, aniżeli pierwotnie planowano, należy upewnić się, że dodanie estetycznych metod medycznych, to naprawdę to co chcesz robić. Dlaczego coraz więcej medyków, pragnie dołączyć medycynę estetyczną do swojej praktyki? Jednym z powodów są opłaty - znacznie lepsze niż te, do refundowanych procedur.
skup aut

Życzysz kupować rzetelny, nie cenny automobil? Ale nie stać Cię na dogodny wózek z salonu samochodowego? Jest dla ciebie coś takiego jak skup aut. Tam na pewno wydobędziesz wspaniały, porządny wózek dla siebie jaki będziesz potrzebował. Wozy w takim obszarze są znacznie tańsze a zostawiają taka samą satysfakcję szefowi jak samochód nabywany w salonie samochodowym.
http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwältin Elke Olbrich, spezialisiert im Mietrecht in Regensburg, im Interview zu Mietvertrag und Kündigung.
mit Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann. Fachanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg
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mit Rechtsanwalt Markus Rebl, spezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz und Internetrecht in Regensburg
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Wenn Krankenkassen insolvent werden mit Rechtsanwältin Melanie Neumann, spezialisiert im Medizinrecht in Regensburg, http://www.t-anwaelte.de
Wenn die Ehe eines Unternehmers scheitert: Rechtsanwalt Peter Beutl, Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, http://www.t-anwaelte.de
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http://www.chemotherapy.pro/ Chemotherapy is systematic, unlike surgery and radiotherapy that are locoregional treatments performed particularly to treat cancer confined to one region of the body. Chemotherapy is used to treat not only localized cancers but also to fight metastatic cancers or cancer cells scattered throughout the body.
http://www.cancertreatment.pro / Cancer treatment include several therapies: chemotherapy, radiation therapy, hormone therapy, etc,. Treatment you receive depends on several factors. To know more please visit cancertreatment.pro.

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